Rechnungen erstellen: Alles, was Unternehmen wissen müssen

Der umfassende Guide zur Rechnungsstellung für Unternehmen in Deutschland.

Veröffentlicht • 28.11.2024 | Aktualisiert • 28.11.2024

Rechnungen erstellen: Alles, was Unternehmen wissen müssen

Der umfassende Guide zur Rechnungsstellung für Unternehmen in Deutschland.

Veröffentlicht • 28.11.2024 | Aktualisiert • 28.11.2024

Rechnungen korrekt und professionell zu erstellen, zählt zu den zentralen Aufgaben im geschäftlichen Alltag von Unternehmen. Unabhängig davon, ob Sie ein Start-up gründen oder bereits mit Ihrem Unternehmen am Markt etabliert sind, gibt es zahlreiche rechtliche Vorgaben und Besonderheiten, die Sie bei der Rechnungsstellung beachten müssen. Und mit der Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland kommen ab 2025 weitere wichtige Änderungen auf Unternehmen zu, die sie im Rechnungsprozess integrieren müssen.

In diesem Guide geben wir Ihnen einen detaillierten Überblick über die grundsätzlich relevanten Aspekte und gesetzlichen Anforderungen der Rechnungsstellung, beantworten grundlegende Fragen und liefern praktische Tipps, wie Sie durch korrekte Rechnungen Ihre finanziellen Abläufe rechtskonform und effizient gestalten können.

Was ist eine Rechnung?

Eine Rechnung ist ein Dokument, über das Unternehmen den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen abrechnen. Sie dient sowohl als Zahlungsaufforderung an den Kunden als auch als Nachweis über die erbrachte Lieferung oder Leistung. Sie bildet die Grundlage für die Umsatzsteuer und ist wichtig für die Buchhaltung und die Steuererklärung von Unternehmen.

Wer muss Rechnungen schreiben?

Grundsätzlich müssen alle Unternehmer:innen, die Lieferungen oder Leistungen gegen Entgelt erbringen, ihren Kunden eine Rechnung ausstellen. Die Pflicht zur Rechnungsstellung gilt sowohl für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen und Privatpersonen (Business to Customer, kurz B2C) als auch für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (Business to Business, kurz B2B). Und sie gilt ebenfalls unabhängig von der Rechtsform oder der Größe eines Unternehmens. Egal, ob Sie als Freiberufler:in tätig sind, ein Kleinunternehmen gründen oder einen mittelständischen Betrieb beispielsweise in der Gastronomie, im Handwerk oder im Einzelhandel leiten.

Ausnahme von der Rechnungspflicht

Ist Ihr Kunde eine Privatperson und der Rechnungsbetrag liegt unter 250 €, müssen Sie keine Rechnung ausstellen. In diesen Fällen ist eine Quittung über die verzehrten Speisen und Getränke in Ihrem Gastronomiebetrieb oder ein Kassenbeleg über den Einkauf in Ihrem Einzelhandelsgeschäft ausreichend.

Wann muss eine Rechnung geschrieben werden?

Laut Umsatzsteuergesetz sind Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, eine Rechnung innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung einer Lieferung oder Leistung zu stellen. Um die Liquidität Ihres Unternehmens sicherzustellen, ist es allerdings ratsam, den gesetzlich zulässigen Rahmen nicht auszureizen und Ihre Rechnung zeitnah zu erstellen und an Ihren Kunden zu versenden.

Welche Anforderungen müssen Rechnungen erfüllen?

Um als rechtsgültiges Dokument anerkannt zu werden, müssen Rechnungen in Deutschland bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Sie muss zum einen bestimmte Pflichtangaben enthalten. Darüber hinaus müssen Unternehmen gewährleisten, dass

  •  die Echtheit der Herkunft der Rechnung bzw. die Identität des Rechnungsausstellenden sichergestellt ist, 

  • der Inhalt unversehrt ist, also die gesetzlich erforderlichen Angaben in der Rechnung nicht verändert wurden und 

  • die Rechnung lesbar ist. 

Diese Vorgaben sind im Umsatzsteuergesetz §§ 14 – 14c (UStG) verankert.

