- Verschiedene Arten von Insolvenzverfahren
- Wer darf die Privatinsolvenz beantragen?
- Voraussetzungen, um Privatinsolvenz anzumelden
- Was zählt bei der Privatinsolvenz zur Insolvenzmasse?
- Wie wird Privatinsolvenz angemeldet?
- Was kostet das Insolvenzverfahren?
- Welche Vor- und Nachteile bietet die Privatinsolvenz?
- Fazit: Die Restschuldbefreiung als Ziel der Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz im Detail: Ein umfassender Blick auf Verfahren und Chancen
Die Einnahmen, die Sie mit Ihrem Unternehmen erzielen, müssen die Ausgaben, die Sie zu begleichen haben, übersteigen. Ist dies nicht der Fall, arbeitet Ihr Unternehmen nicht wirtschaftlich. Können Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, droht Ihrem Unternehmen zudem die Insolvenz.
Während die Insolvenzordnung bei Unternehmen die Regelinsolvenz vorsieht, durchlaufen Privatpersonen die Privatinsolvenz. Unter bestimmten Voraussetzungen können aber auch Selbstständige die Privatinsolvenz beantragen, um sich von ihren Schulden zu befreien.
In diesem Artikel werfen wir einen umfassenden Blick auf die Privatinsolvenz: Wie läuft das Insolvenzverfahren ab, wie lange dauert das Verfahren, was müssen Sie hergeben und was dürfen Sie behalten und welchen Pflichten müssen Sie nachkommen, um die Restschuldbefreiung zu erlangen und finanziell neu durchstarten zu können.
Verschiedene Arten von Insolvenzverfahren
Die Insolvenzordnung (InsO) unterscheidet zwischen zwei Verfahren: Die Regelinsolvenz für Unternehmen und die Privat- oder auch Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen. Die beiden Verfahren unterscheiden sich im Ablauf und den spezifischen Regelungen, die auf die Bedürfnisse der jeweiligen Schuldnergruppen zugeschnitten sind.
Regelinsolvenz oder Unternehmensinsolvenz
Die Regelinsolvenz richtet sich in erster Linie an Unternehmen und Selbstständige. Dieses Verfahren ermöglicht es einem zahlungsunfähigen Unternehmen, seine Schulden zu regulieren und geordnet abzuwickeln.
Ein Insolvenzverwalter wird bestellt, um das Vermögen des Unternehmens zu sichern und es im besten Interesse an die Gläubiger zu verteilen. Das Ziel ist in der Regel die Sanierung des Unternehmens oder die bestmögliche Verwertung der Vermögenswerte.
Verbraucherinsolvenz oder Privatinsolvenz
Bei der Privatinsolvenz steht die Entschuldung privater Personen im Vordergrund. Haben sich so viele Schulden angehäuft, dass sie nicht mehr in der Lage sind, sie zurückzuzahlen, bietet das Verfahren überschuldeten Privatpersonen einen geordneten Weg zur Schuldenbereinigung und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.
Im Rahmen des Verfahrens sollen die verfügbaren Mittel gerecht unter den Gläubigern verteilt werden. Auf diese Weise sollen Pfändungen Pfändungen durch Gläubiger vermieden werden, um Schuldnern eine finanzielle Basis für ihren Lebensunterhalt zu sichern.
Wer darf die Privatinsolvenz beantragen?
Die Privatinsolvenz steht jeder Privatperson, die zahlungsunfähig ist und keine Aussicht auf Besserung ihrer finanziellen Situation hat, offen.
Hinweis
Personen, die eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben, können keine Privatinsolvenz durchlaufen, sondern müssen im Falle von Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Regelinsolvenz beantragen.
Grundsätzlich ist das Verfahren also privaten Personen vorbehalten. Das bedeutet, dass Selbstständige in der Regel nicht die Privatinsolvenz beantragen können. In Ausnahmefällen steht ihnen die Möglichkeit doch offen, wenn es nicht mehr als 19 Gläubiger gibt und keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen von der Überschuldung betroffen sind.
Wann ist Privatinsolvenz nicht möglich?
