Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 250 € nicht übersteigt. Der Vorteil der Kleinbetragsrechnungen ist, dass hier nicht alle Pflichtangaben notwendig sind, die Sie bei höheren Rechnungen beachten müssen. Die Kleinbetragsrechnung kann also etwas vereinfacht ausgestellt werden. Die Kleinbetragsrechnung ist ein vollwertiges, rechtsgültiges Dokument, dass Sie für Ihre Buchhaltung nutzen können. Wird die Grenze von 250 € überschritten, können Sie keine Kleinbetragsrechnung an Ihren Kunden ausstellen, sondern stattdessen eine ganz normale Rechnung, die alle Pflichtangaben enthält.
Kleinbetragsrechnung in der UStDV
Das Umsatzsteuergesetz, kurz Ustg, definiert die Kleinbetragsrechnung in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV). Laut Umsatzsteuergesetz kann nach § 33 UStDV bei Rechnungen, die den Betrag von 250 € nicht übersteigen, die vereinfachte Kleinbetragsrechnung angewendet werden.
Das UStG enthält in den §§ 14 bis 14c Regelungen über die Berechtigung und Verpflichtung zur Ausstellung von Kleinbetragsrechnungen und Rechnungen. Jeder Unternehmer ist verpflichtet, Rechnungen auszustellen.
Welche Angaben enthält die Kleinbetragsrechnung?
Die Kleinbetragsrechnung wird immer nach demselben Muster erstellt und unterliegt natürlich auch bestimmten Anforderungen. Diese Bestandteile der Kleinbetragsrechnung müssen Sie unbedingt aufführen: Vollständiger Name und Adresse des Rechnungsausstellers
Rechnungsdatum
Dienstleistung, Produkt bzw. Lieferung
Bruttopreis, anfallender Steuersatz
Eventuell ein Hinweis, dass Kleinunternehmerregelung angewendet wird, falls Sie Kleinunternehmer sind und keinen Steuersatz berechnen
Das Schreiben der Kleinbetragsrechnung unterscheidet sich von der normalen Rechnung in dem Sinne, dass folgende Angaben wegfallen:
Name und Adresse des Rechnungsempfängers
Rechnungsnummer
Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Ihre Steuernummer
Leistungszeitraum
Lieferzeitpunkt
Sie können unsere Vorlagen für die Kleinbetragsrechnung nutzen und die Angaben, die nicht aufgeführt werden müssen, einfach rauslöschen.
Enthält die Kleinbetragsrechnung (Umsatzsteuer)?
Die Kleinbetragsrechnung enthält eine Umsatzsteuer, es sei denn, sie wird von einem Kleinunternehmer ausgestellt. In diesem Fall muss keine Umsatzsteuer auf der Kleinbetragsrechnung ausgewiesen werden. Die 250 € beziehen sich auf den Gesamtbetrag, den Preis in brutto, der Kleinbetragsrechnung, nicht den Betrag in netto, also inklusive Umsatzsteuer.
Berechtigt die Kleinbetragsrechnung zum Vorsteuerabzug?
Ja, auch die Kleinbetragsrechnung berechtigt zum Vorsteuerabzug. Ein Beispiel für eine Kleinbetragsrechnung ist ein Kassenbon. Bekommen Sie als Selbstständiger also einen Kassenbon, der einer Ausgabe Ihres Geschäfts zuzuordnen ist, können Sie daraus die Vorsteuer ziehen. Kleinbetragsrechnungen wie Kassenbons sollten Sie also unbedingt mit Ihren buchhalterischen Dokumenten aufbewahren . Am Ende des Jahres können Sie diese mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Dies gilt andersherum auch für Ihre geschäftlichen Kunden. Wenn Sie Kleinbetragsrechnungen schreiben, können Ihre Kunden diese Rechnungen später ebenfalls absetzen, wenn sie unter der Grenze von 250 € liegen.
Müssen Sie eine Kleinbetragsrechnung ausstellen?
Sie sind dazu verpflichtet, Ihren Kunden und Auftraggebern Rechnungen auszustellen. Diese brauchen Sie auch für Ihre Unterlagen, damit Ihre Buchhaltung für das Finanzamt nachvollziehbar ist . Nur weil die Rechnung unter 250 € liegt, müssen Sie aber nicht unbedingt eine Kleinbetragsrechnung schreiben. Sie können auch eine ganz normale Rechnung erstellen. Die Kleinbetragsrechnung erfordert etwas weniger Aufwand, aber es bleibt Ihnen überlassen, welche Art der Rechnung Sie wählen. Wenn es sich um grenzüberschreitenden Versandhandel, Reverse-Charge-Leistungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen handelt, dürfen Sie keine Kleinbetragsrechnung ausstellen.