Steuer in der Gastronomie: Welche Steuerarten sind wichtig?
Steuerliche Pflichten erfüllen, Steuerlast senken und finanzielle Engpässe vermeiden.
Veröffentlicht • 2.8.2024 | Aktualisiert • 2.8.2024
Steuer in der Gastronomie: Welche Steuerarten sind wichtig?
Steuerliche Pflichten erfüllen, Steuerlast senken und finanzielle Engpässe vermeiden.
Veröffentlicht • 2.8.2024 | Aktualisiert • 2.8.2024
In der Gastronomiebranche gibt es eine Vielzahl von Steuerarten, die für Restaurantbesitzer:innen und Gastronomiebetriebe relevant sind. Von der Umsatzsteuer über die Gewerbesteuer bis hin zur Einkommensteuer – es gibt verschiedene Steuern, die Sie bei der Führung eines gastronomischen Betriebes berücksichtigen müssen. In diesem Blogbeitrag werden die wichtigsten Steuern in der Gastronomie genauer beleuchtet, um einen Überblick und ein Verständnis über die steuerlichen Pflichten in dieser Branche zu geben.
Gastronomie Steuern: eine komplexe Angelegenheit
Steuern spielen für selbständige Gastronomen eine zentrale Rolle. Neben der Umsatzsteuer auf verkaufte Waren und Dienstleistungen müssen sie die Gewerbesteuer sowie je nach Rechtsform auch Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn zahlen. Wer eine eigene Immobilie besitzt und darin seinen Gastronomiebetrieb führt, muss zudem die Grund- und Grunderwerbsteuer zahlen. Nicht zu vergessen: Sie sind dazu verpflichtet, die Lohnsteuer für Ihre Angestellten an das Finanzamt abzuführen.
Ordnungsgemäße Buchführung
Eine sorgfältige Buchführung ist eine Grundvoraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten. Sie hilft Ihnen dabei, den Überblick über die jährliche Steuerbelastung zu behalten, um auf diese Weise die zu erwartenden Steuerzahlungen frühzeitig berücksichtigen, entsprechende Rücklagen bilden und finanzielle Engpässe vermeiden zu können.
Gastronomie Steuern: Steuerlast senken
Die Kenntnis der relevanten Steuerarten und Ihrer Pflichten als Steuerzahlende ist entscheidend, um nicht überraschend unter finanziellen Druck zu geraten und Ärger mit den Finanzbehörden zu vermeiden. Es ist aber ebenso relevant, die verschiedenen steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten zu kennen, die selbstständigen Gastronomen zur Verfügung stehen, um ihre steuerliche Belastung zu reduzieren. Dazu gehört beispielsweise, Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen, steuerliche Vergünstigungen für Investitionen in Ihren Gastronomiebetrieb in Anspruch zu nehmen oder steuerliche Anreize zu nutzen, um neue Arbeitsplätze in der Gastronomie zu schaffen und aktiv gegen den Personalmangel in der Gastronomie vorzugehen.
Guter Rat
Zugegeben: Das deutsche Steuersystem ist komplex. Bestes Beispiel sind die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze in der Gastronomie. Es ist nicht immer ganz leicht zu entscheiden, in welchem Fall welcher Steuersatz hier Anwendung findet. Entsprechend kann es aufgrund der Komplexität des Steuersystems ratsam sein, die Dienste einer qualifizierten Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. Sie kann Ihnen dabei helfen, steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren, steuerliche Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllen.
Die Gewerbesteuer
Egal, ob Sie ein Restaurant, eine Erlebnis Gastronomie, einen Food Truck oder ein eigenes Café eröffnen möchten: Steuerrechtlich handelt es sich um einen Gewerbebetrieb. Das bedeutet: Bei der Gründung führt Sie der Weg zuerst zum zuständigen Gewerbeamt, um einen Gewerbeschein zu beantragen. Zudem sind Sie dazu verpflichtet, Gewerbesteuer (GwSt) auf den Ertrag, den Sie mit Ihrem Gastronomiebetrieb erzielen, zu bezahlen.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer und wie wird sie berechnet?