Privatpersonen, die zwar verschuldet sind, aber in der Lage wären, ihre Schulden zu bezahlen, sind von der Privatinsolvenz ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Privatpersonen, die sich nur in einem vorübergehenden finanziellen Engpass befinden.
Voraussetzungen, um Privatinsolvenz anzumelden
Kreditkarten, Bankkredite, Ratenzahlungsoptionen etc. verschaffen uns die Möglichkeit, Konsumgüter anzuschaffen, obwohl uns eigentlich das Geld dafür fehlt.
Geht die Waschmaschine kaputt und wir benötigen dringend Ersatz, erhalten wir dadurch finanziellen Spielraum. Nicht selten führt dieser Spielraum aber auch zur Verschuldung. Es werden so viele Schulden angehäuft, dass es unmöglich ist, sie jemals aus eigener Kraft zurückzuzahlen.
Ist eine Person zahlungsunfähig und es besteht keine realistische Aussicht darauf, dass sie ihre Schulden in absehbarer Zeit begleichen kann, steht ihr die Möglichkeit der Privatinsolvenz offen. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein, damit der Antrag nicht abgelehnt wird.
Zahlungsunfähigkeit
Schuldner müssen nachweisen, dass sie nicht mehr in der Lage sind, ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen und laufende Rechnungen und Schulden nicht fristgerecht begleichen zu können.
Keine Aussicht auf Besserung der finanziellen Situation
Die Privatinsolvenz ist angebracht, wenn der Schuldner über kein ausreichendes Vermögen verfügt, um seine Schulden zu begleichen. Das Vermögen, das zur Begleichung der Schulden verwendet werden kann, wird im Rahmen des Verfahrens ermittelt. Die Privatinsolvenz ist allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn es keine realistische Aussicht auf eine Verbesserung der finanziellen Situation gibt.
Ernsthaftigkeit des Insolvenzantrags
Der Insolvenzantrag muss ernsthaft gestellt werden. Dies bedeutet, dass der Schuldner nicht in der Absicht handeln darf, sich lediglich vor kurzfristigen finanziellen Verpflichtungen zu drücken.
Privatinsolvenz: Welche Schulden bleiben?
Grundsätzlich fallen alle Schulden, die bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehen, in die Privatinsolvenz. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings Schulden aus sogenannten deliktischen Forderungen. Gemeint sind Schulden, die beispielsweise im Zusammenhang mit einer Straftat wie Betrug, Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Steuerhinterziehung entstanden sind.
Was zählt bei der Privatinsolvenz zur Insolvenzmasse?
Die Insolvenzmasse bei einer Privatinsolvenz umfasst sämtliches Vermögen der Schuldner, das dazu verwendet werden kann, die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen.
Allerdings gibt es bestimmte Freibeträge und Regelungen, die verhindern sollen, dass Schuldner gänzlich mittellos werden. Schuldner haben das Recht, bestimmte Vermögenswerte zu behalten, die für ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familien notwendig sind.
Zu den typischen Bestandteilen der Insolvenzmasse zählen:
Alltägliche Gebrauchsgegenstände wie Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte und persönliche Gegenstände gehören normalerweise zur Insolvenzmasse. Diese Gegenstände werden jedoch in der Regel nicht verwertet, da sie den Schuldnern für den täglichen Bedarf erhalten bleiben sollen.
Sachwerte wie Schmuck, teure Uhren, Luxusgegenstände.
Fahrzeuge wie Autos und Motorräder zählen ebenfalls zur Insolvenzmasse. Sind Schuldner oder Angehörige auf die Fahrzeuge angewiesen, beispielsweise aufgrund einer Behinderung oder weil sie es brauchen, um zur Arbeit zu kommen, können sie es behalten. Handelt es sich um ein sehr wertvolles Fahrzeug, kann die Insolvenzverwaltung es verkaufen und Schuldnern alternativ ein günstigeres Modell zur Verfügung stellen.
Bankkonten, Sparkonten, Wertpapiere und andere Geldwerte werden zur Insolvenzmasse gezählt.
