Selbstständigkeit: Chancen nutzen, Risiken verstehen
Was Sie bei Ihrer Selbstständigkeit in Bezug auf Gründung, Buchhaltung, Steuern oder Versicherungen beachten müssen.
Veröffentlicht • 24.9.2024 | Aktualisiert • 24.9.2024
Selbstständigkeit: Chancen nutzen, Risiken verstehen
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Was Sie bei Ihrer Selbstständigkeit in Bezug auf Gründung, Buchhaltung, Steuern oder Versicherungen beachten müssen.
Veröffentlicht • 24.9.2024 | Aktualisiert • 24.9.2024
In Deutschland belief sich die Zahl der Selbstständigen 2022 auf 3,6 Millionen. Trotz leicht rückläufiger Zahlen ist es nach wie vor der Traum vieler Menschen, ihren Beruf mit einer selbstständigen Tätigkeit auszuüben. Im Vordergrund steht dabei oft der Wunsch nach unternehmerischer Freiheit und Flexibilität. Die Selbstständigkeit birgt jedoch auch wirtschaftliche Risiken, die sich beispielsweise auf die Alterssicherung auswirken können. Wir geben Ihnen einen Überblick, was Sie bei Ihrer Selbstständigkeit in Bezug auf Gründung, Buchhaltung, Steuern oder Versicherungen beachten müssen, um erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten.
Definition Selbstständigkeit
Als Selbstständige werden Personen bezeichnet, die ein Unternehmen als selbstständige Handwerker:innen oder Gewerbetreibende führen. Obwohl sie weder ein Handwerk ausüben noch als Gewerbetreibende gelten, zählen auch Freiberufler zur Gruppe der Selbstständigen. Im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten üben sie ihren Beruf unabhängig auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung aus und handeln nicht weisungsgebunden.
Sie tragen die alleinige Verantwortung für ihre finanzielle und soziale Absicherung. Denn Selbstständige sind nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, sie zahlen nicht in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenkasse oder in die Arbeitslosenversicherung ein. Entsprechend erhalten sie in der Regel keine Arbeitslosenversicherung, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und haben im Alter auch keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente.
Sie sind selbst dafür verantwortlich, sich bei Krankheit oder Unfall selbst abzusichern. Dabei haben Sie als Selbstständige oder Selbstständiger bei Ihrer Krankenversicherung die Wahl, sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Das Gleiche gilt für die Rentenversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie zudem eine freiwillige Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. Hinzu kommen weitere Versicherungen, um sich gegen private und berufliche Risiken abzusichern.
Die Selbstständigkeit hat nicht nur Auswirkungen auf die Versicherung. Sie hat auch Auswirkungen auf die Besteuerung. Während die Lohnsteuer bei abhängig Beschäftigten vom Arbeitgeber einbehalten und automatisch an das Finanzamt abgeführt wird, sind Selbstständige selbst dafür verantwortlich, die Einnahmen aus ihrer nichtselbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt zu versteuern.
Abgrenzung zum Angestelltenverhältnis
Die Einordnung der Selbstständigkeit in Abgrenzung zum Angestelltenverhältnis hat weitreichende rechtliche Folgen. Hier kommen das Arbeitsrecht, das Sozialversicherungsrecht, das Steuerrecht sowie das Gewerberecht zum Tragen, die die Einordnung aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten.
Elterngeld für Selbstständige
Selbstständige Unternehmerinnen, die ein Kind erwarten, haben nur unter bestimmten Umständen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die finanzielle Unterstützung, die abhängig Beschäftigte sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt erhalten, gibt es für Selbstständige nur, wenn sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse in einem Tarif versichert sind, der ihnen Krankentagegeld gewährt. Wer privat versichert ist und zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, bekommt innerhalb der Mutterschaftsfristen Krankentagegeld.
Der Anspruch auf Elterngeld dagegen gilt uneingeschränkt auch für Selbstständige. Allerdings erfolgt die Berechnung des Anspruchs anders als bei abhängig Beschäftigten. Grundlage für die Höhe des Elterngelds ist das Nettoeinkommen der Elterngeldbezieher. Da das Einkommen in der Selbstständigkeit häufig starken Schwankungen unterliegt, wird der Anspruch anhand des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres ermittelt. Bei Angestellten sind es die letzten 12 Monate.
Die Höhe des Elterngeldes beträgt mindestens 300 € und maximal 1.800 €. Je nach Höhe des Einkommens staffelt sich der Anspruch. Der Anspruch besteht allerdings nur für alleinerziehende Selbstständige, deren zu versteuerndes Einkommen im Jahr vor der Geburt ihres Kindes weniger als 250.000 € betrug. Bei Paaren liegt die gemeinsame Einkommensgrenze bei 300.000 € (Stand 2024).
