Was müssen Händler beachten, um der KassenSichV zu entsprechen?

In vielen europäischen Ländern gibt es bereits seit längerem Gesetze, um Kassensysteme vor Manipulation zu schützen. Seit dem 1. Januar 2020 ist die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) nun schon in Kraft und mit dieser die Pflicht, Kassensysteme mit einer so genannten technischen Sicherheitseinrichtung, kurz TSE, auszurüsten. Diese Sicherheitseinrichtung registriert jede Transaktion nachweislich. Darüber hinaus muss jedem Kunden ein Beleg ausgestellt werden.

Obwohl das Gesetz bereits Anfang letzten Jahres in Kraft trat, wurde Händlern wie Ihnen eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2020 eingeräumt. Darüber hinaus, erwirkten die meisten Bundesländer jedoch zusätzliche Ausnahmen für die Frist zur Kassenumstellung, die nur unter bestimmten Voraussetzungen gelten. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland – und hier beginnt die Verwirrung für viele Händler und Geschäftsinhaber: 

  • Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  • Welche Termine gelten in Ihrem Bundesland? 

  • Sind Sie eventuell schon zu spät dran? Und: Welche Daten müssen Sie als Nächstes beachten? 

In diesem Blogartikel geben wir Ihnen einen Überblick, welche Regeln in Ihrem Bundesland gelten und zeigen Ihnen, wie wir von SumUp Ihnen helfen können.

KassenSichV: Was gilt in Ihrem Bundesland?

Berlin

Die Hauptstadt übernimmt die Führung. Berliner Händler mussten sich um die TSE-Umrüstung nachweislich bereits bis zum 30. August 2020 kümmern. Das heißt: Sie als Händler mussten Ihren Kassenhersteller bzw. ein vergleichbaren Dienstleister fristgerecht mit dem Einbau oder der Aufrüstung einer TSE beauftragen.

Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen 

Hier hatten Sie als Händler dagegen noch einen Tag länger Zeit: Bis zum 31. August 2020 mussten sich Händler verbindlich um die Aufrüstung Ihres Kassensystems mit einer TSE kümmern. 

Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen 

Wenn sich Ihr Geschäft in einem dieser Bundesländer befindet, musste die Bestellung bis zum 30. September 2020 mittels nachweisbarem Auftrag erfolgen. 

Für alle gilt

Sind die elektronischen Kassensysteme zum jeweiligen im Bundesland gültigen Termin noch nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung versehen, muss ein Nachweis erbracht werden, dass ein Einbau der Vorrichtung nicht rechtzeitig möglich war. Ein gesonderter Antrag an das Finanzamt muss aber in keinem Bundesland gestellt werden. Der Auftrag muss nur auf Nachfrage vorgezeigt werden.

Und was ist eigentlich mit Bremen?

Bremen stellt eine Ausnahme dar. Hier gelten zurzeit die strengsten Vorgaben. Eine verlängerte Frist wird nur dann gewährt, wenn der Händler einen gesonderten Härtefallantrag an das Finanzamt stellt, in dem detailliert begründet wird, warum eine Umstellung bisher nicht erfolgen konnte. 

Dieses Datum sollten Sie sich merken

Am 31. März 2021 ist die Schonfrist nun für alle Bundesländer vorbei. Bis zu diesem Stichtag müssen in allen Kassen Deutschlands stationäre oder cloudbasierte TSE-Lösungen eingebaut sein. 

Für viele ein lästiges Thema, um dass Sie sich jetzt auch noch zusätzlich zum Tagesgeschäft kümmern sollen? Unbedingt! Denn der Verstoß gegen das neue Kassengesetz kann gravierende Folgen für Ihr Geschäft haben. Im schlimmsten Falle zahlen Sie ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro. 

Zusätzlich behält sich das Finanzamt vor, eine Schätzung Ihres Gewinns vorzunehmen. Fällt diese höher aus als der tatsächliche Gewinn, müssten Sie höhere Steuern nachzahlen.

Damit es so weit nicht kommt, sollten Sie jetzt Sie unbedingt handeln. Wir nehmen Ihnen das lästige Thema ab und helfen Ihnen, die passende TSE-Lösung für Ihr Geschäft zu finden. SumUp bietet eine hardware- und eine cloudbasierte Lösung - je nachdem, wie Sie Zahlungen mit SumUp annehmen möchten.

Mit SumUp sorglos durch die KassenSichV 

SumUp Air Kartenterminal

Das SumUp Air Kartenterminal verbindet sich mit der SumUp App zu einem intuitiven Kassensystem. Um der KassenSichV zu entsprechen, müssen sich lediglich die Cloud TSE aktivieren. Denn mit dieser cloudbasierten Lösung haben Sie bereits alles in der Hand, was Sie benötigen, um KassenSichV-konform zu arbeiten. 

Über das SumUp Dashboard, aktivieren Sie die Cloud TSE mit wenigen Klicks. Schon werden alle Ihre Umsätze, seien es Karten- und kontaktlose Zahlungen oder Bargeldzahlungen, in der Cloud gespeichert. Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin alle Vorteile der SumUp App, wie Umsatzübersicht, integrierter Produktkatalog, finanzamtkonforme Berichte oder Mitarbeiter-Accounts zur Verfügung.

SumUp Kassensystem 

Wenn Sie  sich für diese Variante entscheiden, entscheiden Sie sich für ein komplettes stationäres Hardware-Paket, das Sie individuell an die Bedürfnisse Ihres Geschäfts anpassen können. Dieses Sorglos-Paket beinhaltet zum Beispiel das iPad Air, den stylischen iPad Ständer, einen Belegdrucker und die Kassenschublade.

Und auch die SumUp Kassensoftware wird Sie in Ihrem Alltag tatkräftig unterstützen – ob mit dem digitalen Kassenbuch, aufschlussreichen Analysen und Grafiken oder durch das einfache Anlegen und Verwalten von Produktlinien und Menüs. 

Natürlich werden alle Umsätze dank TSE manipulationssicher aufgezeichnet, sodass Sie sich um die ordnungsgemäße Einhaltung der KassenSichV keine Sorgen machen müssen.

Für das POS Kassensystem können Sie aus gleich zwei TSE-Lösungen wählen: 

Zum einen gibt es die Cloud TSE, die Sie direkt im POS Dashboard aktivieren können. Und zum anderen haben Sie die Möglichkeit zur Aufrüstung mit dem TSE Drucker, der Ihre Rechnungen, Bestell- und Stornobelege ausdruckt und das sogar, wenn Sie einmal offline sein sollten. Das TSE-Modul ist dabei direkt im Drucker integriert. 

Unsere TSE-Lösungen im Überblick

Fazit

Auch wenn es bei der KassenSichV noch einige Unklarheiten gibt, sollten Sie eines unbedingt beachten: Bis zum 31.03.2021 sollte Ihre Kasse mit einer TSE ausgestattet sein.

Mit den kostengünstigen TSE-Lösungen von SumUp sind Sie rechtzeitig  auf die Kassensicherungsverordnung vorbereitet. Egal ob Kartenterminal oder Kassensystem, Sie arbeiten immer gesetzeskonform und profitieren dabei noch von allen Vorteilen, die unsere intuitiven SumUp Systeme zu bieten haben.

Marcel Debong