Was sind Aufwand und Ertrag?
Aufwand und Ertrag bezeichnen die Summe (Auszahlung) aller betrieblich veranlassten Leistungen eines Unternehmens.
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Unter Aufwand und Ertrag wird die Summe der betriebswirtschaftlichen Leistungen eines Unternehmens verstanden, also sämtlicher Gewinn. Dazu zählen Einnahmen, also Auszahlungen, aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen sowie Bestandserhöhungen.
Was ist ein betriebsbedingter Ertrag / Aufwand?
Man unterscheidet zwischen betriebsbedingten Erträgen (Betriebsertrag) und nichtbetrieblichen Erträgen (neutraler Ertrag) sowie Betriebsaufwendungen und neutrale Aufwendungen. Darunter werden alle Erträge und Aufwendungen verstanden, die aus der betrieblichen Leistung heraus entstehen.
Betriebsbedingte Erträge
Beispiele für betriebsbedingte Erträge sind:
Erhöhung des Warenbestands
Umsatzerlöse (7 % / 19 %)
Zinserträge
Betriebsbedingte Aufwendungen
Zu den betriebsbedingten Aufwendungen zählen beispielsweise:
Verringerung des Warenbestands
Aufwendungen für Löhne und Gehälter
Aufwendungen für Büromaterial
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Zinsaufwendungen
Was ist ein nicht betrieblicher Aufwand / Ertrag?
Neben den betriebsbedingten Aufwendungen und Erträgen gibt es auch nichtbetriebliche. Sie umfassen alle Erträge und Aufwendungen, die nicht aus dem betrieblichen Leistungsprozess einer Periode entstehen. Sie finden sich beim Jahresabschluss daher auch nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wieder.
Nichtbetriebliche Erträge
Die nichtbetrieblichen Erträge lassen sich in vier Kategorien einordnen:
Betriebsfremde Erträge, z.B. Mieterträge aus betriebsfremden Grundstücken
Periodenfremde Erträge, z.B. Steuer-Rückerstattungen, Anzahlungen
Außerordentliche Erträge, z.B. Kursgewinne
Bewertungsbedingte Erträge, z.B. Erträge aus Zuschreibungen
Nichtbetriebliche Aufwendungen
Beispiele in den Kategorien für nichtbetriebliche Aufwendungen sind:
Betriebsfremde Aufwendungen, z.B. Spenden an Vereine
Periodenfremde Aufwendungen, z.B. Steuer-Nachzahlungen, Vorauszahlungen
Außerordentliche Aufwendungen, z.B. Kursverluste, Diebstahl oder Forderungsausfälle
Bewertungsbedingte Aufwendungen, z.B. Sonder-Afa
Ertrag und Aufwand vs. Einnahme und Ausgabe
Erträge können gleichzeitig Einnahmen sein, müssen es aber nicht. Umgekehrt gilt dies auch für Aufwendungen und Ausgaben.
Ertrag und Einnahme
Verkauft ein Unternehmen einem anderen Unternehmen Ware in Bar, entsteht gleichzeitig ein Ertrag und eine Einnahme.
Auch wenn ein Unternehmen Ware auf Rechnung verkauft, entstehen sowohl Ertrag als auch Einnahme, da mit kurzfristigem Zahlungseingang gerechnet werden kann (< 1 Jahr).
Ertrag, aber keine Einnahme
Produziert ein Unternehmen Ware auf Lager, entsteht durch die Bestandserhöhung zwar ein Ertrag, aber da die Ware noch nicht verkauft wurde, keine Einnahme.
Einnahme, aber kein Ertrag
Verkauft ein Unternehmen einem anderen Unternehmen Ware auf Ratenzahlung (> 1 Jahr), entsteht mit der ersten Ratenzahlung eine Einnahme, aber kein Ertrag. Der Ertrag entsteht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs der Ware.
Zahlt ein Unternehmer von seinem Privatkonto Geld in das Unternehmen ein, entsteht ebenfalls eine Einnahme (Privateinlage) aber kein Ertrag, da das Geld nicht durch das Unternehmen erwirtschaftet wurde.
Ertrag und Aufwand in der Buchführung
Anders als bei der Einnahmen-Überschuss Rechnung (EÜR) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nicht Einnahmen und Ausgaben, sondern Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt. Dabei werden jedoch nur die betrieblichen Aufwendungen und Erträge berücksichtigt. Die Differenz von betrieblichem Aufwand und Ertrag in einer Periode ergibt den Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag (Gewinn/Verlust).
In der GuV werden die Aufwände auf der linken Seite (im Soll) gebucht, während die Erträge rechts ins Haben eingehen. Der so genannte Standardkontenrahmen gibt an, nach welchen Kategorien Aufwendungen und Erträge getrennt werden.
Mögliche Ertrags- und Aufwandskonten in der GuV sind in der Grafik dargestellt: