Gastronomiebetrieb eröffnen: ein Leitfaden zu Genehmigungen, Anmeldungen und Voraussetzungen
So meistern Sie den Weg durch den Behördendschungel!
Veröffentlicht • 30.7.2024 | Aktualisiert • 30.7.2024
Gastronomiebetrieb eröffnen: ein Leitfaden zu Genehmigungen, Anmeldungen und Voraussetzungen
So meistern Sie den Weg durch den Behördendschungel!
Veröffentlicht • 30.7.2024 | Aktualisiert • 30.7.2024
Neben kulinarischem Können und unternehmerischem Sinn benötigen angehende Gastronomen auch fundierte Kenntnisse über die rechtssichere Anmeldung ihres Betriebes: Welche Genehmigungen sind erforderlich, um einen Gastronomiebetrieb zu eröffnen und welche Voraussetzungen müssen Gastronomen erfüllen, um sie zu erhalten? Egal, ob Sie ein Restaurant, Café, eine Bar, einen Imbiss oder sogar einen Food Truck eröffnen möchten, müssen Sie bestimmte behördliche Auflagen erfüllen und Vorschriften einhalten. Wie Sie Ihren Betrieb anmelden, welche Genehmigungen, Konzessionen und Lizenzen Sie benötigen und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, verrät Ihnen unser Überblick.
Voraussetzungen, um einen Gastronomiebetrieb zu eröffnen
Zu Anfang gleich die gute Nachricht: Wenn Sie ein innovatives Gastronomiekonzept in der Tasche haben, Ihre Zielgruppe sorgfältig analysiert haben, einen passenden Standort gefunden und mithilfe eines detaillierten Businessplans inklusive einer soliden Finanzplanung sogar schon die Finanzierung Ihrer eigenen Gastronomie sichergestellt haben, kann Sie eigentlich nichts mehr davon abhalten, sich Ihren Traum von der Selbstständigkeit in der Gastronomie zu erfüllen.
Fachliche Voraussetzungen in der Gastronomie
Sie benötigen keine spezielle Ausbildung oder Erfahrung in der Gastronomie, um Ihr eigenes Restaurant, Café, eine Bar, einen Imbiss oder sogar einen Food Truck zu eröffnen. Spezielle Aufgaben, die in der Küche, im Service, in der Personalführung oder in der Buchhaltung anfallen, können Sie an Mitarbeitende mit den entsprechenden Qualifikationen abgeben oder auch an externe Dienstleister auslagern.
Café eröffnen: Welche Genehmigungen sind erforderlich?
Kochen ist eine Kunst, aber im Gegensatz zum Backen kein Handwerk. Das heißt, für Bäcker:innen und Konditor:innen, die ihr eigenes Café eröffnen und dort selbst gebackenes Brot und Brötchen oder Kuchen und Torten anbieten möchten, besteht streng genommen eine Meisterpflicht. Besitzen Sie selber keinen Meisterbrief, müssen Sie einen Mitarbeitenden, der über die entsprechende Qualifikation verfügt, einstellen. Ein weiteres Schlupfloch, um diese Voraussetzung zu umgehen und trotzdem ein eigenes Café zu eröffnen, ist, Ihre Köstlichkeiten ausschließlich im Haus zu verkaufen. In Cafés ist ein Meistertitel nur dann erforderlich, wenn Sie Ihre Produkte auch im Außer-Haus-Verkauf anbieten.
Allerdings ist es natürlich immer von Vorteil, wenn Sie eine fundierte Ausbildung in der Gastronomie beispielsweise als Köchin oder Konditor und umfassendes Branchen-Know-how mitbringen. Darüber hinaus sind unternehmerisches Geschick sowie kaufmännische Grundkenntnisse in Buchhaltung, Personalführung, Marketing, Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit und Hygienevorschriften von Vorteil, um erfolgreich einen eigenen Gastronomiebetrieb zu leiten.
Wer sich beispielsweise mit den gängigen Kennzahlen in der Gastronomie auskennt, kann auf Basis dieser KPIs die Rentabilität, Effizienz und Leistung des Betriebes steuern. Wer Erfahrung darin hat, Dienstpläne zu erstellen, kann die vorhandenen Personalressourcen optimal nutzen. Wer die Preiskalkulation in der Gastronomie beherrscht, kann den Wareneinsatz optimieren und damit gleichzeitig die Lebensmittelverschwendung in der Gastronomie reduzieren.
