Eigenen Blumenladen eröffnen: sich als Florist:in selbstständig machen

Wie Sie sich als Florist:in selbstständig machen können und welche persönlichen und bürokratischen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Veröffentlicht • 18.08.2024 | Aktualisiert • 18.08.2024

Eigenen Blumenladen eröffnen: sich als Florist:in selbstständig machen

Wie Sie sich als Florist:in selbstständig machen können und welche persönlichen und bürokratischen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Veröffentlicht • 18.08.2024 | Aktualisiert • 18.08.2024

Blumen sagen bekanntlich mehr als 1.000 Worte. Wen wundert es also, dass sich Floristen selbstständig machen, um Menschen mit kreativen und ausgefallenen Blumenarrangements glücklich zu machen oder bei feierlichen, aber auch traurigen Anlässen das angemessene Ambiente zu bieten.

Wollen Sie Ihren eigenen Blumenladen eröffnen, benötigen Sie dazu nicht nur Mut und Kreativität. Unternehmerisches Denken, Gründungskapital sowie ein Alleinstellungsmerkmal, das Ihr Geschäft von der Konkurrenz abhebt, sind ebenfalls erforderlich, um erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten.

Hier erfahren Sie, wie Sie sich als Florist:in selbstständig machen können, welche persönlichen und bürokratischen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie die innovativen Lösungen von SumUp dabei helfen, Ihr Geschäft erfolgreich zu führen.

Blumenladen eröffnen: Voraussetzungen, die jeder Gründer erfüllen muss

Floristen sind Fachleute, die sich auf die Gestaltung und den Verkauf von Pflanzen und Blumen spezialisiert haben. Sie entwerfen, erstellen und verkaufen Blumensträuße, Kränze, Gestecke und florale Dekorationen für verschiedene Anlässe wie Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage und andere Feierlichkeiten. Sie dekorieren häufig Veranstaltungsorte und Räume für spezielle Anlässe und sorgen dafür, dass die floralen Arrangements den gewünschten Effekt erzielen. Dabei nutzen sie ihr kreatives Talent, um ansprechende und harmonische Arrangements zu gestalten, die sowohl ästhetisch ansprechend als auch funktional sind.

Ihre Arbeit erfordert ein gutes Verständnis für Farben, Formen und Designs sowie Kenntnisse über die verschiedenen Arten von Blumen und deren Pflege. Denn sie sind nicht nur dafür verantwortlich, dass der Laden immer mit frischen Blumen und Pflanzen vom Großmarkt bestückt ist: Sie kümmern sich auch um die Pflege der Pflanzen und Blumen im Laden, einschließlich Bewässerung, Beschneidung und Schädlingsbekämpfung.

Neben Kreativität und einer gewissen körperlichen Belastbarkeit – das Heben und Tragen von schweren Blumentöpfen und Arrangements ist Teil des Berufs – ist hier auch entsprechendes Fachwissen erforderlich.

CherryDeck / Aux Fleurs de France

Blumenladen ohne Ausbildung eröffnen

Wer einen eigenen Blumenladen eröffnen möchte, benötigt aus rechtlicher Sicht zwar keine besonderen Qualifikationen. Wenn Sie als Gründerin oder Gründer selbst keine Ausbildung zum Floristen gemacht haben, ist es allerdings ratsam, mindestens einen Mitarbeitenden einzustellen, der die erforderlichen Fachkenntnisse mitbringt. 

Statt ohne Ausbildung einen Blumenladen zu eröffnen, können Sie drei Jahre in die Floristenausbildung investieren. Der Vorteil: Sie machen sich nicht nur unabhängiger, wenn Sie selbst über das notwendige Fachwissen verfügen, sondern bekommen im Rahmen der Ausbildung auch die erforderlichen betriebswirtschaftlichen und kaufmännischen Kenntnisse vermittelt. Sie sollten die wichtigsten Kennzahlen kennen, um die Rentabilität Ihres Geschäfts im Auge zu behalten, fit in Preiskalkulation sein, Ihre Buchhaltung im Griff haben und zumindest die Basics in steuerlichen Angelegenheiten beherrschen. Beschäftigen Sie eigene Mitarbeitende, sollten Sie sich zudem in Arbeitsrecht und Personalführung auskennen.

