Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist der Erfassungsbogen, den jeder Selbstständige bei Gründung ausfüllen muss, um sich beim Finanzamt zu registrieren.

Nachdem Sie gegründet haben, sollten Sie ein Rechnungsprogramm nutzen, damit Sie bei der Buchhaltung Zeit einsparen.

Mit dem Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung werden Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Betriebsfinanzamt als ein neuer Selbstständiger erstmalig steuerlich erfasst, sprich registriert.

Grundlage und Anlass dafür war Ihre Anmeldung eines Gewerbes, einer Selbstständigkeit oder einer Freiberuflichkeit bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes.

Von Amts wegen, also auf direktem Wege, erhält unter anderem das Betriebsfinanzamt eine Information von der Gemeindeverwaltung über Ihre Selbstständigkeit.

Dort werden Sie in aller Regel bisher als ein steuerpflichtiger Arbeitnehmer unter einer eigenen Steuernummer, oder mit Ihrer ID-Nummer, der Identifikationsnummer, geführt. Jetzt kommt mit Ihrer Selbstständigkeit eine weitere Einkommensart hinzu, beziehungsweise wechseln Sie vom bisherigen Unselbstständigen hin zum Selbstständigen.

Wo finde ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Ganz einfach: Sie können sich in Papierform mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt anmelden. Im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung finden Sie das Dokument.

Zwar können Sie das Formular kann online ausfüllen, Sie müssen es jedoch ausgedruckt, unterschrieben und per Post an das zuständige Finanzamt schicken.

Alternativ können Sie sich elektronisch über das ELSTER-Portal anmelden. Hierzu benötigen Sie ein Software-Zertifikat, das Sie kostenlos über das ELSTER-Portal erhalten. Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist innerhalb von vier Wochen zu übermitteln.

Zweck des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung

Anschließend erhalten Sie eine neue Steuernummer als Selbstständiger, die für Ihre zukünftigen Steueranmeldungen gilt. Dadurch wird Ihre bisherige Steuernummer abgelöst, also unwirksam.

Dieser Fragebogen ist die Grundlage dafür, dass Sie in Zukunft, und zwar für die Dauer der Selbstständig- oder Freiberuflichkeit, eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben müssen.

Sofern Sie das selbst erledigen, also ohne einen Steuerberater oder ohne den Lohnsteuerhilfeverein, gilt dafür der 31. Mai als Abgabefrist. Anderenfalls besteht noch Zeit bis zum 31. Dezember und in Ausnahmefällen bis zum 28. Februar des Folgejahres (also das übernächste Jahr).

Kleinunternehmerregelung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Ein wesentlicher Punkt in dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist Ihre Entscheidung zur sogenannten Kleinunternehmerregelung.

Sie bezieht sich darauf, ob Sie bis auf Weiteres auf das Ausweisen von Umsatzsteuer verzichten möchten oder nicht.

Bei einem Gesamtumsatz im ersten Jahr von bis zu 22.000 Euro kann darauf verzichtet werden.

Das bedeutet für Sie, dass Sie mit Ihrer Selbstständigkeit wie ein Endverbraucher, so wie bisher als Privatperson, behandelt werden. In Ihren Rechnungen wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, und umgekehrt bekommen Sie keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet.

Das macht Ihre gesamte Buchhaltung wesentlich einfacher und kostengünstiger, weil Sie keine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben brauchst. Als Kleinunternehmer können Sie Ihre Buchhaltung dann ganz einfach mit einem Buchhaltungsprogramm selbst machen.

Rechnungsvorlage Kleinunternehmer PDF

Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Vorauszahlungen auf die zukünftige Einkommensteuer werden vor allem dann erhoben, wenn zu den Gewinnerwartungen konkrete Zahlen genannt werden.

Wenn dazu in dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung keine Angaben gemacht werden, wartet das Finanzamt zunächst einmal den Abschluss des ersten Geschäftsjahres ab.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann sowohl manuell als auch maschinell ausgefüllt werden.