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Pflichtangaben: Was muss auf einer Rechnung stehen?

Eine Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit sie rechtlich wirksam ist, für die Buchhaltung verwendbar ist und vom Finanzamt anerkannt wird. Diese Angaben sind in § 14 UStG festgelegt und müssen vollständig und korrekt in der Rechnung aufgeführt werden.

Das Wort „Rechnung”

Es mag selbstverständlich klingen, eine Rechnung auch „Rechnung” zu nennen – eine festgeschriebene Anforderung ist es allerdings nicht. Doch vermeiden Sie in Ihrem eigenen Interesse eventuelle Missverständnisse und Zahlungsverzögerungen, indem Sie eine Rechnung von Gutschriften, Lieferscheinen, Angeboten oder Auftragsbestätigungen mit einer klaren Bezeichnung deutlich abgrenzen.

Name und Anschrift des Rechnungsstellers 

Als Leistungserbringer führen Sie den vollständigen Namen und die korrekte Anschrift Ihres Unternehmens in der Rechnung auf und geben sich damit eindeutig als Aussteller der Rechnung zu erkennen.

Nutzen Sie zudem die Chance, Ihren Kunden über die gesetzlichen Pflichtangaben hinaus weitere Informationen zur Verfügung zu stellen, um schnell und unkompliziert mit Ihrem Unternehmen in Kontakt treten zu können. Hierzu zählen neben dem Firmennamen und der Adresse weitere Kontaktinformationen wie Ihre Telefonnummer, Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Homepage. 

Name und Anschrift des Rechnungsempfängers

Geben Sie ebenfalls den vollständigen Namen und die korrekte Adresse ihres Kunden, dem Rechnungsempfänger, an. Sofern vorhanden, nennen Sie hier auch einen direkten Ansprechpartner. Auf diese Weise kann die Rechnung beim Kunden schneller zugeordnet und für die weitere Bearbeitung gleich an die richtige Stelle weitergeleitet werden.

Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Mit Ausnahme von Kleinunternehmer:innen sind alle Unternehmer:innen in Deutschland umsatzsteuerpflichtig. Um die Umsatzsteuer – sowie alle weiteren Steuerarten wie die Einkommensteuer oder die Gewerbesteuer – korrekt abzuführen, benötigen sie eine Steuernummer, über die das Finanzamt Steuerpflichtige eindeutig identifizieren und ihnen alle steuerlichen Vorgänge zuordnen kann. Die Steuernummer des Rechnungsstellers muss entsprechend auch in der Rechnung stehen. Betreiben Sie mit Ihrem Unternehmen ausschließlich Geschäfte innerhalb Deutschlands mit in Deutschland ansässigen Kunden, geben Sie also Ihre Steuernummer auf der Rechnung an. Wer darüber hinaus Geschäfte mit Unternehmen aus dem EU-Ausland macht, benötigt zusätzlich zu einer Steuernummer auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz USt-IdNr.), die Unternehmen innerhalb der EU eindeutig kennzeichnet. Ihre USt-IdNr. beantragen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sie ersetzt bei den sogenannten innergemeinschaftlichen Lieferungen die Steuernummer auf der Rechnung. Alternativ können Sie auch einfach beide Nummern angeben.

Hinweis

Beachten Sie, dass umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer:innen unter bestimmten Umständen ebenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen müssen, wenn sie mit ausländischen Unternehmen Geschäfte machen. 

Zudem müssen sie die Vorschriften des internationalen Umsatzsteuerrechts beachten, wenn sie Waren und Dienstleistungen im Ausland einkaufen oder verkaufen.

Rechnungsdatum

Jede Rechnung muss ein Rechnungsdatum enthalten, also das Datum, an dem die Rechnung ausgestellt wurde. Dieses Datum ist insbesondere entscheidend, wenn Sie der Soll-Besteuerung unterliegen. In diesem Fall wird die Umsatzsteuer fällig, sobald Sie Ihren Kunden eine Rechnung ausstellen. 