Chancen und Risiken der Selbstständigkeit
Wer sich selbstständig macht, kann sich beruflich frei entfalten und genießt im Vergleich zu Angestellten große Freiheit und Flexibilität in der Ausübung seines Berufs. Läuft es gut, können Sie mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit auch mehr verdienen.
Auf der anderen Seite müssen Sie gerade zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit mit einer großen finanziellen Unsicherheit leben. Sie nehmen einen höheren Arbeitsaufwand in Kauf und können sich erst einmal von freien Wochenenden und langen Urlauben verabschieden. Zudem tragen Sie das volle unternehmerische Risiko und müssen sich auch auf ein mögliches Scheitern Ihrer Selbstständigkeit vorbereiten.
Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit
Die Abgrenzung zwischen der Selbstständigkeit und einer abhängigen Beschäftigung wird je nach Rechtsgebiet nicht immer ganz einheitlich betrachtet. Folgende Kriterien sprechen dafür, dass eine Person ihr Einkommen mit einer selbstständigen Tätigkeit erzielt:
Selbstständige arbeiten weisungsunabhängig: Sie bestimmen selbst, wann, wo und mit welchen Mitteln sie ihre Arbeit erledigen.
Sie üben ihre Selbstständigkeit mit der Absicht aus, Gewinne zu erzielen, und sind dabei frei in der Preiskalkulation.
Sie stellen Ihre Lieferungen und Leistungen Kunden und Auftraggebern in Rechnung und bestimmen Zahlweise und Zahlungsfrist.
Sie erheben die Umsatzsteuer auf ihre Lieferungen und Leistungen und führen diese an das Finanzamt ab.
Sie führen eigene Bücher über ihre Einnahmen und Ausgaben.
Sie versteuern ihre Einnahmen in den relevanten Steuerarten.
Sie verfügen über eigene Geschäftsräume.
Sie beschäftigen eigene Mitarbeitende.
Sie arbeiten mit eigenen Betriebsmitteln wie Werkzeugen oder Maschinen oder verfügen über einen eigenen Fuhrpark.
Sie setzen eigenes Betriebskapital ein – beispielsweise, um Waren oder Rohstoffe vorzufinanzieren.
Sie werben für ihr Unternehmen – mit ihrer eigenen Unternehmenswebsite oder online- und offline Marketingmaßnahmen, um neue Kundschaft und Aufträge zu akquirieren.
Sie haften gegenüber ihren Kunden und Auftraggebenden für Schäden, die durch berufliche Fehler oder fehlerhafte Produkte entstehen.
Vorsicht bei Verdacht auf Scheinselbstständigkeit
Der Status „selbstständig“ hat Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht. Übt eine Person nach außen eine selbstständige Tätigkeit aus, arbeitet aber tatsächlich weisungsgebunden und ist in die Organisation des Auftraggebenden eingebunden, liegt ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor und die Person gilt laut Sozialversicherungsrecht als scheinselbstständig. Dies kann Nachzahlungen der Beiträge zur Sozialversicherung zur Folge haben.
Um den Eindruck der Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, sollten Selbstständige
für mehrere Auftraggebende arbeiten,
unabhängig von Arbeitszeiten und Unternehmensstandort des Auftraggebenden ihre Leistungen erbringen,
sich nicht durch die Teilnahme an regelmäßigen Meetings in die interne Organisation des Auftraggebenden einbinden lassen,
einen eigenen Unternehmensauftritt gestalten, eigene Marketing-Maßnahmen und Kundenakquise durchführen.
Arten der Selbstständigkeit
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen zwei Arten der Selbstständigkeit: der gewerblichen und der freiberuflichen Selbstständigkeit. Dieser Unterschied hat Auswirkungen auf die Art der Buchführung sowie die steuerliche Betrachtung.
Voraussetzungen für die Selbstständigkeit
In Deutschland herrscht der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Demnach darf sich grundsätzlich jeder selbstständig machen. Sie müssen auch nicht zwingend besondere Voraussetzungen erfüllen, Nachweise erbringen oder besonderes Wissen vorweisen. Eine gute Idee, die Bereitschaft, sich voll und ganz dem Geschäft zu widmen, und eine gewisse Risikobereitschaft können ausreichen, um in die Selbstständigkeit zu starten.
Damit Sie Ihr Unternehmen führen und langfristig erfolgreich ausbauen können, sollten Sie allerdings über bestimmte persönliche sowie fachliche Qualifikationen und betriebswirtschaftliches Know-how verfügen.
Welche persönlichen Eigenschaften sollten Sie mitbringen?
Nicht jeder ist dazu geboren, sein Einkommen mit einer selbstständigen Tätigkeit zu bestreiten. Planen Sie den Schritt in die Selbstständigkeit, kommen zahlreiche Anforderungen auf Sie zu. Hier sind Ehrgeiz und Einsatzbereitschaft gefragt.
Gleichzeitig müssen Sie in der Lage sein, eigenständig zu arbeiten und unabhängig Ihre eigenen Entscheidungen zu treffen, Risikobereitschaft zeigen und auch die Verantwortung für Ihr Handeln übernehmen. Planen Sie, eigene Mitarbeitende zu beschäftigen, müssen Sie führen und motivieren können.
Aber auch Ihre körperliche und psychische Belastbarkeit sowie Ihr persönliches Umfeld spielen eine wichtige Rolle: Es kommen arbeitsintensive Zeiten auf Sie zu, Sie haben keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Von 8-Stunden-Tagen und freien Wochenenden können Sie sich zumindest in den ersten Jahren Ihrer Selbstständigkeit verabschieden. Diesem Leistungsdruck müssen Sie gewachsen sein und benötigen die Unterstützung von Familie und Freunden.
Welche fachlichen Qualifikationen sollten Sie mitbringen?
Neben Ihrer persönlichen Eignung ist auch Ihre fachliche Qualifikation ein wichtiger Faktor für den Erfolg Ihrer Selbstständigkeit. Hier kommen Ihnen zum einen natürlich Ihre Berufserfahrung und Branchenkenntnisse zu Gute. Insbesondere, um sich als Handwerker selbstständig zu machen , müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation auch nachweisen – beispielsweise mit einem Meisterbrief oder langjähriger Berufserfahrung. Das Gleiche gilt, wenn Sie sich mit einer freiberuflichen Tätigkeit selbstständig machen wollen. Auch hier ist der Nachweis einer besonderen Qualifikation erforderlich.
Nachweise für die Selbstständigkeit
Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Nachweise erforderlich sind, um sich in einem bestimmten Umfeld selbstständig zu machen. Neben Nachweisen über Ihre fachliche Eignung gehören hierzu beispielsweise auch ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis. In der Gastronomie beispielsweise benötigen sie zahlreiche Genehmigungen für Ihre Selbstständigkeit.
Neben Ihrer fachlichen Qualifikation müssen Sie zudem über betriebswirtschaftliches Know-how verfügen, sich in Buchhaltung, Steuerrecht und Arbeitsrecht auskennen, um Ihr Unternehmen erfolgreich zu leiten und Ihren Pflichten als selbstständige Unternehmerin oder selbstständiger Unternehmer nachzukommen. Verfügen Sie nicht über die entsprechenden Kenntnisse, ist es sinnvoll, sich dieses Wissen vor dem Schritt in Ihre Selbstständigkeit anzueignen. Hierzu finden Sie beispielsweise Unterstützung in Existenzgründungsseminaren, bei Beratungsunternehmen oder in Gründungszentren.
Rechtsformen für Ihre Selbstständigkeit
Grundsätzlich sind Sie frei in der Wahl der Rechtsform, in der Sie sich selbstständig machen wollen. Ihre Entscheidung hat jedoch weitreichende Konsequenzen und sollte daher gut überlegt sein.
In Deutschland werden die möglichen Rechtsformen in drei Kategorien eingeteilt:
Einzelunternehmen
Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften
Einzelunternehmen
Wer sich alleine selbstständig machen will, um unabhängig zu bleiben und maximale unternehmerische Freiheit zu genießen, gründet ein Einzelunternehmen.
Ein Einzelunternehmen befindet sich in Ihrem alleinigen Besitz
Gewinne fließen ausschließlich in Ihre eigene Tasche.
Sie führen Ihre Geschäfte auf eigene Verantwortung und sind nicht weisungsgebunden.
Sie müssen sich bei geschäftlichen Entscheidungen mit niemandem abstimmen.
Sie genießen maximale Flexibilität und Unabhängigkeit, tragen gleichzeitig aber auch das volle Risiko.
Für geschäftliche Fehlentscheidungen und Verluste stehen Sie alleine gerade.
Im Schadensfall haften Sie nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch unbeschränkt mit Ihrem privaten Vermögen.
Einzelunternehmen werden ohne ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital gegründet. Bei Einzelunternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen werden, sind die einfache Buchführung sowie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung ausreichend. Einzelunternehmer:innen sind einkommensteuer-, umsatzsteuer- und – mit Ausnahme von Freiberuflern – gewerbesteuerpflichtig. Zu den Einzelunternehmen zählen:
eingetragene Kaufleute (e. K.)
