Homeoffice in Dauerschleife: So ermöglichen Cafébesitzer pandemiekonformes Arbeiten
Berlin, 31. Januar 2022. Viele verbringen auch in diesem Winter vermehrt die Tage im Homeoffice und der Trend zum Arbeiten von zu Hause wird wohl nachhaltig auch nach der Pandemie bleiben. Eine bevölkerungsrepräsentative Stichprobe im Auftrag des BMWi ergab im Juli 2021, dass die Mehrheit (knapp 90 Prozent) der Beschäftigten die Homeofficemöglichkeiten beibehalten möchte.*
Cafés gelten schlechthin als Treffpunkt und Möglichkeit für eine kleine Auszeit aus dem Alltag und bieten all denen nun umso mehr einen Tapetenwechsel zwischendurch, um frische Motivation zu bekommen. Cafébesitzer können mit dem Angebot von pandemiekonformen Co-Working-Möglichkeiten interessante Alternativen zum Homeoffice schaffen. Doch worauf sollten Cafébetreiber achten?
SumUp, einer der weltweit führenden Finanztechnologie-Anbieter, und Experte, wenn es um die Bedürfnisse kleiner Händler geht, hat drei Tipps zusammengestellt, mit denen Cafébetreiber Co-Working-Angebote gestalten können, um genau diesen Gästen einen attraktiven Platz zu bieten und so nicht nur neue Kundschaft, sondern auch zusätzlichen Umsatz generieren können:
Grundlagen schaffen: Stabiles WLAN und kontaktlose Zahlungen
Das Co-Working-Angebot ist nur umsetzbar, wenn die Gäste auf ein stabiles und kostenfreies WLAN zugreifen können. Sei es um E-Mails zu schicken oder aber eine Recherche abzuschließen, kostenfreies WLAN ist die Basisausstattung für Cafés. Mittels eines gut und sichtbar kommunizierten Passwortes, das direkt und barrierefrei zugänglich ist, können alle Gäste direkt und zeitnah auf das WLAN zugreifen, ohne dafür extra das Personal in Anspruch nehmen zu müssen.
Bargeldlose Zahlungsmöglichkeiten haben vor allem in den letzten zwei Jahren enorm zugenommen. Noch immer gibt es aber vor allem kleinere Cafés, die auf entsprechende Angebote verzichten. Doch besonders diese profitieren von den vielen Vorteilen: Konsumenten kaufen generell gern etwas mehr, wenn sie nicht auf Bargeld angewiesen sind - dann wird nach der Pause im Café auch gern noch schnell ein Mittagessen To-Go mitgenommen. Denn mittlerweile erfolgt fast jede zweite aller bargeldlosen Zahlung (49,3 Prozent) in Deutschland kontaktlos.
Angenehme Arbeitszonen schaffen
Wer ein Café als Arbeitsplatz nutzen möchte, erwartet nicht unbedingt eine vollkommen ruhige Business-Arbeitsatmosphäre. Gerade die Lebendigkeit eines Cafés ist für die im Homeoffice Arbeitenden häufig attraktiv und eine gewollte Abwechslung zur Stille daheim. Dennoch empfiehlt es sich, wenn möglich, Plätze in einem gesonderten Areal zu markieren oder aber Co-Working-Tische generell farblich hervorzuheben, um so die Platzwahl zu erleichtern. Es lohnt sich besonders dann, wenn diese aufgrund ihrer Lage dafür geeignet sind, z. B. weil sich Steckdosen für den Laptop in der Nähe befinden. Auch gezielt geschaffene Outdoor-Arbeitsplätze können fürs Co-Working attraktiv sein.
Gezielt (Konsum-) Anreize schaffen
Co-Working ist für Café-Inhaber nicht attraktiv, wenn die Gäste stundenlang Tische besetzen und dabei nur einen Kaffee oder Tee bestellen. Wer Co-Working erfolgreich in seinem Café etablieren möchte und zugleich finanziell profitabel kalkuliert, braucht für sich passende Angebote - zugeschnitten auf die Lage und die Bedürfnisse der Gäste. Kreative Möglichkeiten und Anlässe gibt es viele, sei es eine Getränke-Flatrate, eine Kaffee-Happy-Hour oder beispielsweise Co-Working-Breakfast. Auch ein gezieltes Mittagsangebot oder die klassischen Ergänzungsangebote beim Kauf eines Kaffees oder Tees können Impulse schaffen und zum Verbleib im Café animieren. Neben dem Speise- und Getränkeangebot punkten Cafés mit einer Mischung aus ganz verschiedenen Gästen. Ein Stammtisch, z.B. ein Start-up oder Freelancer-Mittagstisch, wäre geeignet, um thematisch verbundene Co-Working-Interessierte miteinander ins Gespräch zu bringen, so ergeben sich auch neue berufliche Kontakte und Möglichkeiten.
* Corona Datenplattform (2021): Themenreport 02, Homeoffice im Verlauf der Corona-Pandemie, Ausgabe Juli 2021, Bonn, S. 16, abgerufen am 28.1.2022