Um die Gewerbesteuer zu berechnen, wird der Gewerbeertrag mit einer Steuermesszahl und dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Dieser Hebesatz wird individuell von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Er kann je nach Standort zwischen 200 % und 500 % variieren. Während der Hebesatz in Großstädten in der Regel höher ist als in kleineren Gemeinden, können Sie die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer durch eine sorgfältige Standortwahl beeinflussen.
Wer profitiert vom Gewerbesteuerfreibetrag?
Für die Festsetzung der Gewerbesteuer wird anschließend der Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 € angewendet. Diesen Freibetrag können Sie allerdings nur geltend machen, wenn Sie Ihren Gastronomiebetrieb als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet haben. Wer sich bei der Wahl der Rechtsform für eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) entschieden hat, dem steht kein Freibetrag zu. Das gleiche gilt für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf den Anteil der Einkommensteuer, die auf den Anteil des zu versteuernden Einkommens entfällt, das aus gewerblichen Einkünften erzielt wurde.
Wann wird die Gewerbesteuer fällig?
Die Gewerbesteuer wird in der Regel vierteljährlich als Vorauszahlung erhoben. Die genauen Termine können je nach Gemeinde variieren. Am Ende des Jahres wird dann die tatsächliche Gewerbesteuerlast auf Basis des tatsächlich erzielten Ertrags, den Sie in der Gewerbesteuererklärung angeben, berechnet.
ACHTUNG: Selbst wenn Ihre Gewinne unterhalb des Gewerbesteuerfreibetrags bleiben und Sie keine Gewerbesteuer für Ihren Gastronomiebetrieb zahlen müssen, kann das Finanzamt auf der Abgabe einer Gewerbesteuererklärung bestehen. In diesem Fall spricht man von einer Nullmeldung.
Frist für die Abgabe der Gewerbesteuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Mit einer Steuerberatung verlängert sich die Frist auch hier um sieben Monate bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres. Haben Sie zu viel gezahlt, wird die Differenz erstattet. Reichen die Vorauszahlungen nicht aus, um die tatsächliche Steuerlast zu decken, erwartet Sie eine Nachzahlung. Wer hier keine bösen Überraschungen erleben will, legt Wert auf eine ordnungsgemäße Buchführung, um den Gewerbeertrag korrekt zu ermitteln.
TIPP: SEPA-Lastschriftverfahren Vermeiden Sie Säumniszuschläge aufgrund verspäteter Zahlungen, indem Sie Ihrem Finanzamt für alle relevanten Steuerarten ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Nutzen Sie beispielsweise das kostenlose Online Geschäftskonto von SumUp, zieht die Behörde die fälligen Vorauszahlungen einfach fristgerecht von Ihrem Konto ein.
Einkommensteuer für natürliche Personen
Bevor Sie Ihr eigenes Restaurant oder einen anderen Gaststättenbetrieb eröffnen, müssen Sie diesen beim Finanzamt anmelden. Die Anmeldung erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie online ausfüllen. Nach einer Prüfung durch das zuständige Finanzamt wird Ihnen eine Steuernummer zugeteilt, die Sie anschließend bei allen steuerlichen Angelegenheiten – beispielsweise in Ihrer Einkommensteuererklärung – angeben müssen.
In der Einkommensteuererklärung versteuern Sie die Einnahmen, die Sie als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer sowie als Gesellschafterin oder Gesellschafter einer Personengesellschaft mit Ihrem Gastronomiebetrieb erzielen. Diese Einnahmen unterliegen der Einkommensteuer (ESt), die auf das zu versteuernde Einkommen natürlicher Personen erhoben wird.
Dieser ergibt sich aus Ihren Gesamteinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben, die Sie steuermindernd geltend machen. Zu diesen Ausgaben zählen beispielsweise Miet- oder Pachtzahlungen, Investitionen in die Ausstattung Ihres Restaurants, Fortbildungskosten für Sie und Ihre Mitarbeitenden, Personalkosten, Kosten für Lebensmittel und Getränke sowie weitere betrieblich veranlasste Ausgaben. Anhand des zu versteuernden Einkommens wird anschließend Ihre individuelle Steuerlast ermittelt.
