Forderungen aus Lieferungen & Leistungen – Was sind FLL?

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Vermögenswerte, die aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen entstehen und vom Kunden noch nicht beglichen wurden.

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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL) sind in der Buchhaltung Ansprüche des bilanzierenden Unternehmens gegenüber Dritten, z.B. Kunden.

Eine Forderung entsteht dann, wenn die Leistung vom Gläubiger (Verkäufer) erbracht wurde, die Gegenleistung des Schuldners (Käufers) – im Normalfall eine Zahlung – aber noch nicht erbracht wurde.

Merkmale von Forderungen

Eine typische Forderung ist eine Rechnung mit Zahlungsziel. Die Leistung des Gläubigers wird umgehend erbracht, dem Schuldner wird für die Gegenleistung jedoch eine gewisse Zahlungsfrist eingeräumt, z.B. 14 Tage. Daraus entsteht eine Forderung gegenüber dem Kunden.

Beispiel für die Entstehung einer Forderung

Das Unternehmen Büromöbel XXL verkauft neue Schreibtischstühle für 159,90 € auf Rechnung an die Agentur Jahn & Lindemann. In diesem Fall hat Büromöbel XXL die Leistung erbracht (Übergabe der Schreibtischstühle), aber die Gegenleistung (Bezahlung des Verkaufspreises) noch nicht erhalten. Büromöbel XXL kann den Rechnungsbetrag in der Bilanz daher als Forderung verbuchen.

Begleicht die Agentur die Rechnung hingegen direkt an der Kasse in Bar, wird die Gegenleistung bereits zum Zeitpunkt der Leistungserstellung erbracht. In diesem Fall entsteht keine Forderung.

Forderungen in der Bilanz

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen befinden sich in der deutschen Bilanzgliederung nach §266 HGB auf der Aktivseite (Mittelverwendung) unter dem Posten Umlaufvermögen und dem Unterposten „Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände“. Abgekürzt wird der Begriff durch den Ausdruck „Forderungen aus LL“.

Beispiel für die Bilanzierung einer Forderung

Die Büromöbel XXL verkauft vier Schreibtischstühle für 159,90 € an die Agentur Jahn & Lindemann. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Der Buchungssatz lautet nun:

Forderungen aus LL 159,90 € an Umsatzerlöse 134,37 € und USt. 25,5 €.

Die Agentur bezahlt die Rechnung innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist. Nun lautet der Buchungssatz:

Bankguthaben 159,90 € an Forderungen aus LL 159,90 €.

Bewertung von Forderungen

Zum Geschäftsjahresende müssen alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bewertet werden. Dies geschieht nach dem sog. Bonitätsprinzip nach folgenden Kategorien:

Einwandfreie Forderungen

Bei diesen Forderungen wird mit einem vollständigen Zahlungseingang gerechnet. Einwandfreie Forderungen müssen daher mit dem gesamten Bruttobetrag (Nennbetrag) angesetzt werden. Dies erfolgt z.B. bei Wertpapieren immer nach dem Niederstwertprinzip.

Zweifelhafte Forderungen

Bei zweifelhaften Forderungen ist der Zahlungseingang zum Jahresende unsicher. Der Schuldner kann zum Beispiel insolvent geworden sein oder begleicht den Betrag trotz mehrmaliger Mahnung nicht. Diese Forderungen werden oft auf ein separates Konto „Zweifelhafte Forderungen“ gebucht, um einen besseren Überblick darüber zu haben.

Am Jahresende schätzt der Gläubiger nun das Ausfallrisiko, z.B. auf 80 %. Diese 80 % des Nennbetrages der Forderung kann er nun abschreiben. Als Ausgangswert darf hier allerdings nur der Nettobetrag angesetzt werden.

Uneinbringliche Forderungen

Kann am Jahresende bei einer Forderung davon ausgegangen werden, dass diese nicht mehr beglichen wird, gilt sie als uneinbringliche Forderung. Als Beispiel kann eine fehlgeschlagene Zwangsvollstreckung genannt werden.

Uneinbringliche Forderungen können vollständig abgeschrieben werden. Im Rahmen einer Umsatzsteuerkorrektur kann außerdem die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückgefordert werden.

Kennzahl: Debitorenumschlag

Mit dem Debitorenumschlag wird das Verhältnis zwischen Umsatzerlösen und dem durchschnittlichen Debitorenbestand errechnet. Diese Kennzahl gibt wichtige Aufschlüsse darüber, wie viel Kapital in den Forderungen gebunden ist. Ziel eines Unternehmens ist es, Forderungen (und das damit gebundene Kapital) möglichst gering zu halten.

Um die Debitorenumschlagszeit zu senken, hat ein Unternehmen verschiedene Mittel zur Verfügung, wie zum Beispiel die Gewährung von Skonti oder Mahnverfahren.