Die Handwerksordnung: Herausforderungen und Lösungsansätze

Die Handwerksordnung: Herausforderungen und Lösungsansätze

Handwerksbetriebe stehen heute vor zahlreichen Herausforderungen. An erster Stelle müssen sie natürlich die hohe Qualität ihrer Arbeit sicherstellen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen sie auch die technischen Anforderungen erfüllen, die die Digitalisierung mit sich bringt.

Gleichzeitig sind sie dazu verpflichtet, sich mit den bürokratischen Vorschriften der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung, dem Grundgesetz des deutschen Handwerks, auseinanderzusetzen. 

In diesem Artikel wollen wir einen Überblick über die bestehenden Vorschriften sowie aktuelle rechtliche und regulatorische Änderungen geben, um Handwerksbetrieben bei der Einhaltung der Vorschriften und der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen zu unterstützen.

Was ist die Handwerksordnung?

Als Spezialgesetz der Gewerbeordnung bildet die Handwerksordnung (HwO) die gesetzliche Grundlage des Handwerks und regelt die Ausübung handwerklicher Tätigkeiten. Sie legt fest, welche Berufe zum Handwerk oder den handwerksähnlichen Gewerben gehören und ob sie den zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerken zugeteilt werden. Sie organisiert die Berufsausbildung im Handwerk und regelt die Meisterprüfung sowie die Vergabe des Meistertitels. Sie organisiert die handwerkliche Selbstverwaltung und setzt Standards in Arbeitsrecht, Umweltschutz und weiteren rechtlichen Aspekten. Dabei ist sie nicht statisch, sondern wird laufend an gesetzliche und regulatorische Änderungen angepasst. 

Sämtliche Anforderungen der Handwerksordnung zu erfüllen, erfordert oft einen hohen bürokratischen Aufwand. Sich kontinuierlich über bestehende Vorschriften zu informieren, stellt insbesondere für kleine und mittlere Handwerksbetriebe eine große Herausforderung dar. 

Dennoch sind Handwerksbetriebe dazu verpflichtet, die handwerksrechtlichen Vorschriften zu beachten. Wer gegen das Grundgesetz des deutschen Handwerks verstößt und beispielsweise einen Meisterbetrieb ohne den erforderlichen Meisterbrief leitet oder Schwarzarbeiter beschäftigt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Immer up to date: Wie können Handwerksbetriebe den Überblick behalten?

Um den Überblick über bestehende Vorschriften und aktuelle Änderungen zu behalten, können Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen, um sich kontinuierlich zu informieren. Nutzen Sie Informationsquellen wie offizielle Websites von Handwerkskammern, Bundesministerien oder Berufsverbänden, um auf dem Laufenden zu bleiben. Fachzeitschriften, Newsletter oder spezialisierte Online-Plattformen können ebenfalls hilfreiche Informationen bieten.

Sie können Ihre Kenntnisse auch durch Weiterbildung auffrischen, um sich über die aktuelle Gesetzgebung und die daraus resultierenden Anforderungen zu informieren. Oder Sie nutzen Ihr berufliches Netzwerk und bleiben über den Austausch mit anderen Handwerksbetrieben, der Handwerkskammer oder Branchenverbänden auf dem neuesten Stand. 

Bei komplexen rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten können Sie auch die Dienste von Rechtsanwälten oder spezialisierten Beratern in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften ordnungsgemäß eingehalten werden. So wird Ihr Handwerksbetrieb den Anforderungen der Handwerksordnung gerecht und Sie können sich gleichzeitig voll und ganz auf die Ausübung Ihres Handwerks konzentrieren.

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Aktuelle Regelungen im Arbeitsrecht

Arbeitsverträge spielen eine wichtige Rolle im Handwerk, da sie die Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bilden. Im Rahmen des Arbeitsrechts gelten bestimmte Regelungen, die Handwerksbetriebe einhalten müssen, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Arbeitsverträge im Handwerk

Handwerksbetriebe müssen die gesetzlichen Bestimmungen zur Ausgestaltung von Arbeitsverträgen einhalten. Demnach sind sie dazu verpflichtet, innerhalb eines Monats ab dem Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses alle wesentlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schriftlich in einem Arbeitsvertrag festzuhalten.

