Welche Zahlungsfristen kann ich auf einer Rechnung angeben?
Über die Vereinbarung von Zahlungsfristen können Sie Ihre Zahlungseingänge steuern und ausstehende Rechnungen nachverfolgen. Daher sollten Sie auf Zahlungsfristen auf der Rechnung nicht verzichten.
Zahlungfrist: Was schreibe ich auf die Rechnung?
Eine Zahlungsfrist bzw. ein Zahlungsziel gehört zu den Zahlungsbedingungen, die Sie auf einer Rechnung angeben.
Sie können entweder die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen für Ihre Rechnung nutzen oder mit Ihren Kunden individuelle Fristen vereinbaren.
In jedem Fall sollten Sie stets ein Fälligkeitsdatum auf der Rechnung angeben, sodass Sie den Überblick über ausstehende Zahlungen behalten und bei überfälligen Rechnungen direkt handeln können. Außerdem ist so auch Ihrem Kunden unmissverständlich klar, bis wann er die Rechnung bezahlen muss und wann er in Zahlungsverzug gerät.
In einem guten Rechnungsprogramm können Sie ganz einfach per Mausklick eine Zahlungsfrist für Ihre Rechnungen setzen und haben anhand des aktuellen Rechnungsstatus immer einen Überblick über alle offenen und überfälligen Rechnungen.
Die gesetzliche Zahlungsfrist für Rechnungen
Wer kein Zahlungsziel mit seinen Kunden vereinbart, für den gelten die gesetzlich festgelegten Zahlungsziele. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die gesetzlichen Zahlungsfristen.
Grundsätzlich gilt: Rechnungen sind immer sofort fällig.
Allerdings hat der Gesetzesgeber Ihrem Kunden 30 Tage Zeit eingeräumt, die Rechnung nach Fälligkeit zu bezahlen. Erst wenn diese 30 Tage verstrichen sind, ist Ihr Kunde im Zahlungsverzug.
Unser Tipp: Diese Regelung gilt nur bei einer Rechnung an andere Unternehmen automatisch. Ist Ihr Kunde eine Privatperson, müssen Sie auf der Rechnung auf die Zahlungsfrist von 30 Tagen hinweisen.
Individuelle Zahlungsfrist für die Rechnung vereinbaren
Wenn Ihnen die gesetzliche Frist von 30 Tagen zu kurz oder zu lang ist, können Sie mit Ihrem Kunden eine individuelle Zahlungsfrist vereinbaren.
Sie haben sicher schon Rechnungen gesehen mit Hinweisen wie: „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ oder „Jetzt kaufen, in 6 Monaten bezahlen“. So können Sie Ihrem Kunden entgegenkommen oder aber Ihr Geld früher einfordern.
Wichtig: Eine „Vereinbarung“ ist nicht getroffen, wenn Sie einfach ein beliebiges Zahlungsdatum auf die Rechnung schreiben. Um eine von den gesetzlichen Regelungen abweichende Zahlungsfrist festzulegen, müssen Sie diese vertraglich mit Ihrem Kunden vereinbaren.
Dies gilt allerdings nur bei Zahlungsfristen, die kürzer als die gesetzlich festgelegten 30 Tage sind. Räumen Sie Ihrem Kunden dagegen ein längeres Zahlungsziel ein, kommen Sie ihm entgegen und dürfen dies einfach auf die Rechnung schreiben.