Die eigene Fahrschule eröffnen: vom Fahrlehrer zum Unternehmer
Die wichtigsten Schritte und Voraussetzungen für die Eröffnung einer Fahrschule.
Veröffentlicht • 31.10.2024 | Aktualisiert • 31.10.2024
Die eigene Fahrschule eröffnen: vom Fahrlehrer zum Unternehmer
Die wichtigsten Schritte und Voraussetzungen für die Eröffnung einer Fahrschule.
Veröffentlicht • 02.11.2024 | Aktualisiert • 02.11.2024
Erinnern Sie sich noch an das Gefühl, als Sie nach bestandener Prüfung Ihren Führerschein in den Händen hielten? Eröffnen Sie jetzt Ihre eigene Fahrschule, um auch anderen Menschen das Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit zu verschaffen.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, welche Kosten Sie einplanen sollten und welche Schritte zur Gründung Ihrer eigenen Fahrschule erforderlich sind.
Was machen Fahrlehrer:innen?
Die Aufgabe von Fahrlehrer:innen ist es, Fahrschüler:innen theoretisches Wissen zu vermitteln, das diese benötigen, um die Führerscheinprüfung zu bestehen. Hierzu zählen das Wissen über Verkehrsregeln, die Bedeutung von Verkehrsschildern, Verkehrssicherheit und andere relevante Themen.
Gleichzeitig begleiten sie Fahrschülerinnen und Fahrschüler bei praktischen Fahrstunden, um ihnen beizubringen, wie sie einen Pkw sicher lenken, beschleunigen und bremsen. Sie zeigen ihnen, wie man abbiegt, einparkt und andere Fahrmanöver durchführt. Sie beobachten die Lernenden während der Fahrstunden, geben ihnen Feedback und helfen ihnen dabei, ihre Fahrtechnik zu verbessern.
Mit praktischen Übungen sowie Probetests und Simulationsprüfungen unterstützen Fahrlehrer:innen dabei, das erforderliche Wissen zu festigen und die Fahrschülerinnen und Fahrschüler bestmöglich auf die Prüfungssituation vorzubereiten.
Fahrlehrer:in werden: Welche Qualifikationen benötigen Sie?
Fahrlehrer:innen müssen umfassendes Wissen über Verkehrsregeln und Fahrtechniken mitbringen. Bevor Sie Fahrschüler:innen unterrichten dürfen, müssen Sie entsprechend eine Ausbildung zur Fahrlehrerin bzw. zum Fahrlehrer absolvieren. Die Ausbildung dauert mindestens 12 Monate.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich auf bestimmte Fahrzeugkategorien wie Pkw, Motorräder, Lkw oder Busse zu spezialisieren. Hierfür müssen Sie einen Führerschein in der entsprechenden Klasse besitzen und je nach Fahrzeugklasse ein bis zwei zusätzliche Monate für Ihre Fahrlehrerausbildung einplanen.
Neben diesen fachlichen Qualifikationen sollten Fahrlehrer:innen auch über soziale Kompetenzen verfügen. Dazu zählen ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten, Geduld und gute pädagogische Fähigkeiten. Darüber hinaus wird von ihnen erwartet, dass sie über eine hohe Verantwortungsbereitschaft und ein ausgeprägtes Sicherheitsbewusstsein verfügen, um die Sicherheit der Fahrschülerinnen und Fahrschüler während der Fahrstunden zu gewährleisten.
Welche Voraussetzungen müssen angehende Fahrlehrer:innen erfüllen?
Möchten Sie die Fahrlehrerausbildung absolvieren, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen über einen Schulabschluss (mindestens einen Hauptschulabschluss) verfügen, mindestens 21 Jahre alt sein, im Besitz eines Führerscheins für die Klassen B und BE sein und mindestens drei Jahre Fahrpraxis nachweisen können. Zudem müssen Sie Ihre körperliche und geistige Eignung durch ein ärztliches Gutachten nachweisen.
Voraussetzungen, um eine Fahrschule zu eröffnen
Möchten Sie im Angestelltenverhältnis in einer Fahrschule arbeiten, können Sie durchstarten, sobald Sie Ihre Fahrlehrerausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Um immer auf dem aktuellsten Stand zu bleiben, was Ihr Wissen über Verkehrsregeln und -vorschriften betrifft, gehören regelmäßige Weiterbildungen zum Arbeitsalltag.
