Der Kunde zahlt nicht? Mustertext zur Schuldanerkenntnis

Nicht jeder Kunde zahlt sofort. Manche lassen sich gerne etwas länger Zeit. Um eine Verjährung Ihrer Ansprüche zu verhindern, sollten Sie eine Schuldanerkenntnis vereinbaren.

Aber von vorn: Was tun, wenn Ihr Kunde einmal eine Rechnung nicht zahlt? Zunächst werden Sie Ihn vermutlich persönlich kontaktieren und ggf. eine oder mehrere Mahnungen versenden.

Wenn Ihr Kunde trotz mehrmaliger Mahnung immer noch nicht zahlt, führt dies in der Regel zu einem teilweise teuren gerichtlichen Mahnverfahren. Außerdem besteht die Gefahr, dass Ihre Forderung innerhalb eines bestimmten Zeitraums verjährt. Über eine sogenannte Schuldanerkenntnis können Sie für beide Fälle vorsorgen.

Schuldanerkenntnis: Was ist die gesetzliche Verjährungsfrist?

Ansprüche aus den von Ihnen erbrachten Lieferungen oder Leistungen unterliegen grundsätzlich den gesetzlichen Regelungen zur Verjährung von Ansprüchen (§§ 194 bis 225 BGB).

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt dabei drei Jahre. Nur in besonderen Fällen gelten längere Verjährungsfristen - dabei handelt es sich aber wirklich nur um Ausnahmen.

Beachten Sie, dass die regelmäßige Verjährungsfrist immer zum Schluss eines Kalenderjahres endet. Das ist der Schluss des dritten Kalenderjahres, das dem Jahr der Entstehung Ihrer Ansprüche folgt.

Beispiel: Die Hartmann AG verkauft im Jahr 2013 IT-Dienstleistungen im Wert von 4.500€ an Susanne Kolber. Susanne Kolber ist diesen Betrag nach wie vor schuldig. Mit Ablauf des 31.12.2016 verjähren nun aber die regelmäßigen Ansprüche der Hartmann AG gegenüber Frau Kolber.

Schuldanerkenntnis: So verhindern Sie die Verjährung

Würden Sie also im Jahr 2017 noch einen Anspruch aus dem Jahr 2013 einfordern oder einklagen, so kann Ihr Kunde die so genannte Einrede der Verjährung erheben. Die Konsequnz ist, dass der Schuldner Ihre verjährte Forderung nicht mehr zahlen muss

Hinweis: Sollte Ihr Kunde versehentlich diese Umstände außer Acht lassen, so können Sie Ihr Geld natürlich behalten - bezahlt ist schließlich bezahlt.

Wollen Sie eine Verjährung Ihrer Forderungen verhindern, bleibt Ihnen auf der einen Seite der Gang zur einer Anwaltskanzlei. Das ist allerdings kostenpflichtig.

Alternative: Sie treffen eine Vereinbarung mit dem Schuldner, dass Ihre Ansprüche auch über die gesetzliche Verjährungsfrist hinaus Bestand haben: Die Schuldanerkenntnis.

Verbunden wird diese Art der Vereinbarung in vielen Fällen mit der Festlegung einer Ratenzahlung, denn wirtschaftliche Schwierigkeiten des Kunden sind oft der Hauptgrund für den Zahlungsrückstand.

Hier finden Sie Beispiel für einen solchen Mustertext zur Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlungsvereinbarung:

Die Schuldanerkenntnis notariell beurkunden lassen

Wenn Sie Ire Ansprüche auch rechtlich durchsetzen möchten, benötigen Sie nach unserer Rechtsordnung einen sogenannten (gerichtlichen) Titel.

Neben dem normalen Weg über ein gerichtliches Mahnverfahren und eine nachfolgende Gerichtsverhandlung, haben Sie auch die Möglichkeit, die Schuldanerkenntnis notariell beurkunden zu lassen. Der Notar prüft hierfür die Echtheit der Unterschrift der beiden anwesenden Vertragspartner. Für diesen Vorgang fallen erheblich geringere Kosten an als für ein streitiges Gerichtsverfahren nebst Anwaltshonorar.

Sollte Ihr Kunde sich nicht an die getroffene Ratenzahlungsvereinbarung halten, so haben Sie dann die Möglichkeit mit der notariellen Urkunde gegen den Schuldner zu vollstrecken und Ihre Forderung einzutreiben.