Einnahmen Überschuss Rechnung (EÜR) - Was ist eine EÜR?
eingenommenDie Einnahmen Überschuss Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung. Dabei werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt.
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Die Einnahmenüberschussrechnung / Einnahmen Überschuss Rechnung / EÜR ist ein gesetzliches Formular des Finanzamts zur Gewinnermittlung im Rahmen der einfachen Buchführung. Ihr Pendant im Rahmen der doppelten Buchführung bildet die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Wer muss eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) machen?
Prinzipiell müssen Unternehmer ihren Gewinn über die GuV ermitteln. Bestimmte Unternehmer sind von dieser Pflicht zur doppelten Buchführung jedoch befreit. Sie erstellen stattdessen eine einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG.
Folgende Unternehmer dürfen eine EÜR erstellen:
Gewerbetreibende ohne Kaufmannseigenschaften mit einem Umsatz von weniger als 600.000 € jährlich und einem Gewinn von weniger als 60.000 € jährlich
Grundprinzip: Wie erstellt man eine Einnahmen Überschuss Rechnung?
Wer die einfache Buchführung mittels Einnahmen Überschuss Rechnung anwenden darf, wurde bereits besprochen.
Im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird dargestellt, wie und woraus sich der Gewinn eines Unternehmens zusammensetzt. Dazu werden die Gesamtausgaben von den Gesamteinnahmen abgezogen. Übrig bleibt der Gewinn bzw. der Verlust.
So setzen sich Gesamteinnahmen und -ausgaben zusammen:
Gesamteinnahmen = Geschäftseinnahmen + eingenommene Umsatzsteuer
Gesamtausgaben = Betriebsausgaben + gezahlte Vorsteuer
Gliederung der Einnahmen Überschuss Rechnung: Die Anlage EÜR
Die Einnahmen Überschuss Rechnung findet sich in der Steuererklärung unter dem Titel Anlage EÜR.
Diese Anlage EÜR muss vom Unternehmer ausgefüllt und dann elektronisch gemeinsam mit der Steuererklärung versendet werden.
Wie die vereinfachte Grafik zeigt, unterliegt die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) einer dreiteiligen Gliederung:
1.) Gewinnermittlung
Die Gewinnermittlung ist der umfassendste Teil der EÜR. Damit wird genau erläutert und angeführt, wie und woraus sich der Gewinn eines Unternehmens zusammensetzt.
2.) Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben in der EÜR behandeln stille Rücklagen und Reserven. Sie entstehen durch eine Unterbewertung des Vermögens / Überbewertung der Schulden.
3.) Zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen
Zu den zusätzlichen Angaben der Einnahme Überschuss Rechnung zählen getätigte Privatentnahmen und Privateinlagen.
Grundprinzipien der Einnahmenüberschussrechnung
Die Gewinnermittlung im Rahmen der EÜR folgt gewissen Prinzipien und Grundlagen.
Gewinnermittlung nach EÜR
Grundlage der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bilden alle jährlich anfallenden betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Die EÜR stellt beide Posten einander gegenüber und ermittelt dadurch den Gewinn bzw. Verlust eines Unternehmens.
Zuflussprinzip und Abflussprinzip in der EÜR
Für die Entstehung von Einnahmen und Ausgaben in der Einnahmen Überschuss Rechnung (EÜR) ist nicht das Datum der Rechnungsstellung ausschlaggebend, sondern das Datum der tatsächlichen Zahlung. Diese Methode nennt sich auch Zuflussprinzip bzw. Abflussprinzip.
Die EÜR unterscheidet sich grundlegend von der GuV, bei der nicht der Zeitpunkt der Zahlungsflüsse, sondern der Zeitpunkt der Entstehung von Forderungen und Verbindlichkeiten ausschlaggebend ist.
Beispiel zum Zuflussprinzip / Abflussprinzip:
Der Kleinunternehmer Thomas Müller erhält am 20. November 2017 eine Rechnung über 1.000 Euro, die er aber erst am 14. Januar 2018 per Überweisung begleicht. Herr Müller darf die Ausgabe daher auch erst im Januar 2018 erfassen.
Ausnahme: Werden wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.B. Miete, Gehälter) innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem 31. Dezember getätigt, werden sie dem Wirtschaftsjahr zugerechnet, in das sie wirtschaftlich auch gehören.
Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungspflichten der EÜR
Grundlage der einfachen Buchführung mit Einnahme Überschuss Rechnung (EÜR) bildet die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben auf Basis von Belegen. Unternehmer müssen dazu gewissen Aufbewahrungspflichten nachkommen. Für Original-Belege gilt beispielsweise eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
In § 4 Abs. 3 EStG finden sich keine gesetzlichen Regelungen zur Aufzeichnungspflicht. Für die amtliche Prüfung ist die Bereitstellung der entsprechenden Belege auf Nachfrage ausreichend.
In einigen Sonderfällen müssen jedoch zusätzliche Aufzeichnungen gemacht werden:
Getrennte Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben
Einnahmen und Ausgaben müssen nach ihrem jeweiligen Steuersatz (19 %, 7 %, 0 %) getrennt aufgezeichnet werden.
Anlageverzeichnis für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter
Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (beispielsweise Grundstücke) müssen in ein Anlageverzeichnis aufgenommen werden.
Abschreibungsübersicht für abnutzbare Wirtschaftsgüter
Falls abnutzbare Anlagegüter (z.B. Betriebs-PKW, PC, Tablet, etc.) abgeschrieben werden, muss eine Abschreibungsübersicht erstellt werden, die das Anschaffungsdatum, den Kaufpreis und die Abschreibungsdauer enthalten.
Aufzeichnung von beschränkt absetzbaren Ausgaben
Nicht oder nur beschränkt absetzbare Betriebsausgaben wie ein häusliches Arbeitszimmer oder Bewirtungen müssen getrennt erfasst werden.
Erfassung von geringwertigen Wirtschaftsgütern über 250 €
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von über 250 € netto sind in einem getrennten Verzeichnis zu erfassen.
EÜR: Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
Die Gewinnermittlung in der Einnahmen Überschuss Rechnung (EÜR) erfolgt durch Abzug der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen.
Folgende Positionen können als Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in der Anlage EÜR anfallen:
Betriebseinnahmen:
Sachentnahmen
Betriebseinnahmen zum allgemeinen / ermäßigten Umsatzsteuersatz
Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen
Private Kfz-Nutzung
Private Telefonnutzung
Vereinnahmte Umsatzsteuer
Auflösung von Rücklagen
Betriebsausgaben:
Gehälter, Löhne für Mitarbeiter
Bezogene Dienstleistungen (netto)
Wareneinkäufe (netto)
Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
Kfz-Kosten
Abziehbare Vorsteuer
Miete für Geschäftsräume
Im Kalenderjahr an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer
Eingeschränkte abziehbare Betriebsausgaben (Bewirtungskosten, Geschenke)
Die Einnahmen Überschuss Rechnung (EÜR) in der Steuererklärung
Die Einnahmen Überschuss Rechnung ist Teil der Steuererklärung. Für die Steuererklärung sind aber auch noch andere Formulare und Anlagen relevant.
Die Steuererklärung umfasst in der Regel mindestens folgende fünf Dokumente:
1. Mantelbogen zur Steuererklärung
Auf dem Mantelbogen der Steuererklärung werden alle allgemeinen Angaben gemacht, z.B. Name und Anschrift, Steuernummer, Familienstand etc.
2. Anlage G (Gewerbetreibende) oder Anlage S (Freiberufler)
Je nach Unternehmensform muss entweder die Anlage G oder die Anlage S ausgefüllt werden. Gewerbetreibende wählen Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Freiberufler Anlage S – Einkünfte auf selbstständiger Arbeit.
3. Gewinnermittlung mit Einnahmen Überschuss Rechnung (EÜR)
Die Gewinnermittlung ist zentraler Teil der Steuererklärung. Wer zur Gewinnermittlung eine Einnahmen Überschuss Rechnung abgeben muss, füllt die Anlage EÜR aus.
4. Umsatzsteuerjahreserklärung
Neben der Einkommensteuererklärung mit Anlage G/S und EÜR muss zusätzlich eine Umsatzsteuerjahreserklärung eingereicht werden.
5. Gewerbesteuererklärung
Gewerbetreibende müssen zusätzlich zur Anlage G auch noch eine Gewerbesteuererklärung abgeben.
Diese fünf Dokumente sind die Basis für eine Steuererklärung als Unternehmer. Die Einnahmen Überschuss Rechnung (EÜR) ist nur ein Teil davon, wenn auch ein wichtiger.
Es kann außerdem nötig sein, noch weitere Formulare auszufüllen. Wer beispielsweise Einkünfte aus Kapitalvermögen hat, muss auch noch die Anlage KAP abgeben.