Kann ich den Privat-PKW für Geschäftsreisen benutzen?
Verzögerungen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr können ganz schön an den Nerven zerren, wenn Sie auf Geschäftsreise sind. Sie entscheiden sich fürs Auto. Was ist in diesem Fall bei der Anrechnung der Fahrtkosten als Betriebskosten zu beachten?
Sie besitzen privat einen PKW, den Sie aber auch ab und an geschäftlich nutzt? Kein Problem. Nutzt Sie Ihren PKW weniger als 50 % betrieblich, gilt er rechtlich gesehen als Privat-PKW. Ihre betrieblich gefahrenen Kilometer können Sie dann folgendermaßen abrechnen:
Die Kilometerpauschale (30-Cent-Pauschale)
Die Abrechnung Ihrer betrieblichen Fahrten mit Ihrem Privat-PKW erfolgen über die so genannte Kilometerpauschale.
Deren Höhe ist abhängig vom Fahrzeug
Für PKW: Pro Kilometer 30 Cent Für motorisierte Zweiräder: Pro Kilometer 20 Cent
Beispiel:
Helga Schmidt ist Personal Trainer und betreut ihre Kunden oft bei ihnen zuhause. Im Juni 2020 ist sie mit ihrem Privat-PKW 250 km im Rahmen dieser Kundenbesuche gefahren. Als Betriebsausgaben absetzen kann sie nun 30 Cent pro gefahrenen Kilometer:
250 km x 0,30 € = 75 €
Helga Schmidt kann für Juni also 75 € Betriebsausgaben für geschäftliche Fahrten mit ihrem Privat-PKW geltend machen.
Fahrtkosten in der Reisekostenabrechnung
Die Angaben zu den zurückgelegten Kilometern, die Sie leicht über einen Routenplaner ermitteln können (immer die kürzeste Strecke angeben), sollten Sie als Fahrtkosten nebst Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten genau dokumentieren.
Zusammengefasst ergeben diese Posten die Reisekostenabrechnung.
Die Abrechnung mit der Kilometerpauschale besticht durch ihre Einfachheit, denn sie ist mit wenig Aufwand verbunden.
Übrigens: Die 30-Cent-Pauschale greift nur, wenn Sie Ihren PKW weniger als 50 % betrieblich nutzt (=Privatwagen). Betragen Ihre betrieblichen Fahrten hingegen mehr als die erlaubten 50 %, musst Sie Ihren PKW als Firmenwagen führen bzw. ihn ins Firmenvermögen überschreiben. Dann gelten andere Abrechnungsmethoden.