Leistungsdatum oder Lieferdatum

Das Datum, an dem die Lieferung oder Leistung tatsächlich erbracht wurde, muss angegeben werden. Falls dieses Datum mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt, genügt der Vermerk „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“.

Fortlaufende Rechnungsnummer

Jede Rechnung muss eine eindeutige, fortlaufende Nummer haben. Eine Rechnungsnummer kann aus Ziffern und Buchstaben bestehen. Sie können hier beliebig viele Nummernkreise bilden. Ob Sie diese zeitlich, auf Kundenbasis oder innerhalb ihrer Firmenorganisation voneinander abgrenzen, ist Ihnen überlassen. Sie sollten allerdings so gestaltet sein, dass das Finanzamt sie leicht nachvollziehen kann. Üblich sind beispielsweise Nummerierungen nach Zeiträumen wie Monaten oder Jahren, nach verschiedenen Kunden, Geschäftsbereichen oder Filialen Ihrer Firma.

Die Rechnungsnummer ist aber nicht nur Pflicht, sondern erleichtert Ihnen auch die Buchhaltung. Überweist Ihr Kunde eine Zahlung unter Angabe der entsprechenden Rechnungsnummer, können Sie Zahlung und Rechnung problemlos zuordnen.

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Leistungsbeschreibung oder Rechnungspositionen

Hier ist eine genaue Beschreibung der gelieferten Produkte oder erbrachten Dienstleistungen gefragt. Zum einen verlangt der Gesetzgeber eine eindeutige und leicht nachprüfbare Auflistung – handelsübliche Sammelbezeichnungen, wie Schnittblumen, Spirituosen oder Tabakwaren, reichen hier aus. Zum anderen erleichtern Sie es Ihren Kunden, die Rechnung nachzuvollziehen und zu überprüfen.

Führen Sie also die genaue Menge, Art und gegebenenfalls den Einzelpreis auf, um Ärger bei der Steuer zu vermeiden und eine reibungslose Rechnungsprüfung und Zahlung durch den Kunden sicherzustellen.

Hinweise für besondere Rechnungsangaben

In bestimmten Fällen müssen Rechnungen über die allgemeinen Pflichtangaben hinaus zusätzliche Hinweise enthalten, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind. Diese Hinweise stellen sicher, dass spezielle Verfahren, wie beispielsweise das Reverse-Charge-Verfahren oder die Kleinunternehmerregelung, korrekt ausgewiesen werden.

Ein typisches Beispiel ist das Reverse-Charge-Verfahren, bei dem die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übertragen wird. In diesem Fall ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Rechnung einen klaren Vermerk enthält, wie etwa: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Darüber hinaus müssen sowohl die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers als auch die des Empfängers auf der Rechnung angegeben werden, sofern es sich um innergemeinschaftliche Leistungen handelt.

Ein weiteres Beispiel ist die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Wenn diese angewendet wird, muss die Rechnung den Hinweis enthalten: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“.

Diese Angaben sind nicht optional – sie sind gesetzlich vorgeschrieben und unerlässlich, um die Rechnung rechtskonform zu gestalten und steuerlich korrekt abzuwickeln. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie sich mit den Anforderungen vertraut machen, die für ihre Geschäftsvorgänge gelten.

Tipp: Digitale Tools wie SumUp Rechnungen unterstützen Sie dabei, solche besonderen Anforderungen automatisch zu berücksichtigen. Mit vordefinierten Vorlagen und integrierten Funktionen vermeiden Sie Fehler und stellen sicher, dass Ihre Rechnungen alle Vorschriften erfüllen.

Nettobetrag, Steuersatz und Umsatzsteuerbetrag

Zusätzlich zur detaillierten Auflistung der Produkte bzw. erbrachten Leistungen, erwartet das Finanzamt außerdem den separaten Ausweis der Nettobeträge sowie den anwendbaren Steuersatz. Der jeweilige Steuersatz – der reguläre Steuersatz in Höhe von 19 % oder der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 % – muss klar angegeben werden. Der entsprechende Umsatzsteuerbetrag muss ebenfalls separat ausgewiesen werden.