Persönliche Eigenschaften
Neben den fachlichen Voraussetzungen spielen auch Ihre persönlichen Eigenschaften eine wichtige Rolle, wenn Sie Ihr eigenes Restaurant, Café, eine Bar, einen Imbiss oder einen Food Truck eröffnen möchten. Die Eröffnung eines Gastronomiebetriebes erfordert eine Vielzahl persönlicher Eigenschaften – angefangen bei der Leidenschaft für die Gastronomie, die Gastronomen dazu antreibt, qualitativ hochwertige Produkte anzubieten und ein einladendes Ambiente zu schaffen. Flexibilität ist in einer dynamischen Branche wie der Gastronomie, die sich ständig verändert, ebenfalls unerlässlich. Hinzu kommt eine ausgeprägte Kundenorientierung, um die Bedürfnisse der Gäste zu verstehen und ihnen ein positives Restauranterlebnis zu bieten.
Im Umgang mit den Gästen, Mitarbeitenden und Lieferbetrieben ist Ihre Kommunikationsfähigkeit einer der Erfolgsfaktoren, um in der Gastronomie zu bestehen.
Zudem erfordert die Führung eines gastronomischen Betriebs Organisationsgeschick, um Arbeitsabläufe effizient zu gestalten. Stressresistenz ist ebenfalls wichtig, da die Arbeit in der Gastronomie oft hektisch und anspruchsvoll ist. Schließlich sind unternehmerisches Denken und Risikobereitschaft erforderlich, um Chancen zu erkennen und erfolgreich zu wachsen.
Inspiration
Sie träumen davon, Ihren eigenen Gastronomiebetrieb zu eröffnen? Hier finden Sie Inspiration und wertvolle Tipps, um sich Ihren Traum vom eigenen Restaurant, Café, einer Bar, einem Imbiss oder einem Food Truck zu erfüllen.
Der bürokratische Dschungel: Genehmigungen und Auflagen, um eine Gastronomie zu eröffnen
So weit, so gut - bisher müssen Sie keine besonderen Voraussetzungen erfüllen oder Genehmigungen einholen, um einen eigenen Gastronomiebetrieb zu eröffnen. Aber ganz ohne geht es natürlich auch in der Gastronomie nicht. Angefangen von gewerberechtlichen Genehmigungen, behördlichen Anmeldungen, gaststättenrechtlichen Konzessionen, baurechtlichen Genehmigungen bis hin zu Auflagen der Lebensmittelhygiene und -sicherheit erwartet Sie eine Menge „Papierkram“, um alle behördlichen Auflagen und Vorschriften zu erfüllen und Ihren eigenen Gastronomiebetrieb zu gründen.
Gewerberechtliche Genehmigungen
Bei Gastronomiebetrieben wie einem Restaurant, einer Bar, einem Café oder einem Imbiss handelt es sich um Gewerbebetriebe. Bevor Sie sich in der Gastronomie mit Ihrem eigenen Lokal selbstständig machen, müssen Sie zunächst eine gewerberechtliche Genehmigung beantragen. Der Gewerbeschein ist die Grundvoraussetzung, um in Deutschland eine Gastronomie zu eröffnen.
Die Genehmigung wird in der Regel beim örtlichen Gewerbeamt erteilt. Die Gebühren für den Gewerbeschein variieren von Bundesland zu Bundesland. Je nachdem, wo Sie Ihren Betrieb gründen, erwarten Sie Kosten in Höhe von 20 bis 60 Euro. Um den Gewerbeschein zu beantragen, benötigen Sie einen gültigen Personalausweis. Darüber hinaus müssen Sie im Anmeldeformular Angaben über die Art des geplanten Betriebes machen und darüber, ob Sie Ihr Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausüben. Sie erhalten Ihre gewerberechtliche Genehmigung in der Regel innerhalb weniger Tage. Erst dann dürfen Sie in Ihrem Lokal Gäste bewirten.
Anmeldung beim Finanzamt
Das Gewerbeamt gibt die Gründungsinformationen weiter an das Finanzamt, damit Sie eine Steuernummer erhalten, die Sie nach der Eröffnung Ihres Restaurants, Cafés, einer Bar oder einem anderen Gastronomiebetrieb bei allen steuerlichen Angelegenheiten angeben müssen.
Verwenden Sie in Ihrem Betrieb zudem eine elektronische Registrierkasse wie ein PC-Kassensystem oder elektronische Kassensysteme wie das Kassensystem Lite oder das Kassensystem Pro von SumUp, die mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sind, sind Sie laut Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) dazu verpflichtet, Art und Anzahl der Kassensysteme sowie die eingesetzte TSE dem Finanzamt mitzuteilen.