Immobilien, die Schuldnern gehören, sind ebenfalls Teil der Insolvenzmasse. In der Regel wird Wohneigentum versteigert. Mietwohnungen sind von der Pfändung nicht betroffen. Allerdings kann es passieren, dass Schuldner sich eine günstigere Wohnung suchen müssen, da sie für die Miete selbst aufkommen müssen.
Jegliche Ansprüche oder Forderungen, die Schuldner gegenüber Dritten haben, gehören ebenfalls zur Insolvenzmasse. Dies können beispielsweise ausstehende Zahlungen oder Rückerstattungen sein.
Verträge und Rechte, die Schuldner besitzen, können Teil der Insolvenzmasse sein. Dies könnte beispielsweise die Übertragung von Mietverträgen oder anderen Rechten beinhalten.
Sind Schuldner an einem Unternehmen beteiligt, kann diese Beteiligung ebenfalls zur Insolvenzmasse gehören. Dies betrifft vor allem Selbstständige.
Privatinsolvenz: Was dürfen Sie behalten?
Neben den Vermögenswerten zählt auch das Einkommen von Schuldnern zur Insolvenzmasse. Damit sie während des Insolvenzverfahrens in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, wird bei einer Lohn- oder Gehaltspfändung aber ein unpfändbarer Freibetrag gesetzlich festgelegt.
Er richtet sich nach der aktuellen Pfändungstabelle, die verschiedene Lebensumstände wie den Familienstand und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder berücksichtigt. Der Freibetrag wird regelmäßig angepasst, um der Inflation Rechnung zu tragen.
Aktuell beträgt die Pfändungsfreigrenze für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten monatlich 1.409,99 Euro.
Um die Folgen der Privatinsolvenz für Angehörige abzumildern, liegt die Grenze bei Schuldnern, die Unterhalt zahlen müssen, je nach Anzahl der Unterhaltsberechtigten höher. Bei einer Privatinsolvenz beträgt der Freibetrag mit einem Kind oder Unterhaltsberechtigten 1.939,99 Euro.
Bei zwei Unterhaltspflichtigen beträgt die Pfändungsfreigrenze 2.229,99 Euro, bei drei Unterhaltsberechtigten 2.519,99 Euro, bei vier Unterhaltsberechtigten 2.819,99 Euro und bei fünf Unterhaltsberechtigten 3.109,99 Euro.
Was ist ein P-Konto?
Um den Pfändungsfreibetrag zu sichern und vor unberechtigten Pfändungen zu schützen, kann ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingerichtet werden. Dabei handelt es sich um ein spezielles Bankkonto, das dem Schutz des Existenzminimums dient. Es ermöglicht Schuldnern, einen bestimmten Betrag vor Pfändungen zu schützen und somit ihre finanzielle Grundversorgung sicherzustellen.
Wie wird Privatinsolvenz angemeldet?
Das Verfahren bei einer Privatinsolvenz folgt einem bestimmten Ablauf und läuft in mehreren Schritten ab:
Schritt 1: außergerichtlicher Einigungsversuch
Schritt 2: Antragstellung beim Insolvenzgericht
Schritt 3: Schuldenbereinigungsverfahren
Schritt 4: Insolvenzverfahren
Schritt 5: Insolvenzplanverfahren
Schritt 6: Wohlverhaltensphase
Sorgfältige Vorbereitung
Die Insolvenzverordnung ist komplex. Um sicherzustellen, dass Sie gegen keine Regelungen verstoßen und keinen Schritt auf dem Weg, die Restschuldbefreiung zu beantragen, vergessen, ist es ratsam, Unterstützung bei einem Schuldnerberater oder einer Rechtsberatung zu suchen. Hier erhalten Schuldner Hilfe dabei, sich eine Übersicht über ihre Schulden zu verschaffen. Gleichzeitig wird eine Übersicht über das Einkommen, vorhandenes Vermögen, mögliche Unterhaltsverpflichtungen, Immobilien oder Lebensversicherungen erstellt.
Außergerichtliche Einigung
Bevor es zum Insolvenzverfahren kommt, müssen Schuldner versuchen, sich in einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren mit ihren Gläubigern über die Schuldenrückführung zu einigen. An dem außergerichtlichen Einigungsversuch muss eine geeignete Insolvenzberatungsstelle oder eine Rechtsberatung mitwirken. Im Rahmen einer persönlichen Beratung findet eine eingehende Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners statt.