Planen Sie darüber hinaus, sich als Fahrlehrer:in selbstständig zu machen und Ihre eigene Fahrschule zu eröffnen, ist neben der Fahrlehrererlaubnis auch eine Fahrschulerlaubnis erforderlich. Diese wird bei der obersten Landesbehörde des Bundeslandes beantragt, in dem Sie Ihre Fahrschule gründen möchten. Für den Antrag wird je nach Rechtsform, in der Sie Ihre Fahrschule gründen, eine Gebühr in Höhe von etwa 100 bis 150 € fällig. Um die Fahrschulerlaubnis zu beantragen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen [vgl. § 18 Fahrlehrergesetz (FahrlG)]:
Sie müssen mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben.
Sie müssen mindestens zwei Jahre hauptberuflich als Fahrlehrer tätig gewesen sein.
Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie als unzuverlässig erscheinen lassen.
Sie müssen die allgemeinen Pflichten von Inhaber:innen einer Fahrschule erfüllen und die Verantwortung für die Leitung eines Ausbildungsbetriebes übernehmen (vgl. § 29 FahrlG).
Sie müssen eine Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzen, für die Sie die Fahrschulerlaubnis beantragen.
Sie müssen einen geeigneten Unterrichtsraum sowie die erforderlichen Lehrmittel und Lehrfahrzeuge bereitstellen können.
Sie müssen an einer Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt teilgenommen haben.
Die Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt bereitet Sie auf den Geschäftsalltag als selbstständige Fahrschulinhaberin oder selbstständiger Fahrschulinhaber vor und umfasst die folgenden Kursinhalte:
Standortwahl und Eröffnung einer Fahrschule
Rechtsformen von Fahrschulen
Die Fahrschulerlaubnis
Fahrschulüberwachung, Dokumente und Aufbewahrungspflichten
Vertrags-, Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht
Personalwesen
Buchführung und Bilanzierung, Rechnungslegung, Zahlungsverkehr
Kundenbetreuung, Akquise und Marketing
Versicherungsrecht
Kosten, um eine Fahrschule zu eröffnen
Eine pauschale Aussage darüber, wie viel Kapital Sie für die Gründung Ihrer eigenen Fahrschule einplanen müssen, ist nur schwer möglich. Die tatsächlichen Kosten hängen von mehreren Faktoren sowie Ihrer individuellen Gründungssituation ab. Bei der Kalkulation der Kosten, die Sie benötigen, um Ihre eigene Fahrschule zu gründen, sollten Sie unabhängig von der Art Ihrer Gründung unterschiedliche Kostenarten berücksichtigen.
Formelle Gründungskosten
Hierzu zählen die Gebühren für den Antrag der Fahrschulerlaubnis (100 bis 150 €) sowie die Kosten für die Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt. Für die Weiterbildung müssen Sie mindestens 70 Stunden absolvieren. Hier sollten Sie je nach Anbieter etwa 1.400 € einplanen. Hinzu kommen die Gebühren für die Gewerbeanmeldung. Je nachdem, in welcher Rechtsform Sie gründen, müssen Sie zudem Kosten für den Handelsregistereintrag, die Eröffnung eines Geschäftskontos sowie ggf. das erforderliche Stammkapital berücksichtigen.
Tipp
Bedenken Sie bei der Kapitalbedarfsermittlung neben einmaligen Gründungskosten auch die wiederkehrenden laufenden Kosten, um in den ersten Monaten Ihrer Gründung liquide zu bleiben.
Standort und Ausstattung: Was braucht man, um eine Fahrschule zu eröffnen?
Um eine Fahrschule zu gründen, brauchen Sie passende Geschäftsräume. Sie benötigen einen Bereich, in dem Sie Fahrschüler:innen zur Anmeldung empfangen. Ein Büro dient dazu, das Tagesgeschäft, die Buchhaltung oder Ihre Steuererklärung zu erledigen. Und Sie brauchen Schulungsräume für den Theorieunterricht. Entsprechend müssen Sie hier den Kaufpreis, Miete oder Pacht für Ihr Geschäft einplanen. Gegebenenfalls kommen dazu noch Kosten für einen Umbau und Renovierungskosten. Neben dem Mobiliar, Beleuchtung und der Geschäftsausstattung benötigen Sie auch die technische Ausstattung wie Computer, Drucker, Telefon, Software für die Buchhaltung, die Fahrschulverwaltung und den Theorieunterricht sowie ein digitales Kassensystem, um neben Barzahlungen auch Kartenzahlungen akzeptieren zu können. Alternativ zu stationären Lösungen bieten sich hier mobile Lösungen wie die Kartenterminals von SumUp an. Mit SumUp Solo oder SumUp Solo Lite können Sie beispielsweise Kartenzahlungen auch unterwegs direkt im Fahrschulfahrzeug annehmen.
