Digitale Signatur – Was ist eine digitale Signatur?

Eine digitale Signatur, elektronische Signatur oder digitale Unterschrift ersetzt auf einer Rechnung die manuelle Unterschrift und wird digital erstellt. Die digitale Signatur dient dem Rechnungsempfänger zur Identifizierung des Absenders.

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Eine digitale Signatur ist eine elektronische Unterschrift, mit der der Empfänger einer elektronischen Nachricht den Absender eindeutig identifizieren kann.

Die digitale Unterschrift lässt sich mittels eines Computers oder online erstellen. Sie dient damit als Ersatz für die manuelle Unterschrift, mit der Absender traditionell ihre Authentizität nachweisen.

Die digitale Signatur und ihre Vorteile

Gerade für die öffentliche Hand bietet die digitale Signatur viele Vorteile, denn sie ermöglicht es z.B. Behörden, Formulare automatisiert und direkt über ein Online-System zu erhalten.

Vorteile für den Empfänger:

  • Zeitersparnis durch effizientere Bearbeitung von elektronischen Daten

  • Kostenersparnis durch wegfallende Kopier-, und Sortiertätigkeit

  • Mehr Sicherheit durch fälschungssichere Unterschrift

Vorteile für den Sender:

  • Zeitersparnis durch Online-Übermittlung von Formularen und Anträgen statt Postweg

  • Kostenersparnis durch wegfallende Druck-, und Portokosten

  • Mehr Sicherheit durch fälschungssichere Unterschrift

Funktionsweise der digitalen Signatur

Die digitale Signatur erlaubt es dem Empfänger einer Nachricht, die Unterschrift und Echtheit einer elektronischen Nachricht zu überprüfen.

Damit ist es faktisch unmöglich, eine Signatur zu fälschen. Außerdem gibt die digitale Signatur dem Empfänger die Sicherheit, dass die Unterschrift des Senders rechtsgültig und nichtbestreitbar ist.

Digitale Signatur: Das Prinzip der asymmetrisches Verschlüsselung

Um die Sicherheit der digitalen Signatur zu garantieren, wird dafür ein besonderes Prinzip angewendet: Die asymmetrische Verschlüsselung.

Funktionsweise der asymmetrischen Verschlüsselung

Zur Verschlüsselung von Nachrichten werden in der Regel zwei Schlüssel benötigt: Einer zum Verschlüsseln und ein anderer zum Entschlüsseln. Eine verschlüsselte Nachricht ist erstmal unlesbar und kann nur durch Entschlüsselung wieder lesbar gemacht werden.

Dabei soll durch mathematische Verfahren gewährleistet sein, dass man von dem „Verschlüssel-Schlüssel“ nicht auf den „Entschlüssel-Schlüssel“ schließen kann. Diese Eigenschaft erlaubt es, dem potenziellen Empfänger einer Nachricht, seinen Verschlüssel-Schlüssel zu veröffentlichen.

Der Absender kann dann eine Nachricht schreiben und mit dem öffentlichen Verschlüssel-Schlüssel des Empfängers verschlüsseln, sodass die Nachricht nur noch von dem Empfänger mit dessen privaten Entschlüssel-Schlüssel lesbar ist.

Asymmetrische Verschlüsselung bei digitalen Signaturen

Populäre asymmetrische Verfahren zur digitalen Signatur arbeiten wie Verschlüsselungsverfahren, nur dass sie quasi „umgekehrt“ laufen.

Die üblichen Verfahren zur digitalen Signatur laufen nach Verfahren ab, die auf der asymmetrischen Verschlüsselung beruhen. Hier allerdings ist der Verschlüssel-Schlüssel privat, während der Entschlüssel-Schlüssel öffentlich ist.

Wenn der Schlüssel zur Verschlüsselung nur von einer Person eingesetzt wird, so können die Empfänger, die die Nachrichten mit dem passenden Verschlüssel-Schlüssel lesbar machen, sicher sein, dass die Nachricht von dem Besitzer des Verschlüssel-Schlüssels stammt.

Anwendungsbereiche für die digitale Signatur

Digitale Signaturen finden in vielen Fällen Anwendung, vor allem im Rechtsverkehr und steuerrelevanten Bereichen:

  • Online-Abwicklung von öffentlichen Ausschreibungen

  • Elektronischer Rechtsverkehr

  • Online-Mahnwesen

  • Steuererklärung online (Elster)

Bis 2011 war es auch notwendig, eine elektronische Rechnung mit einer digitalen Signatur zu versehen. Dies ist mittlerweile überholt: Eine Rechnung ist auch ohne digitale Signatur gültig.