Vereinbarung über Händlerservices
Hinweis: Bitte drucken Sie eine Kopie dieses Dokuments aus und bewahren Sie diese zur zukünftigen Konsultation auf.
Diese Vereinbarung für Händlerservices (die „Vereinbarung“) wird allen betreffenden Nutzern des durch SumUp Payments Ltd mit Hauptgeschäftssitz unter der Adresse 16 Short’s Gardens, London, England, WC2H 9US, Vereinigtes Königreich, Handelsregisternummer 07836562 oder ggf. durch andere Unternehmen der SumUp Group („SumUp Payments“) für die Annahme von Kartenzahlungen erbrachten Services zur Verfügung gestellt, falls die betreffenden Nutzer ein direktes Vertragsverhältnis mit einem Mitglied von Visa und/oder MasterCard für Händlerservices im Rahmen der Regelungen von Kartensystemen (wie hierin nachfolgend definiert) unterhalten müssen. Für jeden SumUp-Nutzer, auf den sich diese Anforderung erstreckt („Sie“ oder „Ihr“), erklären Sie durch Unterzeichnung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SumUp oder durch elektronische Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SumUp ebenfalls Ihr Einverständnis mit den Bedingungen dieser Vereinbarung (a) für Zahlungen, die veranlasst werden durch Sie oder in Ihrem Auftrag im Vereinigten Königreich mit First Data Europe Limited, eine haftungsbeschränkte Gesellschaft mit Sitz in England und Wales unter der Handelsregisternummer 02012925 mit eingetragenem Geschäftssitz unter der Adresse Janus House, Endeavour Drive, Basildon, Essex, England SS14 3WF und (b) für Zahlungen, die in den zulässigen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums veranlasst werden durch Sie oder in Ihrem Auftrag mit First Data GmbH, eine haftungsbeschränkte Gesellschaft nach deutschem Recht (Handelsregisternummer HRB 14567) mit eingetragenem Geschäftssitz unter der Adresse Marienbader Platz 1, 61448 Bad Homburg v.d.H., Deutschland (First Data Europe Limited und First Data GmbH, zusammen „Fiserv“ und „wir“ oder „uns“) zur Regelung der Autorisierung, Übermittlung und Durchführung von Zahlungen unter Nutzung der SumUp-Services.
1. Definitionen und Auslegung
1.1 Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders definiert, haben großgeschriebene Begriffe die Bedeutung, die ihnen in Anlage A zugewiesen wurde.
1.2 Der Gebrauchsleitfaden, die Erwägungsgründe und Anlagen bilden einen Bestandteil dieser Vereinbarung und treten so in Kraft, als wären Sie vollständig in dem Haupttext dieser Vereinbarung ausgeführt. Jegliche Bezugnahme auf diese Vereinbarung schließt den Gebrauchsleitfaden, die Erwägungsgründe und Anlagen ein.
1.3 Im Falle von Widersprüchlichkeiten zwischen dieser Vereinbarung und den Regelungen von Kartensystemen, gelten für den Umfang solcher Widersprüchlichkeiten vorrangig die Regelungen von Kartensystemen. Im Falle von Widersprüchlichkeiten zwischen dieser Vereinbarung und dem Gebrauchsleitfaden für Händler (falls zutreffend), regelt diese Vereinbarung im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und uns die Erbringung von Händlerservices für Sie.
1.4 Die Bezugnahme auf Gesetze oder gesetzliche Bestimmungen beinhaltet die Bezugnahme auf Gesetze oder gesetzliche Bestimmungen, die von Zeit zu Zeit geändert, erweitert oder mit oder ohne Änderung zusammengefasst werden.
1.5 Mit Ausnahme von Widersprüchlichkeiten in Bezug auf das Subjekt oder den Kontext, schließen Wörter, die nur den Singular bezeichnen, den Plural ein und umgekehrt; Wörter, die nur einen Genus bezeichnen, schließen die anderen Genera ein. Die Bezugnahme auf Personen oder Dritte beinhaltet eine Bezugnahme auf natürliche Personen, Körperschaften, Firmen, Organisationen oder sonstige juristische Personen, ob eingetragen oder auf andere Weise bestehend.
1.6 Die Überschriften in dieser Vereinbarung wurden ausschließlich dem besseren Verständnis halber eingefügt und haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder Interpretation dieser Vereinbarung.
1.7 Sofern der Kontext nichts anderes fordert oder nicht anders angegeben, gilt die Bezugnahme auf eine Partei oder Parteien (je nach Lage des Falls) als Bezugnahme auf uns und/oder Sie.
1.8 Eine Bezugnahme in dieser Vereinbarung auf „beinhalten” oder „einschließen“ gilt als erschöpfende Auflistung und eine Bezugnahme auf „einschließlich, aber nicht beschränkt auf” gilt als veranschaulichende und nicht erschöpfende Auflistung.
1.9 Bezugnahmen in dieser Vereinbarung auf Tage beziehen sich auf Kalendertage und Bezugnahmen in dieser Vereinbarung auf Monate beziehen sich auf Kalendermonate, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
2. Services
2.1 Händlerservices. In dem Umfang, wie dies rechtlich und durch die Regelungen von Kartensystemen zulässig ist, erklären wir uns damit einverstanden, die Händlerservices wie in Anlage A beschrieben exklusiv für Sie zu erbringen und den Zugang zu Gebrauchsanleitungen oder Betriebshinweisen zu gewährleisten, die von Zeit zu Zeit durch uns in Bezug auf besagte Händlerservices in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung mitgeteilt oder bereitgestellt werden. Die Händlerservices können von Zeit zu Zeit in Übereinstimmung mit Klausel 18.12 Änderungen oder Ergänzungen unterliegen.
3. Regelungen von Kartensystemen
Compliance mit Regelungen von Kartensystemen Sie haben Zugang zu den Regelungen von Kartensystemen und werden die Compliance mit den von Zeit zu Zeit für Sie geltenden Regelungen von Kartensystemen wahren.
4. Autorisierung
4.1 Autorisierungsanfrage Sie müssen zum Zeitpunkt oder vor der Annahme der jeweiligen Zahlung die Autorisierung einholen.
4.2 Autorisierung verweigert Falls die Autorisierung durch Fiserv oder durch die Kartensysteme verweigert wird, darf die Zahlung nicht bearbeitet werden und Sie dürfen nicht die Autorisierung für eine Zahlung im Auftrag desselben Karteninhabers für einen anderen Betrag einholen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie die Verantwortung für jegliche Strafzahlungen, Gebühren oder Beendigung dieser Vereinbarung nach dem Ermessen von Kartensystemen oder, falls zutreffend, für Handlungen tragen, die im Zusammenhang stehen mit:
(a) einem Versäumnis durch Sie, einen Autorisierungs-Code einzuholen;
(b) Ihrer Übermittlung einer Zahlung nach Erhalt einer Ablehnung (selbst dann, wenn ein nachfolgender Autorisierungsversuch in einem Autorisierungs-Code resultiert); oder
(c) Ihrem Versuch, mehrere/teilweise Zahlungen oder mehrere Autorisierungen und Zahlungen zu übermitteln.
4.3 Keine Zahlungsgarantie Die Autorisierung einer Zahlung ist weder eine Zahlungsgarantie für Sie noch eine Garantie dafür, dass die Zahlung keiner Rückbuchung unterliegen wird oder dass Sie keiner Lastschrift in Bezug auf diese Zahlung unterliegen werden. Für den Fall, dass ein Karteninhaber die Teilnahme an einer Zahlung abstreitet, können wir nach unserem Ermessen die betreffende Zahlung oder betreffenden Zahlungen in Bezug auf Karte-nicht-präsent-Zahlungen als unbezahlt zurückbehalten oder zurückzahlen.
5. Annahme von Zahlungen
5.1 Allgemeine Bestimmungen Diese Vereinbarung gilt für Zahlungen der Art, deren Bearbeitung wir Ihnen im Rahmen Ihres Geschäfts oder anschließend auf Ihre schriftliche Anfrage hin ausdrücklich von Zeit zu Zeit autorisiert haben und solange die jeweilige Form von Kartenakzeptanz durch die betreffenden Regelungen von Kartensystemen zulässig ist.
5.2 Währung Sie müssen sicherstellen, dass alle durch Sie angenommen Zahlungen in den vereinbarten Währungen erfolgen, sofern wir uns vorher nicht schriftlich damit einverstanden erklärt haben, dass Zahlungen in anderen Währungen angenommen werden können.
5.3 Nachweis der Kartenpräsenz Sie müssen sicherstellen, dass Sie uns (mit Ausnahme von Karte-nicht-präsent-Zahlungen) die Präsenz der für die jeweilige Zahlung angebotenen Karte entweder über das Auslesen des Chips oder über die durchgezogene Magnetstreifenkarte an einem elektronischen Kartenterminal nachweisen.
5.4 Kartenakzeptanz Es ist Ihnen erlaubt:
(a) alle gültigen und aktuellen durch Karteninhaber vorgezeigten Karten anzunehmen, die unter diese Vereinbarung fallen;
(b) Karteninhabern Ihre gesamte Auswahl von Waren und/oder Services zu Preisen anzubieten, die den üblichen Barpreis nicht überschreiten oder die nicht anderweitig von den durch die Kartensysteme zugelassenen Preisen abweichen; und
(c) alle Zahlungen an uns für die Autorisierung in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und dem Gebrauchsleitfaden für Händler zu übermitteln.
5.5 Nicht autorisierte Handlungen Es ist Ihnen untersagt:
(a) Zahlungen durchzuführen, die sich nicht auf einen echten Kauf der durch Sie bereitgestellten Waren und/oder Services beziehen;
(b) Mindest- oder Höchstbeträge für Zahlungen einzuführen;
(c) die Nutzung von Karten in irgendeiner Weise nachteilig zu behandeln;
(d) eine Zahlung in zwei oder mehr Zahlungen aufzuteilen;
(e) ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung Zahlungen in Bezug auf Waren und/oder Services anzunehmen, die nicht unter die Beschreibung Ihres Geschäfts fallen;
(f) Zahlungen anzunehmen bzw. Zahlungsdaten für die Bearbeitung anzuzeigen, die nicht direkt zwischen Ihnen und dem Karteninhaber zustande kamen;
(g) Zahlungen im Auftrag von Dritten ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis zu bearbeiten;
(h) Zahlungen in Bezug auf Waren und/oder Services anzunehmen, bei denen sich das Kassensystem außerhalb des Gebiets befindet, falls wir Ihnen dies nicht vorher schriftlich genehmigen;
(i) Zahlungen anzunehmen oder zu bearbeiten, um Karteninhabern Bargeld zu geben, sofern wir Ihnen dafür nicht vorher ausdrücklich unser schriftliches Einverständnis erklärt haben;
(j) Zahlungen unter Verwendung von Karten anzunehmen, die auf Ihren Namen oder auf das angegebene Bankkonto ausgestellt sind;
(k) Zahlungsdaten zu übermitteln, von denen Ihnen bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass diese illegal sind; oder
(l) Zahlungen an eine Karte zurückzuerstatten, die nicht ursprünglich für die Durchführung der betreffenden Zahlungen verwendet wurde, und Sie dürfen unter keinen Umständen Geld von Karteninhabern in Verbindung mit der Bearbeitung einer Rückerstattung auf das Karteninhaberkonto annehmen.
5.6 Offenlegung Falls Sie einem Karteninhaber einen Preis nennen, bei dem es sich nicht um einen Preis handelt, der für alle von Ihnen akzeptierten Zahlungsarten gilt, dann müssen Sie sicherstellen, dass Sie vor Ihrer Annahme der Zahlung darauf hinweisen, für welche Zahlungsarten der genannte Preis nicht gilt und die Preisdifferenz als Betrag oder prozentual ausweisen. Der Hinweis muss an jedem öffentlichen Zugang zu Ihren Räumlichkeiten und (mit Ausnahme von Karte-nicht-präsent-Zahlungen) an jedem Kassensystem angezeigt werden. Hinweise in Bezug auf Karte-nicht-präsent-Zahlungen müssen in Übereinstimmung mit dem Gebrauchsleitfaden für Händler erfolgen.
5.7 Wiederkehrende Zahlungen
(a) Eigenes Risiko Die Annahme wiederkehrender Zahlungen erfolgt auf Ihr eigens Risiko.