Die Gaststättenerlaubnis
Neben dem Gewerbeschein benötigen Selbstständige, die einen Gastronomiebetrieb eröffnen möchten, eine Gaststättenerlaubnis – auch Konzession genannt. Laut §2 des Gaststättengesetzes (GastG) ist die Gaststättenerlaubnis eine gesetzliche Voraussetzung, die benötigt wird, wenn Sie in Ihrem Betrieb zubereitete Speisen und alkoholische Getränke an Ihre Gäste verkaufen. Sie wird je nach Standort vom Ordnungsamt, Kreisamt oder Gewerbeamt erteilt. Die Kosten für die Konzession belaufen sich auf bis zu 500 Euro.
Ausnahme
Wer ausschließlich alkoholfreie Getränke ausschenkt, unentgeltliche Kostproben anbietet oder zubereitete Speisen und Getränke – alkoholische und nicht alkoholische – in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb wie einem Hotel oder einer Pension ausschließlich Hausgästen anbietet, kann seinen Betrieb ohne Gaststättenerlaubnis eröffnen.
Die Gaststättenkonzession ist personen-, raum- und betriebsgebunden. Das bedeutet, dass nur Sie persönlich Ihr Restaurant, Ihre Bar, Ihr Café oder Ihren Imbissstand in den genehmigten Räumen betreiben dürfen. Wenn Sie an mehreren Standorten tätig sind, benötigen Sie für jeden dieser Standorte eine Erlaubnis. Wenn Sie Ihren Gaststättenbetrieb nicht selbst führen, muss Ihr Stellvertreter die Gaststättenerlaubnis auf seinen Namen beantragen.
Die Konzession, die Sie benötigen, um sich mit dem eigenen Gastronomiebetrieb selbstständig zu machen, erfordert den Nachweis persönlicher und fachlicher Eignung sowie baulicher Voraussetzungen.
Persönliche Eignung
Als Antragsteller:in müssen Sie persönlich zuverlässig sein, was bedeutet, dass Sie keine einschlägigen Vorstrafen haben dürfen und nicht in Insolvenz oder ähnlichen finanziellen Schwierigkeiten stecken dürfen. Als Nachweis für Ihre Zuverlässigkeit dient ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, die bestätigt, dass keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbständigen Tätigkeit bestehen. Darüber hinaus benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der vom zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt ausgestellt wird. Dieser gibt Auskunft darüber, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Fachliche Eignung
Wer eine abgeschlossene Ausbildung in der Gastronomie vorweisen kann, gilt als fachlich geeignet. Wer ohne entsprechende Vorkenntnisse einen Gastronomiebetrieb eröffnen möchte, muss die Teilnahme an einer Unterrichtung nach §4 GastG nachweisen. Die so genannte Gaststättenunterrichtung wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) angeboten. Ziel der Belehrung ist es, über die lebensmittelrechtlichen Vorschriften im Umgang mit Lebensmitteln, die Hygienevorschriften und den Gesundheitsschutz zu informieren, um die Gäste vor Gesundheitsgefahren zu schützen.
Erstbelehrung zum Infektionsschutz
Während früher ein Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt erforderlich war, das die Gesundheit von Personen bescheinigt, die in der Gastronomie arbeiten möchten, soll heute eine Infektionsschutzbelehrung als präventive Maßnahme dafür sorgen, die Verbreitung von übertragbaren Krankheiten zu vermeiden, bzw. sie wirksam zu bekämpfen. Daher sind alle Personen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, dazu verpflichtet, an einer Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) teilzunehmen.
Diese wird vom Gesundheitsamt oder von Ärzt:innen, die vom Gesundheitsamt beauftragt wurden, durchgeführt. Um die Gaststättenerlaubnis zu beantragen, ist ein Nachweis der Teilnahme erforderlich. Bei Antragstellung bzw. Aufnahme einer Tätigkeit in der Gastronomie darf der Nachweis nicht älter als drei Monate sein und soll sicherstellen, dass Ihnen die geltenden Hygienevorschriften in der Gastronomie bekannt sind.
Baurechtliche Genehmigungen
Die Wahl eines geeigneten Standorts für die Eröffnung Ihres eigenen Gastronomiebetriebes spielt eine entscheidende Rolle für Ihren Geschäftserfolg. Hier geht es darum, einen Standort zu finden, an dem Sie die gewünschte Zielgruppe erreichen. Neben einer sorgfältigen Zielgruppenanalyse ist zudem eine Analyse des Marktes und des Wettbewerbsumfeldes erforderlich, um ausreichend Kunden für Ihren Gastronomiebetrieb zu gewinnen.
