Gewerbeschein – Was ist ein Gewerbeschein?
Als Gewerbeschein wird das Schriftstück über die Anmeldung eines Gewerbes bezeichnet. Mit dem Gewerbeschein bescheinigt ein Unternehmer also seine gewerbliche Tätigkeit. Der Gewerbeschein ist daher die Bestätigung der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.
Sie müssen Ihre unternehmerische Tätigkeit, die als Gewerbe bezeichnet wird, bei derjenigen Gemeindeverwaltung anmelden, in der sich der Geschäftssitz befindet. Ihr erster Schritt hin zur Selbstständigkeit ist somit die Gewerbeanmeldung. Das gilt für Sie als Einzelunternehmer oder auch als Freiberufler.
Dabei handelt es sich nicht um einen „Schein“, so wie beispielsweise den Führerschein im gefalteten A5-Format aus den vergangenen Jahrzehnten, sondern um einen meistens einseitigen A4-Vordruck.
Das Wort „Schein“ steht in diesem Sinne für Bescheinigung. Mit dem Siegel darauf wird von der zuständigen Stelle die Gewerbeanmeldung bescheinigt, sozusagen besiegelt.
Der Gewerbeschein ist die Bestätigung einer Gewerbeanmeldung nach der Gewerbeordnung. Hier wird zunächst unterschieden, ob es sich um ein Einzelunternehmen oder um eine Gesellschaft handelt; sei es eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH.
Bezeichnung des Gewerbes auf dem Gewerbeschein
Ganz entscheidend ist die genaue Bezeichnung des Gewerbes. Hier müssen Sie in wenigen Worten definieren und formulieren, um welches Gewerbe es sich handelt. Das kann durchaus ein nicht alltägliches oder ganz ausgefallenes Gewerbe sein. Im Einzelfall ist es durchaus hilfreich oder notwendig, auf einem Beiblatt nähere Erläuterungen zu machen.
Diejenigen, die von Amts wegen über die Anmeldung des Gewerbes informiert werden und den Gewerbeschein in Kopie erhalten, müssen wissen, worum es bei Ihrer Tätigkeit geht.
Das betrifft vor allem das Betriebsfinanzamt sowie die IHK, die Industrie- und Handelskammer. Auch für die richtige Zuordnung zu der infrage kommenden Berufsgenossenschaft, der BG, ist die Definition des Gewerbes von Bedeutung.
Weitere Angaben auf dem Gewerbeschein
Weiterhin werden Aussagen darüber erwartet, ob es sich um einen Haupt- oder um einen Nebenerwerb handelt, und ab wann das Gewerbe ausgeübt wird.
In Ihrem Falle wird das Gewerbe sicherlich an einem einzigen Sitz, und zwar an dem Hauptsitz ausgeübt; Zweigniederlassungen gibt es zurzeit (noch) nicht.
Auch die Zahl der Beschäftigten ohne den Inhaber, also ohne Sie als Gewerbetreibenden, wird im Gewerbeschein vermerkt.
Kosten des Gewerbescheins
Die Kosten für diese Formalität sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Im Durchschnitt betragen sie einen niedrigen zweistelligen Eurobetrag. Diese Gebühr wird in bar bezahlt, und im Gegenzuge bekommen Sie den Gewerbeschein ausgehändigt.
Dieser ist das erste und eines der wichtigsten Dokumente im Verlaufe Ihrer Selbstständigkeit.
Die bezahlte Gebühr ist gleichzeitig Ihre erste Betriebsausgabe. Die erhaltene Gebührenquittung gilt als Ausgabebeleg, den Sie in Ihrer Buchhaltung erfassen können.