Personengesellschaften
Personengesellschaften eignen sich, wenn Sie sich mit weiteren Gesellschaftern selbstständig machen wollen, um einen gemeinsamen Unternehmenszweck zu verfolgen. Für die Gründung sind mindestens zwei Gesellschafterinnen oder Gesellschafter erforderlich. Als Grundlage für den Zusammenschluss dient ein formfreier Gesellschaftsvertrag. Die Geschäftsführung wird von den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern persönlich und gemeinsam übernommen. Die Gewinn- und Verlustverteilung sowie Abstimmungen werden nach Köpfen vorgenommen. Allerdings können die Rechte und Pflichten einzelner Gesellschafterinnen und Gesellschafter im Innenverhältnis im Gesellschaftsvertrag individuell geregelt werden. Im Außenverhältnis sind alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter gemeinsam verantwortlich und haften bei Verlusten oder im Schadensfall gegenüber Dritten gesamtschuldnerisch mit dem Gesellschaftsvermögen sowie auch persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Ein Mindeststammkapital ist für die Gründung einer Personengesellschaft nicht gesetzlich vorgeschrieben, in der Praxis aber durchaus üblich. Übt eine Personengesellschaft ein Handelsgewerbe aus, muss es in das Handelsregister eingetragen werden und ist damit zur doppelten Buchführung, Bilanzierung und Inventur verpflichtet.
Zu den für die Personengesellschaft relevanten Steuerarten zählen die Einkommen-, die Gewerbe-, die Umsatz- sowie ggf. die Körperschaftsteuer.
Zu den Personengesellschaften zählen im Wesentlichen die
Kapitalgesellschaften
Bei einer Kapitalgesellschaft steht das eingebrachte Kapital im Vordergrund. Für die Gründung einer dieser Rechtsformen sind bis zu 120.000 € Stammkapital erforderlich. Mit diesem Kapital im Hintergrund ist die Haftung einer Kapitalgesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Kapitalgesellschaften sind zur doppelten Buchführung und Bilanzierung verpflichtet und müssen ihre Jahresabschlüsse inklusive Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) zudem im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Zu den relevanten Steuerarten zählen im Wesentlichen die Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer und die Kapitalertragsteuer. Zu den deutschen Kapitalgesellschaften zählen die
Europäische Aktiengesellschaft / Societas Europaea (SE)
Selbstständigkeit: Rechnungen schreiben ist Pflicht
Selbstständige sind dazu verpflichtet, Kunden und Auftraggebenden ihre Lieferungen und Leistungen in Rechnung zu stellen. Diese Rechnung muss echt, unversehrt und lesbar innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung beim Leistungsempfangenden ankommen. Dabei muss sie gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) mindestens die folgenden Pflichtangaben enthalten:
eine Angabe, dass es sich um eine Rechnung handelt,
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfangenden,
die Steuernummer des leistenden Unternehmens oder seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, das Ausstellungsdatum der Rechnung,
eine fortlaufende Nummer zur eindeutigen Identifizierung der Rechnung,
die Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Waren oder Umfang und Art einer Dienstleistung,
Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung,
das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt sowie eine mögliche im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts,
den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag und
einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfangenden.
Alternativ zur Rechnung, die vom Leistungserbringenden erstellt wird, kann auch der Leistungsempfangende eine Gutschrift ausstellen. Die Angaben, die die Gutschrift enthalten muss, und die Kriterien, die sie erfüllen muss, um vom Finanzamt anerkannt zu werden, sind die Gleichen.
Kleinunternehmerrechnung
Selbstständige, deren Bruttoumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 € betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird, können gemäß § 19 Umsatzsteuergesetzes (UStG) die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sich von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen. Auf der Kleinunternehmerrechnung darf die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden. Zudem muss ein Hinweis ergänzt werden, dass die Rechnung keinen Steuerausweis enthält.
Kleinbetragsrechnung
Liegt der Bruttogesamtbetrag einer Rechnung unter 250 € spricht man von eine Kleinbetragsrechnung. Die Pflichtangaben sind hier weniger umfangreich, was das Schreiben der Rechnung erleichtert. Zu den Angaben in der Kleinbetragsrechnung zählen:
vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens,
das Ausstellungsdatum der Rechnung,
Menge und Art der gelieferten Waren oder Art und Umfang einer sonstigen Leistung,
Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe,
der angewandte Steuersatz sowie
ggf. einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung gemäß § 19 UStG.
Buchführung für selbstständige Unternehmer
Selbstständige brauchen einen genauen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben, um ihr Unternehmen wirtschaftlich erfolgreich zu führen. Hierbei hilft ihnen die Buchführung. Je nach der Rechtsform ihres Unternehmens kommen hier die einfache oder die doppelte Buchführung in Betracht. Zwar können Sie Ihre Buchführung an einen Buchhalter oder eine Steuerberatung abgeben, sollten sich als selbstständige Unternehmerin oder selbstständiger Unternehmer aber zumindest mit den Grundlagen der Buchführung auskennen.