Floristmeister

Möchten Sie sich über die praktische und kreative Arbeit hinaus in Richtung einer kaufmännisch-organisatorischen Tätigkeit weiterentwickeln, bietet sich der Besuch einer Meisterschule an, um einen Titel als Floristmeister zu erwerben. Im Rahmen der Weiterbildung, die Sie in Vollzeit oder auch neben Ihrer Tätigkeit als Florist:in absolvieren können, werden Sie fit in den Themen Unternehmensführung, Kommunikation, Marketing, angewandte Naturwissenschaft, Mitarbeiterführung und Personalentwicklung, Gestaltung, Großraumdekoration oder die Planung einer betrieblichen Ausbildung.

Formale Schritte, um einen Blumenladen zu eröffnen

Bevor Sie als Florist:in in Ihrem eigenen Blumenladen durchstarten können, sind wie bei jeder Gründung zunächst ein paar formale Schritte erforderlich. Dazu gilt es im Vorfeld wesentliche Fragen zu klären. Dazu gehört beispielsweise die Frage, in welcher Rechtsform Sie einen Blumenladen eröffnen möchten. Grundsätzlich sind Sie in der Wahl der Rechtsform frei. Sie können alleine als Einzelunternehmer:in gründen, eine Personengesellschaft mit weiteren Florist:innen eröffnen oder sich für die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) entschließen. Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung, dass Ihre Wahl Auswirkungen auf die anschließenden Gründungsschritte, -formalitäten und -kosten sowie auf die spätere Geschäftsführung oder Haftung haben. Wenden Sie sich bei Fragen an eine Steuer- oder Rechtsberatung, um sich umfassend über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Rechtsformen zu informieren und die passende rechtliche Grundlage für die Eröffnung Ihres Blumenladens zu schaffen.

Anmeldung bei Ämtern, Behörden, Verbänden etc.

Wer einen Blumenladen eröffnet, betreibt ein Gewerbe. Dazu ist in Deutschland eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens führt Sie der erste Schritt zum Gewerbeamt. Das Gewerbeamt gibt Ihre Gründungsinformationen anschließend an das zuständige Finanzamt weiter.

Anmeldung beim Finanzamt

Die Behörde wird Sie dazu auffordern, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online auszufüllen. Dieser Schritt ist für die Vergabe einer Steuernummer erforderlich, die Sie bei allen steuerlichen Angelegenheiten sowie auf Ihren Rechnungen angeben müssen. Planen Sie, Handel im EU-Ausland zu betreiben, also beispielsweise Blumen aus Holland zu beziehen, benötigen Sie zudem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz USt-Id-Nr.. Diese können Sie entweder gleich bei der Anmeldung bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder auch später noch direkt beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) beantragen.

IHK und BG: Pflicht für Florist:innen

Das Gewerbeamt informiert darüber hinaus an die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) weiter. Florist:innen sind zur Mitgliedschaft in der IHK verpflichtet. Eine Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist für Florist:innen ebenfalls vorgeschrieben. Informieren Sie sich bei der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), welche BG für Sie zuständig ist.

Handelsregistereintrag erforderlich?

Kaufleute und Handelsgesellschaften müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen. Ob Sie zum Handelsregistereintrag verpflichtet sind, wenn Sie einen Blumenladen eröffnen, hängt davon ab, ob Ihr Betrieb einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (vgl. § 1 Handelsgesetzbuch (HGB)). Der Handelsregistereintrag erfolgt durch einen Notar, der Ihre Anmeldeunterlagen notariell beglaubigt und beim zuständigen Amtsgericht einreicht.

Buchhaltung, Steuern und Versicherungen

Neben zahlreichen kreativen Tätigkeiten erwarten Florist:innen auch weniger kreative, aber ebenso wichtige Aufgaben in der Buchhaltung, bei den Steuererklärungen oder in Bezug auf den optimalen Versicherungsschutz.

Buchführung im Blumengeschäft

Ist Ihr Geschäft im Handelsregister eingetragen, unterliegen Sie den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). Das bedeutet, Sie sind zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Bilanz inklusive Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) verpflichtet. Ob Sie darüber hinaus bestimmten Publizitätspflichten nachkommen müssen, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab.

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Welche Steuerarten sind für Floristen relevant?

