Abschreibung – Was ist eine Abschreibung?

Unter Abschreibungen werden Wertminderungen von betrieblichen Vermögensgegenständen verstanden. Die Abschreibung lässt sich mit unterschiedlichen Methoden berechnen.

In unserem Artikel über Abschreibungsmethoden erfährst du, welche verschiedenen Abschreibungsmethoden es gibt und welche derzeit zulässig sind.

In der Buchhaltung bezeichnet man Wertminderungen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und Umlaufvermögens als Abschreibungen. Diese Wertminderungen beschreiben den Werteverzehr eines Wirtschaftsgutes in Folge seiner Abnutzung.

Gründe für die Abschreibung von Gegenständen

Wirtschaftsgüter unterliegen durch ihre betriebliche Verwendung Abnutzungen. Diese Abnutzungen bzw. Wertminderungen können unterschiedliche Ursachen und Gründe haben:

  • Gebrauch

  • Zeitlich bedingter Verschleiß

  • Witterung

  • Technischer Fortschritt

  • Ablauf von Rechten

Die Wertminderung von Wirtschaftsgütern muss auch in der Buchhaltung richtig gespiegelt werden. Der Vermögensgegenstand wird also in jeder Rechnungsperiode abgewertet (abgeschrieben).

Abschreibungspflichtige Gegenstände

Das Handelsgesetzbuch regelt in § 253 Abs. 2 - 4 HGB, welche Vermögensgegenstände abgeschrieben werden dürfen. Dazu zählen Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens:

  • Grundstücke

  • Gebäude

  • Maschinen

  • Fuhrpark

  • Betriebs- und Geschäftsausstattung

  • Werkzeuge

  • Konzessionen

  • Patente

  • Lizenzen

  • Forderungen

Abgeschrieben werden dürfen die gesamten Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes.

Festlegung der Anschaffungskosten

Es zählt der Netto-Anschaffungspreis. Das gilt auch für Kleinunternehmer, die keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Nebenkosten für Transport und Versicherung zählen zum Anschaffungspreis hinzu. Die aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten setzen sich zusammen aus:

  • Nettopreis: Der Nettopreis bezeichnet den Listenpreis exkl. Mehrwertsteuer.

  • Preiserhöhungen: Preiserhöhungen können z.B. durch Kosten für Sonderausstattung oder Zubehörteilen bedingt sein.

  • Preisminderungen: Die klassische Preisminderung wird durch Skonti oder Rabatte gewährt.

  • Anschaffungsnebenkosten: Unter Anschaffungsnebenkosten fallen alle Kosten, die die Inbetriebnahme des Wirtschaftsgutes erst ermöglichen.

Beispiel:

Der Einzelunternehmer Max Mustermann kauft von seinem Autohändler einen Gebrauchtwagen für die betriebliche Nutzung um 5.200 €. Da er beruflich viel unterwegs ist, lässt er vom Händler noch ein Navigationsgerät einbauen und kann darüber hinaus einen Preisnachlass von 7 % erwirken. Da er das Auto ohne Kennzeichen nicht fahren darf, beantragt er zusätzlich ein neues Nummernschild. Die Anschaffungskosten des Gebrauchtwagens setzen sich nun folgendermaßen zusammen:

Abschreibung über die Abschreibungstabelle (Afa)

Bei vielen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind die Abschreibungsmethode und erwartete Nutzungsdauer in der Abschreibungstabelle AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) festgelegt, um Willkür vorzubeugen.

In dieser Abschreibungstabelle ist beispielsweise festgelegt, dass der Abschreibungszeitraum – also die Nutzungsdauer – für einen PKW 6 Jahre, für einen PC oder ein Notebook 3 Jahre und für Büromöbel 13 Jahre zu betragen hat.

Nach Ablauf der jeweiligen Nutzungsdauer ist das Wirtschaftsgut vollständig abgeschrieben und wird nun nur noch mit einem Restbuchwert von 0 € in der Bilanz ausgewiesen. Selbstverständlich kann das Wirtschaftsgut auch nach Ablauf dieser Zeit noch funktionsfähig sein und betrieblich genutzt werden.

Arten der Abschreibung

Zu den beiden gängigen Abschreibungsarten zählen:

Planmäßige Abschreibungen

Die in § 253 III HGB festgeschrieben Regeln besagen, dass bei Gegenständen des Anlagevermögens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten planmäßig im Wert zu senken sind, sodass der Wert des Vermögensgegenstands auf die Geschäftsjahre verteilt wird, in denen er voraussichtlich genutzt wird.

Beispiel:

Wenn zum Beispiel eine Maschine für 10.000 € gekauft wird, die 10 Jahre genutzt und dann kostenfrei entsorgt werden soll, so ist in jedem der 10 Jahre eine Abschreibung in Höhe von 1.000 € vorzunehmen, wenn diese Maschine linear abgeschrieben wird.

Außerplanmäßige Abschreibung

Neben den planmäßigen Abschreibungen, die bei Anschaffung der Maschine bestimmt werden, sind in einigen Fällen außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen. Dies ist dann der Fall, wenn der Wert des Vermögensgegenstands langfristig sinkt, zum Beispiel bei Beschädigung einer Maschine oder wenn der Wert von Wertpapieren sinkt.

Beispiel:

Die Anschaffungskosten einer Maschine betragen 10.000 €. Die Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. In den ersten 3 Jahren wird die Maschine ordnungsgemäß linear abgeschrieben, sodass sie im 4. Jahr nur noch einen Restbuchwert von 7.000 € aufweist. Leider geht die Maschine in diesem Jahr irreparabel kaputt. Im Rahmen einer außerplanmäßigen Abschreibung kann die Maschine nun mit ihrem Restbuchwert von 7.000 € vollständig abgeschrieben werden.

Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)

Ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) bezeichnet einen Gegensatz mit Nettoanschaffungswert von bis zu 1.000 €.

Für die Abschreibung von GWG gibt es besondere Bedingungen und Vorschriften:

  • Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 EUR ohne Verzeichnis

  • Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 EUR mit Verzeichnis

  • Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 250 EUR netto sind sofort absetzbar

Abschreibungen in der Buchhaltung

Abschreibungen werden in dem Jahr, in dem sie vorgenommen werden, als Aufwand verbucht. Auf diese Weise werden sozusagen die Periodenergebnisse verstetigt, indem die Kosten für die Anschaffung nicht in einzelne Geschäftsjahre einfließen, sondern auf alle Nutzungsjahre verteilt werden.

Dies hat zur Folge, dass Abschreibungen den Gewinn eines Unternehmens senken.

Beispiel:

Ein Unternehmen kauft einen neuen PC für 800 € in bar und schreibt diesen PC nun laut Afa-Tabelle über 3 Jahre ab.

Der Buchungssatz in der Bilanz zum Zeitpunkt des Kaufes lautet folgendermaßen:

Betriebs- und Geschäftsausstattung 800 € an Kasse 800 €.

Der Buchungssatz für die Abschreibung im ersten Nutzungsjahr lautet nun:

Abschreibung 266,67 € an Betriebs- und Geschäftsausstattung 266,67 €.