Einfache Buchführung
Selbstständige Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, deren Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen sind, Freiberufler sowie Personengesellschaften, die nicht als Handelsgewerbe geführt werden, unterliegen nicht den strengen Buchführungs- und Publizitätspflichten des Handelsgesetzbuches (HGB). Hier ist die einfache Buchführung ausreichend, um die Einnahmen und Ausgaben zu verzeichnen. Für die Gewinnermittlung muss lediglich die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellt werden und zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden.
Doppelte Buchführung
Selbstständige, die ihr Unternehmen in einer Rechtsform führen, die handelsregisterpflichtig ist, erwarten deutlich umfangreichere Buchführungs- und Publizitätspflichten. Sie sind zur doppelten Buchführung, der Durchführung einer jährlichen Inventur sowie zur Erstellung eines Jahresabschlusses in Form einer Bilanz inklusive einer Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) verpflichtet. Zudem müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
Steuern als Selbstständiger: Welche Steuerarten sind relevant?
Auch bei den relevanten Steuerarten spielt die Rechtsform Ihres Unternehmens eine entscheidende Rolle.
Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sind einkommensteuer-, gewerbesteuer- und umsatzsteuerpflichtig. Ausnahme bilden hier Freiberufler. Sie gelten nicht als Gewerbetreibende und sind damit von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit. Unter bestimmten Voraussetzungen können Selbstständige, die ihr Geschäft als Einzelunternehmen führen, sich von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen. Wer eigene Mitarbeitende beschäftigt, ist zudem verpflichtet, die Lohnsteuer für seine Angestellten an das Finanzamt abzuführen.
Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und die Lohnsteuer sind auch für Selbstständige, die gemeinsam mit weiteren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern eine Personengesellschaft führen, relevant. Allerdings wird hier zwischen der Gesellschaft sowie den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern als Steuersubjekt unterschieden. Bei der Einkommensteuer stehen die Gesellschafterinnen und Gesellschafter im Fokus, bei der Umsatzsteuer die Gesellschaft. Um die Höhe der fälligen Gewerbesteuer zu berechnen, wird die Gesellschaft als steuerpflichtiges Subjekt betrachtet und gleichzeitig Regelungen aus dem Einkommensteuerrecht für die Gewinnermittlung angewendet. Handelt es sich bei einem Gesellschafter um eine juristische Person, ist hier auch die Körperschaftssteuer relevant.
Die Gewinne einer Kapitalgesellschaft unterliegen der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer. Als Sonderform der Einkommensteuer wird zudem die Kapitalertragsteuer erhoben, die auf Gewinnausschüttungen an die Gesellschafterinnen und Gesellschafter einbehalten wird. Auf die Lieferungen und Leistungen von Kapitalgesellschaften wird die Umsatzsteuer erhoben. Für die eigenen Angestellten wird die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Unabhängig von der Rechtsform wird jährlich die Grundsteuer fällig für Unternehmen, die bebaute oder unbebaute Grundstücke besitzen. Erwerben Selbstständige Grundvermögen wird einmalig die Grunderwerbsteuer fällig.
Geschäftskonto für Selbstständige
Eigentlich sind in Deutschland ausschließlich Kapitalgesellschaften verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Allerdings ist es in der Selbstständigkeit grundsätzlich ratsam, auch ohne gesetzliche Verpflichtung ein Geschäftskonto zu führen. Zum einen werden private und berufliche Ausgaben sauber voneinander getrennt. Zum anderen sind Konten für Geschäftskunden wie das Online-Geschäftskonto von SumUp speziell auf die Bedürfnisse von Selbstständigen ausgelegt. Insbesondere bei der Kombination mit der kostenlosen Mastercard, den digitalen Kassenlösungen oder Kartenterminals bietet es ihnen einen Umfang an smarten Funktionen, der ihnen die Verwaltung ihrer Finanzen sowie die Buchhaltung erheblich erleichtert.
Versicherungsschutz für Selbstständige
Eine der wohl größten Veränderungen, die Sie in der Selbstständigkeit erwarten, ist, dass Sie nicht mehr unter die Sozialversicherungspflicht fallen. Sie sind nicht verpflichtet, in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung oder in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen. Und Selbstständige zahlen auch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein. Allerdings können Sie unter bestimmten Umständen freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, um im Fall des Scheiterns Ihrer Selbstständigkeit Arbeitslosengeld zu erhalten.
Trotz Wegfall der Sozialversicherungspflicht gibt es in Deutschland bestimmte Versicherungen, die auch für alle Selbstständigen Pflicht sind. Hierzu zählen Kranken- und Pflegeversicherung oder die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeugbesitzer. In einigen Berufsgruppen ist zudem eine Betriebshaftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Als selbstständige Unternehmerin oder selbstständiger Unternehmer sind Sie selbst für die Absicherung privater und beruflicher Risiken verantwortlich. Welche Versicherungen Sie letztendlich benötigen, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen sowie Ihrer Gründungssituation ab.
