KassenSichV: Wir helfen bei der Nachrüstung

Seit 2020 gilt die Kassensicherungsverordnung. Erfahren Sie alles zur Umsetzung.

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In diesem Artikel zeigen wir Ihnen:

  • was die Kassensicherungsverordnung ist,

  • welche Deadlines Sie als Händler beachten müssen und

  • wie Ihr Geschäft ganz einfach der KassenSichV entsprechen kann und

  • welche TSE-Lösungen wir von SumUp anbieten.

Seit 1. Januar 2020 gilt in Deutschland ein neues Kassengesetz, die sogenannte Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Sie verpflichtet Händler, ihre elektronischen Kassen mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung, kurz: TSE, auszustatten. 

Durch diese Sicherheitseinrichtung soll jede Transaktion unwiderruflich und manipulationssicher aufgezeichnet werden. Das Ziel ist offensichtlich: Der Gesetzgeber will Manipulationen an digitalen Kassenaufzeichnungen und somit Steuerhinterziehung unterbinden.

Was ist die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)?

Die KassenSichV setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen, die Sie als Händler beachten müssen: die technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die Belegpflicht und die Meldepflicht Ihrer Kasse beim Finanzamt:

1. Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) 

Alle elektronischen Registrierkassen müssen über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die das manipulationssichere Speichern von Daten ermöglicht.

Diese TSE muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert werden. Die Zertifizierungspflicht beschränkt sich jedoch ausschließlich auf die technische Sicherheitseinrichtung. Eine Zertifizierung der Kasse oder der Kassensoftware ist nicht erforderlich.

2. Bonpflicht

Ein Bestandteil der KassenSichV wurde medial breit diskutiert: die Bonpflicht. Mit jeder Transaktion ist ein Beleg seit Anfang 2020 verpflichtend. Dieser muss die ordnungsgemäße Versteuerung Ihres Geschäfts sichtbar machen. Sie müssen diesen Kassenzettel erstellen und Ihrem Kunden unaufgefordert vorlegen. Im Gegensatz zu Regelungen in anderen Ländern muss Ihr Kunde diesen allerdings nicht zwingend mitnehmen.

Doch der Gesetzgeber ist hier auch für neue Technologien offen. Das heißt: Der Kassenzettel muss nicht zwangsläufig in Papierform erstellt werden, sondern kann auch elektronisch, z.B. per E-Mail, übermittelt werden.

3. Meldepflicht Ihrer Kasse beim Finanzamt 

Grundsätzlich gilt: Alle elektronischen Kassen und technischen Sicherheitseinrichtungen müssen künftig innerhalb eines Monats nach dem Kauf beim Finanzamt gemeldet werden. Das gilt für jede einzelne Kasse Ihres Geschäfts, auch wenn Sie eine Kasse außer Betrieb nehmen. 

Zunächst sollten Sie als Händler dieser Meldepflicht über einen Vordruck nachkommen. Die Finanzämter der Bundesländer setzt diese Meldepflicht zurzeit noch aus, bis das Bundesfinanzministerium den Start eines elektronischen Meldeverfahrens bekannt gibt.

KassenSichV: Was ist eine TSE?

Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: dem Sicherheitsmodul, dem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle:

Sicherheitsmodul

Das Sicherheitsmodul stellt sicher, dass Transaktionen festgehalten, verschlüsselt und später nicht mehr unerkannt verändert werden können. Nach Abschluss des Kassiervorgangs generiert die TSE außerdem eine Beleg-Signatur, die auf dem Kassenbon gespeichert werden muss.

Speichermedium

Sie als Händler haben eine Aufbewahrungspflicht Ihrer Kassendaten von zehn Jahren. Auf Anfrage des Finanzamts oder bei einer Steuerprüfung müssen sie diese Daten jederzeit vorweisen können. Daher werden Ihre Daten für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.

Laut Bundesfinanzministerium ist zusätzliche, teure Hardware nicht zwingend notwendig, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Das bedeutet, dass die TSE auch durch Speichern Ihrer Daten in einer Cloud erfüllt wird.

Diese Lösung bringt einige Vorteile mit sich. Eine Cloud ist nicht nur kostengünstiger, sondern auch unkomplizierter und weniger anfällig für Probleme. Speicherkarten müssen Sie für die Dauer der Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren archivieren, dabei können diese zerstört oder verloren gehen.

Digitale Schnittstelle 

Die TSE enthält außerdem eine einheitliche digitale Schnittstelle. Diese ermöglicht eine reibungslose Datenübertragung, z. B. zur Prüfstelle.

Kassensicherungsverordnung Übergangsfristen: Gelten sie noch?

Nachdem die Kassensicherungsverordnung 2020 in Kraft trat, ist die Übergangsfrist am 30. September 2020 ausgelaufen. Durch Ausnahmeregelungen hatten Händler spätestens bis zum 31. März 2021 Zeit für die Aufrüstung. 

