Checkliste zur Gewerbeanmeldung
Vor Ihrer Gewerbetätigkeit steht die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt an. Damit Sie an alles denken, haben wir Ihnen hier eine Checkliste zur Gewerbeanmeldung bereit gestellt.
Bei einer Gewerbeanmeldung gibt es viele Sonderfälle und Ausnahmen. Deswegen finden Sie in dieser Checkliste zur Gewerbeanmeldung die üblichen Ausnahmen und Sonderfälle bei der Gewerbeanmeldung sowie einen generellen Ablauf.
Wichtig: Nehmen Sie die Geschäftstätigkeit nicht vor Erhalt des Gewerbescheins auf, da Ihnen sonst eine Bußgeldstrafe droht.
1. Gewerbeschein beim Gewerbeamt beantragen.
Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung schwanken zwischen 10 Euro und 50 Euro je nach Wohnort. Folgende Punkte sollten Sie außerdem beachten:
Bringen Sie zur Beantragung den Personalausweis oder den Reisepass mit.
Handwerker sollten neben dem Personalausweis noch eine Handwerkskarte oder eine Gewerbekarte für handwerksähnliche Betriebe mitnehmen. Diese lassen sich unkompliziert bei der Industrie- und Handelskammer beantragen. In Zuge dessen ist die Eintragung in die Handwerksrolle (Meister) bei der örtliche Handwerkskammer nötig.
Als Gastronom ist es zwingend notwendig, vorab eine Betriebserlaubnis beim örtlichen Ordnungsamt zu beantragen und diese auch zur Gewerbeanmeldung mitzubringen.
Neben der Betriebserlaubnis benötigen Sie als Gastronom auch eine Gaststättenkonzession, wenn Sie Alkohol ausschenken wollen.
Versicherungsmakler und Finanzanlagenberater benötigen die Erlaubnis der IHK bevor sie ein Gewerbe anmelden können.
Personenbeförderungen (Taxi, Bus, Mietwagen, etc.) benötigen eine Konzession durch das Gewerbeamt oder durch das Regierungspräsidium bevor sie ein Gewerbe anmelden können.
Als Reisegewerbe benötigt man zudem auch eine Reisegewerbekarte, die man durch das Gewerbeamt beantragen kann.
Als ausländischer Staatsangehöriger ist es zwingend notwendig, eine Aufenthaltsgenehmigung der zuständigen Ausländerbehörde vorzulegen. Wichtig: In der Aufenthaltsgenehmigung muss ausdrücklich stehen, dass Sie die Erlaubnis zur Aufnahme einer Gewerbetätigkeit haben.
Bei ausländischen Unternehmen, die eine Gewerbetätigkeit aufnehmen möchten, sieht das Gewerbeamt die Angabe eines Inlandsbevollmächtigten vor. Außerdem muss eine Inlandsanschrift auf dem Gewerbescheinantrag angegeben werden.
Das Formular zur Gewerbeanmeldung finden Sie als Vordruck auf der Internetseite des für Sie zuständigen Gewerbeamtes. Diesen können Sie schon vorausgefüllt zur Gewerbeanmeldung mitbringen, um den Prozess zu beschleunigen.
Ihre Daten werden vom Gewerbeamt als Kopie u.a. an das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, das statistische Landesamt und an die Handwerkskammer bei den Handwerksberufen weitergeleitet.
2. IHK-Mitgliedschaft
Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK). Die IHK wird Ihnen ein Formular zur Erfassung des voraussichtlichen Umsatzes zuschicken.
3. Registrierung beim Finanzamt
Das Finanzamt wird Ihnen nach der Gewerbeanmeldung ein Formular zuschicken, in dem Sie Angaben zu Ihrer Selbstständigkeit beantworten müssen.
In diesem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung werden Sie unter anderem auf folgende Fragekategorien stoßen:
Allgemeine Angaben zu Ihrer Person und Tätigkeit. Die Anschrift muss mit der Firmenanschrift übereinstimmen. Falls Sie Ihr Gewerbe von zu Hause aus betreiben, geben Sie Ihre Privatanschrift an.
Art der Gewinnermittlung und der voraussichtliche Umsatz und Gewinn.
Frage, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten.
Bei Umsätzen über 500.000 Euro und Gewinnen über 50.000 Euro unterliegen Sie der gesetzlichen Buchführungsflicht und müssen eine Bilanz erstellen.
Wenn Sie diese Grenzen unterschreiten, reicht es, wenn Sie eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen.