Finanzamt – Was ist das Finanzamt?

Das Finanzamt ist die unterste Ebene der Finanzverwaltung. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählt die Verwaltung der Steuern sowie deren Festsetzung und Eintreibung.

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Was macht das Finanzamt eigentlich genau? Was sind seine Aufgaben und Befugnisse? Und worin liegt der Unterschied zwischen dem Betriebsstätten- und dem Wohnsitzfinanzamt?

Die umgangssprachliche Bezeichnung als „Finanzamt“ ist im engeren Sinne eigentlich gar nicht richtig. Vielmehr handelt es sich um die Finanzverwaltung, die ihrerseits wieder in Ämter für Finanzen der einzelnen Städte aufgegliedert ist.

Es handelt sich hierbei um Behörden der Länder, die grundsätzlich für alle Steuerangelegenheiten zuständig sind, für die nicht der Bund, die Bundesfinanzbehörden oder die Gemeinden verantwortlich sind. Dabei stellen die einzelnen Ämter die unterste Ebene der Finanzverwaltung dar.

Aufgaben des Finanzamts

Die wichtigste Aufgabe des Finanzamts umfasst die Verwaltung der Steuern. Dazu gehört sowohl die Festsetzung als auch die Eintreibung der Steuern.

Zunächst wird hierzu ein Bescheid erlassen, der genau bezeichnet, ob die Person, die die Steuererklärung abgegeben hat, überhaupt steuerpflichtig ist und wenn ja, wie hoch die jeweilige Steuerschuld ist.

Dies betrifft nicht nur die einzelne natürliche Person, die eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss, sondern auch Gewerbetreibende oder Unternehmen, die von der Gewerbe- oder Umsatzsteuer betroffen sind.

Steuereintreibung durch das Finanzamt

Kommt der Steuerpflichtige seiner Steuerschuld nicht nach, treibt das Finanzamt die Steuern auch selbst ein.

Dies erfolgt durch sämtliche zur Verfügung stehenden Zwangsmittel und kann sogar dazu führen, dass die Konten des Steuerpflichtigen gepfändet werden oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.

Darüber hinaus werden in vielen Behörden der Finanzverwaltung auch weitere Serviceangebote für die Bürger bereitgehalten. Davon umfasst sind Broschüren, Merkblätter und die Erteilung von Auskünften zu Steuerangelegenheiten.

Bei Problemen und Fragen bezüglich der Steuer kann man sich somit immer an die zuständige Behörde wenden.

Betriebsstättenfinanzamt

Bei dem Betriebsstättenfinanzamt handelt es sich um die Behörde, in deren Bezirk der Arbeitgeber seine lohnsteuerpflichtige Arbeitsstätte hat. Hier muss die Lohnsteuererklärung abgegeben werden. Die einbehaltene Lohnsteuer ist hier abzuführen.

Entscheidend ist nicht der Ort, an dem die Lohnsteuer berechnet wird, sondern der Ort, an dem die entscheidenden Werte, die hierzu eingegeben werden, festgestellt werden oder die für die Lohnabrechnung entscheidenden Bestandteile des Entgelts festgestellt werden.

Auch deine übrigen Steuern, die im Zusammenhang mit deinem Unternehmen anfallen, müssen bei diesem Finanzamt gemeldet werden, im Regelfall also die Umsatzsteuer.

Für die Gewerbesteuer ist in der Regel die Gemeinde zuständig und wird nur in Ausnahmefällen vom Finanzamt erhoben.

Wohnsitzfinanzamt

Das Wohnsitzfinanzamt ist die Behörde, in deren Bezirk derjenige, der seine Einkommenssteuererklärung abgeben muss – also die natürliche Person – den Wohnsitz oder alternativ den gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Kommen mehrere Wohnsitze in Betracht, ist derjenige entscheidend, an dem sich der Steuerpflichtige überwiegend aufhält.

Entscheidend ist demnach sowohl bei der Lohnsteuer als auch bei der Einkommenssteuer ein konkreter Ort innerhalb des Bezirks der Finanzverwaltung, um das Betriebsstättenfinanzamt oder das Wohnsitzfinanzamt ausfindig zu machen.