Tipp
Vergessen Sie nicht, Ausgaben für Ihre Unternehmenswebsite und Marketingkosten bei Ihrer Kalkulation zu berücksichtigen.
Der Fuhrpark
Eine Fahrschule ohne entsprechenden Fuhrpark zu eröffnen, ist natürlich keine Option. Welche Fahrzeuge Sie brauchen und welche Kosten letztendlich entstehen, hängt davon ab, ob Sie Fahrschulunterricht für Pkw, Motorräder, Lkw oder Busse anbieten.
Kaufen Sie Fahrzeuge, die nicht speziell für den Fahrschulunterricht ausgestattet sind, kommen zusätzliche Kosten für den Umbau auf Sie zu. Zudem sollten Sie hier auch Kosten für eine Garage oder einen Stellplatz für die Fahrschulfahrzeuge einplanen.
Fahrschule gründen: die passende Rechtsform
Sie können Ihre Fahrschule als Einzelunternehmen gründen. Möchten Sie sich mit bis zu fünf weiteren Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern zusammenschließen, sieht § 19 des Fahrlehrergesetzes die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) vor. Alternativ kommen auch für die Rechtsformen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt in Frage.
Fahrschule als Einzelunternehmen gründen
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist vergleichsweise einfach und unkompliziert. Zudem fallen hier nur geringe Gründungskosten an. Allerdings haften Sie als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer unbeschränkt auch mit Ihrem Privatvermögen. Zudem sind Sie bei der Namensgebung eingeschränkt. Sofern Sie Ihr Unternehmen nicht freiwillig im Handelsregister eintragen lassen, müssen Sie unter Ihrem echten Namen auftreten und dürfen keine Fantasienamen verwenden. Eine Fahrschule, die als Einzelunternehmen geführt wird, muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Das Gewerbeamt gibt die Gründungsinformationen an das Finanzamt weiter. Um eine Steuernummer für Ihren Fahrschulbetrieb zu erhalten, füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online aus. Das Gewerbeamt informiert auch die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK). Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG Verkehr) nehmen Sie eigenständig vor.
Gründung einer Fahrschule als GbR
Entscheiden Sie sich für eine Teamgründung als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist der Prozess der Anmeldung vergleichbar mit der Gründung eines Einzelunternehmens. Die GbR gilt als einfachste Form der Personengesellschaft. Auch hier haften die Gesellschafterinnen und Gesellschafter bei Verlusten oder im Schadensfall gegenüber Dritten gesamtschuldnerisch mit dem Gesellschaftsvermögen sowie auch persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Da die GbR zwar als Gewerbebetrieb, aber nicht als Handelsgewerbe gilt, wird die GbR nicht in das Handelsregister eingetragen und muss in der Unternehmensbezeichnung die Namen ihrer Gesellschafterinnen und Gesellschafter führen.
Im Unterschied zum Einzelunternehmen ist ein Gesellschaftsvertrag vorgesehen, der allerdings keiner besonderen Form bedarf und auch nicht notariell beglaubigt werden muss.
Fahrschule als GmbH oder UG gründen
Mit der Gründung einer GmbH können Sie die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken. Allerdings ist für die Gründung einer Kapitalgesellschaft eine Mindesteinlage gesetzlich vorgesehen. Rechtsgrundlage der GmbH bildet das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, kurz GmbH-Gesetz (GmbHG). Um eine GmbH zu gründen, benötigen Sie ein Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 €. Hinzu kommt, dass Gründung und Führung einer GmbH deutlich aufwendiger sind: Sie muss in das Handelsregister eingetragen werden, ist zur doppelten Buchführung sowie zur Bilanzierung verpflichtet. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beglaubigt werden und die GmbH ist als Kapitalgesellschaft dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Dafür ist aber der Firmenname frei wählbar. Eine Fahrschule als GmbH zu eröffnen, kann sich trotz des höheren Aufwands aber durchaus lohnen. Zum einen ist das private Vermögen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter durch die Haftungsbeschränkung geschützt. Zum anderen unterliegen die Einnahmen der GmbH der Körperschaftsteuer, wodurch Sie im Vergleich zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die der Einkommensteuer unterliegen, von einer geringeren Steuerbelastung profitieren. Wer von den Vorteilen der GmbH profitieren möchte, aber das Stammkapital in Höhe von 25.000 € nicht aufbringen kann, gründet alternativ eine Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt. Hier ist nur ein Mindeststammkapital von einem Euro erforderlich und es gelten erleichterte Bestimmungen für die Gründung und Führung der „kleinen GmbH“.
