Was muss auf eine Sponsoringrechnung?

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung in Deutschland eingeführt. SumUp steht Ihnen sowohl bei der Erstellung als auch beim Empfang elektronischer Rechnungen zur Seite. Weitere Informationen zu den Vorschriften und dem Angebot von SumUp finden Sie auf unserer Informationsseite.

Wenn Sie einen Sponsoren haben, dann müssen Sie ihm auch eine Rechnung schreiben. Wir erklären Ihnen, was Sie bei Ihrer Sponsoringrechnung beachten sollten.

Spende vs. Sponsoring – Wo ist der Unterschied?

Eine Sponsoringrechnung ist nicht mit einer Spendenquittung gleichzusetzen. Spende und Sponsoring sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, die auch steuerrechtlich unterschiedlich behandelt werden:

Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung, die keine Gegenleistung erhält. Natürlich dürfen Sie Spendern danken, aber das muss in dezenter Form gemacht werden, idealerweise ohne Verwendung des Logos. Im Gegenzug zu einer Spende dürfen Sie eine Spendenquittung ausstellen.

Anders ist es bei einem Sponsoring. Hier werden explizit Gegenleistungen vereinbart und vertraglich festgehalten. Diese können zum Beispiel eine bestimmte Werbung sein, der Abdruck eines Logos und ähnliches. Für ein Sponsoring muss eine Sponsorenrechnung gestellt werden.

Sponsorengelder sind, im Gegensatz zur Spende, auch nicht jährlich begrenzt und müssen versteuert werden. Sie sollten immer sicher sein, ob Sie es mit einer Spende oder einem Sponsoring zu tun haben, da eine Verwechslung der beiden erhebliche Nachforderungen des Finanzamtes und im schlimmsten Fall eine Anklage wegen Steuerhinterziehung provozieren kann.

Sponsoringrechnung – Wie sieht die Sponsoringrechnung aus?

Wie genau muss nun die Sponsoringrechnung aussehen? Eine Sponsoringrechnung unterscheidet sich nicht wesentlich von einer normalen Rechnung, außer in dem Fakt, dass in der Beschreibung angegeben werden muss, dass es sich um eine Rechnung für ein Sponsoring handelt und welche Leistungen dafür erbracht werden.

In der Regel wird ein Steuersatz von 19 % angesetzt. Ausgenommen hiervon sind Kleinunternehmer, die darauf verzichten können.

Eine Sonderstellung nehmen gemeinnützige Vereine ein. Wenn ein Verein eine Rechnung stellt, muss er, je nach Situation, unterschiedliche Sätze für die Besteuerung des Sponsorings veranschlagen:

  • 0 %, wenn er unter die Kleinunternehmerregelung fällt oder wenn es sich um ein passives Sponsoring (ohne Leistungsaustausch*) handelt

  • 7 % , wenn der Verein sich im Rahmen des Sponsorings passiv verhält, d.h. dem Sponsor lediglich die Rechte einräumt, den Verein in der eigenen Kommunikation zu nutzen

  • 19 %, wenn der Verein aktiv auch für den Sponsor wirbt, z.B. das Logo des Sponsors auf die vereinseigenen Sporttrikots druckt

*passives Sponsoring: Wenn der Verein auf seiner Website auf den Sponsor hinweist (ohne Verlinkung zur Website des Sponsors) und der Sponsor im Gegenzug auch NICHT das Recht hat, mit dem Verein zu werben.

Rechnungsvorlage für ein Sponsoring

Als Gewerbetreibender oder Selbstständiger können Sie eine ganz normale Rechnungsvorlage aus Ihrem Rechnungsprogramm benutzen und dabei den Regelsteuersatz von 19 % veranschlagen.

Wichtig ist, wie bei jeder anderen Rechnung auch, dass folgende Informationen auf der Rechnung zu finden sind:

Außerdem sollte in der Rechnung unbedingt darauf Bezug genommen werden, welchen Zweck das Sponsoring hat. Denkbar wäre ein Satz nach folgendem Muster: „Für Sponsoringleistungen bezüglich der Veranstaltung XY, erlauben wir uns, wie vereinbart, den folgenden Betrag in Rechnung zu stellen:“

Wenn Sie für Ihr Sponsoring eine Rechnungsvorlage erstellen, können Sie natürlich Word und Excel nutzen. Ein Rechnungsprogramm kann Ihnen hier jedoch Arbeit abnehmen und vor allem laufen Sie nicht Gefahr, etwas Wichtiges zu vergessen.

Und nun viel Erfolg beim Finden von Sponsoren!

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