TSE Kasse: Die letzte Übergangsfrist endet am 31.12.2022
Eigentlich ist die Kassensicherungsverordnung bereits seit dem 01.01.2020 in Kraft. Diese setzt u.A. voraus, dass elektronische Kassensysteme mit einer TSE ausgestattet werden, die jederzeit eine fehlerfreie Datenübermittlung an das Finanzamt ermöglicht.
Eine letzte Ausnahmeregelung gilt jedoch noch bis zum 31.12.2022
Wann muss ich eine TSE Kasse haben?
Normalerweise sollten bereits alle elektronischen Kassensysteme mit einer TSE ausgestattet sein.
Eine Ausnahme gilt jedoch noch: Kassensysteme, die nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden, aber wegen ihrer Bauart nicht mit einer zertifizierten TSE aufrüstbar sind, dürfen derzeit weiterhin benutzt werden.
Dies gilt jedoch nur noch bis zum 31.12.2022.
Spätestens ab dem 01.01.2023 müssen Sie ein Kassensystem haben, das den Anforderungen der KassenSichV entspricht.
Was passiert, wenn ich keine TSE habe?
Halten Sie sich nicht an die gesetzlichen Anforderungen, kann das Finanzamt eventuell Steuern auf Basis einer Gewinnschätzung festlegen. Dies führt unter Umständen zu höheren Steuerabgaben.
Außerdem können Verstöße mit einer Strafe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Wenn Ihre Kasse nicht mit einer TSE aufgerüstet werden kann, sollten Sie Ihre Kasse rechtzeitig ersetzen.
Wie lange ist die offene Ladenkasse noch erlaubt?
Die offene Ladenkasse ist nicht von der KassenSichV betroffen und kann weiterhin genutzt werden. Sie können Ihre Bareinnahmen weiterhin ohne eine elektronische Registrierkasse ermitteln.
Wenn Sie bisher nur eine offene Ladenkasse geführt haben, können Sie diese weiterhin führen wie bisher. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, die offene Ladenkasse 2022 oder darüber hinaus zu ersetzen.
Theoretisch ist es sogar möglich, dass Sie von Ihrer elektronischen Kasse zur offenen Ladenkasse wechseln. Beachten Sie dabei jedoch, dass dies zu mehr Aufwand im Alltag führen wird und Ihnen das Leben als Unternehmer erschweren kann.
Was muss neben der TSE Pflicht noch erfüllt werden?
Mit der KassenSichV kommt neben TSE Pflicht auch eine Belegausgabepflicht und eine Meldepflicht hinzu.
Bei der Belegausgabepflicht müssen alle Kunden oder Gäste einen Beleg erhalten. Annehmen müssen Sie ihn nicht.
Die Meldepflicht gilt erst, sobald eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Da dies aktuell noch nicht der Fall ist, ist die Meldepflicht vorläufig ausgesetzt.
Was Sie jetzt tun sollten
Die TSE Pflicht betrifft computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen. Falls sie also keine offene Ladenkasse führen, sollten Sie sich schnellstmöglich darüber informieren, welche TSE Kasse am besten zu Ihrem Geschäft passt. Benötigen Sie eine TSE Kasse für die Gastronomie oder den Einzelhandel? Welche Funktionen sind besonders wichtig für Sie?
Sollten Sie sich überlegen Ihr altes Kassensystem an jemanden anders weiterzuverkaufen, müssen wir Sie leider enttäuschen. Seit dem 01.01.2020 ist es ebenfalls verboten elektronische Kassensysteme, die nicht mit einer TSE aufgerüstet werden können, zu verkaufen.
Ihre alte Kasse sollten Sie stattdessen für den Fall einer Betriebsprüfung weiterhin aufbewahren. So können Sie im Fall der Fälle auf Ihre alten Daten zugreifen.
Sie benötigen ab 2023 eine TSE Kasse?
Die passende Kasse für Ihr Geschäft
Wenn Sie auf der Suche nach einem Kassensystem sind, fordern Sie einen Rückruf an. Wir melden uns in Kürze für eine unverbindliche Beratung bei Ihnen.