Gewerbeanmeldung – Was ist die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung ist der erste Schritt in Ihre Selbstständigkeit. Mit diesem Schritt werden Sie in das Gewerberegister aufgenommen, bekommen einen Gewerbeschein und sind offiziell Gewerbetreibender.

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Da in Deutschland die Gewerbefreiheit gilt, können Sie grundsätzlich – wie jede andere Person auch – ein Gewerbe ausführen. Allerdings sind Sie gesetzlich verpflichtet, das Gewerbe anzumelden.

Ein Gewerbe liegt dann vor, wenn Sie eine Tätigkeit regelmäßig und dauerhaft auf eigene Rechnung und Verantwortung mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt.

Alle Unternehmensgründer müssen somit grundsätzlich als ersten Schritt in die Selbstständigkeit eine Gewerbeanmeldung vornehmen.

Ausgenommen sind Angehörige freier Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten, Künstler, Designer sowie Land- und Forstwirtschaft.

Ablauf der Gewerbeanmeldung

Sie melden den Beginn Ihrer gewerblichen Tätigkeit bei der zuständigen Stelle in der Kommune, in welcher Sie Ihr Unternehmen gründen wollen.

Je nach Bundesland kann das Rathaus, Ordnungsamt, Bürgerbüro oder ein eigenes Gewerbeamt zuständig sein. Mit einem Anruf bei der Gemeinde oder beim Rathaus können Sie klären, welche Behörde im konkreten Fall zuständig ist.

Eine gesonderte Genehmigung ist im Regelfall nicht erforderlich. Nur bei Ausübung einiger Gewerbe müssen Sie besondere Voraussetzungen erfüllen.

Je nach Gewerbeamt kann der Anmeldevorgang persönlich, schriftlich oder vereinzelt sogar online durchgeführt werden.

Es gibt ein spezielles Formular, in dem Daten zur eigenen Person und zum Unternehmen abgefragt werden. Dieses Formular sollten Sie vollständig ausfüllen und unterschreiben.

Ergänzend sollten Sie noch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Anmeldung mitnehmen beziehungsweise bei schriftlichem Postweg in Kopie beilegen.

Je nach Gewerbeamt ist eine Gebühr zwischen 15 und 60 Euro in bar zu bezahlen.

Als Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung erhalten Sie einen Gewerbeschein.

Das Gewerbeamt leitet die Daten automatisch an andere Behörden wie Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer weiter, die sich anschließend bei Ihnen melden werden.

Von dem Finanzamt bekommen Sie zum Beispiel den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugesendet, den Sie ausfüllen müssen, um auch beim Finanzamt als Unternehmer angemeldet zu sein.

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Bei einigen Gewerben müssen Sie neben der eigentlichen Gewerbeanmeldung zusätzliche Unterlagen und Nachweise erbringen. Je nach Gewerbezweig und Bundesland sind spezielle Genehmigungen einzuholen.

Besondere Voraussetzungen müssen Sie unter anderem in der Gastronomie, im Handwerk, in der Versicherungsbranche, im Maklergewerbe, im Pflegedienst, im Reisegewerbe und bei Transportunternehmen erfüllen.

Hier können insbesondere fachliche Kenntnisse, persönliche Zuverlässigkeit oder spezifische räumliche Gegebenheiten verlangt werden.

Beispiele:

  • Beim Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften benötigen Sie eine Gaststättenkonzession.

  • Selbstständige Handwerker müssen in der Regel einen Meisterbrief vorweisen.

Im Falle von selbstständigen Handwerkern muss vor der Gewerbeanmeldung die Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden. Mit Vorlage der ausgestellten Handwerkskarte kannst du dann beim Gewerbeamt die Eintragung ins Gewerberegister vornehmen lassen.

Es ist wichtig, dass Sie sich vorab informieren, unter welches Gewerbe Ihre selbstständige Tätigkeit fällt und welche Behörde zuständig ist. Damit können Sie sich zeitgerecht um die erforderlichen Unterlagen kümmern und den Anmeldevorgang beschleunigen.