(b) Einverständnis des KarteninhabersFür jede wiederkehrende Zahlung müssen Sie eine vorherige schriftliche Anfrage von dem betreffenden Karteninhaber für die Waren und/oder Services einholen, die von dem betreffenden Konto abgebucht werden soll. Die Anfrage muss durch den betreffenden Karteninhaber datiert und signiert werden und muss den Betrag und die Häufigkeit der wiederkehrenden Abbuchung von dem betreffenden Karteninhaber ausweisen und die Dauer, über welche die Abbuchungen, welche die betreffende wiederkehrende Zahlung ausmachen, durchgeführt werden können. Um jeden Zweifel auszuschließen, untersagen die Bestimmungen dieser Klausel 5.7 keine Zahlung, mit der sich ein Karteninhaber schriftlich oder durch Annahme Ihrer Geschäftsbedingungen damit einverstanden erklärt hat, dass die Abrechnung durch Sie ratenweise erfolgt und die betreffende Vereinbarung einen Ratenzahlungsplan und/oder die Abrechnung des jeweiligen Ratenzahlungsbetrags mit der betreffenden Karteninhaberkarte vorsieht.
(c) Keine Erfüllung wiederkehrender Zahlungen Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie keine wiederkehrenden Zahlungen erfüllen werden, nach Erhalt: (i) einer Stornierung durch den Karteninhaber; (ii) einer Mitteilung von uns, dass Sie wiederkehrende Zahlungen nicht länger bearbeiten können; oder (iii) einem Hinweis, dass die Karte nicht annehmbar ist.
6. Anzeige von Zahlungen
6.1 Dateiformat Die Anforderungen für Zahlungsdaten werden durch die Kartensysteme festgelegt und Ihnen von Zeit zu Zeit mitgeteilt. Sie müssen sicherstellen, dass sämtliche überarbeiteten Anforderungen und Änderungen in Bezug auf solche Zahlungsdaten, die Ihnen mitgeteilt wurden, innerhalb der erforderlichen Frist wie in den entsprechenden Mitteilungen erläutert umgesetzt werden.
6.2 Allgemeine Pflicht in Bezug auf die Übermittlung von Zahlungen. Sie dürfen uns ausschließlich Aufzeichnungen über gültige Zahlungen übermitteln, die durch Sie übermittelt wurden und einen Bona-fide-Karteninhaber beinhalten. Sie dürfen keine Zahlungen an uns übermitteln, von denen Ihnen bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass es sich um betrügerische oder nicht durch den Karteninhaber autorisierte Zahlungen handelt oder von denen bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Autorisierung durch einen Karteninhaber eine Kollusion mit Ihnen für einen betrügerischen Zweck darstellt.
6.3 Nutzung von Kundennummer und Kartenterminal-ID. Sie dürfen ausschließlich über die Ihnen zugewiesene Kartenterminal-ID und Kundennummer Zahlungen bearbeiten, Autorisierungen einholen und Auszahlungen anzeigen. Sie dürfen Dritten nicht die Nutzung von Ausrüstung ermöglichen, durch die solchen Dritten die Durchführung von Zahlungen im Rahmen dieser Vereinbarung möglich wäre. Die Bearbeitung von Dritt-Zahlungen über Kartenterminalkonten oder Kundennummern ist untersagt.
6.4 Recht auf Einstellung der Annahme oder Verweigerung von Autorisierungsanfragen Unbeschadet der Bedingungen in dieser Vereinbarung oder an anderer Stelle, erklären Sie sich damit einverstanden und bestätigen Sie, dass wir jederzeit das uneingeschränkte Recht auf Einstellung der Annahme oder Verweigerung von Zahlungsdaten oder Autorisierungsanfragen von Ihnen oder von SumUp haben.
6.5 Annahmeschlusszeiten für Auszahlungen Zahlungen müssen uns innerhalb von zwei (2) Bankarbeitstagen ab Annahme einer Karte als Zahlungsmittel oder Rückerstattung für die Auszahlung angezeigt werden.
6.6 Beauftragung von Dritten In Umständen, in denen uns Zahlungsdaten über Dritte bereitgestellt werden sollen, übernehmen Sie für die Erhebung, Sicherheit, Integrität und Bereitstellung solcher Zahlungsdaten an uns die Verantwortung. Darüber hinaus müssen Sie uns auf Anfrage schriftlich bestätigen, dass alle Vertreter und Dritte, die Zahlungen in Ihrem Auftrag speichern, übermitteln oder bearbeiten, unsere damit verbundenen Anforderungen und die Regelungen von Kartensystemen uneingeschränkt einhalten. Um jeden Zweifel auszuschließen, gilt SumUp als Dritter, welcher uns Zahlungsdaten bereitstellen darf und uns Auszahlungen via Kartenterminal-ID und Kundennummer in Ihrem Auftrag im Rahmen dieser Vereinbarung anzeigen darf.
6.7 Zahlungsdaten Sie oder zulässige Dritte dürfen uns pro Zahlung höchstens einen Satz von Zahlungsdaten für die Auszahlung anzeigen.
7. Ungültige Kartenzahlungen/Rückbuchungen
7.1 Nach Inkenntnissetzung über eine Streitigkeit in Bezug auf eine Zahlung, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie dafür verantwortlich sind: (a) uns unverzüglich (und in jedem Fall innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden) über die betreffende Streitigkeit zu informieren; und (b) die betreffende Streitigkeit direkt mit dem Karteninhaber zu klären.
7.2 Falls wir eine Mitteilung über eine Rückbuchung erhalten, werden wir Ihr angegebenes Bankkonto oder Ihr Verrechnungskonto (falls zutreffend) ohne Vorankündigung mit dem Rückbuchungsbetrag belasten. Sie sind dafür verantwortlich, uns über Rückbuchungen zu benachrichtigen und diese an uns weiterzugeben. Diese Klausel 7.2 erstreckt sich auch auf Kartenzahlungen, die keine Zahlung darstellen, die Sie jedoch für die Bearbeitung als Zahlung übermittelt haben. Sie anerkennen, dass unser Recht, wie in Klausel 7.2 dargelegt zu agieren, durch keine Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem Karteninhaber berührt wird.
7.3 Mitteilungen über fehlerhafte Zahlungsdaten Mit Ausnahme der Durchführung von tatsächlichen Rückbuchungen, sind wir nicht dazu verpflichtet, Sie über etwaige fehlerhafte Zahlungsdaten oder sonstige Rückbuchungsverpflichtungen zu informieren oder Zahlungen von Karteninhabern einzutreiben bzw. Sie bei einer solchen Eintreibung von Zahlungen zu unterstützen, falls die betreffende Zahlung an Sie zurückgebucht wurde. In manchen Fällen können Kartenherausgeber eine Kopie der betreffenden Zahlungsaufzeichnung anfragen, bevor eine Rückbuchung veranlasst wird. Wir werden diese Anfragen an Sie weiterleiten und dem Kartenherausgeber Ihre Antwort mitteilen. Sie sind damit einverstanden, dass Sie diese Anfragen innerhalb der genannten Fristen und auf dem genannten Wege beantworten müssen. Aufgrund der kurzen Fristen, die von den Kartensystemen auferlegt wurden, wird Ihr Versäumnis, rechtzeitig zu antworten, dem Kartenherausgeber mitgeteilt und dies kann zu Rückbuchungen sowie Kosten oder Gebühren in Bezug auf Kartensysteme führen.
7.4 Kein Verzicht auf Rechte durch Karteninhaber Sie bestätigen hiermit, dass Sie keine finanziellen Verbindlichkeiten übertragen werden oder versuchen werden zu übertragen, indem Sie Karteninhaber darum bitten oder dazu auffordern, auf ihre Rechte zur Anfechtung von Zahlungen oder auf sonstige Rechte zu verzichten.
7.5 Richtlinien und Verfahrensweisen Sie erklären sich damit einverstanden, dass jedes Kartensystem umfassende Verfahrensweisen für Rückbuchungen veröffentlicht und dass unser Gebrauchsleitfaden für Händler ebenfalls Richtlinien enthält, die lediglich als allgemeine Compliance-Richtlinie gedacht sind.
8. Garantien und Verpflichtungen in Bezug auf Zahlungsdaten
Wenn Sie uns Zahlungsdaten mitteilen (sei es direkt oder über Dritte), versichern Sie uns gegenüber, garantieren Sie uns gegenüber und verpflichten Sie sich uns gegenüber jetzt und über die Vereinbarungsdauer dazu, dass:
(a) alle Angaben in den Zahlungsdaten wahr, richtig und vollständig sind;
(b) Sie die Waren und/oder Services, auf die sich die Zahlungsdaten beziehen, zu dem jeweils angegebenen Wert bereitgestellt haben (oder, falls sich die Zahlungsdaten auf eine vereinbarte Vorauszahlung oder Einnahme beziehen, Sie einer solchen Bereitstellung zugestimmt haben);
(c) Sie hierbei keinen Kredit gewähren;
(d) keine weitere Zahlung in Bezug auf dieselben Waren und/oder Services bearbeitet wurde oder bearbeitet wird;
(e) die Zahlung von Ihnen in gutem Glauben veranlasst wurde und Ihnen keine Streitigkeiten in Bezug auf die Zahlung oder Sachverhalte bekannt sind, die sich auf die Gültigkeit der Zahlung auswirken könnten;
(f) die Zahlung in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und den Regelungen von Kartensystemen durchgeführt wurde;
(g) der Erhalt Ihrer und die Verarbeitung Ihrer uns im Zuge der Verwaltung und Erfüllung unserer Pflichten und Verbindlichkeiten im Rahmen dieser Vereinbarung angegebenen Karteninhaberinformationen und Zahlungsdaten (einschließlich Exporte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums) keine Rechte von Dritten verletzt;
(h) Sie Ihre Pflichten im Rahmen der von Zeit zu Zeit geänderten Datenschutzvorschriften oder gleichwertiger Rechtsvorschriften in den für Sie geltenden Jurisdiktionen einhalten;
(i) Sie in dem Land, in dem Sie ansässig sind, rechtsgültig eingetragen sind und existieren und durch zulässige Maßnahmen die ordnungsgemäße Durchführung und Erfüllung dieser Vereinbarung autorisiert haben;
(j) Sie durch Kartensysteme nicht von der Annahme irgendwelcher durch uns bereitgestellten Services ausgeschlossen werden oder ausgeschlossen worden sind;
(k) Sie anerkennen, dass Sie dafür verantwortlich und dazu verpflichtet sind, alle Kosten im Zusammenhang mit dem Erreichen und der Aufrechterhaltung der Compliance zu tragen, einschließlich sämtlicher Strafzahlungen, Kosten oder Gebühren, die aus Verletzungen oder Nichteinhaltungen Ihrerseits oder die aus Datenschutzverletzungen in Bezug auf Daten in Ihrem Besitz und/oder aus die Verwendung solcher Daten für betrügerische Zwecke hervorgehen; und
(l) Sie damit einverstanden sind, die unter Klausel 9.6 und Anlage C genannten Pflichten einzuhalten.
9. Datensicherheit
9.1 Compliance Sie sind dazu verpflichtet, alle unsere geforderten Sicherheitsverfahren einzuhalten, die Ihnen von Zeit zu Zeit vor der Durchführung von Zahlungen mitgeteilt werden, und sich darum zu bemühen, eine Karte nach Aufforderung durch uns oder durch die autorisierende Stelle durch angemessene, diskrete und legale Mittel zurückzubehalten.
9.2 Aufbewahrung/Speicherung von Zahlungsdaten Sie erklären sich damit einverstanden, alle Zahlungsdaten streng vertraulich und in einer sicheren Umgebung aufzubewahren, zu der ausschließlich befugte Mitglieder Ihres Personals Zugang haben, und sicherzustellen, dass alle elektronisch gespeicherten Daten umfassend geschützt, richtig und vollständig sind, nicht verloren gehen oder beschädigt werden und uneingeschränkt in einem leicht lesbaren Format wiederhergestellt werden können. Vorbehaltlich anderslautender geltender Rechtsvorschriften oder Regelungen von Kartensystemen, werden Sie alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass Informationen des Karteninhabers mit Ausnahme von uns und SumUp keinen Dritten offengelegt werden oder missbräuchlich durch Dritte verwendet werden.
9.3 Aufbewahrung von Zahlungsaufzeichnungen für Abrufe und Rückbuchungen Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Sie lesbare Kopien von sämtlichen Zahlungsaufzeichnungen und -belegen, Bonrollen von Kartenterminals, Rechnungen, Quittungen oder vergleichbaren Unterlagen in Bezug auf die jeweiligen Zahlungen an einem sicheren Ort aufbewahren. Zum Zwecke der Compliance mit den Regelungen von Kartensystemen in Bezug auf Rückbuchungen müssen alle vorstehend genannten Unterlagen für einen Zeitraum von achtzehn (18) Monaten ab dem Datum der betreffenden Zahlung (oder, falls zutreffend, im Falle wiederkehrender Zahlungen, achtzehn (18) Monate ab dem Datum der letzten Zahlung, die Teil der wiederkehrenden Zahlung ist) sicher, geschützt und vertraulich aufbewahrt werden.
9.4 Nach Erhalt der Autorisierung für eine Zahlung dürfen Sie keine Magnetstreifen- oder CVV2/CVC2-Daten aufbewahren oder speichern.