Als Besitzer:in eines eigenen Blumengeschäfts sind für Sie verschiedene Steuerarten relevant. Hierzu zählen in der Hauptsache

Beschäftigen Sie eigene Mitarbeitende, sind Sie zudem verpflichtet, die Lohnsteuer (LSt) für Ihre Angestellten an das Finanzamt abzuführen und die Sozialversicherungsbeiträge an die Versicherungsträger weiterzuleiten. 

Die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer (ESt) wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Besteuert wird das zu versteuernde Einkommen, das sich aus der Summe der Einkünfte der verschiedenen Einkunftsarten wie den Auskünften aus einem Gewerbebetrieb oder Einkünften aus selbstständiger Arbeit ergibt. Davon abgezogen werden bestimmte Freibeträge und Abzüge wie der Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, wodurch das zu versteuernde Einkommen sinkt und damit die Steuerlast geringer ausfällt.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Einkommensteuer sind im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Die Einkommensteuer in Deutschland ist progressiv gestaltet, das heißt, der Steuersatz steigt mit zunehmendem Einkommen. Der Grundfreibetrag in Höhe von 11.406 € stellt sicher, dass Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei bleibt. Darüber hinaus gibt es verschiedene Steuersätze, die in Stufen ansteigen.

Die Höhe der Einkommensteuer wird auf Basis der Einkommensteuererklärung im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung erhoben und in monatlichen oder vierteljährlichen Vorauszahlungen eingezogen. 

Die Körperschaftsteuer (KSt)

Einzelunternehmer:innen und Gesellschafter:innen von Personengesellschaften unterliegen der Einkommensteuer. Die Einnahmen aus einer Kapitalgesellschaft werden dagegen über die Körperschaftsteuer versteuert. Hier beträgt der Steuersatz 15 % auf das zu versteuernde Einkommen. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, sodass sich für eine GmbH oder eine AG eine Gesamtbelastung von insgesamt 15,825 % ergibt.

Die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer (GewSt) wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben erhoben. Gewerbesteuerpflichtig sind alle inländischen Gewerbebetriebe unabhängig von ihrer Rechtsform. Dazu zählen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Ausnahme bildet hier einzig der Freiberufler.

Die Höhe der Gewerbesteuer wird anhand des Gewerbeertrags berechnet, der im Wesentlichen seinem Gewinn entspricht. Vom Gewerbeertrag können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge abgezogen werden. Die wichtigste Kenngröße ist der Gewerbesteuermessbetrag, der durch Anwendung einer Steuermesszahl in Höhe von 3,5% auf den Gewerbeertrag ermittelt wird. Der eigentliche Steuersatz ergibt sich durch Anwendung des Hebesatzes, den jede Gemeinde individuell festlegt. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde und liegt typischerweise zwischen 200 % und 900 %. Damit ist die Gewerbesteuer eine wichtige Einflussgröße für die Standortwahl von Unternehmen.

Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben und in vierteljährlichen Vorauszahlungen eingezogen. Die gezahlte Gewerbesteuer wird auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer angerechnet, was die steuerliche Gesamtbelastung mindern kann.

Die Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (USt) wird auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen erhoben. Steuerpflichtig sind alle Unternehmen, die Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen. Kleinunternehmerregelung

Hat der Umsatz Ihres Blumenladens im vorangegangenen Kalenderjahr einen Umsatz von 22.000 € nicht überschritten und wird der voraussichtliche Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000 € nicht übersteigen, können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen. Die Kleinunternehmerregelung stellt eine Erleichterung für kleine Unternehmen und Existenzgründer:innen dar, die den administrativen Aufwand und die Steuerlast in der Startphase ihres Unternehmens reduzieren möchten. Bedenken Sie dabei, dass Sie als Kleinunternehmer im Gegenzug dann auch keine Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen geltend machen können, was insbesondere bei höheren Investitionen oder laufenden Betriebsausgaben nachteilig sein kann.

In Deutschland beträgt der reguläre Regelsteuersatz 19 %. Darüber hinaus gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und Nahverkehrstickets ein ermäßigter Steuersatz von 7 %. Die Umsatzsteuer wird auf den Nettopreis der Waren oder Dienstleistungen aufgeschlagen und vom Endverbraucher getragen. Über den Vorsteuerabzug können Unternehmen sich die von ihnen selbst gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.

