Rechnung schreiben: Nettorechnung oder Bruttorechnung?

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland eingeführt. SumUp steht Ihnen sowohl bei der Erstellung als auch beim Empfang elektronischer Rechnungen zur Seite. Weitere Informationen zu den Vorschriften und dem Angebot von SumUp finden Sie auf unserer Informationsseite.

Diese Frage stellt sich jeder Unternehmer, sobald er seine erste Rechnung schreiben muss: Was ist der Unterschied zwischen Nettorechnung und Bruttorechnung? Und wann muss ich netto oder brutto in Rechnung stellen?

Aber keine Sorge:

Wir erklären Ihnen hier schnell und einfach, was es mit brutto und netto auf sich hat – und wie Sie dafür eine professionelle Rechnungsvorlage erstellen.

Rechnung schreiben: Was ist der Unterschied zwischen Nettorechnung und Bruttorechnung?

Eines vorab: Egal, ob Sie eine Nettorechnung oder Bruttorechnung schreiben müssen: Die Rechnungssumme ist immer identisch. Der Unterschied zwischen Brutto Netto Rechnung bezieht sich nur auf die Darstellung der einzelnen Rechnungspositionen.

Bei einer Nettorechnung werden alle Rechnungspositionen mit Nettopreis angeführt. Daraus ergibt sich der Nettogesamtbetrag der Rechnung – also der Rechnungsbetrag OHNE Umsatzsteuer. Von ihm ausgehend wird dann in einem zweiten Schritt durch Hinzurechnung der Umsatzsteuer von 19 % oder 7 % der Bruttobetrag ermittelt.

Wenn Sie eine Bruttorechnung schreiben wollen, verhält es sich genau anders rum: Alle Rechnungspositionen sind mit Bruttopreis angeführt. Zentral ist hier der Gesamtbruttobetrag – also der Rechnungsbetrag MIT Umsatzsteuer. Im Anschluss wird dann die Umsatzsteuer herausgerechnet und separat ausgewiesen.

Rechnungsvorlage: Wann muss ich eine Netto- oder Bruttorechnung schreiben?

Kommen wir zur zweiten wichtigen Frage im Rahmen der Rechnungsstellung: Wann stelle ich eine Netto- oder Bruttorechnung aus? Welche Rechnungsvorlage muss ich wann verwenden?

Das hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Ist Ihr Kunde (Rechnungsempfänger) eine Privatperson oder ein Kleinunternehmer? (B2C)

  • Ist Ihr Kunde (Rechnungsempfänger) ebenfalls ein Unternehmer? (B2B)

Sind Sie selbst Unternehmer, ist Ihr Kunde hingegen eine Privatperson oder ein Kleinunternehmer, müssen Sie auf eine Brutto Rechnungsvorlage zurückgreifen. Hier ist der Gesamtbruttobetrag der zentrale Betrag, da sich Ihr Kunde die Umsatzsteuer nicht wieder beim Finanzamt zurückholen kann.

Sind Sie selbst Unternehmer und ist Ihr Kunde ebenfalls Unternehmer, nutzen Sie normalerweise eine Netto Rechnungsvorlage, da Ihr Kunde die Umsatzsteuer (Vorsteuer) vom Finanzamt zurück erhält. Für ihn ist es daher wichtig, dass in der Rechnung für alle Rechnungspositionen der Nettopreis sowie der Gesamtnettobetrag ersichtlich ist.

Tipp: Sie wissen nicht genau, wie man eine Rechnung schreibt? Dann lesen Sie hier nach, was auf einer Rechnung stehen muss.

Rechnungsvorlage Nettorechnung

Möchten Sie eine Nettorechnung ausstellen, errechnen Sie zuerst den Gesamtnettobetrag aus allen Ihren (in Nettopreisen angegebenen) Rechnungsposten – das ist der Rechnungsbetrag OHNE Umsatzsteuer.

Anschließend schlagen Sie 19 % Umsatzsteuer auf und berechnen damit den Bruttobetrag der Rechnung.

Wie Sie sehen, sind in der Rechnungsvorlage Nettorechnung alle Rechnungspositionen mit Nettopreisen ausgezeichnet. Die Rechnungssumme ist ebenfalls als Nettobetrag ausgewiesen – erst im Anschluss wird die Umsatzsteuer aufgeschlagen und der Bruttobetrag errechnet.

Rechnungsvorlage Bruttorechnung

Bei einer Bruttorechnung ist es genau anders rum: Sie summieren zuerst die Bruttobeträge aller (in Bruttopreisen angegebenen Rechnungsposten) und errechnen dadurch den Gesamtbruttobetrag – das ist der Rechnungsbetrag MIT Umsatzsteuer.

Anschließend ziehen Sie 19 % Umsatzsteuer ab und berechnen damit den Nettobetrag der Rechnung.

Wie Sie sehen, sind in der Rechnungsvorlage Bruttorechnung alle Rechnungspositionen mit Bruttopreisen ausgezeichnet. Auch der Rechnungsbetrag wird als Bruttobetrag ausgewiesen – die Zwischensumme dagegen, wie bei der Nettorechnung auch, als Nettobetrag.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Netto- oder Bruttorechnung schreiben?

Sind Sie selbst Kleinunternehmer, stellen Sie sich an dieser Stelle vermutlich nun die Frage: Muss ich als Kleinunternehmer netto oder brutto in Rechnung stellen?

Die Antwort darauf ist per Definition eindeutig: Als Kleinunternehmer dürfen Sie auf Ihrer Rechnungsvorlage keine Umsatzsteuer anführen. Das bedeutet, es handelt sich dem Rechnungstyp nach weder um eine Nettorechnung noch um eine Bruttorechnung – da in beiden Fällen ja die Umsatzsteuer berechnet und angegeben wird.

Viele bezeichnen eine Kleinunternehmerrechnung dennoch als Nettorechnung – im Sinne einer etwas irreführenden Definition: Da Sie keine Umsatzsteuer aufschlagen dürfen, geben Sie den Nettobetrag = Bruttobetrag als Gesamtpreis an.

Rechnung schreiben mit einem Rechnungsprogramm: Nettorechnung oder Bruttorechnung

Mit einem Rechnungsprogramm wie SumUp Rechnungen können Sie ganz einfach per Mausklick eine Nettorechnung oder Bruttorechnung schreiben. Sie öffnen einfach eine neue Rechnungsvorlage und fügen Kunde und Produkt/Dienstleistung hinzu.

Jetzt können Sie entscheiden, ob Sie netto oder brutto in Rechnung stellen wollen. Dazu können Sie einen der verschiedenen Steuersätze auswählen – und schon wird eine korrekte Bruttorechnung bzw. Nettorechnung ausgewiesen.

Versenden Sie die Rechnung jetzt einfach direkt per Mausklick aus Ihrem Rechnungsprogramm heraus. Fertig!

So einfach geht Rechnung schreiben.