Durchlaufende Posten – Was sind durchlaufende Posten?
Durchlaufende Posten sind Geldbeträge, die zwar in ein Unternehmen eingehen, aber in genau gleicher Höhe wieder an Dritte weitergegeben werden.
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Durchlaufende Posten berühren den Betriebszweck nicht und zählen auch nicht zu den Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Als Unternehmer ist man verpflichtet, die Beträge weiterzuleiten sowie die durchlaufenden Posten in der Buchhaltung zu erfassen.
Wie erkennt man durchlaufende Posten?
Durchlaufende Posten werden durch einen Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen Unternehmers eingenommen bzw. ausgegeben.
Durchlaufende Posten sind beispielsweise:
die Zahlung für eine Immobilie auf das Anderkonto eines Notars. Bei Erfüllung der Vertragsbedingungen leitet der Notar dieses Geld an den Verkäufer der Immobilie weiter.
einbehaltene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge von Mitarbeitern. Diese müssen dann an das Finanzamt bzw. die Krankenkasse weitergeleitet werden.
Betriebsausgaben, die man an Dritte weiterberechnet (z.B. Portokosten, Verpackungskosten, Reisekosten, Telefongebühren, etc.) gelten dagegen nicht als durchlaufende Posten.
Beispiel: Eine Baufirma kauft Material für den Bau eines Gebäudes ein. Den Kauf tätigt das Unternehmen im eigenen Namen. Dann stellt es diese Materialkosten dem Auftraggeber in Rechnung. Es handelt sich dabei um Betriebsausgaben bzw. Betriebseinnahmen, nicht um durchlaufende Posten.
Wie müssen durchlaufende Posten in der Buchhaltung erfasst werden?
Da es sich bei durchlaufenden Posten nicht um Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen handelt, wird auf sie keine Umsatzsteuer erhoben.
Als Unternehmer muss man dennoch unbedingt dem Finanzamt nachweisen können, dass es sich bei bestimmten Geldbewegungen um durchlaufende Posten handelt. Dazu müssen folgende Informationen vermerkt werden:
geflossener Betrag
Datum des Geldeingangs sowie des Geldausgangs
Zweck des durchlaufenden Postens
Name und Anschrift der Person, in deren Namen und für deren Rechnung man den Betrag eingenommen bzw. ausgegeben hat
Ohne diese Angaben erkennt das Finanzamt die Geldbewegungen nicht als durchlaufenden Posten an.
Gehören durchlaufende Posten in die Einnahmenüberschussrechnung?
Da durchlaufende Posten nicht als Betriebseinnahmen oder -ausgaben gelten, haben sie keinen Einfluss auf die Gewinnermittlung. Daher sind sie für eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) auch nicht relevant.
Wie müssen durchlaufende Posten in der Bilanz erscheinen?
Die Beträge von durchlaufenden Posten müssen auf einem gesonderten Verrechnungskonto gebucht werden. Bei der Bilanzierung muss ein durchlaufender Posten dann auf der Aktivseite sowie auf der Passivseite mit einem Betrag in gleicher Höhe aktiviert bzw. passiviert werden. Dabei sollte man unbedingt durch Hinweise oder identische Bezeichnungen sicherstellen, dass die Beträge richtig zugeordnet werden können.
Wurde ein durchlaufender Posten zum Bilanzstichtag noch nicht vollständig abgewickelt, sollte der Unternehmer eine Forderung ausweisen. So kann eine Gewinnauswirkung verhindert werden.