Absicherung privater Risiken
Wie gesagt, die Kranken- und Pflegeversicherung ist auch für Selbstständige Pflicht. Allerdings haben Sie als Selbstständige oder Selbstständiger bei der Krankenversicherung die Wahl, sich freiwillig gesetzlich oder privat zu versichern. Wahlfreiheit gilt für Selbstständige auch bei der Rentenversicherung: Für Ihre Alterssicherung können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, eine private Rentenversicherung für Selbstständige abschließen oder sich mit Investitionen in Immobilien oder Wertpapieren absichern.
Darüber hinaus sind eine private Haftpflicht-, eine Hausrat- und optional eine private Rechtsschutzversicherung ratsam. Wer Wohneigentum besitzt, sollte noch über eine Wohngebäudeversicherung nachdenken. Für Neuwagen oder besonders teure Fahrzeuge kann neben der Kfz-Haftpflicht zudem eine Voll- oder Teilkaskoversicherung sinnvoll sein.
Sonderfälle Freiberufler
Freiberufliche Künstler und Publizisten können sich über die Künstlersozialkasse (KSK) kostengünstig kranken-, pflege- und rentenversichern lassen. In diesem Fall zahlen sie trotz ihrer Selbstständigkeit nur die Hälfte der fälligen Beiträge. Die andere Hälfte trägt – vergleichbar mit dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten – die KSK. Freiberufler:innen, die einen kammerpflichtigen Beruf ausüben, wie Ärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure, Anwälte oder Steuerberater zahlen für ihre Rente in die berufsständischen Versorgungswerke ein.
Im privaten Bereich unterscheidet sich der Versicherungsschutz vermutlich wenig im Vergleich zu den Versicherungen, die Sie vor Ihrer Selbstständigkeit abgeschlossen haben. Interessant wird es bei der Absicherung Ihrer beruflichen Risiken.
Absicherung beruflicher Risiken
Bei der Absicherung Ihrer beruflichen Risiken spielt die Rechtsform Ihres Unternehmens wieder eine wichtige Rolle. Bei Rechtsformen, die nicht in das Handelsregister eingetragen werden müssen, haften Sie unbeschränkt und auch persönlich mit Ihrem Privatvermögen. Zwar können Sie Ihre Haftung nicht beschränken, Sie können sich aber mit einer Vermögensschadenhaftpflicht, die für selbstverursachte Schäden aufkommt, gegen Schadensersatzansprüche Dritter finanziell absichern. In einigen Berufsgruppen ist diese Versicherung sogar Pflicht. Gegen Schäden, die nicht Sie persönlich, sondern Ihre Mitarbeitenden verursacht haben, kommt die Betriebshaftpflichtversicherung auf. Zusätzlich schützen Sie sich und Ihr Unternehmen bei Rechtsansprüchen mit einer betrieblichen Rechtsschutzversicherung. Die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung ihres Unternehmens decken Selbstständige mit einer Inhaltsversicherung ab. Zusätzlich kann eine Sach- und Ertragsausfallversicherung sinnvoll sein, die bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch oder Glasbruch den entgangenen Gewinn sowie fortlaufende Kosten abdeckt. Wer einen Fuhrpark betreibt oder einen Firmenwagen anmeldet, benötigt zudem eine Kfz-Haftpflichtversicherung für seine Fahrzeuge. Bei neuwertigen Fahrzeugen kann sich zudem der Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung lohnen.
Finanzierung und Fördermittel
Wer sich selbstständig machen will, hat verschiedene Möglichkeiten, das erforderliche Startkapital aufzubringen. Auch wenn Eigenkapital vorhanden ist, reicht es nur selten aus, um den gesamten Kapitalbedarf zu decken. Hier kommt das Fremdkapital ins Spiel.
Ganz klassisch bietet sich für die Unternehmensfinanzierung ein Bankkredit an. Der Vorteil: Sie erhalten das erforderliche Kapital, ohne der Bank ein Mitspracherecht an Ihrem Unternehmen einzuräumen. Der Nachteil: Die Bank erwartet Sicherheiten, die Gründerinnen und Gründer beim Start in die Selbstständigkeit oft nicht nachweisen können.
Tipp
Sie möchten sich als Handwerker:in selbstständig machen? Erfahren Sie mehr über die „Finanzierungsmöglichkeiten im Handwerk”.
Alternativ können Sie Fremdkapital über Investoren erhalten. Sie beteiligen sich gegen eine Gewinnbeteiligung an Ihrem Unternehmen, erwerben damit aber häufig auch ein Mitspracherecht.
Eine weitere Möglichkeit, sich den Start in die Selbstständigkeit zu finanzieren, ist die Crowd-Finanzierung.