Rechnungsstellung

Auf den Rechnungen, die Sie für Ihren Blumenladen schreiben, müssen Sie die Umsatzsteuer gesondert ausweisen, um den Vorsteuerabzug für andere Unternehmer zu ermöglichen. Eine ordnungsgemäße Rechnung muss unter anderem den Nettobetrag, den Umsatzsteuerbetrag und den Bruttobetrag enthalten.

Abhängig von der Höhe des Umsatzes wird die Umsatzsteuer in monatlichen oder vierteljährlichen Vorauszahlungen an das Finanzamt gezahlt. In diesem Zusammenhang zählen die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Jahresumsatzsteuererklärung zu den wichtigsten Pflichten von Unternehmer:innen.

Innergemeinschaftlicher Erwerb und Ausfuhrlieferungen

Innerhalb der Europäischen Union gelten spezielle Regelungen für den Erwerb und Verkauf von Waren zwischen Mitgliedstaaten. Im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens wird die Steuerlast beim innergemeinschaftlichen Erwerb umgekehrt: Nicht der Auftragnehmer, sondern der Auftraggeber muss in diesem Fall die Umsatzsteuer in seinem Land abführen. Ausfuhrlieferungen, also Exporte in Nicht-EU-Länder, sind in der Regel umsatzsteuerfrei.

Private und betriebliche Versicherungen für Floristen

Wenn Sie sich als Florist:in selbstständig machen und Ihren eigenen Blumenladen eröffnen, sind Sie selbst für Ihre private und betriebliche Absicherung verantwortlich. Sie unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Das bedeutet, Sie müssen sich selbst gegen Krankheit, Unfälle oder Berufsunfähigkeit absichern und für den Fall der Arbeitslosigkeit und den Ruhestand vorsorgen. 

Absicherung privater Risiken

Eine Kranken- und Pflegeversicherung ist Pflicht. Welche weiteren privaten Versicherungen für Sie sinnvoll sind, hängt von Ihren individuellen Anforderungen ab und es bleibt Ihnen selbst überlassen, welche privaten Risiken Sie absichern. Zu den privaten Versicherungen, die für die meisten Selbstständigen empfehlenswert sind, zählen:

  • Altersvorsorge

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Private Hausrat und Haftpflichtversicherung

  • Private Unfallversicherung

  • Privatrechtsschutz

  • Kfz-Haftpflicht (optional Teilkasko oder Vollkasko)

Absicherung beruflicher Risiken

Zu den wesentlichen Versicherungen, mit denen Sie sich und Ihr Geschäft schützen, zählen:

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Deckt Schäden ab, die Dritten durch Sie oder Ihre Mitarbeitenden zugefügt werden (z. B. Kunden oder Lieferanten). Dies kann Sach-, Personen-, Vermögens- oder Umweltschäden umfassen.

  • Rechtsschutzversicherung: Deckt Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen, z. B. bei Streitigkeiten mit Kunden, Lieferbetrieben oder Mitarbeitenden.

  • Inhaltsversicherung: Schützt die Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte gegen Risiken wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasserschäden und Sturm/Hagel.

  • Geschäftsinhaltsversicherung: Deckt Schäden am Inventar und an der Betriebsausstattung ab, ähnlich wie eine Hausratversicherung für das Geschäft – beispielsweise, wenn ein Wasserschaden Ladenmöbel und Werkzeuge zerstört.

  • Betriebsunterbrechungsversicherung: Deckt Ertragsausfälle ab, die durch eine vorübergehende Schließung des Betriebs aufgrund von versicherten Risiken (z. B. Brand, Einbruch) entstehen.

  • Kfz-Haftpflicht (optional Teilkasko oder Vollkasko) für gewerblich genutzte Fahrzeuge.

Gründliche Vorbereitung: Der Businessplan für Ihren Blumenladen

Mit dem Handelsregistereintrag gilt Ihr Geschäft als gegründet. Bevor Sie sich aber tatsächlich an die Anmeldung bei Ämtern, Behörden und anderen Stellen machen, ist zunächst eine gründliche Vorbereitung Ihres Gründungsvorhaben erforderlich.

Was braucht man, um erfolgreich einen Blumenladen zu eröffnen? Einen detaillierten, gut durchdachten und vorausschauenden Businessplan, der alle wesentlichen Aspekte Ihrer Gründung berücksichtigt. Mithilfe des Businessplans verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Gründungsvorhaben, nutzen ihn als Leitfaden, um auf dem Weg alle Meilensteine im Auge zu behalten und Geldgeber, Lieferanten oder andere Geschäftspartner von der Durchführbarkeit Ihres Konzepts zu überzeugen.

