Freelancer – Was ist ein Freelancer?

Unter dem Begriff Freelancer versteht man einen Selbstständigen, der eine Freelance Tätigkeit betreibt und Aufträge und Projekte eines Unternehmens persönlich ausführt. Auf Deutsch spricht man beim Freelancer von freien Mitarbeitern.

Um professionell aufzutreten, macht es auch für Sie als Freelancer Sinn, ein gutes, intuitives Rechnungesprogramm für Ihre Rechnungsstellung zu nutzen.

Der Begriff Freelancer als Job bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, das oft über einen Werk- oder Dienstvertrag gereglt wird. Besonders in den Bereichen IT Consulting, Medien und Werbung hat sich der englische Begriff gegenüber dem deutschen Synonym „freier Mitarbeiter“ durchgesetzt.

Freelancer vs. Freiberufler

Die Begriffe Freelancer und Freiberufler werden oft verwechselt und vermischt.

Freelancer bezeichnet die Art des Arbeitsverhältnisses, also die freie Mitarbeit, im Gegensatz zum Angestelltenverhältnis.

Freiberufler hingegen bezieht sich auf die Art der Tätigkeit. In Deutschland sind bestimmte Berufsgruppen als freie Berufe definiert. Freie Berufe sind den gewerblichen Betrieben gleichgestellt (§ 96 BewG; Betriebsvermögen). Angehörige der freien Berufe betreiben kein Gewerbe, sind daher keine Kaufleute und unterliegen nicht der Gewerbesteuerpflicht.

Nach § 18 I Nr. 1 EStG gehören zur freiberuflichen Tätigkeit:

Die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit.

Zu der selbstständigen Berufstätigkeit zählen

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten

  • Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte

  • Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten

  • Handelschemiker

  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigte

  • Journalisten, Bildberichterstatter

  • Dolmetscher, Übersetzer

  • Lotsen

  • ähnliche Berufe

Meist ist die Abgrenzung zu Gewerbetreibenden schwierig.

Ein Angehöriger eines freien Berufs ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient, aber aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.

Dagegen liegt Freiberuflichkeit nicht mehr vor, wenn jemand sich nur noch darauf beschränkt, die Arbeit durch andere erledigen zu lassen, sich also auf Leitung und Organisation dermaßen beschränkt, dass man die einzelnen Arbeitsergebnisse nicht mehr als Ausfluß seiner eigenen Arbeit ansehen kann; denn ein solches Verhalten ist seiner Natur nach nicht mehr freiberuflich, sondern gewerblich.

Freiberufler unterliegen i.d.R. als Unternehmer der Umsatzsteuer; ihre Leistungen sind z.T. steuerbefreit (z.B. Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt, § 4 Nr. 14 UStG).

Wichtig zu wissen ist, dass ein Freiberufler als Freelancer tätig sein kann - umgekehrt aber nicht jeder Freelancer eine freiberufliche Tätigkeit ausübt. Auch Gewerbetreibende können als Freelancer tätig sein.

Was macht ein Freelancer?

Charakteristisch für die Tätigkeit als Freelancer sind mehrere Aspekte:

  • Selbstständige Tätigkeit

  • nicht sozialversicherungspflichtig

  • Meist hohe Qualifikation oder Spezialisierung

  • Beschäftigung erfolgt gemäß einem i.d.R. zeitlich begrenzten Vertrag. Die Bezahlung erfolgt stundenweise oder als Pauschale, kein regelmäßiges, festes Einkommen

  • Nicht weisungsgegebunden gegenüber dem Auftraggeber

  • Arbeitszeit und Arbeitsort können frei gestaltet werden

  • i.d.R. mehrere Auftraggeber, diese werden eigenständig akquiriert