Crowdfunding: Sie lassen sich Ihr Gründungsvorhaben von mehreren Geldgebern – der Crowd – finanzieren. Der Vorteil: Beim reward-based Crowdfunding erwarten Ihre Investoren keinen monetären Gegenwert. Stattdessen erhalten Sie als Dankeschön für ihre Unterstützung, beispielsweise das fertige Produkt. Damit die Crowd in Ihre Idee investiert, stellen Sie den Nutzen Ihrer Idee oder Ihres Produkts so detailliert wie möglich dar, um Investoren zu überzeugen.
Crowdlending: Beim Crowdlending erhalten Sie ein Darlehen und zahlen Ihren Geldgebern im Gegenzug über die Dauer einer festgelegten Laufzeit monatliche Zins- und Tilgungsraten.
Crowdinvesting: Im Gegensatz zum Crowdfunding erwarten Investoren einen Anteil am Gewinn oder am Unternehmenswert. Sie erwerben in der Regel aber kein Mitspracherecht. Bei der Menge an Investoren ist die Beteiligung eher still. Investoren haben ein Recht auf Information, haben aber keinen Einfluss auf das operative Geschäft.
Förderdarlehen
Förderdarlehen zeichnen sich durch günstige Zinsen, lange Laufzeiten und häufig eine tilgungsfreie Anlaufphase aus. Bund, Länder und die Europäische Union bieten hier unterschiedliche Programme und unkomplizierte Kredite für Selbstständige wie den ERP-Förderkredit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder KfW-Förderkredite u. v. m. an, um Gründerinnen und Gründer beim Start in die Selbstständigkeit zu unterstützen. Zudem lohnt ein Blick in die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, um sich einen Überblick über die möglichen Förderkredite und -programme zu verschaffen.
Finanzielle Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus in die Selbstständigkeit starten möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Gründungszuschuss für Arbeitlosengeldempfangende
Mit dem Gründungszuschuss erhalten Sie in Phase I über einen Zeitraum von 6 Monaten einen monatlichen Zuschuss in Höhe Ihres zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes sowie zusätzlich 300 € zur sozialen Absicherung. In Phase II erhalten Sie über 9 Monate 300 €. Dieser Zuschuss muss grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden.
Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss und die Beantragung ist an einige Voraussetzungen gebunden:
Sie beziehen Arbeitslosengeld oder Ihnen wurde Arbeitslosengeld bewilligt.
Sie haben zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Sie üben Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich aus, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.
Einstiegsgeld für Bürgergeldempfangende
Das Einstiegsgeld soll Gründerinnen und Gründern den Start in die Selbstständigkeit finanziell erleichtern. Wie hoch das Einstiegsgeld ausfällt, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen sowie der Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit ab.
Auch beim Einstiegsgeld besteht kein Rechtsanspruch und das Jobcenter bestimmt, ob Antragsteller die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie beziehen bislang Bürgergeld.
Durch Ihre Existenzgründung werden Sie künftig nicht mehr auf das Bürgergeld angewiesen sein.
Sie haben sich bisher noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht.
Sie werden Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben und ihre selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.
Selbstständig machen: Die formalen Gründungsschritte
Je nachdem, in welcher Rechtsform Sie in die Selbstständigkeit starten, erwarten Sie unterschiedliche formale Gründungsschritte. Einige dieser Schritte müssen alle Gründerinnen und Gründer unabhängig von der Rechtsform durchlaufen.
Geschäftsidee entwickeln
Ihre Geschäftsidee bildet die Basis Ihrer Selbstständigkeit. Die Idee, mit der Sie sich selbstständig machen wollen, sollte originell sein, sich vom Wettbewerb abheben und Ihrer Zielgruppe einen echten Mehrwert bieten.
Businessplan erstellen
Die Ideen für Ihre Selbstständigkeit, Ihren USP, Ihre Zielgruppe, die Markt- und Wettbewerbsanalyse am Unternehmensstandort, Ihr Marketingkonzept und den Kapitalbedarf halten Sie in einem strukturierten Businessplan inklusive Finanzplan fest. Er enthält alle Informationen zu Ihrem Gründungsvorhaben, dient Ihnen als Leitfaden und als Instrument, um Investoren oder Banken von Ihrer Gründung zu überzeugen.
Wahl der Rechtsform
Ihre Entscheidung für eine Rechtsform hat erheblichen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen: angefangen bei den Gründungsvoraussetzungen, dem Umfang des Gründungsprozesses, über die Gründungskosten, eine mögliche Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen bis hin zur Art der Buchführung sowie die steuerliche Betrachtung. Bedenken Sie bei Ihrer Wahl auch die Entwicklung Ihres Unternehmens: Die Rechtsform muss nicht nur zur Gründung passend sein, sondern auch im weiteren Geschäftsverlauf die Expansion Ihres Unternehmens mittragen.