Darüber hinaus müssen Ihre Räumlichkeiten bestimmte baurechtliche Bedingungen erfüllen, um die Sicherheit und den Komfort Ihrer Gäste zu gewährleisten. Dies umfasst nicht nur den Gastraum selbst, sondern auch die Küche, Sanitäranlagen und gegebenenfalls die Lagerräume.
Auch hier sind hohe Hygienestandards von großer Bedeutung. Die Räumlichkeiten müssen so gestaltet sein, dass sie leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind. Dies umfasst unter anderem glatte, leicht zu reinigende Oberflächen, ausreichende Belüftungssysteme und angemessene Abwassereinrichtungen. Selbstverständlich müssen auch die Sanitäranlagen den geltenden Hygienevorschriften entsprechen sowie in ausreichender Anzahl und einer bestimmten Ausstattung vorhanden sein.
Außerdem sind Sie dazu verpflichtet, die Anforderungen an den Brandschutz zu erfüllen. Eröffnen Sie Ihren Betrieb in einem Wohngebiet, müssen Sie sicherstellen, dass Lärmbelästigungen für Anwohner:innen beispielsweise durch Schallschutzmaßnahmen auf ein Minimum reduziert werden. Einen weiteren wichtigen Aspekt stellt die Barrierefreiheit in Gastronomiebetrieben dar.
Um nachzuweisen, dass sich Ihre Räumlichkeiten eignen und alle baurechtlichen Vorschriften der Gaststättenbauverordnung (GastBauVO) erfüllen, um eine Gaststättenerlaubnis für Ihren Standort zu erhalten, sind für den Antrag Bauzeichnungen und Grundrisse aller Betriebsräume inklusive der Sanitärräume vorzulegen. Darüber hinaus ist ein Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag erforderlich.
Baugenehmigung
Erfüllt Ihr Standort die vorgeschriebenen baurechtlichen Anforderungen nicht, sind bauliche Veränderungen notwendig. Hierzu benötigen Sie eine Baugenehmigung vom Bauamt. Überprüfen Sie auf jeden Fall rechtzeitig die ortsbezogenen Voraussetzungen und die Notwendigkeit möglicher Umbauten.
Sondernutzungserlaubnis Außengastronomie
Möchten Sie Speisen und Getränke nicht nur im Haus, sondern auch draußen auf dem Gehweg oder auf einem Platz vor Ihrer Gaststätte anbieten, brauchen Sie eine Sondernutzungserlaubnis der örtlichen Behörden. Da es sich um öffentlichen Raum handelt, müssen Sie die Sondernutzungserlaubnis „Gaststättenbetrieb: Außengastronomie“ beantragen. Dazu benötigen Sie einen Lageplan mit Maßen sowie Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Straßenflächen. Für die Beantragung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Ohne den Bescheid, der häufig mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen verbunden ist, sind Sie nicht dazu berechtigt, öffentlichen Grund zu nutzen.
Pflichtmitgliedschaft in der IHK und der BG
Gastronomiebetriebe sind zur Mitgliedschaft in der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Berufsgenossenschaft – in diesem Fall die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe, kurz BGN – verpflichtet. In der Regel gibt das Gewerbeamt bei der Anmeldung Ihre Gründungsinformationen an die zuständigen Stellen weiter.
Gut für Ihr Geschäft. Gut für die Umwelt.
Wenn Sie Mastercard in Ihrem Geschäft akzeptieren, können Sie an der „pay&grow“-Initiative teilnehmen. Das Ziel: 100 Millionen Bäume bis 2025 aufzuforsten. Wie? Ganz einfach: Je mehr Kundinnen und Kunden mit Mastercard bezahlen, umso mehr Bäume werden gepflanzt.
Sonderfall Food Truck: Welche Genehmigungen brauchen Sie?
Während Gastronomiebetreibende die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen und Genehmigungen beantragen müssen, um ein Restaurant, Café, eine Bar oder einen Imbiss zu eröffnen, gelten für Food Trucks abweichende Voraussetzungen. Je nach Art des Betriebes müssen die rollenden Imbisswagen spezifische Anforderungen an Fahrzeugausstattung und Standorte erfüllen. Zudem benötigen Sie zusätzliche Genehmigungen für Ihren Food Truck.