Grundfreibetrag in der Einkommensteuer
Sie müssen nur das Einkommen versteuern, das über den Grundfreibetrag hinausgeht. Dieser liegt aktuell bei 11.604 Euro pro Jahr (Stand 2024). Darunter bleibt ihr Einkommen steuerfrei.
Wie hoch ist die Einkommensteuer?
Die Höhe der Einkommensteuer hängt von Ihrem individuellen Steuersatz ab, der sich wiederum nach Ihrem zu versteuernden Einkommen richtet. Deutschland verwendet ein progressives Steuersystem, das bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt: Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 %, der Spitzensteuersatz bei 42 % (Stand 2024).
Wann wird die Einkommensteuer fällig?
Die Einkommensteuererklärung ist in der Regel jährlich fällig. Die Abgabefrist ist der 31. Juli des Folgejahres. Beauftragen Sie einen Steuerberater mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, verlängert sich die Abgabefrist um sieben Monate. Auf Basis Ihrer Einkommensteuererklärung wird Ihre tatsächliche Steuerlast ermittelt und Ihnen mit dem Steuerbescheid mitgeteilt. Die Zahlung der Einkommensteuer ist in vierteljährlichen Vorauszahlungen fällig – zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.
Freigrenze für den Solidaritätszuschlag
Im November 2019 hat der Bundestag das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags beschlossen und die Freigrenze für den Soli erhöht. 2024 wird der Zuschlag nur fällig, wenn Sie im Jahr mehr als 18.130 € Steuern zahlen.
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben
Im Zusammenhang mit der Einkommensteuer sind Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben, auch Sachentnahmen genannt, in der Gastronomie von Bedeutung. Dabei handelt es sich um Beträge, die vom Finanzamt pauschal festgesetzt werden, um den geldwerten Vorteil zu erfassen, der durch Sachentnahmen oder Sachzuwendungen entsteht, die Unternehmerinnen und Unternehmer für private Zwecke entnehmen.
In der Gastronomie bedeutet das beispielsweise, dass Gastronomiebetreibende zubereitete Speisen oder Getränke aus Ihrem Restaurant, Café, Imbiss oder Food Truck für ihren persönlichen Gebrauch entnehmen, ohne dafür zu bezahlen. Um den Aufwand für eine detaillierte Einzelbewertung jeder einzelnen Sachentnahme zu vermeiden, legt das Finanzamt pauschale Beträge fest, die als Wert der entnommenen Waren oder Dienstleistungen angesehen werden.
Die Höhe der Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben in der Lebensmittelindustrie variiert je nach Art des Betriebes und Art der Lebensmittel. Zudem werden die Werte regelmäßig angepasst, um den aktuellen Marktbedingungen und Preisentwicklungen gerecht zu werden.
Aktuell gelten für Personen ohne Umsatzsteuer folgende Jahreswerte:
Gewerbezweig | Ermäßigter Steuersatz | Voller Steuersatz | Insgesamt |
---|---|---|---|
Bäckerei | 1.605 € | 206 € | 1.811 € |
Fleischerei/Metzgerei | 1.429 € | 545 € | 1.974 € |
Gaststätten aller Art a) mit Abgabe von kalten Speisen b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen |
1.399 €
2.253 €
|
1.016 €
1.723 € | 2.415 €
3.976 €
|
Café und Konditorei | 1.547 € | 575 € | 2.122 € |
(vgl. Bundesministerium der Finanzen, Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024)
Körperschaftsteuer für juristische Personen
Die meisten Gastronomiebetriebe in Deutschland werden als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaft – beispielsweise als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – gegründet. Das hat den Vorteil, dass sich der buchhalterische, steuerrechtliche und notarielle Verwaltungsaufwand einschließlich der damit verbundenen Kosten im Vergleich zur Gründung einer Kapitalgesellschaft in Grenzen hält. Allerdings kann es sich je nach Anzahl der beteiligten Gründerinnen und Gründer sowie Art und Umfang der gewünschten Haftung auch anbieten, beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen.