9.5 Verlust oder Beschädigung der Integrität von Zahlungsdaten
(a) Wir haften Ihnen gegenüber unter keinen Umständen in Bezug auf den Nennwert von Zahlungsdaten oder (abgesehen davon, wenn eine Fahrlässigkeit oder ein Betrug unsererseits ursächlich ist) für die Kosten der Wiederherstellung solcher Daten oder für sonstige Verluste oder Schäden, die aus dem Verlust oder einer Verletzung der Integrität von Zahlungsdaten hervorgehen.
(b) Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung eines Datenträgers mit Zahlungsdaten und im Falle einer Einigung oder eines Nachweises, dass dies auf eine Fahrlässigkeit oder einen Betrug unsererseits zurückzuführen ist, werden wir Ihnen den Wiederbeschaffungswert für den verloren gegangenen oder beschädigten Datenträger zurückerstatten.
(c) Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung der Integrität von Zahlungsdaten jeglicher Art, die auf eine Handlung oder ein Versäumnis Ihrerseits, auf durch Sie beauftragte Agenten, Unterauftragnehmer oder Dritte zurückzuführen ist, sind Sie im Rahmen von Klausel 9.5 dieser Vereinbarung haftbar.
9.6 PCI
(a) Die Validierung der PCI-Compliance ist unter anderem auf Ihre Ausrüstung fokussiert, die zur Aufbewahrung, Speicherung oder Übermittlung von Zahlungsdaten verwendet wird. Für die Zwecke der PCI-Compliance sind Sie dazu verpflichtet, uns auf unsere schriftliche Anfrage hin Informationen in Bezug auf den Umfang Ihrer Speicherung von Zahlungsdaten mitzuteilen.
(b) Sie erklären sich damit einverstanden, die Compliance zu erfüllen und zu wahren, und müssen sicherstellen, dass alle durch Sie beauftragten Agenten, Auftragnehmer und Dritten, die Daten speichern, verarbeiten oder übermitteln können, die Compliance mit dem PCI-Standard, mit dem „Account Information Security“-Programm von Visa und dem „Site Data Protection“-Programm von MasterCard sowie allen sonstigen ähnlichen Programmen, die durch die Kartensysteme vorgegeben sind und sämtliche von Zeit zu Zeit ggf. vorgenommenen Änderungen dieser Programme und Standards erfüllen und wahren, und Sie werden uns unverzüglich über Datenschutzverletzungen in Kenntnis setzen, die stattgefunden haben oder die voraussichtlich stattfinden werden.
(c) Sie anerkennen und erklären sich jetzt und über die Vereinbarungsdauer damit einverstanden, dass:
(i) die Kartensysteme die Anforderung stellen, dass Sie, Agenten, Auftragnehmer und sonstige Dritt-Partner, die zur Erfüllung des PCI-Standards verpflichtet sind, die PCI-Compliance erfüllen und kontinuierlich wahren;
(ii) Versäumnisse von Ihnen, von Agenten, von Auftragnehmern und von sonstigen Dritt-Partnern, die zur Erfüllung des PCI-Standards verpflichtet sind und die die Erfüllung des PCI-Standards versäumen, dazu führen können, dass die Kartensysteme Strafzahlungen erheben;
(iii) sämtliche Strafzahlungen, die uns infolge Ihrer Nicht-Compliance mit Klausel 9.6 dieser Vereinbarung und der PCI-Anforderungen der Kartensysteme auferlegt werden, auf Sie übergehen und Sie für die Zahlung solcher Strafzahlungen uneingeschränkt haftbar sind; und
(iv) Sie sicherstellen müssen, dass Sie die Anforderungen von Klausel 9.6 dieser Vereinbarung erfüllen, wir uns über die Einzelheiten der von Ihnen eingesetzten Sicherheitssysteme erkundigen können oder eine Überprüfung oder Prüfung Ihrer Systeme durchführen können. Für den Fall, dass wir eine Überprüfung durchführen möchten, werden wir Sie darüber vorab unter Angabe des Datums und der Art der Überprüfung in Kenntnis setzen.
(d) Zum Erreichen und zur Wahrung der PCI-Compliance werden Sie uns eine benannte Kontaktstelle mitteilen, die für die Kommunikation mit uns in Bezug das Erreichen der PCI-Compliance zuständig ist.
(e) Falls Sie der Auffassung sind, dass Sie eine der in Klausel 9.6 dieser Vereinbarung dargelegten Anforderungen nicht erfüllen können, werden Sie uns unverzüglich, sobald Ihnen dies zumutbarerweise möglich ist, darüber in Kenntnis setzen, und wir werden in Zusammenarbeit mit Ihnen, soweit dies vertretbarerweise erforderlich ist, mit den Kartensystemen in Kontakt treten, um zu versuchen, eine dahingehende Einigung mit den Kartensystemen zu erreichen, dass die Frist für Ihre Erfüllung des PCI-Standards verlängert wird.
(f) Die PCI-Details und Compliance-Anforderungen sind auf der folgenden Website unter http://www.pcisecuritystandards.org oder auf einer anderen Website, die wir Ihnen von Zeit zu Zeit mitteilen, abrufbar. Wir teilen Ihnen auf schriftliche Anfrage die Details der betreffenden Datenstandards und Programme mit.
10. Informationen und Rechte in Bezug auf Prüfungen
10.1 Anfrage von Unterlagen Auf Anfrage werden Sie uns oder unseren Vertretern Kopien von Zwischenergebnissen und/oder geprüften Jahresabschlüssen (einschließlich Verwaltungskonten) und sonstige erforderliche Unterlagen oder Informationen in Bezug auf Ihr Geschäft bereitstellen, die wir vertretbarerweise anfordern können, um unsere fortlaufende Bewertung Ihre Finanzlage und Kreditwürdigkeit zu unterstützen.
10.2 Aufbewahrung von Details in Bezug auf Ihre WebsitesSie müssen außerdem auf fortlaufender Basis die Namen, Adressen und URLs von allen Ihren Websites verwalten und uns und/oder den Kartensystemen auf Anfrage unverzüglich solche Informationen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus müssen Sie Auskunft über sämtliche Zugangsdaten und/oder Passwörter geben, die für unsere Überwachung Ihrer Websites erforderlich sind.
10.3 Recht auf Überprüfung Auf Anfrage müssen Sie uns oder unseren Vertreten zum Zwecke der Überprüfung Ihrer Geschäftsbücher, Aufzeichnungen und/oder Systeme und um Kopien der jeweils von uns benötigten Geschäftsbücher und Aufzeichnungen zu erstellen, angemessenen Zugang zu Ihren Räumlichkeiten gewähren.
10.4 Anfrage von Zahlungsaufzeichnungen Wir sind jederzeit dazu berechtigt, Sie von Zeit zu Zeit, bis zu achtzehn (18) Monate nach dem Zahlungsdatum, dazu aufzufordern, und Sie müssen uns innerhalb der angegebenen Frist kostenfrei lesbare Kopien von Zahlungsaufzeichnungen und sonstige für uns akzeptable Nachweise über die Autorisierung des Karteninhabers zur Belastung seines Kontos mit dem Zahlungsbetrag zur Verfügung stellen.
10.5 Mitteilung über Änderungen Ihres Geschäfts Sie müssen uns unverzüglich nach Bekanntwerden über Änderungen von Umständen informieren, die Auswirkungen auf Ihr Geschäft haben, einschließlich (i) jeglicher Zahlungsunfähigkeitsereignisse (oder drohender Zahlungsunfähigkeitsereignisse) (ii) jeglichem tatsächlichen oder drohenden Kontrollwechsel in Ihrem Geschäft oder bei Ihrer Muttergesellschaft; (iii) jeglicher tatsächlicher oder drohender wesentlicher Änderung Ihres Geschäfts; und (iv) jeglichem tatsächlichem oder drohendem Verkauf oder jeglicher sonstiger Veräußerung Ihres gesamten Vermögens oder von wesentlichen Teilen Ihres Vermögens, die in einer wesentlichen nachteiligen Änderung für Ihr Geschäft resultieren können.
10.6 Prüfung Zum Zwecke der Prüfung der Erfüllung Ihrer Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung und der Erfüllung durch Ihre Vertreter und Dritten (insoweit diese schriftlich durch uns genehmigt wurden), werden Sie auf Anfrage (und auf Ihre eigenen Kosten) und werden Sie Sorge dafür tragen, dass Ihre Vertreter und Dritten (falls zutreffend und auf ihre eigenen Kosten) uns und den Kartensystemen Zugang zu solchen Systemen gewähren, soweit dies vertretbarerweise erforderlich ist, damit wir und/oder die Kartensysteme (je nach Lage des Falls) mindestens das Folgende bestätigen können: (a) Ihr Umsatzvolumen; (b) Ihre Finanzmittel (c) Ihre Rücklagen; (d) URL-Screening; und (e) Betrugsüberwachung, und soweit erforderlich müssen Sie Bestimmungen in die betreffenden Verträge mit Vertretern und Dritten (je nach Lage des Falls und auf ihre eigene Kosten) aufnehmen, um uns die Berechtigung zu gewähren, die für die Einholung solcher Informationen erforderlich ist und um Zugang zu solchen Systemen zu erhalten, damit wir die Untersuchungen wie in Klausel 10 dieser Vereinbarung vorgesehen durchführen können.
11. Zahlung von Auszahlungen
11.1 Nachdem uns Zahlungen durch Sie oder in Ihrem Auftrag im Rahmen dieser Vereinbarung gültig dargelegt wurden, werden wir die betreffende Auszahlung in Ihrem Auftrag auf das SumUp-Verrechnungskonto veranlassen, und vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung anerkennen Sie und erklären Sie sich damit einverstanden, dass die durch uns geleistete Auszahlung auf das SumUp-Verrechnungskonto Ihnen gegenüber die vollständige und endgültige Erfüllung all unserer Auszahlungspflichten im Rahmen dieser Vereinbarung darstellt.
11.2 Auszahlung. Vorbehaltlich der Klauseln 7.2, 18.7 und 18.8, werden wir auf das SumUp-Verrechnungskonto einen Betrag in Höhe aller fälligen und als Zahlungsdaten aufgezeichneten Summen, die in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung dargelegt wurden, abzüglich aller durch Sie unter Klausel 12 oder anderweitig im Rahmen dieser Vereinbarung geschuldeten Beträge einzahlen.
11.3 Allgemeines Recht zur Zurückbehaltung von Auszahlungen Zusätzlich zu allen sonstigen Rechten oder Abhilfemaßnahmen, die wir gegen Sie geltend machen können, behalten wir uns das Recht vor, die Auszahlung Ihnen geschuldeter Beträge zurückzubehalten oder einzubehalten, falls:
(a) Sie es versäumen, die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung einzuhalten;
(b) einer der in Klausel 11.4 aufgeführten Umstände eintritt; oder
(c) wir den Verdacht haben, dass ein solches Beendigungsereignis stattgefunden hat oder voraussichtlich stattfinden wird.
Alle auf diese Weise durch uns ausgesetzten Zahlungen dürfen von uns solange zurückbehalten werden, bis wir uns davon überzeugt haben, dass die betreffenden Zahlungen rechtmäßig und nicht länger Gegenstand einer potenziellen Rückbuchung sind. Auf Beträge, die auf diese Weise zurückbehalten werden, laufen keine Zinsen auf.
11.4 Aussetzung Wir können nach Ihrer Inkenntnissetzung die Bearbeitung von Zahlungen oder Zahlungsbedingungen ändern und/oder Gutschriften oder sonstige Zahlungen von sämtlichen Guthaben, Geldern und Beträgen, die in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung unverzüglich an Sie fällig sind oder anschließend an Sie fällig werden, aussetzen, falls wir in gutem Glauben den Verdacht haben, dass:
(a) Zahlungen betrügerisch sind oder sonstige strafbare Handlungen beinhalten;
(b) Zahlungen nicht im Rahmen Ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erfolgten; oder
(c) die Anzahl und/oder Größe von Zahlungen das erwartbare Maß bei Weitem übersteigt.
11.5 Verzögerte Auszahlungen Sie erklären sich damit einverstanden und anerkennen, dass wir Ihnen gegenüber nicht für den verzögerten Erhalt von Guthaben oder für fehlerhafte Last- und Gutschriften haften, die durch Dritte verursacht wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Kartensysteme oder Ihr Finanzinstitut.
