Kann ich noch Angestellter sein, wenn ich freiberuflich arbeite?
Wenn Ihr Arbeitgeber sein Einverständnis gibt und Sie die Einkommenssteuererklärung ordnungsgemäß abgeben, steht einem Angestelltenverhältnis und einer gleichzeitigen Selbstständigkeit nichts im Wege.
Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen?
Ja, denn Ihre freiberufliche Tätigkeit darf Ihre Arbeit als Angestellter nicht behindern oder einschränken. Auch eine Arbeit für Mitbewerber kann kritisch gesehen werden.
Das O.K. Ihres Arbeitgebers ist auch für Sie persönlich besser, denn dann können Sie offen bei der Arbeit darüber reden, auch mit Ihren Kollegen. So kann Ihnen keiner etwas unterstellen.
Wenn Ihr Arbeitgeber es nachträglich erfährt, könnte er Ihnen Ihre freiberufliche Tätigkeit negativ auslegen.
Muss ich zwei Einkommenssteuererklärungen machen?
Nein. Sie können die unterschiedlichen Positionen in einem Formular ausfüllen.
Einkommenssteuerrechtlich wird genau getrennt zwischen Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit.
Wie ist das mit der Sozialversicherung?
Die Sozialversicherung ist der Kasus Knaktus. Als Angestellter zahlt der Arbeitgeber die Hälfte deiner Sozialversicherungsbeiträge. Zudem ist der Beitrag geringer als der der privat versicherten Personen.
Sollte aber Ihre selbstständige Tätigkeit die Mehrheit Ihrer Einkünfte oder mindestens Ihrer Arbeitszeit ausmachen, verlangen die gesetzlichen Krankenkassen von Ihnen, sich privat zu versichern. Das wird erheblich teurer.
Es bleibt dann nur noch die Möglichkeit sich als „freiwillig versichert“ einstufen zu lassen. Was dann zur Folge hat, das Sie auch nur die allgemeinen Kassenleistungen in Anspruch nehmen können. Der Beitrag ist aber in jedem Fall höher, als der eines Angestellten.