In diesem Fall zählt die Körperschaftssteuer, die auf das Einkommen von juristischen Personen wie einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) erhoben wird, zu den relevanten Steuern in der Gastronomie. Die Körperschaftsteuer wird auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften erhoben, der sich aus dem Jahresüberschuss laut Handelsbilanz abzüglich bestimmter Hinzurechnungen und Kürzungen ergibt.
Anders als bei der Einkommensteuer gibt es keinen Grundfreibetrag für die Körperschaftsteuer – die Einnahmen einer Kapitalgesellschaft werden in voller Höhe versteuert – und auch der Solidaritätszuschlag muss weiterhin in voller Höhe gezahlt werden. Der aktuelle Körperschaftsteuersatz beträgt 15 % auf den zu versteuernden Gewinn zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 %. Jedoch können bestimmte steuerliche Vergünstigungen und Abschreibungen die Steuerlast reduzieren.
Wann wird die Körperschaftsteuer fällig?
Die Körperschaftsteuer wird nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig. Die Frist für die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung, die zusammen mit der Bilanz beim Finanzamt eingereicht werden muss, ist der 31. Juli des Folgejahres.
Aufgrund der Komplexität der Steuergesetzgebung kann die Unterstützung einer Steuerberatung von großem Nutzen sein, um steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren und alle steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Da Kapitalgesellschaften in der Regel von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und eine Steuerberatung mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung beauftragen, verlängert sich die Frist um sieben Monate bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres.
Die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Die Umsatzsteuer (USt) bzw. Mehrwertsteuer (MwSt) erfordert in der Gastronomie ganz besondere Aufmerksamkeit. Sie wird auf sämtliche Umsätze, die Sie mit Ihren gastronomischen Dienstleistungen erzielen, angewendet. Dazu gehören der Verkauf von Speisen und Getränken sowie anderen Leistungen, die Sie in Ihrem Restaurant, Ihrer Erlebnisgastronomie, Ihrer Bar, Ihrem eigenen Café oder in anderen gastronomischen Betrieben anbieten.
Steuer in der Gastronomie 2024: die Steuersätze
Der reguläre Umsatzsteuersatz in Deutschland beträgt derzeit 19 %. Daneben gibt es den ermäßigten Steuersatz von 7 %, der für bestimmte Produkte gilt - zum Beispiel für Grundnahrungsmittel. Was zunächst recht einfach klingt, stellt Gastronomen in der Praxis jedoch immer wieder vor Herausforderungen. Zum einen erscheint die Unterscheidung zwischen lebensnotwendigen Grundnahrungsmitteln, die mit 7 % besteuert werden, und Delikatessen, die dem regulären Steuersatz unterliegen, nicht immer ganz schlüssig. Zum anderen sind weitere Faktoren - wie z.B. die Art und der Ort des Verkaufs - für die korrekte Besteuerung relevant.
Leistung | Mehrwertsteuersatz |
---|---|
Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung (Verzehr von Speisen an Ort und Stelle am Tisch inkl. weiterer Service-Dienstleistungen) | 19 % |
Außerhausverkauf (Lieferung, Abholung, Gaststätte ohne Sitzmöglichkeiten) | 7 % |
Getränke (alkoholisch und nicht-alkoholisch) | Im Grundsatz 19 % (ggf. 7 %) |
Ist klar, welcher Steuersatz Anwendung findet, erfolgt die Berechnung der Umsatzsteuer auf Basis des steuerbaren Umsatzes, also dem Betrag, den Sie von Ihren Kunden für Ihre Leistungen erhalten.
Wann wird die Umsatzsteuer fällig?
Die Umsatzsteuer wird in der Regel monatlich oder quartalsweise fällig, je nachdem, für welchen Zeitraum Sie Ihre elektronische Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) abgeben müssen. Entscheidend ist, dass Sie sie spätestens bis zum 10. Tag nach Ablauf des entsprechenden Voranmeldezeitraums beim Finanzamt einreichen. Halten Sie die Abgabefristen nicht ein, riskieren Sie Säumniszuschläge.