Dies gilt sowohl für Einzelpositionen Ihrer Rechnung als auch für die Gesamtsumme. Geben Sie zunächst für jeden Posten den Einzelpreis netto an und fügen Sie diesem den entsprechenden Umsatzsteuersatz, als Mehrwertsteuer (MwSt) ausgewiesen, hinzu. 

Rechnungsbetrag

Der Bruttobetrag, also der Gesamtbetrag inklusive Umsatzsteuer, muss angegeben werden. Fügen Sie dazu am Ende Ihrer Rechnung zunächst die Rechnungssumme netto sowie die Summe der ausgewiesenen Mehrwertsteuer (MwSt) bei. Addieren Sie diese beiden Summen, erhalten Sie die Brutto-Rechnungssumme, den finalen Zahlbetrag für Ihren Kunden. 

Zahlungsbedingungen

Hierzu zählen Fälligkeitsdatum, Bankverbindung und Zahlungsweise – beispielsweise, wenn Sie Ihren Kunden Skonto gewähren.

Tipp

Geben Sie auf Ihrer Rechnung unbedingt eine Zahlungsfrist an, damit Ihre Kunden wissen, bis wann sie diese begleichen müssen. Grundsätzlich beträgt die gesetzliche Zahlungsfrist 30 Tage. Sie können allerdings auch eine individuelle Zahlungsfrist vereinbaren – zum Beispiel 14 Tage oder auch eine Ratenzahlung anbieten. Beachten Sie dabei, dass die Zahlungsfrist erst in Kraft tritt, wenn der Kunde die Rechnung erhalten hat. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Sie das konkrete Fälligkeitsdatum angeben.

 

Wie schreibt man eine Rechnung?

Sie können Ihre Rechnungen auf verschiedene Weise erstellen, sofern diese die oben genannten gesetzlichen Anforderungen an Echtheit, Unversehrtheit und Lesbarkeit erfüllen. Sie haben die Möglichkeit, eine Rechnungsvorlage in Word oder Excel zu nutzen oder ein digitales Rechnungsprogramm zu verwenden, um Rechnungen online zu erstellen.

Entscheidend ist, dass die Rechnung alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben enthält und alle Angaben korrekt und vollständig sind. Fehlerhafte Angaben wie falsche Steuersätze oder unvollständige Leistungsbeschreibungen können dazu führen, dass die Rechnung steuerlich oder auch vom Kunden nicht anerkannt wird. In solchen Fällen muss eine korrigierte Rechnung ausgestellt werden.

Tipp

Ihre Rechnung sollte nicht nur professionell und ordnungsgemäß geschrieben sein – auch das Rechnungslayout ist wichtig. Als Aushängeschild für Ihr Unternehmen und Teil der Kommunikation mit Ihren Kunden können Sie mit Ihrer Rechnung einen Wiedererkennungswert schaffen und so die Kundenbindung erhöhen. Verwenden Sie beispielsweise Ihr Firmenlogo, Farben und Schriften aus Ihrer CI. Und denken Sie außerdem über persönliche Grüße nach – ein Einzeiler ist hier vollkommen ausreichend, um Ihren Kunden das Gefühl der Wertschätzung zu übermitteln.

Stellen Sie zudem sicher, dass Ihre Rechnung klar strukturiert und gut lesbar ist. Eine gut gestaltete Rechnungsvorlage hilft Ihnen, die erforderlichen Anforderungen zu erfüllen und Fehler zu vermeiden.

Word, Excel oder ein digitales Rechnungsprogramm?

Für die Erstellung von Rechnungen haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Word oder Excel Diese Programme sind gut geeignet für Einsteiger, die gelegentlich Rechnungen erstellen. Es gibt zahlreiche Vorlagen, die Sie anpassen können. Achten Sie darauf, dass alle Pflichtangaben enthalten sind und die Dokumente gut strukturiert sind. Beachten Sie jedoch, dass manuelle Methoden wie Word oder Excel künftig an ihre Grenzen stoßen können – besonders im Hinblick auf die ab 2025 geltende E-Rechnungspflicht in Deutschland, die die digitale und standardisierte Rechnungsstellung zunehmend in den Vordergrund rückt.

