Brauche ich einen Handelsregistereintrag?

Auch als Kleingewerbetreibender oder GbR können Sie einen Handelsregistereintrag beim Amtsgericht in Erwägung ziehen, denn es hat eine vorteilhafte Außenwirkung als OHG oder Kaufmann wahrgenommen zu werden.

Wer ein Gewerbe betreiben will, sollte sich mit der Frage beschäftigen, ob er verpflichtet ist, sein Unternehmen vom Amtsgericht ins Handelsregister eintragen zu lassen. Je nach Geschäftsform ist das ein Muss.

Wer sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen muss:

Mit dem Handelsregistereintrag treten Sie professionell auf, aber damit gehen auch Verpflichtungen einher.

Was ist das Handelsregister?

Das vom Amtsgericht geführte Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis. Im Unternehmensregister und Handelsregister können Ihre Geschäftspartner, Banken, Behörden und alle Interessierten Informationen über Sie einholen.

Transparenz mit dem Handelsregistereintrag.

Mit dem elektronischen Eintrag, der bei Veränderungen aktualisiert werden muss, kann jeder Informationen über Ihre Gewerbe einsehen wie z.B.

  • Sitz und Rechtsform Ihres Unternehmens

  • Wer ist Inhaber, Gesellschafter oder Geschäftsführer

  • Höhe der Kapitaleinlage

  • Bestellung und Abbestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten

  • Vorgänge rund um Insolvenzverfahren

  • Auflösung

Zudem veröffentlicht das Amtsgericht den neuen Eintrag im Bundesanzeiger und in einer Tageszeitung. Das hat eine positive Außenwirkung. Auch wer einem Fachverband angehören will, sollte auf jeden Fall einen Handelsregistereintrag in Erwägung ziehen.

Mit dem Handelsregistereintrag zum kaufmännischen Geschäftsbetrieb?

Ein Handelsregistereintrag verpflichtet. Mit ihm werden Sie als Kleingewerbetreibender zum „eingetragenen Kaufmann“ bzw. Ihre GbR wird zur OHG, einer Offenen Handelsgesellschaft.

Als Unternehmen unterliegen Sie mit dem Handelsregistereintrag nicht mehr dem Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern eher dem Handelsgesetzbuch.

Folgende Informationen interessieren das Amtsgericht bzw. folgende Aspekte Ihres Geschäftslebens kommen dann auf Sie zu:

  • Die Prinzipien der doppelten Buchführung (Bilanz mit Jahresabschluss), wenn Ihr Unternehmen mehr als 500.000 Euro Umsatz macht oder mehr als 50.000 Euro Gewinn pro Jahr

  • Pflicht zur Inventur

  • Angaben zur Höhe des eingesetzten Kapitals

  • Angabe zu Krediten

  • Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge

  • Regeln des Geschäftsverkehrs

  • Angabe zur Anzahl der Mitarbeiter

  • Gesamtbild Ihres Unternehmens

  • anderes Firmenrecht und Haftungsfragen

  • unverwechselbarer Firmenname

     

Die Handelsregisteranmeldung

Empfehlenswert ist eine Vorabprüfung durch die IHK oder die für Sie zuständige Kammer. Dann stellen Sie mit Hilfe eines Notars einen Antrag auf Eintragung ins Handelsregister.

Der Notar übermittelt den Antrag elektronisch ans Amtsgericht. Wenn das Gericht den Antrag überprüft und angenommen hat, kann es bis zum Handelsregistereintrag zwischen 14 Tagen und drei Wochen dauern.