KassenSichV – Was ändert sich? (Update Mai 2021)

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Was die KassenSichV 2020 ist, für wen und ab wann sie gilt

  • Was eine TSE und die Belegausgabepflicht 2020 für Kassensysteme bedeutet

  • Ob Sie mit SumUp den neuen Regelungen entsprechen werden

**Update Mai 2021**

Aktuell kommt es seitens des BSI (dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zu Verzögerungen der Zertifizierung der Cloud TSE.

Sie haben noch keine TSE?

Dann raten wir Ihnen sich so schnell wie möglich um eine TSE-Lösung zu kümmern. Das SumUp Kassensystem inkl. vollständig zertifizierter Hardware-TSE finden Sie hier.

Sie nutzen bereits das SumUp Kassensystem inkl. Cloud TSE?

Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen:

- Ihre Kasse sollte vor dem 01.04.2021 mit einer TSE ausgestattet worden sein

- Ihre TSE sollte vor dem 01.04.2021 aktiviert worden sein

- Zusätzlich empfiehlt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. einen Antrag auf Fristverlängerung an das Finanzamt.

Ein Musterschreiben und Dokumente für Ihren Antrag finden Sie hier.

Was beinhaltet die Kassensicherungsverordnung?

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) regelt die technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme. Dazu gehören z.B. computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen.

Es ist ein Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen durch elektronische Kassensysteme. Wann immer also Umsätze erfasst werden, müssen diese Aufzeichnungen nach der KassenSichV gegen Manipulationen geschützt werden.

Was heißt das genau?

Das heißt, dass in Deutschland alle elektronischen Registrierkassen mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul, der sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE), versehen sein müssen.

Was kommt mit der KassenSichV für mich hinzu? 

  • Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE): Alle elektronischen Registrierkassen müssen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die jederzeit eine fehlerfreie Datenübermittlung von Grundaufzeichnungen an das Finanzamt ermöglicht.

  • Die Belegausgabepflicht: Alle Geschäftsvorfälle müssen mit Belegen nachgewiesen werden.

  • Die Mitteilungspflicht: Alle elektronischen Kassen müssen mit einer Seriennummer versehen und beim Finanzamt gemeldet werden.

Für wen gilt die Kassensicherungsverordnung? Nach §1 KassenSichV fallen sämtliche elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen unter die neuen Vorgaben.

Kurz gefasst:

- Die KassenSichV gilt für alle elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen

- Die KassenSichV soll für mehr Transparenz und gegen Steuerbetrug dienen

- In Deutschland müssen dafür alle elektronischen Registrierkassen mit einem Sicherheitsmodul (TSE) ausgestattet werden

- Zur KassenSichV gehören neben der TSE auch die Belegausgabepflicht und die Meldepflicht beim Finanzamt

Ab wann gilt das neue Kassengesetz? 

Die KassenSichV gilt ab dem 01.01.2020.  Bis dahin müssten sämtliche Kassensysteme umgestellt bzw. aufgerüstet werden. 

Aber hier ist die gute Nachricht:

Am 26.09.2019 wurde eine Nichtbeanstandungsregelung, also eine Übergangsfrist, mit Wirkung bis zum 30. September 2020 beschlossen.

Dies ist natürlich keine Fristverlängerung. Als Nutzer eines Kassensystems sollten Sie sich daher rechtzeitig um eine Lösung kümmern.

Darüber hinaus müssen sich Unternehmen erst bei Verfügbarkeit eines elektronischen Meldeverfahrens durch die Finanzverwaltungen beim jeweiligen Finanzamt melden. 

Gibt es Ausnahmen?

Ja, es gibt ebenfalls eine Übergangsregelung für Registrierkassen, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden, aber wegen ihrer Bauart nicht aufrüstbar sind.

Unternehmen mit diesen Kassensystemen, haben noch bis zum 31.12.2022 Zeit, ihre Kassensysteme zu modernisieren.

Was passiert, wenn meine Kasse ab dem 01.01.2020 nicht dem neuen Kassengesetz entspricht?

Entspricht Ihr Kassensystem nicht den gesetzlichen Anforderungen, müssen Sie unter Umständen damit rechnen, dass das Finanzamt Steuern aufgrund eines geschätzten Gewinns festsetzt.

Die Schätzung wird im Zweifel höher als von Ihnen selbst ermittelte Gewinn sein und kann damit zu höheren Steuern führen. Wurden tatsächlich Erlöse verkürzt, drohen zudem strafrechtliche Konsequenzen. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Eckdaten - kurz gefasst:

- Geplantes Inkrafttreten war der 01.01.2020

- Dank einer Übergangsfrist haben Sie nun noch bis zum 30.09.2020 Zeit alle nötigen Vorkehrungen zu treffen

- Halten Sie sich nich an die gesetzlichen Anforderungen, drohen höhere Steuern

- Verstöße können mit einer Strafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden

- Folgende Ausnahme gilt: Wenn Sie Ihre Registrierkasse zwischen dem 25.11.2010 und dem 01.01.2020 gekauft haben, und diese wegen ihrer Bauart nicht aufrüstbar ist, haben Sie noch bis zum 31.12.2022 Zeit sich um die Vorkehrungen zu kümmern

Technische Sicherheitseinrichtung und andere Begriffe einfach erklärt

Eine technische Sicherheitseinrichtung besteht aus 3 Teilen:

  • Sicherheitsmodul: Das Sicherheitsmodul stellt sicher, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs festgehalten und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.

  • Speichermedium: Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.

  • Digitale Schnittstelle: Die digitale Schnittstelle garantiert eine reibungslose Datenübertragung, z.B. für Prüfungszwecke.

Die TSE garantiert, dass die im Kassensystem aufgezeichneten Daten vollständig und richtig übergeben werden. Sie kann sowohl als Gerät als auch cloudbasiert zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem muss sie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und abgenommen worden sein.

Die Zertifizierungspflicht beschränkt sich nur auf die technische Sicherheitseinrichtung. Eine Zertifizierung der Kasse, oder Kassensoftware selbst, ist nicht vorgesehen.

Was besagt die Belegausgabepflicht 2020?

Mit der KassenSichV tritt auch die Belegausgabepflicht in Kraft.

Diese besagt, dass jedem Kunden ein Kassenbeleg ausgestellt werden muss, wenn eine elektronische Kasse genutzt wird. Der Beleg kann sowohl digital, als auch gedruckt zur Verfügung gestellt werden.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass jeder Geschäftsvorfall dokumentiert wird. Der Kunde ist jedoch nicht verpflichtet diesen Beleg entgegenzunehmen.

Welche Angaben müssen auf dem Beleg zu sehen sein?

  • Aussteller des Kassenbons, mit vollständiger Anschrift

  • Datum und Uhrzeit

  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände / Umfang und Art der sonstigen Leistungen

  • Gesamtpreis und dazugehöriger Umsatzsteuersatz und -betrag

  • Belegnummer

  • Preisminderungen

  • Zahlungsart

Ab 2020 zusätzlich:

  • Seriennummer des Sicherheitsmoduls

  • Prüfwert

Was bedeutet Manipulationsschutz? 

Um sicherzustellen, dass keine nachträglichen Manipulationen der Umsätze stattgefunden haben, müssen diese manipulationssicher aufbewahrt und jederzeit überprüfbar sein.

Jede Buchung wird dabei mit einer elektronischen Signatur versehen. Die Überprüfung erfolgt durch ein Journal, welches exportiert und vom Finanzamt auf Lücken geprüft werden kann. 

Begrifflichkeiten - kurz gefasst:

- Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) garantiert, dass aufgezeichnete Daten aus dem Kassensystem korrekt übergeben werden können.

- Die TSE kann als Gerät oder cloud-basiert erworben werden.

- Die Belegausgabepflicht besagt, dass jedem Kunden ein Kassenbeleg ausgestellt werden muss. Der Beleg kann digital oder gedruckt sein.

- Für den Manipulationsschutz wird jede Buchung mit einer elektronischen Signatur versehen. Dies verhindert nachträgliche Manipulationen und kann vom Finanzamt überprüft werden.

Wird das SumUp Kassensystem für das neue Kassengesetz 2020 vorbereitet sein?

Ja. Mit dem SumUp Kassensystem werden Sie die neuen Anforderungen erfüllen. Das System wird regelmäßig aktualisiert und bleibt somit stets finanzamtkonform.

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit zwischen einem TSE Drucker und einer Cloud TSE zu wählen. Je nachdem, was die Anforderungen Ihres Geschäfts sind.

Sie verwenden ausschließlich das Air Kartenterminal oder die SumUp App? Dann finden Sie die dazu passende TSE Lösung hier.

Zusammenfassung

Das Kassengesetz ist ein Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen.

Durch die Kassensicherungsverordnung sind Besitzer einer Registrierkasse dazu verpflichtet 3 zusätzliche Vorgaben zu erfüllen, um finanzamtkonform zu bleiben:

Die TSE, die Belegausgabepflicht und die Mitteilungspflicht.

  • Die TSE kann entweder cloudbasiert oder als Gerät hinzugefügt werden.

  • Ein Beleg muss immer ausgegeben, aber nicht verpflichtend vom Kunden angenommen werden.

  • Die Mitteilungspflicht gilt erst, wenn die Finanzverwaltungen ein elektronisches Meldeverfahren zur Verfügung stellt.

Obwohl das Kassengesetz 2020 schon ab dem 01.01.2020 gilt, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2020.

Das SumUp Kassensystem erfüllt bereits die neuen Anforderungen.

Wenn Sie am SumUp Kassensystem interessiert sind, können Sie hier mehr erfahren. Es flexibel, einfach zu bedienen, und bleibt dank regelmäßiger Updates stets finanzamtkonform.

Christine Hauser

Die passende Kasse für Ihr Geschäft

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