  • Digitale Rechnungssoftware Wenn Sie regelmäßig Rechnungen stellen, ist die Nutzung einer Rechnungssoftware sinnvoll. SumUp Rechnungen ist eine leicht anzuwendende Rechnungssoftware, mit der Sie am Computer oder Handy ganz einfach Rechnungen, Angebots- und andere Verkaufsdokumente online erstellen und diese direkt per E-Mail an Ihre Kunden versenden können. Digitale Rechnungsprogramme bieten häufig Vorlagen, die bereits alle Pflichtangaben berücksichtigen. Zu den weiteren Vorteilen dieser Programme zählen die Automatisierung, einfache Verwaltung von Kundendaten, integrierte Umsatzsteuerberechnung und rechtssichere Archivierung – und sie sind bestens geeignet, um sich frühzeitig auf die kommende E-Rechnungspflicht vorzubereiten.

Möchten Sie mehr über die E-Rechnungspflicht, ihre Anforderungen und Funktionsweise erfahren – und wie SumUp Sie bei der Umsetzung unterstützen kann? Erfahren Sie alles Wissenswerte auf unserer Informationsseite zur E-Rechnungspflicht.

Wie muss eine Rechnung übermittelt werden?

Rechnungen dürfen sowohl in Papierform als auch digital verschickt werden. Der klassische Weg, Ihre Rechnung zu verschicken, ist der Postweg. Dieser hat allerdings seine Nachteile: 

  • Der Versand braucht einige Tage, bis die Zustellung beim Kunden erfolgt.

  • Der Versand kostet Porto: Ein Standardbrief kostet aktuell 0,85 €.

  • Sie müssen die Rechnung ausdrucken. Das kostet Papier und schadet der Umwelt.

  • Sie benötigen einen Briefumschlag, was Ihr Budget zusätzlich zum Porto und Druckerpapier belastet.

Alternativ können Sie Ihre Rechnungen auch per E-Mail versenden. Dieser Weg ist deutlich schneller, kostengünstiger und nachhaltiger. Beim E-Mail-Versand gibt es allerdings eine wichtige Regel zu beachten: Verschicken Sie die Rechnung in einem unveränderbaren Format – beispielsweise als PDF-Datei.  

Auch hier bieten digitale Rechnungsprogramme wieder einen Vorteil: Die Rechnung wird in einem Dateiformat erstellt, das nicht mehr verändert werden kann und kann in der Regel auch direkt aus dem Rechnungsprogramm an den Kunden versendet werden. 

Einführung E-Rechnungspflicht

Im Zuge der E-Rechnungspflicht in Deutschland können Rechnungen für Geschäftskunden ab 2025 sowohl in Papierform als auch elektronisch ausgestellt werden. Die digitale Übermittlung (z. B. per E-Mail als PDF) ist aber nur dann zulässig, wenn der Empfänger zustimmt. Anders gesagt: Mit der Einführung der E-Rechnungspflicht wird die elektronische Rechnungsstellung zunehmend zum Standard. Auch hier ist wichtig, dass die E-Rechnung unveränderbar und lesbar bleibt. Dies wird durch Formate wie PDF/A, ZUGFeRD oder XRechnung sichergestellt. Elektronische Rechnungen müssen außerdem den Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) entsprechen. SumUp Rechnungen unterstützt das XRechnung Format und wir arbeiten an der Unterstützung für ZUGFeRD.

Welche Arten von Rechnungen gibt es?

Bis hierhin war von der „normalen“ Rechnung die Rede. Tatsächlich existieren in der Geschäftswelt aber verschiedene Arten von Rechnungen, die jeweils unterschiedliche Zwecke und Anforderungen erfüllen. Je nach Situation, Geschäftsvorgang und steuerlichen Besonderheiten ist es wichtig, die richtige Rechnungsart zu wählen. Hier sind die wichtigsten Rechnungsarten, die Unternehmen kennen sollten. 

Normale Rechnung

Die normale Rechnung ist die am häufigsten verwendete Rechnungsart und wird für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen genutzt. Sie enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben und bildet die Grundlage für die Umsatzsteuerabrechnung und muss vollständig und korrekt erstellt werden.

