Einkommensteuer – Was ist die Einkommensteuer?
Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, die in Deutschland auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Sie stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates dar.
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Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, die auf das Einkommen aller natürlichen Personen erhoben wird. Grundsätzlich gilt, dass Selbstständige Einkommenssteuer zahlen und Arbeitsnehmer, die angestellt sind, zahlen Lohnsteuer. Der Arbeitgeber, falls Sie einen haben, führt Ihre Steuern hierbei automatisch an das Finanzamt ab. Die Einkommensteuertabelle, die für jedes Jahr neu erstellt wird, zeigt den Arbeitnehmern die Höhe des Lohnsteuerabzugs auf einen Blick an.
Bei einer selbstständigen Arbeit ist dies nicht der Fall. Die Höhe der Einkommenssteuer wird von einem Steuerberater oder Ihnen selbst ausgerechnet. Dann müssen Sie bzw. Ihr Steuerberater die Summe an das Finanzamt melden. Der Betrag muss dann von Ihnen an das Finanzamt überwiesen werden oder er wird eingezogen.
Das Gegenstück zur Einkommensteuer ist für Kapitalgesellschaften (vor allem GmbHs und Aktiengesellschaften) die Körperschaftsteuer.
Das Prinzip der Einkommensteuer
Alle natürlichen Personen müssen ihr Einkommen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit versteuern. Grundlage zur Besteuerung bildet das Einkommensteuergesetz (EStG). Darin sind auch die Prinzipien des Einkommensteuerrechts geregelt:
Besteuerung nach Leistungsfähigkeit: Das Leistungsfähigkeitsprinzip besagt, dass einkommensteuerpflichtige Personen nur nach ihrer individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit belastet werden dürfen.
Welteinkommensprinzip: Besteuert wird nach dem Welteinkommensprinzip, d.h. Steuerpflichtige werden mit ihrem weltweiten Gesamteinkommen im Land ihres Wohnsitzes besteuert.
Nettoprinzip: Das Nettoprinzip legt fest, dass nur Nettoeinnahmen – also Einnahmen abzüglich von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, besteuert werden dürfen.
Prinzip der gestaffelten Steuersätze: Einkommen in Deutschland wird progressiv, d.h. gestaffelt versteuert: Der Steuersatz steigt in Abhängigkeit vom Einkommen.
Periodizitätsprinzip: Nach dem Periodizitätsprinzip wird Einkommen getrennt nach Perioden – ohne Rücksicht auf vorherige oder spätere Perioden – versteuert.
Welche Einkommen müssen versteuert werden?
Um das versteuerbare Einkommen zu ermitteln, werden die Einkünfte aus unterschiedlichen Einkunftsarten zusammengerechnet. Dabei ist zu beachten, dass für die jeweiligen Steuerarten unterschiedliche Freigrenzen und Freibeträge existieren.
Sie können selbst berechnen, wie viel Einkommenssteuer Sie zahlen müssen. Im Internet gibt es Steuerrechner, Lohnsteuerrechner und Einkommensteuerrechner mit denen Sie Ihre individuellen Abgaben ermitteln können.
Die einzelnen Einkunftsarten sind:
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13–14a EStG)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15–17 EStG)
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG, hierunter fallen auch unternehmerische Einkünfte, solange sie in Personengesellschaften erzielt werden)
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§§ 19–19a EStG, hierunter wird i.d.R. das Gehalt von Arbeitnehmern verbucht)
Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
Sonstige Einkünfte (§§ 22–23 EStG)
Höhe & Freibetrag der Einkommensteuer
Die Höhe der Einkommensteuer ist abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Für niedrige Einkommen gilt dabei ein Freibetrag: Liegt das Einkommen unter dem Freibetrag von 9.744 € (Stand 2021) fällt keine Einkommensteuer an. Dabei ist es unerheblich, ob das Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit stammt.
Einkommensteuer für Unternehmer
Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen von Unternehmern berechnet. Betriebsausgaben mindern den Gewinn und damit auch das zu versteuernde Einkommen von Unternehmen.
Zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben zählen:
Personalkosten (Gehalt, Lohn)
Abschreibungen
Einkäufe von Waren und Dienstleistungen
Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
Mietkosten
Abziehbare Vorsteuer
Abgeführte Umsatzsteuer
PKW-Kosten
Einkommensteuererklärung für Unternehmer
Die Steuererklärung ist für Unternehmer oft mit viel Aufwand verbunden. Ausgefüllt werden muss eine Vielzahl an Dokumenten und Anlagen. Neben der Einkommensteuererklärung sind zum Jahresende auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung und eine Gewerbesteuererklärung (für Gewerbetreibende) fällig.
Zur Einkommensteuererklärung zählen:
Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung
Im Mantelbogen zur Steuererklärung müssen viele persönliche Angaben getätigt werden. Hinzu kommen Angaben für Sonderausgaben wie Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen.
Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Gewerbetreibende müssen neben dem Mantelbogen die Anlage G ausfüllen. Hier wird der erzielte Gewinn des Geschäftsjahres angegeben. Außerdem besteht die Möglichkeit auf Steuerermäßigungen, z.B. durch Abzug der Gewerbesteuer von der Einkommensteuer.
Anlage S – Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Freiberufler füllen neben dem Mantelbogen die Anlage S aus. Sie ist etwas kürzer als Anlage G, folgt aber dessen Schema.
Gewinnermittlung über EÜR oder GuV
Zusätzlich müssen Unternehmer ihrer Einkommensteuererklärung auch eine Gewinnermittlung beilegen. Unter einem Umsatz von 22.000 € genügt eine formlose Gewinnermittlung.
Nachdem Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgegeben haben, erhalten Sie ein paar Tage bis Wochen später einen Einkommensteuerbescheid. In diesem ist angegeben, ob Sie nachzahlen müssen oder im besten Fall eine Rückzahlung bekommen.
Eine Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuss Rechnung (EÜR) wird von Freiberuflern oder Gewerbetreibenden ohne Kaufmannseigenschaften mit weniger als 600.000 € Jahresumsatz bzw. 60.000 € Gewinn vorgenommen.
Alle anderen sind im Rahmen der doppelten Buchführung zur Abgabe einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) verpflichtet.