Welche Unternehmensform ist die richtige für mich?
Bei der Wahl der Unternehmensform sollten Sie auf verschiedene Kriterien achten. Je nach Unternehmensgröße und finanziellem Vermögen kommt für Sie vielleicht ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft in Frage.
Die Unternehmensgründung ist ein großer Schritt in Ihrem Leben – entsprechend wichtig ist die Wahl der passenden Unternehmensform. Es gibt:
Unternehmensform abhängig vom Kapital
Mehr erfordert mehr. Das ist meist mit allen Dingen so: Ein größeres Auto erfordert eine größere Garage.
Wenn Sie dies auf die Unternehmensgründung übertragen, bedeutet das, dass eine Kapitalgesellschaft ein Mehr an Kapital, ein Mehr an Verwaltung, ein Mehr an Belegen und ein Mehr an Buchhaltung ist. Für die Gründung einer GmbH, also einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, brauchen Sie beispielsweise 25.000 € Startkapital und für eine AG, also eine Aktiengesellschaft, sogar 50.000 € Startkapital.
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften hingegen müssen Sie kein Startkapital nachweisen – diese Unternehmensformen können Sie also mit relativ geringem Kapital gründen.
Unternehmensform Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die häufigste Unternehmensform bei Gründungen. Ein Einzelunternehmen lässt sich einfach und unkompliziert gründen und ist für alle geeignet, die ihr Unternehmen alleine – also ohne weitere Partner – gründen möchten.
Der Nachteil eines Einzelunternehmens: Sie haften immer persönlich mit Ihrem Privatvermögen. Möchten Sie das nicht, können Sie als Einzelperson auch eine 1-Personen-UG oder eine 1-Personen-GmbH gründen. Mehr dazu finden Sie bei den Kapitalgeselllschaften.
Unternehmensform Personengesellschaft
Wenn Sie knapp bei Kasse sind oder Ihre Unternehmensgröße eine Kapitalgesellschaft nicht erforderlich macht, dann sollten Sie vorzugsweise Personengesellschaften erwägen, da diese kein Startkapital erfordern. Der Nachteil einer Pesonengesellschaft: Sie haften wie bei den Einzelunternehmen immer mit Ihrem Privatvermögen.
Personengesellschaften haben folgende Merkmale gemein:
Kein Mindestkapital für die Gründung
Haftung mit dem gesamten Privatvermögen
Keine rechtliche Selbstständigkeit: die Gesellschaft ist an eine (natürliche) Person geknüpft
Vertretung durch die Gesellschafter selbst
Personengesellschaften im Einzelnen
Zu den Personengesellschaften zählen die Personengesellschaften sowie die Personenhandelsgesellschaften:
1. GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Perfekt für Starter und Kleingewerbetreibende. Die Kleinunternehmerregelung ist hier eine zusätzliche Starthilfe, da Sie unter einem Jahresumsatz von 22.000 € keine Umsatzsteuer. ausweisen müssen.
2. KG – Kommanditgesellschaft: Die KG ist eine Handelsgesellschaft – nur Gründerteams die ein Gewerbe betreiben, können daher eine KG gründen. Als Handelsgesellschaft müssen Sie doppelte Buchführung betreiben. Im Unterschied zur GbR ist die persönliche Haftung auf den Komplementär beschränkt, der Kommanditist haftet nur mit seiner Kapitaleinlage.
3. OHG – Offene Handelsgesellschaft: Die OHG ist ebenfalls eine Handelsgesellschaft und muss sich daher ins Handelsregister eintragen lassen. Das Handelsregister dokumentiert alle Einträge angemeldeter Kaufleute. Jeder kann also Ihren Jahresabschluss und Ihre Bilanz einsehen.
4. Partnergesellschaft: Die Partnergesellschaft eignet sich als Zusammenschluss von Freiberuflern.
Unternehmensform Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften sind in der Gründungsphase deutlich kostenintensiver, da eine Mindestkapitaleinlage erforderlich ist. Diese kann zwischen 1€ (UG) und 50.000€ (AG) variieren. Der Vorteil einer Kapitalgesellschaft liegt für Sie darin, dass Ihre Haftung auf das Firmenvermögen beschränkt ist.
Kapitalgesellschaften zeichnen sich durch folgende Kriterien aus:
Mindestkapitaleinlage für die Gründung erforderlich
Beschränkte Haftung auf das Firmenvermögen
Rechtliche Selbstständigkeit als juristische Person
Vertretung durch den Geschäftsführer / Vorstand
Kapitalgesellschaften im Einzelnen
Als Kapitalgesellschaft gelten folgende Unternehmensformen:
1. UG – Unternehmergesellschaft: Prinzipiell ist eine UG eine Sonderform der GmbH. Mit dem Unterschied, dass zur Gründung nicht 25.000€, sondern nur 1€ nötig sind. Sprich: Sie können auch ohne großes Stammkapital eine UG gründen. Ansonsten ist die UG der GmbH gleichgestellt.
2. GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Die GmbH gilt als klassische Kapitalgesellschaft mit einer Mindestkapitaleinlage von 25.000€. Sie müssen dabei auch die verschärften Pflichten der doppelten Buchführung beachten.
3. AG – Aktiengesellschaft: Die Aktiengesellschaft ist die geeignete Unternehmensform für börsennotierte Unternehmen. Dafür müssen Sie noch tiefer in die Taschen greifen: Das Mindestkapital beträgt 50.000€. Auch hier sind Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Die richtige Unternehmensform - Fazit
Welche Unternehmensform die richtige für Sie ist, hängt von vielen Faktoren ab, vor allem von der Gründerzahl, Verantwortungsbefugnissen, Haftungspräferenzen und Ihrem Kapital. Überlegen Sie sich darum gut, welche Faktoren für Sie relevant sind – und besprechen Sie die Entscheidung nötigenfalls mit Ihrem Steuerberater.