Was ist der Unterschied zur Quittung?

Eine Quittung ist ein Zahlungsnachweis und wird häufig im Einzelhandel verwendet. Im Gegensatz zur Rechnung bestätigt die Quittung, dass eine Zahlung bereits erfolgt ist. Eine Quittung ist in der Regel weniger detailliert als eine Rechnung und muss keine Rechnungsnummer enthalten.

Kleinstbetragsrechnung

Eine Kleinstbetragsrechnung ist eine vereinfachte Rechnung, die für Beträge bis 250 € ausgestellt werden kann. Sie muss im Vergleich zur normalen Rechnung weniger Angaben enthalten. Hier ist es ausreichend

  • Name und Anschrift des Rechnungsstellers

  • Ausstellungsdatum

  • Art und Menge der gelieferten Produkte oder Dienstleistungen

  • Bruttobetrag (inklusive Umsatzsteuer) und

·      Steuersatz

aufzuführen. Diese Rechnungsart ist besonders im Einzelhandel gebräuchlich, wo häufig kleinere Beträge abgerechnet werden.

Kleinunternehmerrechnung

Unternehmer:innen, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Auf der Kleinunternehmerrechnung wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Stattdessen muss der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ enthalten sein. 

Abschlagsrechnung

Eine Abschlagsrechnung wird erstellt, wenn der Kunde Teilzahlungen leisten soll, bevor die gesamte Leistung erbracht wurde. Diese Rechnungsart wird häufig im Handwerk bei Bauprojekten, Dienstleistungsverträgen oder großen Bestellungen verwendet. Die Abschlagsrechnung enthält den Betrag, der für die bereits erbrachte Teilleistung fällig ist, und ist eine Vorausrechnung auf den Gesamtbetrag.

Teilrechnung

Eine Teilrechnung ähnelt der Abschlagsrechnung, bezieht sich jedoch auf konkret definierte Teilleistungen, die bereits erbracht wurden. Sie wird in Projekten oder bei Lieferungen verwendet, bei denen einzelne Abschnitte abgerechnet werden sollen.

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Schlussrechnung

Die Schlussrechnung wird nach Abschluss eines Projekts oder nach vollständiger Erbringung der Leistung gestellt. Sie enthält den Gesamtbetrag der Rechnung abzüglich bereits geleisteter Abschlags- oder Teilzahlungen. In der Schlussrechnung werden alle Abschläge und Teilzahlungen berücksichtigt, sodass der verbleibende Restbetrag erkennbar ist.

Sammelrechnung

Eine Sammelrechnung fasst mehrere einzelne Leistungen oder Lieferungen eines bestimmten Zeitraums zusammen und listet sie in einer Rechnung auf. Diese Art der Rechnung ist sinnvoll, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, wenn ein Kunde regelmäßig Bestellungen aufgibt.

Stornorechnung

Eine Stornorechnung wird erstellt, wenn eine bereits ausgestellte Rechnung falsch war und korrigiert werden muss. Bei der Ausstellung müssen Sie darauf achten, dass die Stornorechnung, auch Rechnungskorrektur genannt, einen Verweis auf die ursprüngliche Rechnungsnummer enthält und der Fehler nachvollziehbar ist.

Rechnung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Diese Art der Rechnung wird bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union verwendet, wenn der Empfänger ebenfalls Unternehmer ist und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzt. Die Rechnung für innergemeinschaftliche Lieferungen enthält keinen Umsatzsteuerbetrag, stattdessen muss der Hinweis „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ sowie die USt-IdNr. des Empfängers vermerkt sein.

Rechnung bei Reverse-Charge-Verfahren

Beim Reverse-Charge-Verfahren wird die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger verlagert. Der Rechnungssteller weist keine Umsatzsteuer aus, sondern vermerkt den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Rechnungen im Reverse Charge Verfahren (EU) bringen eine Verpflichtung zur Abgabe einer sogenannten Zusammenfassenden Meldung mit sich. Reverse-Charge-Rechnungen können nur bei B2B-Geschäften ausgestellt werden und erfordern die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sie werden bei Lieferungen und Dienstleistungen in das EU-Ausland und einigen Drittländern wie die Schweiz und den USA angewendet, aber auch um Werklieferungen, Bauleistungen, Dienstleistungen, Gebäudereinigungen oder elektronischen Dienstleistungen abzurechnen (vgl. §13b UStG).

