Musterrechnung: Was ist das Leistungsdatum / Lieferdatum?
Was ist das Leistungsdatum / Lieferdatum?
Mit dem Leistungsdatum beschreiben Sie den Zeitpunkt, an dem Sie die Leistung gegenüber Ihren Kunden erbracht haben.
Was für Dienstleistungen das Leistungsdatum ist, ist für Waren oder Produkte das Lieferdatum. Das Lieferdatum ist also der Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Lieferung an Ihren Kunden versenden.
Leistungsdatum: Pflichtangabe auf jeder Musterrechnung?
Das Leistungsdatum / Lieferdatum ist so wichtig, dass es zu den Pflichtangaben auf jeder Rechnung zählt – also gehört es auch auf Ihre Musterrechnung.
Eine Rechnung ohne Leistungsdatum ist ungültig. Sollten Sie vergessen, das Leistungsdatum anzuführen, müssen Sie Ihre Rechnung stornieren.
Ausnahme: Wann gehört kein Leistungsdatum auf die Musterrechnung?
Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Das ist auch beim Leistungsdatum so. In wenigen Fällen können Sie auf diese Angabe in Ihrer Musterrechnung verzichten.
Das beste Beispiel: Eine Abschlagsrechnung – wenn es sich dabei um eine Anzahlung auf eine noch nicht erbrachte Leistung handelt. Da Sie den Leistungszeitpunkt noch nicht bestimmen können, müssen Sie es auch nicht auf der Rechnung anführen.
Die Musterrechnung in Ihrem Rechnungsprogramm
Bei einem Rechnungsprogramm wie SumUp Rechnungen können Sie auf eine rechtskonforme Musterrechnung zurückgreifen. Die enthält alle wichtigen Pflichtangaben wie Rechnungsdatum, Rechnungsnummer und natürlich auch das Leistungsdatum und Lieferdatum.
Entspricht das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum, vermerken Sie im Hinweisfeld einfach „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ – oder nennen ein alternatives Datum.
Mit einem Rechnungsprogramm können Sie die Musterrechnung als ganz bequem um das Leistungsdatum ergänzen.