Ihr Businessplan sollte mindestens die folgenden Punkte enthalten:

  • Executive Summary: Hier fassen Sie die wesentlichen Fakten Ihrer Geschäftsidee, den angebotenen Produkten oder Dienstleistungen, der Zielgruppe, den beteiligten Gründern und dem Finanzplan überzeugend auf maximal einer Seite zusammen.

  • Geschäftsidee: Was bieten Sie an, welchen Nutzen haben Ihre Kunden davon, wie sieht der Markt aus und wie unterscheidet sich Ihr Angebot von dem Ihrer Wettbewerber?

  • Was macht Sie als Gründerin oder Gründer persönlich und fachlich aus? Welche Eigenschaften, Erfahrungen und Kenntnisse bringen Sie mit, um erfolgreich einen Blumenladen zu eröffnen und zu führen?

  • Markt- und Wettbewerbsanalyse: Welche Zielgruppe adressieren Sie, wo wollen Sie Ihr Geschäft eröffnen, welche Konkurrenz erwartet Sie am Standort, mit welchen Marketingmaßnahmen und über welche Vertriebswege wollen Sie Ihre Kunden erreichen, welche Chancen und Risiken sehen Sie?

  • Beschreibung des Unternehmens: Gründerteam, Mitarbeitende, Rechtsform, Aufbau.

  • Finanzierung: Wie viel Kapital benötigen Sie für die Eröffnung Ihres Blumenladens? Welche Ausgaben müssen Sie in den ersten Monaten Ihrer Geschäftstätigkeit decken? Wie viel Eigenkapital können Sie aufbringen? Benötigen Sie zusätzlich Fremdkapital? Wie wollen Sie sich das erforderliche Kapital beschaffen? Welche Umsatzentwicklung erwarten Sie? Wann rechnet sich Ihr Geschäft und wie wollen Sie die Liquidität kurz-, mittel- und langfristig sicherstellen?

Auf einige dieser Punkte möchten wir im Folgenden noch näher eingehen. 

Blumenladen eröffnen: Kosten, mit denen Sie rechnen müssen

Der Finanzierungsplan ist das A und O, um sich als Florist:in selbstständig zu machen. Denn so wie bei jeder Gründung kann es eine Zeit dauern, bis das Geschäft floriert und die ersten Umsätze fließen. Dennoch laufen in dieser Zeit die Betriebskosten weiter. Miete, Pacht, Strom, Gehälter, Versicherungen und der Einkauf von Waren sind monatliche Fixkosten, mit denen Sie rechnen müssen, ob Sie Umsatz erzielt haben oder nicht.

Planen Sie also bei der Eröffnung Ihres Blumenladens im Voraus und erstellen Sie einen Finanzplan, der nicht nur die Gründungskosten, sondern auch die laufenden Kosten berücksichtigt und auch ungeplante Ausgaben beispielsweise für Reparaturen einschließt.

Tipp

Insbesondere zu Beginn können die Kosten erheblich sein. Schließlich möchten Sie Ihr Blumengeschäft so einrichten, wie Sie es sich wünschen. Da können schon einige kostspielige Anschaffungen auf dem Plan stehen. Informieren Sie sich auch über Förderprogramme für Gründer:innen, denn oftmals werden Sie bei der Existenzgründung staatlich bezuschusst oder können von attraktiven Finanzierungen profitieren.

Blumenladen gründen: Der Standort

Haben Sie die Konkurrenz immer im Blick – denn es wird schwierig, in einer Region Fuß zu fassen, in der es bereits mehrere Blumenläden gibt. Wählen Sie einen Standort, an dem Sie ein Alleinstellungsmerkmal besitzen oder sich mit Ihrem Konzept von der Konkurrenz abheben.

Auch die Wahl des Ladenlokals ist entscheidend. Einladende Fronten, große Schaufenster und großzügige Innenräume sowie optimale Parkmöglichkeiten oder eine zentrale Lage in einer Fußgängerzone mit ausreichend Laufkundschaft sowie eine passende Marketingstrategie sind die besten Voraussetzungen dafür, dass Ihr Blumenladen wahrgenommen wird und ausreichend Umsätze abwerfen kann.