12. Zahlungspflichtige Beträge
12.1 Allgemeine Bestimmungen Sie haften uns gegenüber für alle Beträge und leisten uns gegenüber alle Beträge, für die Sie im Rahmen dieser Vereinbarung verantwortlich sind, einschließlich:
(a) der Beträge von veranlassten Rückerstattungen (falls diese nicht bereits von Summen abgezogen wurden, die durch uns an Sie gezahlt wurden);
(b) des Gesamtbetrags von Überzahlungen, die durch uns in Bezug auf Zahlungsdaten geleistet wurden, unabhängig von der jeweiligen Ursache;
(c) des Gesamtbetrags von Zahlungen, die durch uns in Bezug auf ungültige Zahlungsdaten geleistet wurden;
(d) des Gesamtbetrags von sämtlichen Rückbuchungen;
(e) der Beträge von Gebühren, Bußgeldern, Strafzahlungen und/oder sonstigen Kosten, die durch uns infolge eines Versäumnisses Ihrerseits in Bezug auf die Einhaltung dieser Vereinbarung an ein Kartensystem oder an Dritte zu zahlen sind oder falls das Verhältnis von allen Ihren Rückbuchungen zu Ihren Zahlungen den jeweiligen Branchendurchschnitt übertrifft (der jeweils von Zeit zu Zeit durch die Kartensysteme bestimmt wird); und
(f) aller sonstigen Summen, die im Rahmen dieser Vereinbarung durch Sie oder durch uns in Ihrem Auftrag fällig und zahlbar sind.
12.2 Abbuchung fälliger Beträge Summen, für die Sie oder wir in Ihrem Auftrag im Rahmen dieser Vereinbarung zahlungspflichtig sind, können auf die in dieser Vereinbarung angegebenen Weise von Ihnen Ihnen abgebucht, von jeglichen Auszahlungen abgezogen oder Ihnen in Rechnung gestellt werden.
12.3 Einzugsermächtigung für Lastschriften Auf Anfrage werden Sie auch nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung aus einem beliebigen Grund bei Ihrer Bank eine Anweisung für die Zahlung sämtlicher dargelegten Lastschriften unterhalten, die durch uns in Bezug auf Beträge veranlasst wurden, für die Sie uns gegenüber zahlungspflichtig sind.
12.4 SumUp-Verrechnungskonto Sie müssen über die Vereinbarungsdauer jederzeit unseren Zugriff auf das SumUp-Verrechnungskonto sicherstellen, damit wir Ihnen die Zahlungen, die nach Klausel 11.1 oder anderweitig an Sie zu zahlen sind, gutschreiben können und damit wir jegliche Summen, die durch Sie an uns zu zahlen sind, entweder per Lastschrift oder auf andere Weise gemäß unseren Anforderungen abbuchen können. Falls Sie beabsichtigen, Ihr SumUp-Verrechnungskonto zu ändern, müssen Sie uns spätestens dreißig (30) Tage vorher schriftlich darüber in Kenntnis setzen und eine neue Zahlungsanweisung in Bezug auf Ihr neues angegebenes Bankkonto gemäß den Bestimmungen und Bedingungen in dieser Vereinbarung veranlassen.
12.5 Steuer Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Kosten, Gebühren und sonstigen Zahlungen, für die Sie im Rahmen dieser Vereinbarung zahlungspflichtig sind, ohne Umsatzsteuer und sonstige anfallenden Steuern (falls zutreffend) und zusätzlich zur Zahlung solcher Summen sind Sie für die Zahlung jeglicher Umsatzsteuer und sonstiger anfallender Steuern verantwortlich.
13. Entschädigung, Vergleich und Haftung
13.1 Uneingeschränkte finanzielle Haftung Sie akzeptieren die uneingeschränkte finanzielle Haftung und Verantwortung für alle Ihre Zahlungen und für die Handhabung aller strittigen Zahlungen, Gutschriften und sonstigen kundenservicebezogenen Sachverhalte und Kosten, die durch Sie und durch die erneute Bearbeitung von Zahlungen in Bezug auf ausstehende oder verweigerte Leistungen verursacht werden.
13.2 Entschädigungen durch den Händler für Fiserv Sie erklären sich damit einverstanden, uns uneingeschränkt und auf fortlaufender Basis für sämtliche Schäden zu entschädigen, die hervorgehen aus oder im Zusammenhang stehen mit:
(a) Zahlungen oder sonstigen Geschäften zwischen Ihnen und einem Karteninhaber;
(b) Ihrer Verletzung der Regelungen von Kartensystemen und/oder sonstigen Gründen, bei denen uns ein Kartensystem aufgrund Ihres Handelns oder Nichthandelns eine Gebühr, Strafzahlung, Strafe oder Kosten auferlegt;
(c) Verlusten von Karteninhaberinformationen oder Zahlungsdaten unter Verletzung von Klausel 9 oder einer Verletzung von Anforderungen der in Klausel 9.6 referenzierten Standards und/oder Programme durch Sie oder Ihre Angestellten, leitenden Angestellten, Agenten und/oder Unterauftragnehmer. Sie werden uns außerdem schriftlich bestätigen, dass alle Dritten, die Zahlungen in Ihrem Auftrag speichern, übermitteln oder bearbeiten, die in Klausel 9.6 referenzierten Standards und Programme vollumfänglich einhalten;
(d) Ihrer Nichteinhaltung in Bezug auf ein exzessives Maß von Rückbuchungen; und
(e) Ihrem Vertragsschluss mit einem Internet-Zahlungsdienstleister und/oder der Berechtigung des Internet-Zahlungsdienstleisters zur Bearbeitung von Zahlungen in Ihrem Auftrag.
13.3 Haftungsgrenze Vorbehaltlich Klausel 13.5, übersteigt unsere maximale Gesamthaftung Ihnen gegenüber für sämtliche Schäden – sei es aufgrund von Vertragsverletzungen oder unerlaubten Handlungen (einschließlich von Fahrlässigkeit und der Verletzung gesetzlicher Pflichten) – im Rahmen von Schadenersatz oder in anderer Weise, in keinem anderen Vertragsjahr den Betrag in Höhe der Gebühren (abzüglich der Gebühren und Kosten für Interbankentgelte und Bewertungen), den wir von Ihnen unter Berücksichtigung der Erbringung von Händlerservices für Sie im Rahmen dieser Vereinbarung in dem betreffenden Vertragsjahr, aus welcher die Forderung hervorgeht, erhalten haben.
13.4 Haftungsausschluss Keine Partei dieser Vereinbarung haftet der anderen Partei gegenüber – sei es aufgrund von Vertragsverletzungen oder unerlaubten Handlungen (einschließlich von Fahrlässigkeit und der Verletzung gesetzlicher Pflichten) – im Rahmen von Schadenersatz oder in anderer Weise und unabhängig von der Ursache für besondere, indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art. Darüber hinaus haften wir Ihnen gegenüber – sei es aufgrund von Vertragsverletzungen oder unerlaubten Handlungen (einschließlich von Fahrlässigkeit und der Verletzung gesetzlicher Pflichten) – im Rahmen von Schadenersatz oder in anderer Weise und unabhängig von der Ursache nicht für gestiegene Kosten oder Ausgaben; für entgangene Gewinne, Geschäftsschäden, Goodwill-Verluste, entgangene Einnahmen, entgangene erwartete Ersparnisse, Reputationsschäden oder für Schäden in Bezug auf den geschäftlichen Marktwert.
13.5 Kein Haftungsausschluss/Keine Haftungsbeschränkung Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung ist ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung für eine Partei in Bezug auf Betrug; oder in Bezug auf Personenschäden aufgrund von Fahrlässigkeit; oder in dem Umfang, wie ein solcher Haftungsausschluss aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften unzulässig ist.
13.6 Streitigkeiten mit Kartensystemen und Karteninhabern Sie sind dazu verpflichtet, uns auf Ihre eigenen Kosten in zumutbarer Weise vollumfänglich bei der Klärung jeglicher Streitigkeiten im Rahmen der Regelungen von Kartensystemen zu unterstützen. Wir sind, so wie Ihnen gegenüber, dazu berechtigt, nach alleinigem Ermessen darüber zu entscheiden, ob wir gegen uns geltend gemachte Ansprüche von Kartensystemen oder Karteninhabern anfechten oder abwehren oder ob wir solche Ansprüche durch einen Vergleich lösen, und unsere Entscheidung ist für Sie bindend. Unbeschadet der in Klausel 13 dieser Vereinbarung dargelegten Entschädigungen, erklären Sie sich ferner damit einverstanden, dass wir sämtliche gegen Sie und/oder uns geltend gemachten Schadensersatz- oder Haftungsansprüche, die aus einer durch Sie angenommenen Zahlung hervorgehen, nach unserem eigenen Ermessen akzeptieren, anfechten, durch einen Vergleich lösen oder auf andere Weise handhaben können.
14. Vereinbarungsdauer
14.1 Vereinbarungsdauer Diese Vereinbarung beginnt an dem Daten, an dem Sie Ihre Geschäftsbeziehungsvereinbarung unterzeichnen oder elektronisch akzeptieren und bleibt anschließend solange uneingeschränkt in Kraft und wirksam, bis Ihre Geschäftsbeziehungsvereinbarung ausläuft oder beendet wird oder bis diese Vereinbarung durch eine Partei in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Bedingungen gekündigt wird („Vereinbarungsdauer“).
15. Ende dieser Vereinbarung
15.1 Geschäftsbeziehungsvereinbarung Diese Vereinbarung endet mit sofortiger Wirkung, wenn Ihre Geschäftsbeziehungsvereinbarung ausläuft oder gekündigt wird.
15.2 Gegenseitige Kündigungsgründe Jede Partei dieser Vereinbarung ist dazu berechtigt, diese Vereinbarung durch Inkenntnissetzung der anderen Parteien mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls: (a) die andere Partei diese Vereinbarung in wesentlicher Weise verletzt und, für den Fall, dass die betreffende Verletzung behebbar ist, nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die betreffende Verletzung behoben wird; (b) die andere Partei zahlungsunfähig wird oder Maßnahmen in Bezug auf die Liquidation, Insolvenz, Zwangsverwaltung, Konkursverwaltung, Konkursprüfung, Auflösung oder sonstige ähnliche Verfahrensweisen mit der anderen Partei ergriffen werden; oder (c) die andere Partei Vereinbarungen mit ihren allgemeinen Gläubigern trifft.
15.3 Unser zusätzliches Kündigungsrecht Unbeschadet Klause 14.1, sind wir jederzeit durch Ihre Inkenntnissetzung zur Beendigung dieser Vereinbarung mit sofortiger Wirkung berechtigt, falls:
(a) wir hierzu durch eine Aufsichtsbehörde oder ein Kartensystem verpflichtet sind oder die Integrität oder Reputation von einem Kartensystem oder von uns selbst (nach unserem vernünftigem Ermessen) durch Sie beschädigt wird oder beschädigt werden könnte;
(b) Ihre Aktivitäten unserer Auffassung nach wesentliche Auswirkungen auf unser Geschäft, unsere Geschäftsvereinbarungen, unsere Reputation und/oder unseren Goodwill (nach unserem vernünftigem Ermessen) haben oder voraussichtlich haben werden;
(c) Ihre Aktivitäten mit Gesetzen und/oder Rechtsvorschriften des Vereinigten Königreichs, der EU oder sonstigen nationalen oder internationalen Gesetzen und/oder Vorschriften oder Verfahrensregeln, die wir ggf. von Zeit zu Zeit umsetzen, unvereinbar sind oder in anderer Weise direkt oder indirekt mit Sachverhalten in einem Zusammenhang stehen, die wir von Zeit zu Zeit (stets nach vernünftigem Ermessen) ihrer Art und Natur nach ggf. für rechtswidrig oder in sonstiger Weise für beanstandenswert halten.
(d) unsere Maßnahmen für die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen nach den Money Laundering Regulations 2007 behindert werden; und
(e) in Bezug auf Sie ein Betrug vorliegt oder wir Grund zu der Annahme haben, dass in Bezug auf Sie ein Betrug oder eine strafbare Handlung vorliegt.
15.4 Darüber hinaus sind wir ebenfalls dazu berechtigt, diese Vereinbarung mit einer Frist von zwei (2) Tagen durch schriftliche Mitteilung an Sie zu kündigen, falls:
(a) Sie Ihr SumUp-Verrechnungskonto oder angegebenes Bankkonto in einer Weise ändern, die nach dieser Vereinbarung unzulässig ist;
(b) die Art, das Niveau, der Umfang oder die Kontrolle Ihres Geschäfts oder Ihre Finanzlage (nach unserem vernünftigem Ermessen) einer wesentlichen Änderung unterliegt oder wir begründeten Verdacht zu dieser Annahme haben; oder
(c) wir den Anteil, die Anzahl oder die Höhe von betrügerischen Zahlungen, die im Rahmen der Vereinbarung durch Sie an uns übermittelt werden oder die Anzahl von Rückbuchungen im Verhältnis zu Ihrem Geschäft (nach vernünftigem und verhältnismäßigem Ermessen) für exzessiv erachten;
15.5 Auswirkungen der Beendigung
(a) Nach dem Ablauf oder der Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund müssen Sie uns oder unseren Agenten unverzüglich sämtliche Materialien und Ausrüstung, die durch uns, unsere Agenten oder durch sonstige juristische Personen unserer Group bereitgestellt wurden, zurückgeben. Die Verwendung unseres Namens, der Namen von juristischen Personen unserer Group oder der Namen unserer Agenten oder jeglicher Marken oder Logos unserer Group oder jeglicher Werbematerialien, die wir oder unsere Agenten bereitgestellt haben, oder die auf uns oder auf unsere Erbringung von Händlerservices für Sie verweisen, ist Ihnen untersagt.