Auf dieser Grundlage wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Den Gläubigern wird die Rückzahlung der geschuldeten Summe in Raten angeboten. Zudem werden sie aufgefordert, auf einen Teil der Schulden zu verzichten. Lassen sich die Gläubiger darauf ein, kommt es gar nicht erst zum Insolvenzverfahren. Allerdings müssen alle Gläubiger dem Plan zustimmen.
Erst wenn dieser Versuch scheitert oder einer der Gläubiger die außergerichtliche Einigung ablehnt, kann die Privatinsolvenz vor Gericht beantragt werden.
Antrag auf Privatinsolvenz stellen
Antragstellerinnen und Antragsteller müssen dem Gericht ihre finanzielle Situation transparent darlegen und nachweisen, dass sie zahlungsunfähig sind. Eine umfassende Dokumentation aller Einkünfte, Ausgaben und Schulden ist entscheidend für einen erfolgreichen Antrag.
Um das Ausmaß der Schulden und die Vermögensverhältnisse des Schuldners festzustellen, sind einige Dokumente erforderlich. Hierzu zählen
der Nachweis über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch
die vollständige Liste der Gläubiger sowie die Höhe ihrer Forderungen
eine Übersicht über das pfändbare Vermögen
der Schuldenbereinigungsplan
Die Dokumente werden zusammen mit dem Antrag auf die Restschuldbefreiung und gegebenenfalls der Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten bei Gericht eingereicht. Entsprechende Formulare für die Antragstellung stellen die Gerichte bereit. Auf Basis dieser Dokumente stellt das Gericht zunächst förmlich die Schulden fest und entscheidet darüber, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Stellt das Gericht fest, dass die Voraussetzungen, um Privatinsolvenz anzumelden, nicht erfüllt sind, kann es den Antrag ablehnen. Der Antrag wird ebenfalls abgelehnt, wenn das pfändbare Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. In diesem Fall wird das Verfahren mangels Masse abgewiesen.
Um die Abweisung des Insolvenzverfahrens zu vermeiden, können Schuldner die Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Stimmt das Gericht zu, erhalten sie einen Zahlungsaufschub und müssen die Kosten erst nach der Restschuldbefreiung begleichen.
Gerichtlicher Einigungsversuch
Bevor das Gericht das Insolvenzverfahren einleitet, besteht die Möglichkeit, erneut zu versuchen, sich mit Unterstützung des Gerichts mit den Gläubigern zu einigen. Scheitert auch dieser Versuch, kommt es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Beschließt das Gericht, dem Antrag auf Privatinsolvenz stattzugeben, wird ein Treuhänder oder eine Treuhänderin oder eine Insolvenzverwaltung bestellt. Diese Person sichert und kontrolliert das Vermögen des Schuldners. Schuldner sind dazu verpflichtet, der Insolvenzverwaltung sämtliche relevanten Unterlagen über ihre Vermögensverhältnisse und Schulden zur Verfügung zu stellen und müssen ihr pfändbares Einkommen an die Insolvenzverwaltung abführen.
Die Insolvenzverwaltung übernimmt zudem die Kommunikation mit den Gläubigern und stellt sicher, dass ihre Forderungen gerecht befriedigt werden. Dazu wird das pfändbare Vermögen, auch Insolvenzmasse genannt, gerecht unter den Gläubigern verteilt.
Der Schuldner selbst tritt nicht in Kontakt mit den Gläubigern, um seine Schulden zu begleichen. Gleichzeitig ist es den Gläubigern auch nicht mehr gestattet, Zahlungsaufforderungen an den Schuldner zu schicken. Im Rahmen der Gläubigerversammlung werden sie über den Stand des Verfahrens informiert und gegebenenfalls aufgefordert, Beschlüsse zu fassen.
Dreijährige Wohlverhaltensphase: Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Ein entscheidender Abschnitt innerhalb des Insolvenzverfahrens für Privatpersonen ist die Wohlverhaltensphase. Die Dauer von Privatinsolvenzen, die vor dem 30.09.2020 gestellt wurden, beträgt sechs Jahre. Bei Privatinsolvenzen, die danach beantragt wurden, wird die Restschuld bereits nach drei Jahren erlassen.