Vorsteuerabzug Übrigens können Sie die Umsatzsteuer, die Sie selbst für betriebliche Ausgaben – beispielsweise für den Einkauf regionaler Produkte oder Mehrwegverpackungen, um die Nachhaltigkeit in der Gastronomie zu fördern – in Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer geltend machen und bekommen diese dann in voller Höhe vom Finanzamt erstattet.
Das Gleiche gilt für die jährliche Umsatzsteuererklärung. Hier ist der Termin für die Abgabe der 31. Juli des Folgejahres bzw. plus weitere sieben Monate bis Ende Februar, sofern eine Steuerberatung an der Erstellung der Umsatzsteuererklärung mitwirkt.
Soll- oder Ist-Besteuerung
In der Gastronomie ist es üblich, dass Gäste ihre Rechnung bezahlen, wenn sie ihr Essen abholen, es geliefert wird oder sie ein Lokal verlassen. Daher gilt für Gastronomiebetriebe in der Regel die Ist-Besteuerung. Das heißt, dass die Umsatzsteuer an das Finanzamt fällig wird, sobald der Gast seine Rechnung tatsächlich bezahlt hat. Gastronomiebetriebe, die einen Jahresumsatz von mehr als 600.000 Euro erzielen, unterliegen allerdings der Soll-Besteuerung. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer bereits dann abgeführt werden muss, wenn eine Rechnung ausgestellt wurde, unabhängig davon, ob der Gast bereits gezahlt hat oder nicht. Dieser Unterschied kann relevant sein, wenn Sie regelmäßig Events mit großen Gruppen wie Hochzeiten, Weihnachtsfeiern oder Firmenfeiern ausrichten.
Befreiung von der Umsatzsteuer
Gastronomiebetriebe, die im Gründungsjahr voraussichtlich nicht mehr als 22.000 € brutto Gesamtumsatz erwirtschaften, können sich gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) mit der Kleinunternehmerregelung von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien lassen. Das gleiche gilt für Restaurants, Cafés & Co., die in den Folgejahren jeweils im vorangegangenen Kalenderjahr die Umsatzgrenze von 22.000 € brutto nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr die Umsatzgrenze von 50.000 € brutto voraussichtlich nicht überschreiten werden. Der Vorteil: Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen und sind von der Pflicht befreit, die Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Allerdings sind Sie damit auch vom Vorsteuerabzug ausgenommen. Damit wird Ihnen die Umsatzsteuer, die Sie selbst an andere Unternehmen gezahlt haben, nicht vom Finanzamt erstattet. Verzichten Sie darauf, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie sich mit Ihrer Entscheidung für fünf Jahre binden.
TIPP: Digitale Kassensysteme
Moderne Kassenlösungen wie das Kassensystem Lite oder das Kassensystem Pro von SumUp erleichtern Ihnen und Ihrem Team die Anwendung der korrekten Steuersätze: Kennzeichnen Sie Ihre Speisen und Getränke im System mit den richtigen Mehrwertsteuersätzen, um sicherzustellen, dass die Mehrwertsteuer automatisch korrekt auf die einzelnen Positionen angewendet wird. Ändern sich die Mehrwertsteuersätze, lassen sich diese Änderungen schnell und unkompliziert im System aktualisieren.
Die Alkoholsteuer
Die Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf alkoholische Getränke erhoben wird. Sie wird auch als Branntweinsteuer bezeichnet und fällt je nach Art und Alkoholgehalt des Getränks unterschiedlich hoch aus. Grundsätzlich wird bei dieser Steuer in der Gastronomie zwischen Bier, Wein und Spirituosen unterschieden. Für Bier und Wein gibt es gestaffelte Steuersätze, die unter anderem vom Stammwürzegehalt bzw. dem Alkoholgehalt abhängen. Bei Spirituosen richtet sich die Steuerhöhe nach dem reinen Alkoholgehalt des Getränks.
