Rechnung schreiben als Fotograf

Zu den Aufgaben eines Fotografen zählen nicht nur das Fotografieren von Events und das Organisieren und Umsetzen von Fotoshootings. Neben dem eigentlichen Job, nämlich dem Fotografieren, will auch die Buchhaltung erledigt werden.

Und diese erledigt sich leider nicht von selbst. Als Fotograf müssen Sie Rechnungen und Angebote schreiben, eventuell eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und Ihre Einnahmen und Ausgaben im Überblick behalten.

Damit Ihnen zumindest einiges davon leichter von der Hand geht, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst, was Sie als Fotograf beim Schreiben Ihrer Rechnung beachten müssen, wie eine Vorlage einer Fotografen Rechnung aussieht und ob Sie als Freiberufler arbeiten können oder ein Kleingewerbe anmelden müssen.

Was enthält die Muster Rechnung eines Fotografens?

Damit Sie das Fotoshooting, welches Sie durchgeführt haben, möglichst schnell in Rechnung stellen können und Ihr Geld für die geleistete Arbeit erhalten, können Sie eine Rechnungsvorlage für Fotografen verwenden.

Solch eine Rechnungsvorlage enthält alle nötigen Pflichtangaben, damit Sie Ihre Rechnung als Fotograf schnell und fehlerfrei ausstellen können.

Vorteile eine Musterrechung für Fotografen

Ein Muster, das Sie als Fotograf für das Schreiben Ihrer Rechnung nutzen, muss nur minimal verändert werden, was Ihnen kostbare Zeit spart. Sie können die Vorlage immer wieder nutzen. Das Muster ist nach gesetzlichen Vorgaben konzipiert, ist also rechtskonform.

Dank einer Vorlage bzw. einem Muster gelingt Ihnen das Erstellen der Rechnung als Fotograf viel schneller. Das Einzige, was Sie noch tun müssen, ist die Rechnungsvorlage individuell an Ihr Business anzupassen. Pflichtangaben, die die Fotografen Rechnung enthalten muss, sind unter anderem Ihr Name und Ihre Adresse, das Leistungs- und Rechnungsdatum sowie Ihre Steuer- bzw. Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Darüber hinaus sollten Sie unbedingt beachten, dass Sie auf Ihrer Vorlage für Ihre Fotografen Rechnung immer die fortlaufende Rechnungsnummer anpassen. Jede Rechnungsnummer kann nur einmal vergeben werden und jede Rechnung muss zwingend eine Rechnungsnummer enthalten. Alle weiteren Pflichtangaben, die auf jede Rechnung gehören, haben wir für Sie in dem Artikel Rechnungsvorlage aufgelistet. Eine Besonderheit, auf der Vorlage der Fotografen Rechnung ist der Punkt der Nutzungsrechte, auf den wir im nächsten Absatz eingehen möchten.

Die Nutzungsrechte auf der Rechnung vom Fotograf erwähnen

Zählen Sie Ihre Leistungen, die Sie als Fotograf für den Kunden geliefert haben, auf, sollten Sie nicht vergessen, auch die Nutzungsrechte auf der Rechnung zu vermerken. Generell wird zwischen

  • einfachem,

  • ausschließlichem,

  • zeitlich beschränktem,

  • unbeschränktem,

  • räumlich begrenztem,

  • unbegrenztem,

  • inhaltlich beschränktem und

  • unbeschränktem Nutzungsrecht unterschieden. Informieren Sie sich, welches Nutzungsrecht auf Ihre Auftragsarbeiten zutrifft und wie Sie dieses kalkulieren möchten. Den Betrag listen Sie es dann in Ihrer Rechnung als Fotograf auf. Falls Sie Ihrem Kunden vorher schon ein Angebot schreiben, fügen Sie den Punkt der Nutzungsrechte auch hier auf.

Rechnungsvorlage für Fotografen zum Herunterladen

Im Folgenden finden Sie eine Vorlage bzw. ein Muster, welches Sie als Rechnung für Ihre Arbeiten als Fotograf nutzen können. Passen Sie das Muster individuell an Ihr Geschäft an.

Besonderheit bei der Vorlage für die Kleinunternehmer Rechnung als Fotograf

Erwirtschaften Sie weniger als 22.000 € Umsatz im Jahr? Dann können Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und müssen keine Umsatzsteuer auf Ihrer Rechnung ausweisen.

Wenn Sie den Kleinunternehmer Status haben, müssen Sie Ihre Fotografen Rechnungsvorlage mit dem Kleinunternehmergesetz versehen (zum Beispiel so: „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“)

Rechnung schreiben als Fotograf: Kleingewerbe oder Freiberufler?

Wenn Sie sich als Fotograf selbstständig machen möchten, kommt hierbei entweder die Anmeldung von einem Kleingewerbe oder die Selbstständigkeit als Freiberufler infrage. Das zuständige Finanzamt entscheidet in der Regel, indem jeder einzelne Fall geprüft wird, ob Kleingewerbe oder Freiberufler zutrifft.

Kann ich als Fotograf arbeiten ohne eine Rechnung zu schreiben?

Es gilt generell, dass Sie an Privatkunden keine Rechnung schreiben müssen. Es genügt, eine Quittung über die erbrachten Leistungen auszuhändigen. Handelt es sich im Gegensatz dazu um Geschäftskunden, also zum Beispiel Firmen und Unternehmen, müssen Sie eine Rechnung ausstellen.