Umsatzsteuervoranmeldung: Das müssen Sie beim Rechnung schreiben wissen
Die Umsatzsteuer ist meistens die erste Steuer, mit der Sie sich als Gründer auseinandersetzen müssen. Schon zu Beginn Ihrer Gründung werden Sie im steuerlichen Erfassungsbogen nach Ihrem Status als Unternehmer gefragt.
Umsatzsteuer, ja oder nein? Was Sie beim Rechnung schreiben bezüglich Umsatzsteuer und Umsatzsteuervoranmeldung beachten sollten, erklären wir Ihnen hier.
Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung?
Jeder Unternehmer muss prinzipiell auf seine Umsätze (also seine Verkäufe) Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen. Damit aber nicht die gesamte Gebühr mit einem Schlag am Jahresende fällig wird, legt das Finanzamt über das Jahr verteilte Vorauszahlungen fest – im Rahmen der so genannten Umsatzsteuervoranmeldung.
Im Rahmen Ihrer regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung verrechnen Sie die Umsatzsteuer aus Ihren Verkäufen mit der Umsatzsteuer, also der Vorsteuer, aus Ihren Einkäufen – und zahlen den Differenzbetrag an das Finanzamt.
Der Rechenschritt lautet also: Umsatzsteuer – Vorsteuer = Umsatzsteuerzahllast
Regelunternehmer: Rechnung schreiben mit Umsatzsteuer
Wie bereits angesprochen, sind Sie als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, Sie müssen beim Rechnung schreiben Umsatzsteuer auf Ihre Preise „aufschlagen“ und diese von Ihrem Kunden einfordern. Dabei beträgt der Regelsteuersatz 19 % und der ermäßigte Steuersatz 7 %.
Die Umsatzsteuer berechnen Sie nun folgendermaßen: Nettopreis / 100 x 19 = Umsatzsteuer (19%)
Wichtig ist dass Sie beim Rechnung schreiben den Preis folgendermaßen anführen:
Nettopreis
Umsatzsteuer-Satz
Umsatzsteuer-Betrag
Bruttopreis
Im Rahmen Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung summieren Sie dann alle Ihre Umsätze, getrennt nach Steuersatz, und berechnen dann den Gesamtbetrag Ihrer Umsatzsteuer für den jeweiligen Zeitraum.
Kleinunternehmer: Rechnung schreiben ohne Umsatzsteuer
Beträgt Ihr Vorjahres-Umsatz weniger als 22.000 € und Ihr prognostizierter aktueller Jahresumsatz weniger als 50.000 €, sind Sie Kleinunternehmer. Das bedeutet, Sie sind nicht umsatzsteuerpflichtig und müssen daher auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen.
Sie dürfen also beim Rechnung schreiben keine Umsatzsteuer von Ihren Kunden einfordern. Die Rechnung ist umsatzsteuerfrei. Ihr Nettopreis entspricht also auch dem Bruttopreis auf Ihrer Rechnung.
Da Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, müssen Sie als Kleinunternehmer auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Eine Umsatzsteuervoranmeldung müssen Sie nur als Regelunternehmer einreichen.
Umsatzsteuervoranmeldung: Ist-, und Soll-Versteuerung
Bis jetzt haben wir uns mit dem Thema Rechnung schreiben und Umsatzsteuervoranmeldung auseinander gesetzt und hier zwischen Regelunternehmer und Kleinunternehmer unterschieden.
Als Regelunternehmer müssen Sie Ihre Umsatzsteuer nach folgenden Prinzipien abführen:
Ist-Versteuerung
Soll-Versteuerung
Umsatzsteuervoranmeldung als Soll-Versteuerer
Prinzipiell ist die gängige Form der Versteuerung die Soll-Versteuerung. Dabei wird Ihre Umsatzsteuer sofort mit der Rechnungsstellung an den Kunden fällig.
In Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung müssen Sie als Soll-Versteuerer also alle Rechnungen berücksichtigen, die Sie im jeweiligen Zeitraum geschrieben haben – unabhängig davon, ob Ihr Kunde tatsächlich schon bezahlt hat.
Umsatzsteuervoranmeldung als Ist-Versteuerer
In bestimmten Fällen können Sie als Unternehmer die Ist-Versteuerung beantragen. Nämlich, wenn Sie Freiberufler sind ODER Ihr Vorjahres-Umsatz weniger als 600.000 € jährlich betrug. Bei der Ist-Versteuerung wird Ihre Umsatzsteuer erst dann fällig, wenn der Kunde tatsächlich bezahlt, das heißt wenn Sie den Zahlungseingang auf Ihrem Konto verzeichnen.
In Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung müssen Sie als Ist-Versteuerer also nur diejenigen Rechnungen berücksichtigen, die im jeweiligen Zeitraum auch bezahlt wurden.