Die Alkoholsteuer wird in der Regel von den Herstellern oder Importeuren der alkoholischen Getränke entrichtet. Die Steuerlast wird an die Verbraucher weitergegeben. Das heißt, die Alkoholsteuer wird wie die Mehrwertsteuer von den Gästen gezahlt. Sie stellt für Gastronomiebetriebe nur einen durchlaufenden Posten dar, muss aber bei der Preiskalkulation berücksichtigt werden.
Die Lohnsteuer
In einer personalintensiven Branche wie der Gastronomie kommt der Lohnsteuer (LSt) eine besonders große Bedeutung zu. Sie wird auf das Arbeitsentgelt Ihrer Angestellten erhoben, das sie für ihre Tätigkeit in Ihrem Restaurant oder einer anderen Art von Gastronomiebetrieb erhalten. Dazu gehören neben dem eigentlichen Lohn auch eventuelle Zuschläge für Nachtarbeit oder Überstunden.
Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach dem individuellen Lohnsteuersatz jedes einzelnen Mitarbeitenden sowie nach ihrem Familienstand und der Steuerklasse. Die genaue Berechnung der Lohnsteuer erfolgt anhand des monatlichen oder jährlichen Bruttoeinkommens Ihrer Mitarbeitenden und wird durch das Finanzamt vorgenommen. Als Gastronom sind Sie dazu verpflichtet, die Lohnsteuer von den Gehältern Ihrer Mitarbeitenden einzubehalten und rechtzeitig an das Finanzamt abzuführen. Die fristgerechte Zahlung der Lohnsteuer ist monatlich jeweils zum 10. des Folgemonats fällig.
Grund- und Grunderwerbsteuer
Die Wahl des passenden Standorts trägt in der Gastronomie entscheidend zum Geschäftserfolg bei. Er muss zu Ihrem Gastronomie-Konzept passen. Gleichzeitig müssen Sie sicherstellen, dass Sie dort auch Ihre gewünschte Zielgruppe antreffen. Neben einer sorgfältigen Zielgruppenanalyse ist zudem auch eine Wettbewerbsanalyse erforderlich.
Gleichzeitig ist der Standort auch für die Steuer relevant. Wir erinnern uns in diesem Zusammenhang an die Gewerbesteuer, deren Höhe maßgeblich vom Hebesatz abhängt, der individuell von der zuständigen Gemeinde erhoben wird. Entschließen Sie sich außerdem, eine geeignete Location zu kaufen, statt sie zu mieten oder zu pachten, sind die Grundsteuer und die Grunderwerbsteuer für Sie relevant.
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt einmalig beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie an. Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland in Deutschland: Sie liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises oder dem Verkehrswert der erworbenen Immobilie und wird vom Kaufenden gezahlt.
Die Grundsteuer (GrSt) wird jährlich von den Eigentümer:innen von Grundstücken und Immobilien an die Kommunen entrichtet. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich nach dem Wert des Grundstücks oder der Immobilie sowie nach dem jeweiligen Hebesatz, den die Kommune festlegt.
Steuerpflichten erfüllen, Steuerlast senken und finanzielle Engpässe vermeiden
Von der Umsatzsteuer über die Gewerbesteuer bis hin zur Einkommensteuer gibt es eine Vielzahl von Steuern, die Gastronomiebetriebe beachten müssen. Die Kenntnis der Steuerarten, ihrer Besonderheiten, der geltenden Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen sowie die Zahlung der Steuern und eine sorgfältige Buchführung sind von entscheidender Bedeutung, um den Überblick über die jährliche Steuerbelastung zu behalten und finanzielle Engpässe zu vermeiden. Zudem ist es von Vorteil, die verschiedenen steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten zu kennen, um die Steuerlast zu reduzieren.
Aufgrund der Komplexität des deutschen Steuersystems kann die Unterstützung durch einen qualifizierten Steuerberater von großem Nutzen sein, um steuerliche Risiken zu minimieren, steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren und sicherzustellen, dass alle steuerlichen Pflichten erfüllt werden.
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