Die Unternehmensbezeichnung
Auch hier kommt die Rechtsform Ihres Unternehmens wieder zum Tragen. Selbstständige, deren Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen in der Unternehmensbezeichnung ihren Vor- und Nachnamen führen. Ein Zusatz, der das Berufsfeld beschreibt, ist zulässig. Fantasienamen oder irreführende Bezeichnungen sind nicht zulässig.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, haben mehr Spielraum bei der Wahl ihres Firmennamens, da die Inhaber:innen eindeutig aus dem Handelsregistereintrag hervorgehen. Der Fantasie sind hier nur durch bereits bestehende Marken- oder Namensrechte Grenzen gesetzt. Aber auch hier gilt, dass der Firmenname Kunden nicht in die Irre führen darf.
Durch den Eintrag des Firmennamens in das Handelsregister besteht ein gewisser Schutz. Zusätzlich schützen Sie Ihre nationalen und internationalen Markenrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
Finanzierung klären
Aus Ihrem Finanzplan geht hervor, wie viel Kapital Sie für Ihre Gründung benötigen. In den seltensten Fällen stemmen Gründerinnen und Gründer den Kapitalbedarf aus eigener Tasche. Selbst wenn Eigenkapital vorhanden ist, ist meist zusätzliches Fremdkapital von Banken, Investoren oder durch die Crowd-Finanzierung erforderlich.
Selbstständigkeit bei Ämtern und Behörden anmelden
Ist die Finanzierung geklärt, führt Sie der erste Schritt zur offiziellen Anmeldung zum Gewerbeamt, um einen Gewerbeschein zu beantragen. Das Gewerbeamt gibt die Gründungsinformationen an das Finanzamt sowie die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) und die Berufsgenossenschaft (die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland) weiter. Melden Sie Ihre Selbstständigkeit als Freiberufler an, entfällt der Weg zum Gewerbeamt und Sie müssen sich selbst beim Finanzamt sowie ggf. bei der IHK oder der HWK und der Berufsgenossenschaft anmelden. Für die Anmeldung beim Finanzamt füllen Sie online den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus, um eine Steuernummer für Ihre Selbstständigkeit zu erhalten. Planen Sie Geschäfte mit Unternehmen im Ausland zu betreiben, benötigen zudem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Wer eigene Mitarbeitende beschäftigt, beantragt zudem noch eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit. Ist Ihr Unternehmen handelsregisterpflichtig lassen Sie es mit Hilfe eines Notars im Handelsregister anmelden.
Gesellschaftsvertrag erstellen
Gründen Sie eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft, ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Bei Personengesellschaften kann dieser formfrei erstellt werden. Empfohlen wird die Schriftform, um Missverständnisse zu vermeiden. In Kapitalgesellschaften bedarf der Vertrag zwingend der Schriftform und muss zudem notariell beglaubigt werden.
Geschäftskonto eröffnen
Kapitalgesellschaften benötigen ein Geschäftskonto, um dort das erforderliche gesetzliche Stammkapital zu hinterlegen. Ein Nachweis darüber, dass das Kapital eingezahlt wurde, benötigt der Notar, um den Handelsregistereintrag vornehmen lassen zu können.
Fazit: Wagen Sie den Schritt in die Selbstständigkeit
Der Start in die Selbstständigkeit ist mit beruflicher Freiheit und Flexibilität verbunden. Sie üben Ihren Beruf unabhängig von den Weisungen eines Arbeitgebers aus und bestimmen selbst, wann, wo und mit welchen Mitteln Sie einen Auftrag erledigen.
Gleichzeitig ist diese Freiheit mit einem hohen unternehmerischen und finanziellen Risiko verbunden. Sie müssen selbst für Ihre soziale Absicherung sorgen, tragen die alleinige Verantwortung für geschäftliche Entscheidungen und haften als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer sowie als Gesellschafterin oder Gesellschafter einer Personengesellschaft unbeschränkt auch mit Ihrem privaten Vermögen.
Es kommen zahlreiche Veränderungen in steuerlichen und versicherungstechnischen Belangen sowie neue Aufgaben, beispielsweise die Buchführung, auf Sie zu. Sie genießen zwar maximale unternehmerische Freiheit, müssen dafür aber auch unregelmäßige Einnahmen und Einschränkungen in Ihrer Freizeit in Kauf nehmen – freie Wochenenden und ungestörte Urlaube sind für Selbstständige eher selten.
Wer das Risiko scheut, kann es aber auch langsam angehen lassen und sich zunächst nebenberuflich selbstständig machen. In diesem Fall sind Sie durch Ihr abhängiges Beschäftigungsverhältnis sozialversichert und können weiterhin fest mit einem monatlichen Einkommen rechnen.
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