Bilanz – Was ist eine Bilanz?
Die Bilanz bzw. Bilanzierung stellt eine Übersicht über alle Vermögensbestandteile eines Unternehmens sowie über die Herkunft des Kapitals dar. Die Bilanz ist vom Aufbau her das Herz der doppelten Buchführung.
Wer muss eine Bilanz erstellen?
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und die Bilanz stellen die Hauptbestandteile des Jahresabschluss eines Unternehmens dar. Eine Bilanzpflicht hat allerdings nicht jedes Unternehmen oder selbstständig Tätige. Sie hängt von drei Faktoren ab:
dem Gewinn
dem Eintrag ins Handelsregister
Schaut man sich speziell Einzelunternehmer an, gilt es auch hier zu unterscheiden. Einzelunternehmer ist nicht gleich Einzelunternehmer. So gibt es:
Eingetragene Kaufleute
Für Kleinunternehmer ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreichend. Wird weniger als 22.000 € im Jahr erwirtschaftet, ist auch eine EÜR nicht nötig. Auch Freiberufler müssen keine Bilanz erstellen. Anders sieht es dagegen für eingetragene Kaufleute aus.
Kaufleute, die ins Handelsregister eingetragen sind, müssen, wenn sie einen bestimmten Umsatz und Gewinn erreichen eine Bilanz erstellen.
Definition – Wie sieht eine Bilanz aus? Aktiva Passiva
Um dem System der doppelten Buchführung zu entsprechen, hat die Bilanz zwei Seiten zum Lesen. In den Aktiva wird der buchhalterische Wert aller Vermögensgegenstände dargestellt, man spricht dabei auch von „Mittelverwendung“.
Die Mittelherkunft kann man in den Passiva ablesen. Der Wert aller Aktiva wird als Bilanzsumme bezeichnet. Er entspricht in einer korrekt aufgestellten Bilanz exakt dem Wert aller Passiva – wie einer Waage. Darauf deutet auch die Herkunft des Worts her: »bilancia« heißt auf Italienisch Waage oder Gleichgewicht.
Die Bilanz hat damit eine T-Form. Auf der linken Seite des Ts werden die Aktiva aufgeführt. Auf der rechten Seite stehen die Passiva. Die Bilanzsumme wird doppelt aufgeführt – sowohl unter den Aktiva als auch unter den Passiva.
Zu dem Vermögen auf der linken Seite gehören beispielsweise Immobilien, Büroausstattung oder das Guthaben auf dem Geschäftskonto. Auf der rechten Seite wird aufgeführt, womit die linke Seite finanziert wird. Die Struktur der Bilanz ist in §266 HGB festgeschrieben.
Bilanzen: Anlagevermögen und Umlaufvermögen
Auf der linken Seite der Bilanz wird zwischen Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden. Anlagevermögen sind Vermögen, die dauerhaft bzw. sehr lange im Unternehmen bleiben wie Grundstücke, Maschinen oder Büroausstattung.
Zu Umlaufvermögen dagegen zählen Vermögen auf dem Konto, Bargeld oder Materialien, die kurzfristig verbraucht werden.
Bilanz einsehen: Eigenkapital und Fremdkapital
Auf der Passivseite wird in Eigen- und Fremdkapital unterschieden. Das Eigenkapital wird über dem Fremdkapital aufgeführt.
Es gilt sowohl für Aktiva und Passiva: Je länger etwas im Betrieb bleibt, desto weiter oben steht es in der Bilanz. So stehen zum Beispiel langfristige Anleihen über kurzfristigen Krediten.
Funktionen der Bilanz
Grundsätzlich werden drei Funktionen einer Bilanz unterschieden:
Die Informationsfunktion ist schon fast durch ihren Namen selbsterklärend. Durch Weitergabe der Bilanz können Interessensgruppen schnell und verlässlich über die aktuelle Vermögenslage eines Unternehmens aufgeklärt werden. Zielgruppen können zum Beispiel Aufsichtsbehörden, Banken oder Investoren sein.
Im Rahmen der Dokumentationsfunktion dient die Bilanz der Nachprüfbarkeit von Geschäftsvorgängen, vor allem um rechtliche Vorgaben zu erfüllen.
Durch ihre Gewinnermittlungsfunktion ist es mit der Bilanz möglich, den Überschuss in einer bestimmten Periode zu ermitteln.
Der Ersteller der Bilanz hat rechtliche Vorgaben und Spielräume. Es ist somit unter Umständen möglich, dass zwei auf den ersten Blick „gleich gute“ Unternehmen in Wahrheit ganz unterschiedlich stark sind. Perfekt erfüllt ihre drei Funktionen keine Bilanz.