Rechnung schreiben als Heilpraktiker

Sie versinken als selbstständiger Heilpraktiker im Buchhaltungschaos? Das kann schon mal passieren, gerade weil Sie als Heilpraktiker wahrscheinlich nicht gerade viel Wissen in Sachen Rechnungen schreiben und dem Erstellen einer Steuererklärung mitbringen.

Sie widmen sich bestimmt lieber Ihren eigentlichen Aufgaben, nämlich Diagnosen für Ihre Patienten zu stellen und ihnen zu helfen. In diesem Artikel geben wir Ihnen nützliche und hilfreiche Tipps, wie Sie Ihre Rechnungsstellung als Heilpraktiker schnell, professionell und unkompliziert erledigen.

So sieht Ihre Musterrechnung als Heilpraktiker aus

Gerade, wenn Sie zum ersten Mal eine Rechnung schreiben, kann es viel Verwirrung geben. Wir zeigen Ihnen im Folgenden, welche Angaben Ihre Rechnungen im Berufszweig Heilpraktiker enthalten sollten und zeigen Ihnen außerdem, wie eine Musterrechnung aussieht, sodass Sie diese als Beispiel verwenden können.

Rechnungen als Heilpraktiker richtig schreiben

Für Sie als Heilpraktiker gelten dieselben gesetzlichen Pflichtangaben, wie für alle Selbstständigen in Deutschland. Was auf einer Rechnung stehen muss, sind unter anderem Ihr Name und die Anschrift Ihres Unternehmens sowie Name und Anschrift Ihres Kunden.

Außerdem muss die Heilpraktiker Rechnung Ihre Steuernummer oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine Rechnungsnummer, das Ausstellungsdatum und natürlich den Nettobetrag beinhalten. Diese Angaben dürfen auf der Rechnungsvorlage eines Heilpraktikers auf keinen Fall fehlen.

Wichtig bei der Rechnungsstellung als Heilpraktiker ist auch, dass die Einnahmen aus der Tätigkeit nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei. Als Heilpraktiker dürfen Sie auf Ihren Rechnungen demnach keine Umsatzsteuer ausweisen.

Eine weitere Besonderheit bei den Rechnungen, die Sie als Heilpraktiker erstellen, ist, dass Sie die Diagnose des Patienten angeben sollten. Dies könnte je nach Patient zum Beispiel eine Allergie oder eine Intoleranz sein.

Hier sollten Sie noch beachten, die Ziffern des ICD-10 anzugeben, das macht sich bei einer möglichen Erstattung durch private Krankenversicherungen für Ihren Patienten meist bezahlt.

Natürlich müssen auch die Leistungen, die Sie erbracht haben, einzeln aufgeführt werden. Das könnten zum Beispiel eine Erstuntersuchung, Diagnosestellung, verschiedene medizinische Behandlungen und eine Nachuntersuchung sein.

Rechnungsvorlage für Heilpraktiker

Damit Sie genauere Vorstellungen davon bekommen, wie die Rechnung eines Heilpraktikers aussehen sollte, haben wir Ihnen hier eine Rechnungsvorlage angefertigt. Diese Heilpraktiker Musterrechnung kann Ihnen als Beispiel dienen, denn sie beinhaltet alle gesetzlichen Pflichtangaben:

Um Zeit zu sparen und keine Fehler bei der Rechnungsstellung als Heilpraktiker zu machen, können Sie Ihre Rechnungen mit einem professionellen Rechnungsprogramm erstellen. Dort füllen Sie einfach mit wenigen Klicks alle Angabenfelder aus, um schnell rechtskonforme Rechnungen für Ihre Heilpraktiker Tätigkeit zu erstellen.

Buchhaltung als Heilpraktiker: Die Umsatzsteuer

Da die Einnahmen, die Sie als Heilpraktiker erwirtschaften, nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, dürfen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, was ebenfalls bedeutet, dass Sie die Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen nicht abziehen können. Dies sollten Sie unbedingt bei Ihrer Buchhaltung als Heilpraktiker beachten.

Ihre Leistungen als Heilpraktiker sind allerdings nur dann steuerfrei, wenn ihnen eine ärztliche Verordnung zugrunde liegt. Eine heilberufliche Leistung liegt vor, wenn bei dieser ein therapeutischer Zweck im Vordergrund steht. Führen Sie bei Ihren Kunden eine Maßnahme vor, die nur zum Steigerung des Wohlbefindens dient, müssen Sie hierfür auf Ihren Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen.

Ebenso sind Coachings und Gruppenveranstaltungen, die von Heilpraktikern durchgeführt werden, umsatzsteuerpflichtig. Wie viel Umsatzsteuer Sie für deine spezifische Leistung genau ausweisen müssen (im Regelfall 7 % oder 19 %), bringen Sie am besten bei einem Steuerberater in Erfahrung.