(b) Fortbestehen Die Beendigung oder der Ablauf dieser Vereinbarung hat keinen Einfluss auf tatsächliche Verbindlichkeiten oder Eventualverbindlichkeiten oder auf Ansprüche von den Parteien dieser Vereinbarung, die (je nach Lage des Falls) vor der Beendigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung entstehen.
(c) Haftung für ausstehende Rückbuchungen Sie sind weiterhin uneingeschränkt für sämtliche Rückbuchungen, Gebühren, Gutschriften und Anpassungen verantwortlich, die resultieren aus bearbeiteten Zahlungen im Rahmen dieser Vereinbarung, aus allen sonstigen Beträgen, die im Rahmen dieser Vereinbarung fällig sind oder anschließend fällig werden können und aus Verletzungen der Regelungen von Kartensystemen, die uns zu einem beliebigen Zeitpunkt nach Ablauf oder Beendigung dieser Vereinbarung mitgeteilt werden (unabhängig von der Ursache der Entstehung).
(d) Weitergabe von Informationen Die Kartensysteme führen oftmals Listen mit Händlern, die ihre Verträge oder Kartenakzeptanzrechte aus irgendeinem Grund beendeten. Falls diese Vereinbarung aus einem Grund unter Klausel 15 beendet wird, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir dazu verpflichtet sein können, den Kartensystemen den Namen Ihres Geschäfts und sonstige Informationen wie z. B. Details zu Ihrem angegebenen Bankkonto, die Kündigungsgründe für die Aufnahme in besagte Listen mitzuteilen, und Sie erklären sich ausdrücklich mit solchen Mitteilungen einverstanden. Diese Details können ebenfalls Kreditauskunfteien mitgeteilt werden.
16. Geltendes Recht und Gerichtsstand
16.1 Diese Vereinbarung und jegliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder Gegenständen dieser Vereinbarung oder dem Zustandekommen dieser Vereinbarung entstehen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), unterliegen den Gesetzen von England und Wales und werden dementsprechend ausgelegt und die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass den Gerichten Englands die ausschließliche Rechtsprechung für die Klärung von Streitigkeiten oder Ansprüchen obliegt, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder Gegenständen dieser Vereinbarung oder dem Zustandekommen dieser Vereinbarung entstehen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).
17. Verarbeitung personenbezogener Daten
17.1 Compliance Fiserv und Sie, in der Funktion als Verantwortlicher, werden die Kundendaten jeweils in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeiten.
17.2 Zwecke Wir werden ausschließlich Kundendaten verarbeiten:
(a) soweit dies erforderlich, um unseren Pflichten in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung nachzukommen;
(b) gemäß der schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien;
(c) soweit dies durch geltende Rechtsvorschriften erforderlich oder zulässig ist;
(d) für Zwecke von Betrugsprävention oder Untersuchungen oder für sonstige Zwecke des Risikomanagements;
(e) für Zwecke der Kundenidentifizierung und Informationsverifizierung, unter anderem im Zusammenhang mit „Know Your Customer“-Zwecken, Zwecken der Bekämpfung von Geldwäsche oder Zwecken der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung;
(f) in Übereinstimmung mit Regelungen von Kartensystemen;
(g) für die Durchsetzung unserer Rechte oder der Rechte von Dritten im Rahmen von Zahlungsgeschäften; oder
(h) für die Einhaltung von Bestimmungen, die für unsere Pflichten im Rahmen der Vereinbarung gelten, einschließlich der Wahrung der Sicherheit der Kundendaten.
17.3 Transparenz
(a) Als Verantwortlicher für die Kundendaten werden Sie betroffenen Personen einen Informationshinweis bereitstellen, der die Anforderungen der Datenschutzvorschriften erfüllt, einschließlich der Informationen, auf die in den Artikeln 13 und 14 der DSGVO Bezug genommen wird (die „Datenschutzhinweise des Kunden“); und
(b) Als Verantwortlicher für die Kundendaten werden wir betroffenen Personen einen Informationshinweis bereitstellen, der die Anforderungen der Datenschutzvorschriften erfüllt, einschließlich der Informationen, auf die in den Artikeln 13 und 14 der DSGVO Bezug genommen wird (die „Datenschutzhinweise des Zahlungsabwicklers“).
17.4 Unterstützung Jede Partei wird der anderen Partei auf vertretbare Anfrage hin solche Unterstützung leisten und mit der anderen Partei so zusammenarbeiten, das die anfragende Partei sämtliche durch Datenschutzvorschriften auferlegten Pflichten in Bezug auf die Verarbeitung der Kundendaten erfüllen kann. Eine Partei ist dazu berechtigt, ihre Unterstützung zu verweigern oder zu begrenzen, falls die anfragende Partei die Pflichten ohne die Unterstützung durch die andere Partei erfüllen kann.
17.5 Mitteilungen Jegliche Mitteilungen und sonstige Kommunikation zwischen den Parteien unter Abschnitt 17 dieser Vereinbarung müssen in Übereinstimmung mit Klausel 18.11 und, im Falle von Fiserv, ebenfalls per E-Mail via [email protected] an unseren Datenschutzbeauftragten erfolgen.
18. Allgemeine Bestimmungen
18.1 Falls wir uns dazu entscheiden oder falls wir nicht dazu in der Lage sind, jegliche Bestimmungen oder Bedingungen, die Bestandteil dieser Vereinbarung sind, durchzusetzen, so berührt dies nicht unser Recht, die betreffende Bestimmung oder Bedingung anschließend durchzusetzen oder die restlichen Bestimmungen oder Bedingungen dieser Vereinbarungen durchzusetzen.
18.2 Abtretung durch uns an Unternehmen unserer Group Wir können diese Vereinbarung jederzeit abtreten oder tauschen und/oder alle unsere Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung übertragen oder unterlizenzieren, und Sie erklären sich hiermit ausdrücklich mit solchen Abtretungen, Tauschen, Übertragungen und/oder Unterlizenzierungen einverstanden. Ihre Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung werden durch Übertragungen nicht beeinträchtigt, sofern Sie keinen anderslautenden Vereinbarungen zustimmen. Sie autorisieren die Offenlegung von Details in Bezug auf Sie und Ihre Händlervereinbarungen an potenzielle natürliche oder juristische Personen, mit denen wir diese Vereinbarung tauschen und/oder an die wir diese Vereinbarung abtreten und/oder unterlizenzieren.
18.3 Abtretung Ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis sind Sie nicht dazu berechtigt, diese Vereinbarung oder irgendwelche Rechte oder Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung abzutreten, zu übertragen, zu tauschen und/oder zu unterlizenzieren.
18.4 Vertraulichkeitspflicht Mit Ausnahme der Zwecke dieser Vereinbarung darf keine Partei Informationen in Bezug auf Fiserv, den Händler, Kartensysteme, Karten, Karteninhaber oder die Bedingungen dieser Vereinbarung oder sonstige damit bereitgestellten Unterlagen sammeln oder nutzen, wenn dies nicht für die Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlich ist. Beide Parteien werden sicherstellen, dass ihre Angestellten und Agenten die Informationen, auf die in diesem Abschnitt 18.4 Bezug genommen wird, stets streng vertraulich behandeln und Dritten keine Informationen in Bezug auf Geschäfte der anderen Partei oder Zahlungen von Karteninhabern preisgeben oder mitteilen, die einer Partei während der Vereinbarungsdauer bekannt werden.
18.5 Offenlegung von Informationen Sie anerkennen, dass wir Unternehmen unserer Group, der Polizei, Kartensystemen, Aufsichtsbehörden oder sonstigen Untersuchungsstellen, die für die Prävention oder Erkennung von Betrug oder sonstigen strafbaren Handlungen zuständig sind, oder Kreditauskunfteien, die wir ebenfalls als Informationsquelle nutzen, Informationen über Ihr Geschäft offenlegen können.
18.6 Höhere Gewalt Keine der Parteien und keine ihrer Vertreter haften für Versäumnisse in Bezug auf ihre jeweiligen Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung oder sonstiger damit verbundener Vereinbarungen (mit Ausnahme Ihrer Pflichten zur Zahlung der Gebühren und Kosten im Rahmen dieser Vereinbarung), falls das betreffende Versäumnis direkt oder indirekt durch irgendwelche Umstände entsteht, die vertretbarerweise außerhalb ihrer Kontrolle liegen.
18.7 Recht auf Aufrechnung Wir können jederzeit (ohne Ihre vorherige Inkenntnissetzung) alle fälligen und zahlbaren Beträge, die wir Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung oder im Rahmen einer anderen Vereinbarung mit Ihnen schulden, und/oder alle Gelder auf unseren Konten aufrechnen und einsetzen gegen:
(a) alle fälligen und zahlbaren Beträge, die Sie uns schulden; und/oder
(b) den Betrag einer Verbindlichkeit, die Ihnen gegenüber uns entsteht.
18.8 Eventualverbindlichkeiten. Falls wir begründeten Verdacht zu der Annahme, dass Ihnen voraussichtlich Verbindlichkeiten in Bezug auf die Klauseln 18.7(a) oder 18.7(b) entstehen, sind wir erst dann zur Zahlung von Beträgen verpflichtet, die bis zu dem jeweiligen Zeitpunkt an Sie fällig wären, wenn:
(a) die Verbindlichkeit tatsächlich entstanden ist und innerhalb eines einvernehmlich annehmbaren Zeitraums festgelegt wurde (in diesem Fall werden wir die ausstehenden Beträge nach Abzug der Beträge von Verbindlichkeiten unverzüglich an Sie zahlen); oder
(a) wir davon überzeugt sind, dass eine solche Verbindlichkeit voraussichtlich nicht entsteht.
Für den Fall, dass eine solche Verbindlichkeit anschließend entsteht, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie uns nach Aufforderung den vollen Betrag zurückerstatten.
18.9 Kein Verzicht Kein Verzicht einer Partei auf die Durchsetzung der Bestimmungen und/oder Bedingungen dieser Vereinbarung in Bezug auf Verletzungen dieser Vereinbarung oder Verzögerungen oder Versäumnisse durch eine Partei schränkt die Rechte der betreffenden Partei ein oder gilt als Verzichtserklärung der betreffenden Partei in Bezug auf anschließende oder bestehende Verletzungen.
18.10 Salvatorische Klausel Für den Fall, dass Bestimmungen dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund vollständig oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, so hat diese Ungültigkeit keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung, und die Parteien werden die ungültige Bestimmung soweit rechtlich zulässig und wirtschaftlich zumutbar durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die möglichst nahe an die Absicht und wirtschaftliche Wirkung der ungültigen Bestimmung heranreicht.
18.11 Mitteilungen Sämtliche Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich sind, müssen schriftlich erfolgen und werden der anderen Partei in der nachstehend beschriebenen Weise durch persönliche Zustellung oder durch ein Einschreiben in einem richtig an Sie oder (falls zutreffend) uns adressierten und frankierten Briefumschlag zugestellt. Wir können Ihnen Mitteilungen über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, durch Mitteilung auf einem Kontoauszug oder durch Veröffentlichung auf unserer Website zustellen. Mitteilungen via Post, Übermittlung von Kontoauszügen oder Website gelten zweiundsiebzig (72) Stunden nach dem Zeitpunkt der Postsendung, Übermittlung oder Auskunft über die Verfügbarkeit als erhalten. Mitteilungen via E-Mail gelten vierundzwanzig (24) Stunden nach dem Zeitpunkt der Übermittlung als erhalten. Ihre Mitteilungen an uns müssen an die Anschrift unseres aktuellen eingetragenen Geschäftssitzes zugestellt werden.
18.12 Änderungen Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir diese Vereinbarung, ihre Bestimmungen und/oder Bedingungen (darunter bspw. jegliche einzelnen Unterlagen, die ein Bestandteil dieser Vereinbarung sind, etwa die Gebühren und Kosten und/oder jegliche Gebühren und Kosten an sich) und/oder jegliche Begleitunterlagen von Zeit zu Zeit ändern oder ergänzen können. Solche Änderungen treten in Kraft, nachdem wir Sie auf die in dieser Vereinbarung dargelegten Weise in Kenntnis gesetzt haben und vorbehaltlich unserer Kündigungsfristen, die von Zeit zu Zeit im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit gelten. Falls Sie unsere Änderungen dieser Vereinbarung nicht akzeptieren möchten, können Sie diese Vereinbarung kündigen, indem Sie uns innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Inkrafttreten der betreffenden Änderung eine schriftliche Mitteilung zukommen lassen und diese Kündigung tritt fünfzehn (15) Tage nach unserem Erhalt in Übereinstimmung mit Klausel 18.12 in Kraft.