Der Arbeitsvertrag enthält unter anderem:

  • eine genaue Beschreibung der Tätigkeit

  • die Höhe der Vergütung

  • die wöchentliche Arbeitszeit

  • den Urlaubsanspruch

  • Sozialleistungen wie eine betriebliche Altersvorsorge, Krankenversicherung oder vermögenswirksame Leistungen

  • Angaben zur Probezeit (einschließlich Angaben zur verkürzten Kündigungsfrist)

  • eine Kündigungsfrist bei unbefristeten Verträgen oder die Dauer der Befristung bei befristeten Verträgen

Beachten Sie beim Aufsetzen der Verträge die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Gemäß Arbeitsrecht beträgt die einheitliche gesetzliche Mindestkündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Der gesetzliche Monatsanspruch auf bezahlten Urlaub liegt bei 24 Werktagen pro Jahr. Zudem gelten gesetzliche Arbeitszeitregelungen: Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche darf maximal acht Stunden betragen. Mehr als 48 Stunden in der Woche sind in der Regel nicht erlaubt. Die Ruhezeit zwischen den Arbeitstagen beträgt mindestens 11 Stunden. Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Zudem sind Sie bei der Vergütung an den gesetzlichen Mindestlohn gebunden. Dieser liegt aktuell bei 12 € brutto pro Stunde

Tarifrechtliche Regelungen

Ist Ihr Handwerksbetrieb an einen Tarifvertrag gebunden, berücksichtigen Sie die entsprechenden tariflichen Regelungen in Bezug auf Löhne, Arbeitszeit oder Sonderzahlungen in Arbeitsverträgen.

Schwarzarbeit im Handwerk

Wer ein Handwerk ausübt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein, Personal beschäftigt, das über keine Arbeitserlaubnis verfügt, oder keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für seine Beschäftigten abführt, verstößt gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (SchwarbG).

Was ist die Handwerksrolle?

Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis der Handwerkskammer, in das Betriebsinhaberinnen und -inhaber zulassungspflichtiger Handwerke eingetragen werden. Mit dem Eintrag in die Handwerksrolle erhalten sie die sogenannte Handwerkskarte.

Gemäß § 1 Abs. 1 HwO müssen auch Subunternehmer und freie Mitarbeiter, die als selbstständige Gewerbetreibende auftreten, mit dem entsprechenden Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen sein, wenn sie Handwerksleistungen erbringen. Andernfalls handelt es sich ebenfalls um Schwarzarbeit. Verstöße werden mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 100.000 € bestraft. Verlangen Sie vor Vertragsabschluss die Handwerkskarte von freien Mitarbeitern mit Meistertitel und Subunternehmern, um sich vor Strafe zu schützen.

Arbeitsschutz im Handwerk

Handwerksbetriebe müssen die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem angemessenen Arbeitsschutz gewährleisten. Dazu gehören Maßnahmen wie 

  • die Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung für den Betrieb

  • die Bereitstellung von Schutzausrüstung

  • Schulungen zur Arbeitssicherheit

  • Organisation von Erste-Hilfe-Maßnahmen und Brandschutzmaßnahmen

  • die Einhaltung von Vorschriften zur Gefahrenvermeidung

Zudem schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor, wie und wann in einem Handwerksbetrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Betriebsarzt bestellt werden muss. Die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsichtsämter achten auf die Einhaltung dieser Vorschriften. Um auf Nummer sicher zu gehen, überprüfen Sie Ihre Maßnahmen zum Arbeitsschutz regelmäßig und stellen Sie sicher, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. 

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Aktuelle Regelungen zum Umweltschutz

Der Schutz der Umwelt nimmt in Handwerksbetrieben eine immer größere Rolle ein. Zum einen sorgt die konsequente Umsetzung des „Verursacherprinzips“ für steigende Kosten für Betriebe, die nicht ressourcenschonend arbeiten und die Kosten für die Entsorgung von Abfall und Abwasser aufkommen müssen. Zudem erwarten Kunden, Behörden oder Nachbarn eine umweltorientierte Betriebsführung. Wer hier nicht mitzieht, riskiert einen Imageverlust und wird langfristig nicht wettbewerbsfähig bleiben.

Abfallentsorgung in Handwerksbetrieben

Grundsätzlich gilt im Handwerk die Faustregel „vermeiden vor verwerten vor beseitigen“. Heißt, Handwerksbetriebe sollen durch den Einsatz langlebiger Produkte und Wiederverwertung die Entstehung von Abfall vermeiden. Ganz ohne Müll geht es wohl aber nicht. Wenn er entsteht, soll er aber beispielsweise durch stoffliche Aufbereitung wiederverwertet werden. Ist auch das nicht möglich, sind Handwerksbetriebe dazu verpflichtet, die geltenden Vorschriften zur korrekten Entsorgung von Abfällen einzuhalten. Dies kann die Trennung von Abfallarten, die Verwendung spezieller Entsorgungsbehälter oder die Zusammenarbeit mit zugelassenen Entsorgungsunternehmen umfassen.

