Habe ich als Selbstständiger Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Wie finanziere ich meine Unternehmensgründung? Es kann die Situation eintreten, in der Sie als Selbstständiger nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Lebensunterhalt zu decken und gegebenenfalls Arbeitslosengeld beantragen müssen. Die Gründungsphase, in der Sie um jeden Auftrag kämpfen, ist durchaus heikel.
Und nicht jeder, schon gar nicht, wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet, verfügt über eine ausreichende Kapitaldecke, die ihn bei Geschäftsflaute abfedert.
Wer als Selbstständiger nachweislich bedürftig ist, kann staatliche Unterstützung in Form von Arbeitslosengeld beantragen.
Ohne Risiko keine Selbständigkeit
Auch wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Selbständige von ihren Interessensvertretern immer wieder kritisiert werden, müssen Sie lernen, mit ihnen umzugehen.
Am Anfang steht somit die ehrliche Frage, ob Sie den Herausforderungen der Selbständigkeit gewachsen sind. Denn es ist nicht lustig, sich „aufstocken“ zu lassen und die bürokratischen Hürden der Arbeitsagentur auf sich zu nehmen.
Selbstständigkeit und Arbeitslosengeld II
Als Selbstständiger können Sie das Arbeitslosengeld II, bekannt als Hartz IV, bei der Agentur für Arbeit beantragen, wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht zur Bedarfsdeckung ausreichen, Sie also hilfsbedürftig sind.
Für den Bezug von Hartz IV müssen Sie Ihre Selbstständigkeit nicht gleich aufgeben.
Agentur für Arbeit und der Antrag eines Selbstständigen auf ALG II
Bei der Berechnung der Regelleistungen prüft die Agentur für Arbeit:
Ihren Netto-Betriebsgewinn
Ihr Vermögen, dazu gehören sämtliche Versicherungen, Fahrzeuge, Immobilien usw.
den Erwerbstätigen-Freibetrag
Arbeitslos trotz Selbstständigkeit
Als Selbstständiger können Sie quasi rund um die Uhr arbeiten, auch wenn Ihr Business nicht einen Cent abwirft.
Sie haben beschlossen, dem ein Ende zu machen und sich wieder auf den Arbeitsmarkt zu begeben? Dann können Sie sich problemlos arbeitslos melden und Arbeitslosengeld II beantragen.
Sollten Sie bezugsberechtigt sein, können Sie einen bestimmten Betrag durch freiberufliche Tätigkeit dazuverdienen. Einen höheren Gewinn zieht Ihnen die Agentur für Arbeit dann vom Arbeitslosengeld ab.
Um Arbeitslosengeld II zu erhalten, müssen Sie sich gegenüber der Agentur für Arbeit kooperativ zeigen und auch vermittelte Jobs annehmen.