Blumen verkaufen und in Erinnerung bleiben mit der richtigen Strategie

Ihr Alleinstellungsmerkmal ist die Basis zum Erfolg. Wenn Sie Ihre Blumen mit Erfolg im eigenen Geschäft verkaufen möchten, müssen Sie sich eine Strategie überlegen, mit der Sie sich von der Konkurrenz abheben. Das können neben kreativen und ausgefallenen Blumenarrangements auch einzigartige Angebote sein. Vielleicht geben Sie Workshops rund um die Pflege von Pflanzen oder zeigen Ihren Kunden, wie sie damit individuelle Dekorationen kreieren können.

Eröffnen Sie einen Floristikladen, sollten Sie auch an feierliche Anlässe Ihrer Kundschaft denken und für Hochzeiten, Firmenevents, Taufen oder Geburtstage Blumen verkaufen, die den festlichen Rahmen untermalen. In der Nähe eines Friedhofes ist es zudem immer empfehlenswert, Grabgestecke und Kränze mit in das Angebotsspektrum aufzunehmen.

Sicher und flexibel Blumen verkaufen mit den Produkten von SumUp

Was Sie ebenfalls von der Konkurrenz abheben kann, den Kundenstamm erweitert und obendrein Ihren Umsatz steigert, sind die Zahlungsmethoden, die Sie für Ihre Waren oder Dienstleistungen akzeptieren. Je mehr Bezahlmöglichkeiten Sie anbieten, desto mehr sorgen Sie für die Zufriedenheit Ihrer Kundschaft. Die Kartenlesegeräte von SumUp ermöglichen es Ihnen, Ihren Kunden von Anfang an eine schnelle kontaktlose und bargeldlose Zahlung anzubieten. Die innovativen Kartenterminals von SumUp akzeptieren nahezu alle Zahlungsmethoden – von der Girokarte und Kreditkarte bis hin zu Google Pay oder Apple Pay.

Möchten Sie in Ihrem Blumenladen Kartenzahlungen annehmen?

SumUp bietet Kartenlesegeräte, die sich perfekt für Ladengeschäfte eignen. Ohne monatliche Fixkosten, ohne Vertragsbindung.

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Zur Auswahl stehen dabei moderne und standortunabhängige Kartenterminals wie SumUp Air, das perfekt in jede Hosentasche passt und optimal für Einsteiger ist. Und falls Sie auf ein eigenständiges Kartenlesegerät mit einem innovativen Touchscreen setzen möchten, dann sind Sie mit SumUp Solo optimal beraten. SumUp bietet Ihnen eine transparente Kostenaufstellung, bei der Sie nur zahlen, wenn Sie auch bezahlt werden. Fällig wird dann eine geringe Transaktionsgebühr in Höhe von 1,39 % bei Zahlungen mit Girokarte oder Kreditkarte. Sie sind an keine Vertragslaufzeit gebunden, müssen keinen Mindestumsatz erreichen und keine monatlichen Fixkosten bezahlen.

Fazit: Eigenen Blumenladen eröffnen und erfolgreich sein

Festzuhalten ist, dass das Eröffnen eines Blumenladens Sie zum Erfolg führt, wenn vorab ein gut durchdachter Businessplan ausgearbeitet wurde, der von der Finanzierung bis hin zur Wahl des Standorts und dem Konzept alle wichtigen Aspekte beinhaltet. 

Wenn Sie erfolgreich einen Blumenladen eröffnen möchten, benötigen Sie zudem ein Alleinstellungsmerkmal, das Sie von Ihren Wettbewerbern abhebt. Kreativität, ein umfangreiches Angebotsspektrum, Fachwissen und unternehmerisches Denken sind dabei die Grundvoraussetzungen. Mit den innovativen Kartenlesegeräten von SumUp bieten Sie Ihren Kunden unterschiedliche kontaktlose und bargeldlose Zahlungsmethoden an, auf die Sie sich in puncto Sicherheit und Flexibilität verlassen können. Abgestimmt auf Ihr Unternehmen bietet Ihnen SumUp individuelle Lösungen, die nicht nur Ihren Umsatz steigern können, sondern Sie auch wettbewerbsfähig machen. Profitieren Sie von den vielen Lösungen und der transparenten Kostenaufstellung. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über alle Angebote.

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