Keine Gaststätte nach Gaststättenrecht
Wer §1 des Gaststättengesetzes aufmerksam liest, stellt fest, dass es nur dann Anwendung findet, wenn zubereitete Speisen und Getränke an Ort und Stelle verzehrt werden. Das ist bei einem Food Truck aber nicht immer der Fall. Viele innovative Food Truck Ideen sehen den Verzehr vor Ort nicht vor. Damit werden mobile Imbisswagen vor dem Gesetz nicht als Gaststätte eingestuft und Food-Truck-Betreibende brauchen keine Gaststättenerlaubnis zu beantragen. Diese Genehmigung ist nur dann erforderlich, wenn Sie Ihren Gästen Tische und Stühle zur Verfügung stellen oder alkoholische Getränke ausschenken wollen.
Reisegewerbe anmelden
Sie planen, mit Ihrem Food Truck deutschlandweit auf Festivals und anderen Veranstaltungen vertreten zu sein? Dann handelt es sich vor dem Gesetz um ein Reisegewerbe und Sie benötigen neben der allgemeinen Gewerbeanmeldung zusätzlich eine Reisegewerbekarte. Einmal beim zuständigen Gewerbeamt beantragt, gilt sie im gesamten Bundesgebiet, ist personengebunden und nicht übertragbar und muss auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Kosten für die Karte liegen je nach zuständiger Gemeinde zwischen 150 und 500 Euro.
Stehen Sie dagegen mit Ihrem Food Truck in Ihrer Stadt regelmäßig auf dem Wochenmarkt oder bei verschiedenen Unternehmen auf dem Firmengelände, benötigen Sie keine Reisegewerbekarte. Allerdings benötigen Sie eine Baugenehmigung, sofern Sie planen, über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten bzw. regelmäßig an einem bestimmten Standort zu verkaufen.
Gewerbliche Nutzung öffentlicher Verkehrsräume
Zusätzlich zur Reisegewerbekarte benötigen Sie mit dem „Standschein“ von der zuständigen Straßenbaubehörde eine weitere Genehmigung, um Ihre Speisen und Getränke auf öffentlichen Straßen und Plätzen verkaufen zu dürfen. Diese Sondernutzungserlaubnis gilt als Nachweis, dass durch den Betrieb Ihres Imbisswagens keine Gefahren für den Verkehr oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen. Ohne diese Erlaubnis dürfen Sie Ihren Imbisswagen nur auf Privat- oder Betriebsgelände betreiben.
Besondere Hygienevorschriften für Food Trucks
Für Food Trucks gelten besondere Anforderungen in Bezug auf Beschaffenheit und Ausstattung von Küche und Arbeitsraum. Alle Flächen müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren, der Boden wasserundurchlässig und rutschfest sein. Außerdem müssen ein Doppelwaschbecken mit Kalt- und Warmwasserzufuhr sowie ein geeignetes Abwassersystem vorhanden sein.
HACCP-Konzept
Die Lebensmittelhygiene-Verordnung setzt strenge Standards für die Lagerung, Zubereitung und den Verkauf von Lebensmitteln fest. Dies gilt auch für Food Trucks und beinhaltet die Einhaltung von Hygienevorschriften in der Küche sowie regelmäßige Reinigungen und Schulungen für Mitarbeiter im Umgang mit Lebensmitteln. Wer einen Food Truck betreibt, muss ein Konzept zur Gefahrenidentifizierung und -bewertung (beispielsweise HACCP – Hazard Analysis und Critical Control Points) erstellen und mit sich führen.
Zulassung und Fahrzeugsicherheit
Um mit Ihrem Food Truck auf Deutschlands Straßen zu fahren, benötigen Sie eine Kfz-Zulassung für Ihr Fahrzeug. Für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle müssen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Typengenehmigung vorweisen und nachweisen, dass Ihr Truck keine technischen Mängel aufweist. Vergessen Sie nach erfolgreicher Zulassung auch nicht, Ihr Fahrzeug alle zwei Jahre beim TÜV vorzuführen.
Gute Vorbereitung ist alles!
Die Gründung eines eigenen Gastronomiebetriebes erfordert nicht nur kulinarisches Talent und unternehmerisches Geschick, sondern auch ein gutes Verständnis der behördlichen Anforderungen und Vorschriften. Ob Restaurant, Café, Bar, Imbiss oder Foodtruck - der Weg in die Selbstständigkeit ist mit bürokratischen Hürden verbunden, die es zu meistern gilt.
Für den Verkauf von Speisen und alkoholischen Getränken sind Gewerbeschein und Gaststättenkonzession unerlässlich. Um die erforderlichen Genehmigungen zu erhalten, sind neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch baurechtliche Anforderungen und die Einhaltung geltender Hygienestandards entscheidend für die Eröffnung eines Gastronomiebetriebes.
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