18.13 Bevollmächtigung/Unterbeauftragung Wir können jederzeit, und ohne Ihre Inkenntnissetzung, Agenten oder Unterauftragnehmer, bei denen es sich um Unternehmen unserer Group handelt, für die Erfüllung unserer Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung ernennen. Ohne unsere vorherige schriftliches Genehmigung können Sie im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung keine Agenten oder Unterauftragnehmer ernennen. Unbeschadet einer solchen Genehmigung, bleibt jede Partei primär für sämtliche Handlungen (oder unterlassene Handlungen) durch solche Agenten oder Unterauftragnehmer der jeweiligen Partei haftbar.
18.14 Compliance Jede Partei muss alle geltenden Rechtsvorschriften, Vorgaben, Regelungen von Kartensystemen und Verfahrensregeln, die jeweils für die Zwecke dieser Vereinbarung zu befolgen sind, einhalten.
18.15 Keine Dritt-Begünstigten Personen, die keine Partei dieser Vereinbarung sind, haben keine Rechte im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung, sofern solche Rechte im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden.
18.16 Gesamtvereinbarung Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle vorhergehenden Vereinbarungen und Abmachungen. Die Parteien haben diese Vereinbarung nicht im Vertrauen auf Vereinbarungen, Zusicherungen oder Garantien getroffen, die nicht in dieser Vereinbarung erläutert sind oder wiederholt werden.
18.17 Abhilfemaßnahmen sind kumulativ Die Rechte und Abhilfemaßnahmen der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung sind kumulativ, können so oft durchgesetzt werden, wie die Parteien dies für angemessen erachten und gelten zusätzlich zu den allgemeinen gesetzlichen Rechten und Abhilfemaßnahmen, sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders vereinbart.
18.18 Weitere Vereinbarungen Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie uns unverzüglich über jegliche bestehenden Vereinbarungen mit Dritten, die im Rahmen der in dieser Vereinbarung referenzierten Regelungen von Kartensystemen tätig sind, in Kenntnis setzen werden.
Anlage A – DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG
In dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert:
3D bedeutet das durch Visa entwickelte „Three-Domain Secure“-Protokoll und beinhaltet für diese Vereinbarung „Verified by Visa“ und „MasterCard SecureCode“ sowie sonstige derartige Programme, die Ihnen von Zeit zu Zeit durch uns mitgeteilt werden.
Vereinbarte Währungen bedeutet die Währungen, die von uns mit Ihnen von Zeit zu Zeit vereinbart werden.
Vereinbarung bedeutet diese Vereinbarung, die Erwägungsgründe, die Anlagen und sonstige Unterlagen oder Websites, auf die in dieser Vereinbarung Bezug genommen wird.
Geltende Rechtsvorschriften bedeutet sämtliche geltenden Rechte, Gesetze, Statuten, Vorschriften, Anordnungen, Verordnungen, Richtlinien oder Branchenkodexe des Vereinigten Königreichs und der Europäischen Union sowie alle sonstigen im Kontext dieser Vereinbarung geltenden Gesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, sämtliche Regelungen oder Vorgaben, die durch Kartensysteme auferlegt wurden, und sämtliche Gesetze zur Bekämpfung von Korruption zusammen mit allen nachrangigen Vorschriften.
Autorisierung bedeutet der Prozess, bei dem eine Zahlung über ein SumUp-Kartenterminal an uns zur Genehmigung eingereicht wird, um die Zahlung durchzuführen und um zu bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Zahlung ausreichend Guthaben auf der betreffenden Karte vorhanden ist und dass die Karte nicht als verloren oder gestohlen gemeldet wurde; die Begriffe „Autorisiert“ und „Autorisierend“ sind dementsprechend auszulegen.
Bankarbeitstag bedeutet jeder Tag mit Ausnahme von Samstagen und Sonntagen oder Bankfeiertagen oder gesetzlichen Feiertagen in England oder Deutschland (falls zutreffend), sofern schriftlich nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wurde.
Charge bedeutet eine einzelne Einreichung einer Reihe von Auszahlungen.
Geschäft bedeutet Ihr Geschäft wie in dieser Vereinbarung beschrieben oder gemäß einer anderen Beschreibung, die uns von Ihnen mitgeteilt wurde.
Karte bedeutet alle gültigen und aktuellen durch uns genehmigten Zahlungskarten, über die wir Sie schriftlich von Zeit zu Zeit in Kenntnis setzen und die für diese Vereinbarung gelten.
Karteninhaber bedeutet eine natürliche Person, ein Unternehmen, eine Firma oder eine sonstige Organisation, auf die zu einem beliebigen Zeitpunkt eine Karte ausgestellt wurde und die zur Verwendung dieser Karte autorisiert ist.
Karteninhaberkonto bedeutet ein Konto auf den Namen des Karteninhabers, das durch die betreffende Kartennummer gekennzeichnet ist und auf das der Kartenaussteller Last- oder Gutschriften in Bezug auf Zahlungen veranlassen kann.
Karteninhaberinformationen bedeutet sämtliche Informationen in Bezug auf einen Karteninhaber einschließlich sämtlicher Kartennummern und sonstigen personenbezogenen Daten.
Karte-nicht-präsent-Zahlung oder CNP bedeutet eine Bestellung von Services, bei der die Karte oder der Karteninhaber zum Zeitpunkt der Zahlung nicht physisch in Ihren Räumlichkeiten präsent ist, und beinhaltet Zahlungen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs und Zahlungen via Post/Telefon.
Kartennummer bedeutet die Kennung, die auf der Karte abgebildet ist und das Karteninhaberkonto kennzeichnet.
Karte-präsent-Zahlung bedeutet eine Zahlung, bei der Ihnen die Karte zum Zeitpunkt des Verkaufs durch den Karteninhaber physisch als Zahlungsmittel vorgelegt wird.
Kartensysteme bedeutet Visa, MasterCard, Maestro und andere solche Kartensysteme, die Ihnen von Zeit zu Zeit durch uns mitgeteilt werden.
Regelungen von Kartensystemen bedeutet die verschiedenen und von Zeit zu Zeit aktualisierten Regelungen, Vorgaben und Betriebsanweisungen, die durch die betreffenden Kartensysteme ausgestellt werden.
CDD oder Customer Due Diligence bedeutet, in Bezug auf Sie, das Verfahren, durch das Sie sich in Übereinstimmung mit Ihren Pflichten im Rahmen der geltenden Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche zufriedenstellend über die Identität Ihrer Kunden vergewissern müssen.
Kontrollwechsel bedeutet, bezogen auf eine Körperschaft, jegliche Änderung in Bezug auf die juristische Person bzw. die juristischen Personen, welche die Kontrolle über die betreffende Körperschaft hat bzw. haben.
Rückbuchung bedeutet eine Aufforderung durch einen Kartenaussteller oder ein Kartensystem an uns auf Rückzahlung eines Geldbetrags in Bezug auf eine Zahlung, die zuvor Gegenstand einer Auszahlung war und für die das betreffende Kartensystem eine Zahlung an uns geleistet hat.
Chip bedeutet ein elektronisches Gerät in einer Karte, die der Karte die Übermittlung von Karteninhaberdetails an Chips und PIN-Terminals ermöglicht.
Vertragsjahr bedeutet ein Zeitraum von zwölf (12) Monaten, der ab dem Datum des Inkrafttretens beginnt, und anschließend der Zeitraum von zwölf (12) Monaten, der an dem Datum beginnt, an dem sich das Datum des Inkrafttretens jeweils jährt.
Kontrolle bedeutet die Fähigkeit, direkt Kontrolle über die andere Person auszuüben oder indirekt die Befugnis, über die Geschäftsführung und Firmenpolitik der anderen Person zu bestimmen oder in bestimmender Weise Einfluss zu nehmen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Anteilen, durch einen Vertrag oder auf andere Weise; die Begriffe „Kontrollierend“ und „Kontrolliert“ werden dementsprechend ausgelegt.
Verantwortlicher hat die gleiche Bedeutung, die dem Begriff in der DSGVO zugewiesen wurde.
Kundendaten bedeutet alle personenbezogenen Daten, die dem Zahlungsabwickler (oder Unterauftragsverarbeitern) durch Sie in Verbindung mit der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
Kundeninformationsanleitung bedeutet die Kundeninformationsanleitung, die durch uns nach unserem alleinigen Ermessen von Zeit zu Zeit ausgestellt und geändert wird, um die Verfahrensweisen und Betriebsanweisungen, die Sie in Verbindung mit der Annahme und Bearbeitung von Zahlungen befolgen müssen, und Ihre sonstigen Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung darzulegen.
CVV2/CVC2 bedeutet der dreistellige Sicherheitscode, der auf der Kartenrückseite abgedruckt ist und die Authentifizierung der Karte verbessern soll.
Datenschutzvorschriften bedeutet die DSGVO und alle sonstigen Gesetze oder Vorschriften, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten.
Betroffene Person hat die gleiche Bedeutung, die dem Begriff in der DSGVO zugewiesen wurde.
Lastschrift bedeutet eine durch Sie erteilte Anweisung an Ihre Bank, die es uns erlaubt, in Übereinstimmung mit den betreffenden Regelungen von Kartensystemen, die Zahlung uns geschuldeter Beträge von Ihrem angegeben Bankkonto einzuziehen oder zu veranlassen.
Dynamische Währungsumrechnung (Dynamic Currency Conversion, DCC) bedeutet ein Service für die Zahlung von Guthaben im Gegenwert der Waren und/oder Services, die ein Karteninhaber von Ihnen erwerben möchte, mit einer Währungsumrechnung von der Währung des Landes, in dem Sie ansässig sind, in die Währung des Landes, in der eine Karte ausgestellt ist.
Datum des Inkrafttretens bedeutet das Datum, an dem diese Vereinbarung im Rahmen der Regelungen von Kartensystemen oder aufgrund einer anderen schriftlichen Mitteilung an Sie von uns in Kraft treten muss.
Ausrüstung bedeutet sämtliche Ausrüstung in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Eindruckvorrichtungen, Geräte für die elektronische Datenerfassung und einschließlich dazugehöriger Ersatzgeräte, Austauschgeräte oder Zusatzgeräte.
Zahlungen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs bedeutet eine nichtpersönliche Online-Zahlung unter Verwendung elektronischer Medien, bei der Ihnen durch einen Karteninhaber via Internet, Extranet oder sonstige öffentliche oder private Netzwerke Kartendetails übermittelt werden.
Fallback-Verfahrensweisen bedeutet die im Gebrauchsleitfaden für Händler beschriebenen und aufgeführten Verfahrensweisen für den Fall, dass Kartenterminals oder Ausrüstung aus technische Gründen Fehler aufweisen oder Websites oder elektronische Links nicht verfügbar sind oder nicht ordnungsgemäß funktionieren.
DSGVO bedeutet Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
Group bedeutet, bezogen auf Fiserv, jedes Unternehmen, das eine Tochtergesellschaft oder Holdinggesellschaft (einschließlich der obersten Holdinggesellschaft) von uns ist, und jedes Unternehmen, dass eine Tochtergesellschaft einer solchen Holdinggesellschaft ist.
Zahlungsunfähigkeitsereignisse bedeutet eines oder mehrere der folgenden Ereignisse:
(i) Beantragung der Abwicklung einer Partei (mit Ausnahme einer Abwicklung bei Zahlungsfähigkeit zum Zwecke einer Bona-Fide-Regelung oder Neuorganisation, Zusammenführung oder Umstrukturierung) oder der Auflösung einer Partei;
(ii) Anordnung durch ein zuständiges Gericht, dem die Rechtsprechung obliegt, über die Abwicklung oder Verwaltung einer Partei;
(iii) Ernennung eines Insolvenzverwalters, Zwangsverwalters, Konkursverwalters oder Geschäftsführers, Liquidators oder eines vergleichbaren Bevollmächtigten in Bezug auf das gesamte Vermögen oder Vermögensbestandteile einer Partei;
(iv) Eine Partei schlägt ihren Gläubigern allgemein oder einer bestimmten Gläubigergruppe vor, einen Vergleich oder eine sonstige Gläubigervereinbarung zu schließen oder schließt einen solchen Vergleich oder eine solche Gläubigervereinbarung ab; oder
(v) Das Eintreten eines Ereignisses in einer anderen Jurisdiktion, das analog zu den vorstehend beschriebenen Ereignissen ist.
