Kann ich auch als Privatperson eine Rechnung schreiben?
Wie man als Unternehmer eine Rechnung schreibt, haben wir bereits einige Male besprochen. Aber viele fragen sich auch: Kann ich auch als Privatperson eine Rechnung schreiben? Und wenn ja – wie geht das?
Wann sollte man als Privatperson eine Rechnung schreiben?
Das kennen Sie bestimmt: Ihr altes Sofa gefällt Ihnen nicht mehr – und Sie möchten sich eine neue Couch kaufen. Aber was mit dem alten Sofa anstellen? „Am Besten verkaufen,“ denken Sie sich.
Der Käufer ist schnell gefunden: Er holt das Sofa ab und drückt Ihnen das Geld dafür in die Hand. Fertig?
Prinzipiell schon. Aber vielleicht ist Ihnen ja wohler, wenn Sie einen Beleg für Ihren Handel in der Hand haben? Dann lohnt es sich, eine Rechnung zu schreiben.
Rechnung schreiben als Privatperson: So geht’s!
Wenn Sie als Privatperson eine Rechnung schreiben wollen, sollten Sie ein paar Dinge beachten. Die Vorschriften sind nicht so streng wie bei einer Rechnung als Unternehmer. Dennoch können Sie nicht einfach irgendwie eine Rechnung schreiben.
Zu den wichtigen Angaben bei Ihrer Privatrechnung zählen:
Ihr Name und Ihre Anschrift
Name und Anschrift Ihres Käufers
Rechnungsdatum
Zeitpunkt des Verkaufs
Art und Menge der Ware
Preis
Diese Elemente gehören nicht auf eine Privatrechnung:
Rechnung schreiben mit oder ohne Umsatzsteuer?
Gerade haben wir es schon angesprochen: Die Umsatzsteuer gehört nicht auf eine Privatrechnung.
Umsatzsteuer in Rechnung stellen können nur Unternehmer. Sie als Privatperson nicht. Beim Rechnung schreiben sollten Sie daher immer darauf achten, dass Ihre Rechnung umsatzsteuerfrei ist.
Rechnung schreiben: Bin ich noch Privatperson oder schon Unternehmer?
Wenn Sie als Privatperson etwas verkaufen, sollten Sie darauf achten, dass Sie dabei nicht „aus Versehen“ gewerblich tätig werden und diese Leistung versteuern müssen.
Gewerblich tätig sind Sie dann, wenn Sie eine planmäßige und auf Gewinnerzielung ausgerichtete, dauerhafte selbstständige Tätigkeit durchführen. Sobald Sie also regelmäßig etwas verkaufen und damit einen Teil Ihres Lebensunterhalts verdienen, gilt Ihre Tätigkeit nicht mehr als privat, sondern gewerblich.
In diesem Fall müssen Sie eine Gewerbeanmeldung vornehmen und als Unternehmer eine Rechnung schreiben.