Gründungsschritte: die eigene Fahrschule eröffnen
Um eine Fahrschule zu gründen, ist wie bei jedem anderen Unternehmen sorgfältige Planung und Vorbereitung erforderlich. Die folgenden Schritte und Überlegungen sollten Sie bei Ihrem Gründungsvorhaben auf jeden Fall beachten.
Businessplan erstellen
Ein gut durchdachter Businessplan ist bei der Gründung einer Fahrschule unerlässlich. Der Businessplan inklusive Finanzplan umfasst die Vision und Mission der Fahrschule, eine Marktanalyse, die Zielgruppe, die Services und Angebote, eine Marketingstrategie, eine Finanzplanung sowie die rechtlichen und behördlichen Aspekte. Ein solider Geschäftsplan dient als Leitfaden und ermöglicht es Ihnen, Ihre Ziele klar zu definieren und einen strukturierten Weg zum Erfolg zu verfolgen. Gleichzeitig hilft er Ihnen dabei, Geldgeber von der Tragfähigkeit Ihrer Gründung zu überzeugen.
Standortwahl
Die Wahl des richtigen Standorts ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihrer Fahrschule. Überlegen Sie sich, ob Sie in der Stadt oder in einer ländlichen Gegend gründen möchten.
Von Ihrer Entscheidung hängt es ab, ob Sie ausreichend Kundschaft in Ihrem Einzugsgebiet erreichen können. Zudem spielt hier auch die Dichte der Konkurrenz eine wichtige Rolle. Gibt es bereits ausreichend Fahrschulen, werden Sie es schwer haben, ausreichend Fahrschüler:innen zu gewinnen. Achten Sie bei der Wahl Ihres Standorts zudem auf eine gute Erreichbarkeit und ausreichend Parkmöglichkeiten für Ihren Fuhrpark.
Die Ausstattung
Um eine effektive Ausbildung zu gewährleisten, benötigen Sie geeignete Büro- und Unterrichtsräume. Zudem muss Ihre Fahrschule mit modernen Lehrmitteln und Technologien ausgestattet sein. Eine der wichtigsten Entscheidungen ist die Wahl einer geeigneten Kassenlösung. Hier sind Sie mit den modernen und leicht verständlichen Lösungen von SumUp perfekt ausgestattet. Sie haben die Wahl zwischen einzelnen Kartenterminals oder Kassenlösungen wie das Kassensystem Lite oder das Kassensystem Pro. Damit können Sie Ihren Kunden ganz flexibel mehrere Optionen zum Bezahlen anbieten: Sie entscheiden selbst, ob sie den Unterricht bei Ihnen bar oder bargeldlos und kontaktlos zahlen, mit EC- oder Kreditkarte, per Apple Pay oder Google Pay sowie auf Rechnung oder mit Gutscheinen. Egal, aus welcher Quelle sie stammen, behalten Sie alle Einnahmen auf dem übersichtlichen Dashboard immer im Blick.
Rechtliche und behördliche Angelegenheiten
Haben Sie alle erforderlichen Unterlagen beisammen, geht es weiter mit den rechtlichen und behördlichen Schritten. Dazu gehören die Anmeldung Ihrer Fahrschule beim Gewerbeamt und beim Finanzamt, je nach Rechtsform die Eintragung in das Handelsregister, die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie bei der Berufsgenossenschaft. Beschäftigen Sie eigene Mitarbeitende, benötigen Sie zudem eine Betriebsnummer, die Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen können. Zudem müssen Sie die erforderlichen Anforderungen an Versicherungsschutz sowie die Einhaltung von Sicherheits- und Qualitätsstandards erfüllen. Informieren Sie sich hier vorab gründlich über die spezifischen Vorschriften und Gesetze.
Geschäftskonto eröffnen
Gründen Sie Ihre Fahrschule als GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen, um dort das erforderliche Stammkapital zu hinterlegen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind nicht dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Allerdings ist es auch für sie ratsam, um berufliche und private Einnahmen und Ausgaben sauber voneinander zu trennen. Zudem bieten Geschäftskonten wie das kostenlose Geschäftskonto von SumUp – inklusive Mastercard – Ihnen smarte Funktionen, die auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen als Geschäftskunden abgestimmt sind und Sie dabei unterstützen, Ihre Geldangelegenheiten schnell und einfach zu erledigen.
Marketing und Kundengewinnung
Eine effektiveMarketingstrategie ist entscheidend, um Kunden für Ihre Fahrschule zu gewinnen. Nutzen Sie verschiedene Kanäle wie Online-Marketing, Social Media, lokale Werbung und Kooperation mit anderen Unternehmen oder Schulen, um auf Ihre Fahrschule aufmerksam zu machen.
Erstellen Sie eine professionelle Website, auf der Sie Informationen über Ihre Fahrschule, Dienstleistungen und Preise bereitstellen. Veröffentlichen Sie zudem regelmäßig relevante Inhalte wie Fahrtipps oder Informationen zum Führerscheinerwerb, um Ihr Fachwissen zu demonstrieren und potenzielle Fahrschüler:innen anzusprechen.
Nutzen Sie neben digitalen Optionen auch traditionelle Marketingmethoden wie Flyer, Anzeigen in lokalen Zeitungen oder Mundpropaganda, um Ihre Fahrschule bekannt zu machen.
Aufbau eines qualifizierten Teams
Können Sie die anfallenden Aufgaben nicht alleine bewältigen, benötigen Sie qualifiziertes Personal, das Sie unterstützt. Achten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Teams darauf, dass Ihre Mitarbeitenden nicht nur fachlich kompetent sind, sondern auch gute pädagogische Fähigkeiten besitzen und in der Lage sind, Schüler zu motivieren und individuell zu fördern.
Investieren Sie zudem regelmäßig in die Weiterbildung Ihres Teams, um sicherzustellen, dass es immer auf dem neuesten Stand ist.
Kundenservice und Qualitätssicherung
Nach der Gründung bieten Sie Ihren Kunden einen exzellenten Service, um sich mit Ihrer Fahrschule von der Konkurrenz abzuheben. Gehen Sie auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Schülerinnen und Schüler ein und sorgen Sie dafür, dass sie sich während der Fahrstunden wohl und sicher fühlen. Um die Qualität Ihrer Dienstleistungen zu überprüfen und mögliche Verbesserungen vorzunehmen, können Sie regelmäßige Kundenbefragungen durchführen.
Zufriedene Kundinnen und Kunden werden nicht nur positive Bewertungen hinterlassen, sondern auch dazu beitragen, dass sich der gute Ruf Ihrer Fahrschule im Einzugsgebiet verbreitet.
Auf die Plätze, fertig, los! Die eigene Fahrschule als Geschäftsidee
Eine Fahrschule zu eröffnen, erfordert sorgfältige Planung und umfangreiches Fachwissen. Dabei sind mehrere Schritte notwendig, darunter einen Businessplan zu erstellen, einen geeigneten Standort auszuwählen, die erforderliche Ausstattung zu beschaffen und die behördlichen Anforderungen zu erfüllen.
Zudem müssen Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Fahrschule bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein, einen Führerschein besitzen und eine abgeschlossene Fahrlehrerausbildung und mindestens zwei Jahre Erfahrung als angestellte Fahrlehrerin oder angestellter Fahrlehrer nachweisen. Eine Weiterbildung zum Fahrschulbetriebswirt ist ebenfalls erforderlich, um die Fahrschulerlaubnis zu beantragen.
Die Kosten für die Gründung einer Fahrschule variieren je nach individueller Situation und den gewählten Rechtsformen. Zu den Kosten zählen formelle Gründungskosten wie Gebühren für die Fahrschulerlaubnis und die Weiterbildung, aber auch Kosten für den Standort, die Ausstattung und den Fuhrpark.
Die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihre Fahrschule kann ebenfalls eine Rolle spielen. Sie können eine Fahrschule als Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder UG gründen. Jede Rechtsform hat ihre eigenen Vor- und Nachteile in Bezug auf Haftung, Kapitalanforderungen und administrativen Aufwand.
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