Umweltverträglichkeit von Materialien und Produkten 

Bei der Verwendung von Gefahrstoffen wie Säuren und Laugen oder Farben und Lacken müssen Handwerksbetriebe möglicherweise bestimmte Umweltauflagen einhalten. So muss beispielsweise geprüft werden, ob gefährliche Substanzen möglicherweise durch weniger gefährliche, umweltfreundliche oder recycelte Materialien ersetzbar sind. 

Lässt sich der Einsatz von Gefahrstoffen nicht vermeiden, ist der Handwerksbetrieb dazu verpflichtet, ein Verzeichnis verwendeten Gefahrstoffe anzulegen, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, Mitarbeitende im sachgerechten Umgang mit Gefahrstoffen zu unterweisen und entsprechende Schutzmaßnahmen für die Umwelt zu treffen.

Umweltorientierte Betriebsführung

Verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil, indem Sie die umweltorientierte und nachhaltige Führung Ihres Handwerksbetriebs dokumentieren. Umweltberater der Handwerkskammern oder Fachverbände unterstützen Sie bei der Implementierung der Systeme und der Umsetzung der erforderlichen Auflagen.

Für die Dokumentation kommen verschiedene Instrumente infrage wie die Verordnung der Europäischen Union „über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“ (EMAS) oder die internationale Norm für Umweltmanagementsysteme (DIN EN ISO 14001). 

Erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Idealerweise werden in Handwerksbetrieben erneuerbare Energien eingesetzt und vorhandene Energien möglichst effizient genutzt. Wer seinen Handwerksbetrieb auf erneuerbare Energien umstellt, kann Fördermöglichkeiten in Form von Zuschüssen oder vergünstigten Krediten in Anspruch nehmen. Hier kämen beispielsweise Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Frage. Eine Förderung in Form von zinsgünstigen Krediten vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

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Lieferkettengesetz

Am 1. Januar 2023 ist das deutsche Lieferkettengesetz, das den Schutz der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten verbessern soll, in Kraft getreten. Das Gesetz gilt zunächst nur für Unternehmen, die mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen. Damit sind insbesondere kleine und mittlere Handwerksbetriebe zunächst nicht verpflichtet, ein Risikomanagement einzuführen, um Gefährdungen für Menschenrechte und Umweltstandards im eigenen Unternehmen sowie bei Zulieferern auszumachen, ein Beschwerdeverfahren einzurichten, um bei klaren Hinweisen auf Verstöße direkt tätig werden können und jedes Jahr einen Unternehmensbericht über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten auf ihrer Website zu veröffentlichen.

Handwerksbetriebe in Deutschland sind damit zunächst nicht direkt vom Lieferkettengesetz betroffen. Allerdings befürchten Experten, das größere Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten auf die kleinen und mittleren Betriebe in der Lieferkette abwälzen, wodurch die Handwerksbetriebe dann indirekt betroffen wären. Aktuell sehen sie allerdings kein Handlungsbedarf, da ein solches Vorgehen bisher nur in wenigen Einzelfällen vorgekommen ist. Sollte dennoch der Fall eintreten, können betroffene Handwerksbetriebe sich an den für ihr Gewerk zuständigen Verband wenden.

Fazit: Das Grundgesetz des deutschen Handwerks sowie weitere rechtliche und regulatorische Vorschriften

Die Vorschriften der Handwerksordnung sowie aktuelle gesetzliche und regulatorische Regelungen einzuhalten, erfordert oft einen hohen bürokratischen Aufwand, stellt aber eine rechtliche Verpflichtung dar. 

Um den Überblick über die aktuellen Vorschriften und Regelungen zu behalten, können Handwerksbetriebe auf Informationsquellen wie offizielle Websites, Fachzeitschriften und Netzwerke zurückgreifen. Bei Unsicherheiten können sie die Dienste von Rechtsanwälten oder Beratern in Anspruch nehmen.

Im Arbeitsrecht müssen Handwerksbetriebe die gesetzlichen Bestimmungen zu Arbeitsverträgen beachten sowie insbesondere die Regelungen zum Thema Schwarzarbeit und Arbeitsschutz berücksichtigen. Im Bereich Umweltschutz gewinnt die Umweltverträglichkeit von Materialien und Produkten sowie die Abfallentsorgung zunehmend an Bedeutung.

Das Lieferkettengesetz betrifft zwar zunächst keine Handwerksbetriebe direkt, es wird jedoch befürchtet, dass sie indirekt von den Sorgfaltspflichten großer Unternehmen in der Lieferkette betroffen sein könnten.

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