Muss ich ein Kleingewerbe anmelden?
Für Kleinunternehmen, Einzelgesellschaften oder Freiberufler wird keine Gewerbeanmeldung benötigt, wenn die auszuübende Tätigkeit nicht unter die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit fällt.
Alle anderen Unternehmensformen, wie Handels- und Handwerksunternehmen als auch Kapitalgesellschaften (GmbH, UG etc.) müssen eine Gewerbeanmeldung vornehmen.
Gehöre ich zu den Freiberuflern?
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die Personen und Gesellschaften, die eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben.
Beispiele für eine solche freiberufliche, selbstständige Berufstätigkeit stellen Ärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, Consulter, Heilpraktiker, Journalisten, Dolmetscher aber auch Künstler und künstlerische Tätigkeiten wie Web-Designer und ähnliche Berufe dar.
Aber ich habe doch ein Kleingewerbe...
Es kommt nicht darauf an wie groß Ihr Unternehmen ist. Vielmehr stellt sich lediglich die Frage nach der Gewerbesteuerpflicht als solche.
Kleinunternehmen (§ 19 EstG) fallen also nicht automatisch aus der Gewerbesteuerpflicht. Bei Fragen dazu können Sie sich auch immer bei Ihrer Gewerbesteuerstelle (meistens bei Ihrem zuständigen Ordnungsamt) melden.
Muss ich dann immer Gewerbesteuer zahlen?
Nicht automatisch. Sie müssen aber eine Gewerbesteuererklärung Ihrer Einkommensteuer-Erklärung beifügen.
Es wird jedoch für natürliche Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500,- EUR gewährt. D.h. wenn Ihr Gewinn pro Jahr darunter liegt, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen.
Die rechtlichen Voraussetzung für die Gewerbesteuerpflicht finden Sie im Gewerbesteuergesetz. Die freiberufliche Tätigkeit wird im Einkommensteuergesetz geregelt.