Voraussetzung für den Schuldenerlass ist, dass Schuldner während der Wohlverhaltensphase bestimmten Pflichten nachkommen:
Sie sind verpflichtet, einer angemessenen Arbeit nachzugehen oder sich bemühen, eine entsprechende Arbeit zu finden.
Sie sind verpflichtet, ihr pfändbares Einkommen, das über den Pfändungsfreibetrag hinausgeht, regelmäßig an den Insolvenzverwalter abzuführen. Dieses Einkommen wird dann zur Befriedigung der Gläubiger verwendet.
Sie dürfen keine weiteren Schulden machen.
Sie müssen dem Insolvenzverwalter und dem Gericht alle relevanten Informationen über Änderungen ihrer finanziellen, beruflichen oder wohnlichen Verhältnisse mitteilen.
Zusätzliche Einnahmen aus Erbschaften, Schenkungen, Versicherungen, Rückerstattungen oder Lotteriegewinne müssen mitgeteilt und vollständig oder anteilig an die Insolvenzverwaltung abgegeben werden.
Sie dürfen keine eigenen Zahlungen an die Gläubiger leisten. Die Verteilung des pfändbaren Vermögens liegt ausschließlich in der Hand der Insolvenzverwaltung.
Sie müssen mit dem Einkommen, das ihnen bleibt, ihren Lebensunterhalt bestreiten. Entsprechend müssen sie ihre Lebenshaltungskosten anpassen, sich gegebenenfalls eine günstigere Wohnung suchen. Für bestimmte finanzielle Transaktionen oder größere Anschaffungen benötigen Schuldner zudem die Zustimmung der Insolvenzverwaltung.
Wenn Schuldner alle Pflichten erfüllt und sämtliche Forderungen der Gläubiger einschließlich der Verfahrenskosten bezahlt haben, kann das Insolvenzgericht die Wohlverhaltensphase vorzeitig aufheben.
Halten sich Schuldner nicht an ihre Pflichten, kann das Insolvenzverfahren auch scheitern. In diesem Fall wird das Verfahren als unzulässig erklärt und die Restschuldbefreiung verweigert. Zu den Gründen, um die Privatinsolvenz als gescheitert zu erklären, zählen beispielsweise
die Verschleierung oder das beiseiteschaffen von Vermögen,
die Verschwendung von Vermögen oder
eine Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat.
Insolvenzplanverfahren
Hat sich die finanzielle Situation einer Schuldnerin oder eines Schuldners verbessert, kann auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens erneut der Versuch unternommen werden, sich mit den Gläubigern zu einigen. Stimmen die Gläubiger zu, wird das Insolvenzverfahren vorzeitig beendet.
Nach Abschluss der Wohlverhaltensphase kann der Schuldner die Restschuldbefreiung beantragen, vorausgesetzt, er hat alle Pflichten erfüllt. Die Restschuldbefreiung führt zur Erlassung der verbleibenden Schulden und markiert den erfolgreichen Abschluss des Insolvenzverfahrens.
Die Restschuldbefreiung
Nach Abschluss der Wohlverhaltensphase können Schuldner die Restschuldbefreiung beantragen. Vorausgesetzt, sie haben alle Pflichten erfüllt, führt die Restschuldbefreiung dazu, dass Schuldner nicht zwingend ihre gesamten Schulden zurückzahlen müssen. Der Erlass der verbleibenden Schulden markiert den erfolgreichen Abschluss des Insolvenzverfahrens.
Nachdem das Verfahren beendet wurde, gelten sie als schuldenfrei und erhalten die Chance, ohne die finanzielle Last der Vergangenheit neu zu starten. Allerdings steht die Privatinsolvenz weiterhin in der SCHUFA. Der Eintrag wird erst sechs Monate nach der Restschuldbefreiung gelöscht.