Kartenaussteller bedeutet eine Organisation, die durch ein Kartensystem zum Ausstellen von Karten autorisiert ist und deren Name auf der Karte als Kartenaussteller angezeigt wird oder die für die Verwendung der Karte in ein Vertragsverhältnis mit dem Karteninhaber tritt.
Schäden bedeutet sämtliche Ansprüche, Schäden, Forderungen, Verluste, Kosten, Rückbuchungen, Strafzahlungen, Geldbußen, Haftungspflichten und Ausgaben (einschließlich vertretbarer Rechtsgebühren und -kosten) einer juristischen Person.
Zahlung via Post/Telefon bedeutet die Bearbeitung einer Zahlung, die aus einer postalischen oder telefonischen Bestellung von Waren und/oder Services hervorgeht, bei der die Karte oder der Karteninhaber zum Zeitpunkt der Zahlung nicht physisch präsent ist. Diese Zahlungen resultieren oftmals aus postalischen oder telefonischen Anfragen von Waren und/oder Services.
Gebrauchsleitfaden für Händler bedeutet der Gebrauchsleitfaden für Händler, der durch uns nach unserem alleinigen Ermessen von Zeit zu Zeit ausgestellt und geändert wird, um die Verfahrensweisen und Betriebsanweisungen, die Sie in Verbindung mit der Annahme und Bearbeitung von Zahlungen befolgen müssen, und Ihre sonstigen Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung darzulegen.
Händlerservices bedeutet die Auszahlung von Guthaben in Bezug auf Zahlungen:
(i) die durch Sie an uns übermittelt wurden; und
(ii) die durch uns autorisiert und akzeptiert wurden,
und beinhaltet alle damit verbundenen Services, die in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung durch uns für Sie zu erbringen sind.
MasterCard bedeutet MasterCard Inc und alle Tochtergesellschaften der Gesellschaft sowie alle ihre Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger.
„Site Data Protection“-Programm von MasterCard bedeutet das „MasterCard Site Data Protection“-Programm (SDP) in Übereinstimmung mit dem Implementierungsplan, der in Klausel 10.3.4 der Anleitung „MasterCard Security Rules and Procedures“ mit den Sicherheitsregeln und Verfahrensweisen von MasterCard aufgeführt ist.
MCC bedeutet der durch die Kartensysteme spezifizierte Klassifizierungscode, der den Gewerbezweig, den Beruf oder den Geschäftszweig ausweist, in dem Sie tätig sind.
Multiwährungsseite bedeutet das Formular, das durch uns nach unserem alleinigen Ermessen von Zeit zu Zeit ausgestellt und geändert wird und die betreffenden Währungen festlegt, die Sie, wie zwischen uns im Rahmen dieser Vereinbarung vereinbart, im Zusammenhang mit der Annahme und Bearbeitung von Zahlungen in einer anderen Währung als Euro annehmen können.
Multiwährungshändler bedeutet ein Händler, der durch uns zur Annahme von Zahlungen in einer anderen Währung als britische Pfund Sterling (GBP) autorisiert ist.
Angegebenes Bankkonto bedeutet das Bankkonto, das Sie uns für Last- und Gutschriften mit Guthaben genannt haben, für die Sie zahlungspflichtig sind oder die Ihnen geschuldet werden.
Gebrauchsleitfaden bedeutet die Gebrauchsleitfäden von SumUp und Fiserv, die von Zeit zu Zeit für die Erbringung der Händlerservices gelten.
Payment Card Industry Data SecurityStandards oder PCI bedeutet eine Reihe umfassender Anforderungen, die von Zeit zu Zeit durch den PCI Security Standards Council oder seine Rechtsnachfolger veröffentlicht werden, um das Potenzial für eine Datenschutzverletzung oder betrügerische Nutzung von Karten- und Karteninhaberdaten zu minimieren.
Personenbezogene Daten hat die gleiche Bedeutung, die dem Begriff in der DSGVO zugewiesen wurde.
PIN bedeutet persönliche Kennung.
PIN-Pad bedeutet ein sicheres Gerät mit alphanumerischer Tastatur, das den durch uns von Zeit zu Zeit eingeführten Anforderungen entspricht und über das der Karteninhaber seine PIN eingeben kann.
Kassensystem bedeutet der physische Ort, an dem Sie Zahlungen annehmen, und im Falle von Karte-nicht-präsent-Zahlungen über eine Website, Ihr fester Niederlassungsort.
Auftragsverarbeiter hat die gleiche Bedeutung, die dem Begriff in der DSGVO zugewiesen wurde.
Verarbeitung hat die gleiche Bedeutung, die dem Begriff in der DSGVO zugewiesen wurde.
Wiederkehrende Zahlung bedeutet eine Zahlung, die mit dem Einverständnis des Karteninhabern in vereinbarten Abständen oder an vereinbarten Daten von dem betreffenden Karteninhaberkonto abgebucht werden kann. Die Zahlung kann sich auf einen festen Betrag oder auf einen fälligen Betrag für die fortlaufende Bereitstellung von Services oder Waren beziehen.
Rückerstattung bedeutet ein Fall, in dem Sie sich damit einverstanden erklären, eine Summe, die durch einen Karteninhaber für die Abbuchung von dem betreffenden Karteninhaberkonto autorisiert wurde, ganz oder teilweise zurückerstatten.
Geschäftsbeziehungsvereinbarung bedeutet die Vereinbarung zwischen SumUp und dem Händler für bestimmte Zahlungsservices.
Vertreter bedeutet Angestellte, leitende Angestellte, Agenten, Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer, die von Zeit zu Zeit als Vertreter ernannt werden, um (je nach Lage des Falls) in Ihrem oder unserem Auftrag zu handeln.
Auszahlung bedeutet die Zahlung von Beträgen, die im Rahmen dieser Vereinbarung von uns an Sie oder von Ihnen an uns zurückzuerstatten sind.
Kontoauszug bedeutet die regelmäßige Auskunft, die Sie über Ihre durchgeführten Zahlungen und Ihre fälligen Gebühren und Kosten informiert.
Unterauftragsverarbeiter bedeutet jeder Auftragsverarbeiter, der durch uns mit der Verarbeitung der Kundendaten beauftragt wird.
SumUp-Verrechnungskonto bedeutet Ihr Konto, das Sie bei SumUp für die Bearbeitung von Zahlungen und Einholung von Autorisierungen unterhalten und Auszahlungen über die Kartenterminal-ID und Kundennummer kenntlich macht.
SumUp-Services bedeutet die Services, die SumUp im Rahmen der Geschäftsbeziehungsvereinbarung für Sie erbringt.
Vereinbarungsdauer hat die Bedeutung, die dem Begriff in Klausel 14.1 zugewiesen wurde.
Kartenterminal bedeutet ein elektronisches Gerät, das durch uns genehmigt wurde und zur Erfassung von Kartendetails, für die Einholung von Autorisierungen und für die Übermittlung von Zahlungen an einen Zahlungsabwickler genutzt wird; der Begriff schließt ebenfalls jegliche PIN-Eingabegeräte (PED) ein, falls es sich dabei um separate Geräte handelt.
Kartenterminalkonto bedeutet die Kartenterminal-ID, die Ihnen zugewiesen wird.
Beendigung bedeutet die Beendigung dieser Vereinbarung durch eine Partei in Übereinstimmung mit Klausel 15.
Beendigungsereignis bedeutet die jeweils in den Klauseln 15.1 bis (einschließlich) 15.4 dargelegten Ereignisse.
Gebiet bedeutet das Vereinigte Königreich und die Gebiete des Europäischen Wirtschaftsraums, in denen wir einverstanden sind, von Zeit zu Zeit Händlerservices für Sie zu erbringen.
Dritter bedeutet eine natürliche oder juristische Person, die keine Partei dieser Vereinbarung ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Mitglieder der Group, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer.
Zahlung bedeutet eine Handlung zwischen dem Karteninhaber und Ihnen, welche die in Klausel 5 festgelegten Anforderungen in Bezug auf den Kauf oder die Rückgabe von Waren und/oder Services erfüllt, bei welcher der Karteninhaber seine Karte zum Bezahlen für Waren und/oder Services nutzt und infolgedessen eine Zahlungsaufzeichnung für die Bereitstellung von Waren und/oder Services und/oder Rückerstattungen erstellt wird.
Zahlungsdaten bedeutet alle Daten, die sich auf Zahlungen beziehen.
Zahlungsaufzeichnung bedeutet die Details einer Zahlung, die wir von Ihnen benötigen, um eine Zahlung in der von uns vorgegebenen Weise bearbeiten zu können
Virtuelles privates Netzwerk (VPN) bedeutet ein privates Netzwerk, das Links über ein gemeinsam genutztes oder öffentliches Netzwerk umfasst.
Visa bedeutet Visa Europe.
VMAS bedeutet Visa Merchant Alert System.
WLAN bedeutet Technologie für die Verschlüsselung und Authentifizierung mit drahtloser LAN-Technologie.
Wireless Equivalent Privacy (WEP) bedeutet ein Sicherheitsprotokoll für drahtlose lokale Netzwerke.
Wireless Local bedeutet ein Computernetzwerk, das die drahtlose Kommunikation (LAN) unter Verwendung von Funkwellen, Mikrowellen oder beidem für die Übermittlung von Karten- und Karteninhaberdaten ermöglicht.
Drahtloses Kartenterminal bedeutet ein Kartenterminal, das die drahtlose Bearbeitung von Zahlungen ermöglicht.
Anlage B – BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Teil 1 – CHIP UND PIN
Falls Sie für die Annahme von Karten Chip- und PIN-Technologie nutzen, gelten die folgenden besonderen Geschäftsbedingungen zusätzlich zu den Geschäftsbedingungen, die im Hauptteil dieser Vereinbarung dargelegt sind. Im Falle von Widersprüchlichkeiten, gilt vorrangig Teil 1 dieser Anlage B.
A. Sie erklären sich damit einverstanden und anerkennen, dass Sie für betrügerische Zahlungen, die vermeidbar gewesen wären, wenn Sie die Chip- und PIN-Technologie installiert und ordnungsgemäß genutzt hätten, uneingeschränkt haftbar sind, einschließlich: (i) der Annahme von Kartenzahlungen mit Chip und PIN; (ii) der Verwendung von Kartenterminals mit Chip- und PIN-Technologie ohne die Nutzung der Chip- und PIN-Funktion für die Annahme der Zahlung; oder (iii) des Versäumnisses, ein PIN-Pad zu nutzen.
B. Falls Sie die Annahme von Kartenzahlungen via Chip und PIN versäumen und falls Sie nach Ihrer Inkenntnissetzung durch uns weiterhin die Annahme solcher Zahlungen versäumen, kann Ihr Recht auf die Bearbeitung von Zahlungen unverzüglich beendet werden.
C. Sie dürfen Karteninhaber während Zahlungen niemals zur Offenlegung ihrer PIN auffordern. Sie müssen Sorge dafür tragen, dass der Karteninhaber seine PIN in das PIN-Pad an einem hinreichend sicheren Ort eingeben kann. Bei der Veranlassung einer Zahlung via Chip und PIN müssen Sie alle Karteninhaber zur Eingabe Ihrer PIN auffordern.
D. Sie dürfen Karteninhaber mit Chip und PIN nicht zur Unterzeichnung eines Zahlungsbelegs auffordern oder sonstige Identifikationsmittel verlangen.
E. Das PIN-Pad ist der ausschließlichen Nutzung durch Karteninhaber vorbehalten.
F. Die PIN des Karteninhabers darf unter keinen Umständen auf einen Zahlungsbeleg abgedruckt oder in sonstiger Weise aufgezeichnet oder gespeichert werden.
G. Im Falle eines Chip-Fehlers während einer Zahlung, kann die Zahlung in Übereinstimmung mit den Fallback-Verfahrensweisen, die im Gebrauchsleitfaden für Händler enthalten sind, abgeschlossen werden.
H. Die CV2-Kennung muss bei der Autorisierung angegeben werden, darf jedoch nach erteilter/verweigerter Autorisierung nicht durch den Händler gespeichert werden.
Teil 2 - ZAHLUNGEN VIA POST UND TELEFON
Für den Fall, dass Sie Zahlungen via Post/Telefon veranlassen, gelten die folgenden besonderen Geschäftsbedingungen zusätzlich zu den Geschäftsbedingungen, die im Hauptteil dieser Vereinbarung dargelegt sind. Im Falle von Widersprüchlichkeiten gilt vorrangig dieser Teil von Anlage B.
A. Nutzung von elektronischen Kartenterminals. Sie bestätigen, dass Sie keine Übermittlung von Kartendetails per E-Mail oder über das Internet anfordern und daraufhin Karte-nicht-präsent-Zahlungen (CNP) in ein elektronisches Kartenterminal eingeben werden. Für den Fall, dass Sie Kartendetails auf diese Weise annehmen, behalten wir uns das Recht vor, Ihre Kartenverarbeitung unverzüglich zu beenden.