Derzeit gilt nur noch eine Ausnahme: Wenn Ihr elektronisches Kassensystem nicht aufgerüstet werden kann, verlängert die Frist sich für Sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31.12.2022. 

Dafür müssen Sie aber nachweisen, dass 

  1. Sie Ihre bisherige Kasse zwischen dem 25.11.2010 und dem 01.01.2020 gekauft haben und diese 

  2. bauartbedingt nicht entsprechend aufrüstbar ist.

KassenSichV: Welche Strafen drohen Ihnen?

Entspricht Ihr Kassensystem nicht den Anforderungen der KassenSichV, müssen Sie unter Umständen damit rechnen, dass das Finanzamt Steuern aufgrund eines geschätzten Gewinns festsetzt. Diese Schätzung fällt im Zweifel höher aus als der von Ihnen selbst ermittelte Gewinn. Somit drohen hohe Nachzahlungen für Ihr Geschäft.

Darüber hinaus ist ein Verstoß gegen das Kassengesetz eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden kann. Dieses Bußgeld kann unabhängig davon verhängt werden, ob tatsächlich eine Manipulation an der Kasse stattgefunden hat oder nicht.

Die KassenSichV unkompliziert umsetzen – mit SumUp

Als Nutzer des SumUp Kassensystems können Sie zwischen zwei TSE-Lösungen für Ihr Geschäft wählen: einer cloudbasierten Software-Lösung oder einem Bondrucker mit integrierter TSE. Beide sind maßgeschneidert für die SumUp Produkte, die Sie in Ihrem Geschäft bereits nutzen.

Sollten Sie das SumUp Kartenterminal nutzen und an einer cloudbasierten Lösung interessiert sein, eignet sich die Cloud TSE optimal für Ihr Geschäft. Eine Hardware-Lösung finden Sie in Form eines TSE-Druckers, den Sie einfach an Ihr Kassensystem anschließen.

Cloud TSE für das SumUp Kartenterminal

Mit der Cloud TSE bieten wir von SumUp Ihnen eine einfache und günstige Antwort auf die KassenSichV.

Die Vorteile der SumUp Cloud TSE im Überblick:

  • Cloudbasiert: Wir bieten Ihnen eine einfache und zeitgemäße Umsetzung der KassenSichV in der Cloud. Ihre Kassendaten werden sicher und rechtskonform über die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren gespeichert.

  • Einfach über Ihr Dashboard anmelden: Sie können sich ganz einfach, mit nur wenigen Klicks über das Dashboard anmelden. Ihre Daten haben Sie bereits bei uns hinterlegt. Sie müssen Ihre Cloud TSE lediglich aktivieren, um Ihr Geschäft mit dem neuen Kassengesetz konform zu machen.

  • Keine teure Hardware nötig: Um die Cloud TSE nutzen zu können, benötigen Sie lediglich das Solo Kartenterminal und die SumUp App, die sich über Bluetooth zu einem intuitiven Kassensystem verbinden. Mit der aktivierten Cloud TSE werden Bargeldzahlungen, die Sie in die App eingeben, ebenso manipulationssicher gespeichert wie bargeldlose Zahlungen.

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TSE-Lösungen für das SumUp Kassensystem

Als Nutzer des SumUp Kassensystems können Sie zwischen zwei Lösungen für Ihr Geschäft wählen: einer cloudbasierten Software-Lösung oder einem Bondrucker mit integrierter TSE.

Cloud TSE für andere Kassen

Die Cloud TSE buchen Sie zu Ihrer Kassenlizenz dazu und aktivieren das Feature anschließend in wenigen Klicks in der Cloud. Nach Aktivierung ist die TSE ein Jahr lang gültig und kann anschließend entweder verlängert oder deaktiviert werden.

Genau wie bei der Cloud TSE für das Sumup Kartenterminal werden auch hier Ihre Daten manipulationssicher und rechtskonform gespeichert. 

Diese Option eignet sich für diejenigen, die bereits eine Kasse mit voller Hardware-Ausstattung haben und sich keine zusätzliche Hardware anschaffen möchten.

So funktioniert der TSE Drucker

Beim TSE Drucker ist das TSE Modul direkt im Drucker integriert. Dieser wird an Ihr Kassensystem angeschlossen und druckt Ihre Rechnungen und Kassenbelege. Die TSE gilt bei dieser Lösung 30 Monate lang. Danach muss das TSE Modul ausgetauscht werden. Da es den Drucker auch in der WLAN-Variante gibt, ist diese Option vor allem für Händler geeignet, die für den Anschluss Ihres Kassensystems eine kabellose Internetverbindung verwenden, z.B. beim Verkauf von unterwegs. 

Den Drucker können Sie bequem über unseren Onlineshop bestellen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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