Gutschrift

Eine Gutschrift ist eine besondere Form der Rechnung, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird, nicht vom Leistungserbringer. Dies kommt häufig bei Provisionszahlungen, Rückvergütungen oder bei Vereinbarungen im Rahmen von Konsignationsgeschäften – einer besonderen Art des Vertriebs, bei der Verkäufer (Konsignor) dem Käufer (Konsignatar) Waren zur Verfügung stellt, um diese in dessen Verkaufsräumen auszustellen und zu verkaufen – vor. Eine Gutschrift muss als solche gekennzeichnet sein und alle Pflichtangaben einer normalen Rechnung enthalten.

Gutschriftverfahren

Bei SumUp Rechnungen zur Rechnungskorrektur wird eine Gutschrift verwendet.Um eine Rechnung in Teilen oder vollständig zu stornieren, kann eine Gutschrift erstellt werden. Aus der Gutschrift muss klar hervorgehen, welche Rechnung für welche Lieferung oder Leistung berichtigt oder storniert wird. Zwischen Gutschrift und Rechnung besteht also eine klare Zuordnung. In diesem Fall erfolgt eine Anpassung der Umsatzsteuer gemäß § 17 UStG. Sowohl die Umsatzsteuer des Leistenden als auch der Vorsteuerabzug des Empfängers werden entsprechend nach unten korrigiert. Ein unberechtigter Steuerausweis und dessen Folgen werden dabei vermieden.

Proforma-Rechnung

Eine Proforma-Rechnung ist keine echte Rechnung im rechtlichen Sinne, sondern dient lediglich Informationszwecken. Sie wird häufig bei Exportgeschäften, zur Vorlage bei Kreditinstituten oder um Kunden die voraussichtlichen Kosten einer Bestellung aufzuzeigen verwendet. Eine Proforma-Rechnung enthält keine Aufforderung zur Zahlung, weist keine Umsatzsteuer aus und ist daher nicht steuerrelevant.

Wie lange muss man Rechnungen aufbewahren?

In Deutschland gilt eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren für Rechnungen. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erstellt wurde. Die Dokumente können in Papierform oder digital archiviert werden. Wichtig ist, dass die Lesbarkeit während der gesamten Aufbewahrungsfrist sichergestellt ist.

Wann verjährt eine Rechnung?

Rechnungen verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung erstellt wurde. Wenn Sie beispielsweise eine Rechnung im Mai 2024 stellen, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2024 und endet am 31. Dezember 2027. Nach Ablauf der Verjährungsfrist haben Sie als Rechnungssteller nicht länger das Recht, eine noch ausstehende Zahlung gerichtlich einzufordern. In bestimmten Fällen, wie bei arglistiger Täuschung, kann die Verjährungsfrist jedoch verlängert werden.

E-Rechnungen einfach erstellen

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Fazit: So stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungen rechtssicher sind

Rechnungen korrekt zu erstellen zählt für Unternehmen nicht nur zu den grundlegenden Verpflichtungen, sondern stellt auch einen entscheidenden Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg dar. Sie sind weit mehr als bloße Zahlungsaufforderungen; sie sind rechtlich bindende Dokumente, die sowohl für die Buchhaltung als auch für steuerliche Zwecke von Bedeutung sind. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben schützt Unternehmen vor möglichen rechtlichen Problemen und gewährleistet eine transparente Finanzberichterstattung. 

Nutzen Sie die Tipps und Strategien aus diesem Beitrag, um Ihre Rechnungsstellung zu optimieren und damit den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft Ihres Geschäfts zu legen. Lassen Sie sich nicht von der Komplexität des Themas einschüchtern – mit dem richtigen Wissen und den passenden Werkzeugen wird das Schreiben von Rechnungen zum Kinderspiel!

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