B. Zahlungsaufzeichnungen für Zahlungen via Post/Telefon. Für jede durchgeführte Zahlung via Post/Telefon müssen Sie für einen Zeitraum von achtzehn (18) Monaten ab dem Zahlungsdatum für uns eine Aufzeichnung mit folgenden Informationen oder Angaben speichern und zur Überprüfung zur Verfügung halten: (i) Nummer und Ablaufdatum der Karte, die zum Zwecke der betreffenden Zahlungsanweisung verwendet wird; (ii) Name und Adresse des Karteninhabers; (iii) Datum der Zahlung; (iv) Zahlungsbetrag; (v) Schriftliche Zahlungsanweisung des Karteninhabers im Falle einer postalischen Zahlungsanweisung; (vi) Autorisierungsdatum und -kennung; und (vii) Rechnungsstellungsdatum für die Waren/und oder Services (je nach Lage des Falls).
Anlage C – VERWENDUNG VON INFORMATIONEN UND DATENSCHUTZ
WICHTIGER HINWEIS – es ist wichtig, dass Sie sich die Inhalte dieser Anlage C sorgfältig durchlesen.
A. Die Informationen, die wir (oder unsere Agenten) gegenwärtig über Sie und Ihre Geschäftsbeziehung mit uns gespeichert haben oder die wir (oder unsere Agenten) irgendwann in Zukunft über Sie und Ihre Geschäftsbeziehung mit uns erlangen und speichern, können je nach den geltenden Rechtsvorschriften für die nachstehend dargelegten Zwecke durch uns offengelegt und aufgezeichnet, analysiert, geprüft und gespeichert werden. Zu diesen Informationen zählen insbesondere sämtliche Informationen mit folgendem Bezug oder Ursprung:
(a) Informationen, Bewertungen, Angebote, Empfehlungen oder sonstige Geschäfte mit uns;
(b) durch Sie ausgewählte Produkte und Services;
(c) die Erfüllung dieser Vereinbarung, Ihre Konten und sonstige Vereinbarungen mit uns, einschließlich Details von Zahlungen, der Art der betreffenden Zahlungen, der betreffenden Zahlungsparteien und Zahlungsmethoden; und
(d) Informationen, die uns durch Dritte mitgeteilt werden und/oder die wir infolge unserer Anfragen erlangen und die von Dritten stammen, die mit Händlern und lizenzierten Kreditauskunfteien verbunden sind.
B. Darüber hinaus können wir oder unsere Vertreter je nach den geltenden Rechtsvorschriften folgenden Parteien sämtliche Informationen offenlegen, die Sie uns oder unseren Vertretern mitteilen:
(a) an andere Unternehmen unserer Group und an unsere Vertreter oder Partner, damit diese die betreffenden Informationen für die vorstehend beschriebenen Zwecke in Bezug auf ihre eigenen Geschäfte, Produkte und Services aufzeichnen, analysieren, bewerten, verwenden und speichern können;
(b) an die Kartensysteme, falls wir hierzu aufgrund von Regelungen von Kartensystemen verpflichtet sind, oder an Aufsichtsbehörden aufgrund von geltenden Rechtsvorschriften.
(c) an sämtliche Parteien, einschließlich ihrer jeweiligen Berater, an die wir unser Geschäft übertragen bzw. übertragen möchten;
(d) an sämtliche Parteien, einschließlich ihrer jeweiligen Berater, an die wir unsere Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung übertragen oder abtreten bzw. übertragen oder abtreten möchten;
(e) an sämtliche Parteien, die sich ganz oder teilweise an der Finanzierung unserer Produkte und Services beteiligen bzw. beteiligen möchten;
(f) an sämtliche Versicherungsgesellschaften für die Zwecke der Risikoversicherung und/oder an Ihre Bürgen (falls zutreffend);
(g) an andere Unternehmen innerhalb und außerhalb unserer Group, in anderen Umständen, in denen wir aufgrund von Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind oder an Strafverfolgungsbehörden für Zwecke der Erkennung von Betrugsfällen oder mutmaßlicher Betrugsfälle; und
(h) an sämtliche Parteien, die Sie mit uns oder uns mit Ihnen bekannt machen.
Die jeweiligen Parteien können Ihre Informationen ebenfalls in der Weise verwenden, die in dieser Vereinbarung beschrieben ist.
C. Wir können Ihre Information und sonstige Informationen außerdem für die Entwicklung standardmäßiger Bewertungskriterien verwenden, die uns für folgende Zwecke behilflich sind:
(a) Bewertung künftiger Händleranträge und Überprüfung Ihrer Organisation;
(b) Abwägung von Anfragen, Angeboten, Anträgen oder Verwaltung dieser Vereinbarung; und
(c) Management Ihrer Konten oder Entscheidungsfindung in Bezug auf Kredite, einschließlich Abwägungen über die Gewährung von Krediten oder die Fortsetzung bestehender Kredite.
D. Wir können unsere eigenen Aufzeichnungen durchsuchen und eine Kreditauskunft bei einer oder mehreren Kreditauskunfteien einholen, welche die Durchführung der betreffenden Suche aufzeichnen wird bzw. werden. Kreditauskünfte und sonstige Informationen, die uns und/oder den Kreditauskunfteien über Sie und Ihre Geschäftsbeziehungen mitgeteilt werden, können von uns und anderen Unternehmen für Kreditentscheidungen über Sie verwendet werden. Diese Informationen können von uns außerdem für Inkassomaßnahmen und für die Prävention von Geldwäsche sowie für die Durchführung Ihrer Vereinbarungen für folgende Zwecke verwendet werden:
(a) Auskunftsersuchen für Zwecke der Verifizierung Ihrer Identität;
(b) Kreditauskünfte in Bezug auf Sie in Abstimmung mit einer oder mehreren lizenzierten Kreditauskunfteien; und/oder
(c) Kreditwürdigkeitsprüfungen und sonstige automatisierte Entscheidungssysteme.
Automatisierte Entscheidungssysteme können uns ggf. bei einer gerechten und angemessenen Entscheidungsfindung über den Abschluss eines Vertrags mit Ihnen behilflich sein, insbesondere unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Sicherheit und Lage. Die Methoden und Logiken, die für automatisierte Entscheidungssysteme angewandt werden, werden regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass diese gerecht, effektiv und unvoreingenommen sind. Falls die Ergebnisse von Kreditwürdigkeitsprüfungen oder sonstigen automatisierten Entscheidungen nicht zufriedenstellend sind, werden wir voraussichtlich in kein Vertragsverhältnis mit Ihnen treten. Bitte schreiben Sie uns an, falls Sie beantragen möchten, dass wir eine automatisierte Entscheidung überdenken.
E. Um sicherzustellen, dass wir Ihre Anweisungen ordnungsgemäß durchführen, um unsere Services zu verbessern und im Interesse der Sicherheit können wir Ihre Telefonanrufe bei uns überwachen und/oder aufzeichnen.
F. Wir können lizenzierten Kreditauskunfteien oder unseren Rechtsberatern sowie zuständigen Aufsichtsbehörden ggf. Details über Ihre Vereinbarungen und Ihre Erfüllung Ihrer Vereinbarungen mitteilen. Wir können solchen Organisationen insbesondere dann Details über Nichtzahlungen mitteilen, wenn:
(a) Gelder nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gezahlt wurden;
(b) Sie uns oder unseren Agenten im Anschluss an eine formale Anfrage kein zufriedenstellendes Angebot für die Rückzahlung Ihrer Schulden unterbreitet haben;
(c) Ihnen nach Ihrer Inkenntnissetzung über unsere Offenlegungsabsicht eine Frist von mindestens achtundzwanzig (28) Tagen gegeben wurde; und/oder
(d) in Bezug auf Ihre Fazilität ein Betrugsverdacht besteht.
G. Wir können außerdem je nach geltenden Rechtsvorschriften von Ihrem Finanzinstitut Informationen in Bezug auf Ihre Finanzlage einholen, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass dieses dazu berechtigt ist, uns solche Informationen mitzuteilen.
H. Wir werden die Listen von Visa VMAS und MasterCard MATCH nach ihren jeweiligen Regelungen über den Namen Ihres Geschäfts und Ihre Geschäftsführung informieren. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie uns über die Vereinbarungsdauer von jeglichen Ansprüchen und Verbindlichkeiten schadlos halten, die Ihnen aufgrund der Listen entstehen können.
I. Wir können Informationen über Sie zwischen mehreren Konten, einschließlich Ihrer Vereinbarungen und Ihrer Konten, für die Sie bürgen, sowie zwischen Konten und Ihren sonstigen von unserer Group bezogenen Produkte und Services zusammenführen. Wir können Informationen über Sie außerdem mit Informationen über andere Unternehmen zusammenführen.
J. Je nach geltenden Rechtsvorschriften können wir unsere Händlerinformationen über Sie und Informationen über Ihre Geschäftsbeziehung mit uns von Zeit zu Zeit mit ähnlichen Informationen im Besitz unserer Group austauschen, damit wir uns für die uneingeschränkte Durchführung dieser Vereinbarung ein Gesamtbild von Ihrer Geschäftsbeziehung mit uns machen können.
K. Sämtliche Zahlungsdaten sind und bleiben jederzeit unser Eigentum oder das Eigentum unserer Agenten. Über die Vereinbarungsdauer gewähren wir Ihnen hiermit eine widerrufbare, nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung, Speicherung, Vervielfältigung und Weitergabe der Zahlungsdaten, soweit dies für die Durchführung von Zahlungen oder die Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich ist.
L. Für die Verarbeitung, Verwendung, Aufzeichnung und Offenlegung von Karteninhaberinformationen und Ihrer Informationen übermitteln wir die betreffenden Karteninhaberinformationen und Ihre Informationen an Agenten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, in denen möglicherweise keine vergleichbaren Rechtsvorschriften für den Schutz personenbezogener Daten wie im Europäischen Wirtschaftsraum gelten. Wir sind dafür verantwortlich, dass der angemessene Schutz personenbezogener Daten während solcher und nach solchen Übermittlungen kontinuierlich sichergestellt ist.
M. Die Informationen, die Sie uns mitteilen, werden von uns in einer Computerdatenbank gespeichert und/oder in anderer Weise gespeichert. Wir werden diese Informationen für die Verwaltung der Produkte und Services, die wir Ihnen bereitstellen, und für jegliche in Zukunft mit Ihnen abgeschlossene oder angestrebte Vereinbarungen verwenden. Sie haben das Recht, über eine schriftliche Anfrage an uns, die an die Anschrift unseres aktuellen eingetragenen Geschäftssitzes gerichtet ist, Auskunft über sämtliche Ihrer uns mitgeteilten und von uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu beantragen. Für die Ausübung Ihrer Rechte in Bezug auf den Schutz personenbezogene Daten fallen üblicherweise keine Gebühren an, wir können im Falle offenkundig unbegründeter, repetitiver oder exzessiver Anträge jedoch eine angemessene Gebühr in Rechnung stellen. Alternativ dazu können wir unter solchen Umständen die Erfüllung Ihres Antrags verweigern. Sie haben außerdem das Recht, von uns die Berichtigung etwaiger unrichtiger Informationen zu beantragen, die wir über Sie speichern.
N. Falls Sie einen Kredit aufnehmen oder eine finanzielle Verpflichtung eingehen bzw. die Möglichkeit hierzu haben, können wir Details über Ihre Vereinbarungen/Konten und über Ihre Compliance mit Ihren Vereinbarungen/Abmachungen und Konten regelmäßig an andere Finanzinstitute und lizenzierte Kreditauskunfteien weitergeben (und/oder von diesen einholen) und Informationen über Sie im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung und zwischen Mitgliedern unserer Group austauschen. Lizenzierte Kreditauskunfteien können unabhängig davon, ob Ihr Antrag fortgesetzt oder nicht fortgesetzt wird, Details zu jeder Art unserer Auskunftsersuchen speichern.
O. Wir können unsere Aufzeichnungen zum Zwecke der Betrugsprävention und -erkennung durchsuchen. Wir können außerdem Information an Finanzorganisationen und sonstige Organisationen weitergeben, die an der Betrugsprävention beteiligt sind, um uns und unsere Kunden vor Diebstahl und Betrug zu schützen. Falls Sie uns falsche oder unzutreffende Informationen mitteilen und wir einen Betrug vermuten, werden wir dies aufzeichnen (und sind wir zur Weitergabe solcher Informationen an Finanzorganisationen und sonstige Organisationen berechtigt), ohne Ihnen gegenüber haftbar zu sein.
P. Sie haben das Recht, Auskunft über die personenbezogenen Daten zu beantragen, die lizenzierte Kreditauskunfteien über Sie speichern. Bitte schreiben Sie uns an, falls Sie die Namen der von uns verwendeten Auskunfteien erfahren möchten.