Kein Mindestbetrag festgelegt
Damit auch Schuldner, die über kein oder nur sehr wenig Einkommen verfügen, eine Chance auf einen finanziellen Neuanfang erhalten, gibt es keinen festgelegten Mindestbetrag, den Schuldner im Rahmen der Privatinsolvenz zurückzahlen müssen.
Was kostet das Insolvenzverfahren?
Die Kosten für das Insolvenzverfahren müssen von den Schuldnern getragen werden. Diese umfassen Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters.
In der Regel hängen die tatsächlichen Kosten vom Wert der Insolvenzmasse ab. Schuldner, bei denen kaum Insolvenzmasse vorhanden sind, müssen mindestens 2.000 Euro einplanen.
Sind Schuldner nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, kann in einigen Fällen Prozesskostenhilfe oder die Verfahrenskostenstundung beantragt werden, um Ihnen die finanzielle Belastung zu erleichtern. Um die Höhe der anfallenden Kosten realistisch einzuschätzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, ist es ratsam, sich frühzeitig beraten zu lassen.
Welche Vor- und Nachteile bietet die Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz bietet überschuldeten Personen eine gute Möglichkeit, sich aus der Schuldenfalle zu befreien. Zu den wichtigsten Vorteilen der Privatinsolvenz zählen u. a.
die Möglichkeit, sich friedlich mit seinen Gläubigern zu einigen
klare Regelungen und Strukturen für die Schuldenregulierung
Unterstützung durch Treuhänder oder eine Insolvenzverwaltung
die Schuldenbereinigung / Befreiung von der Restschuld
der Schutz von Pfändung durch den Pfändungsfreibetrag
Schutz vor Zwangsvollstreckungen und Gerichtsverfahren
der Erhalt bestimmter Vermögenswerte
die Chance auf wirtschaftliche Rehabilitation, um finanziell unbelastet neu starten zu können
Trotz der genannten Vorteile bringt die Privatinsolvenz auch einige Nachteile mit sich. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Entscheidung für die Privatinsolvenz erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle und rechtliche Situation haben kann.
Ein großer Nachteil ist die öffentliche Bekanntmachung der Privatinsolvenz. Dies kann Auswirkungen auf das persönliche Ansehen haben, insbesondere bei Schuldnern, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben.
Zu den weiteren Nachteilen der Privatinsolvenz zählen u. a.
negative Auswirkungen auf die Bonität: Der Eintrag in der Schufa bleibt nach Abschluss des Verfahrens noch sechs Monate bestehen und kann die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen.
Verlust von Vermögenswerten, die nicht durch gesetzliche Freibeträge geschützt sind. Dies kann die Veräußerung von Immobilien oder anderen wertvollen Besitztümern umfassen.
Während der Wohlverhaltensphase müssen bestimmte Pflichten erfüllt werden und Schuldner müssen Beschränkungen hinsichtlich finanzieller Entscheidungen hinnehmen.
Mögliche Verluste von Geschäftsanteilen: Selbstständige, die Anteile an einem Unternehmen halten, könnten im Rahmen des Insolvenzverfahrens gezwungen sein, diese Anteile zu veräußern.
Ob die Vorteile die Nachteile überwiegen, hängt stark von der individuellen Situation der jeweiligen Schuldnerin oder des jeweiligen Schuldners ab. Eine umfassende rechtliche Beratung ist entscheidend, um die persönlichen Risiken und Vor- und Nachteile der Privatinsolvenz besser zu verstehen.
Fazit: Die Restschuldbefreiung als Ziel der Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz bietet überschuldeten Privatpersonen einen geordneten Weg zur Schuldenbereinigung und einen wirtschaftlichen Neuanfang. Voraussetzung, um Privatinsolvenz zu beantragen, sind Zahlungsunfähigkeit und keine Aussicht darauf, dass sich die finanzielle Situation bessert.
Entscheidend, um die Restschuldbefreiung zu erlangen, ist während der dreijährigen Wohlverhaltensphase allen Pflichten ordnungsgemäß nachzukommen.
Die Entscheidung für die Privatinsolvenz sollte gut überlegt sein, und eine individuelle rechtliche Beratung ist entscheidend, um die persönlichen Risiken und Vorteile zu verstehen und den komplexen Prozess erfolgreich durchzuführen.