Gutschrift – Was ist eine Gutschrift?

Unter einer Gutschrift versteht man rechtlich gesehen eine Abrechnung von Lieferungen oder Leistungen. Landläufig wird damit aber auch eine Stornorechnung bezeichnet. Auf Englisch heißt Gutschrift credit note.

Beim Erstellenvon Gutschriften gibt es einiges zu beachten. Lesen Sie hier nach, wann Sie eine Gutschrift erstellen müssen.

Der Begriff Gutschrift wird im heutigen Sprachgebrauch in unterschiedlichem Zusammenhang gebraucht. Rechtlich gesehen bezeichnet eine Gutschrift aber die so genannte Abrechnungsgutschrift.

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Gutschrift: Die Abrechnungsgutschrift

Die Gutschrift im rechtlichen Sinn meint nach § 14 UStG eine Art umgekehrte Rechnung – die Abrechnungsgutschrift.

Von einer Abrechnungsgutschrift wird gesprochen, wenn der Rechnungsempfänger dem Rechnungssteller eine Gutschrift für eine Lieferung oder Leistung sendet.

Nicht der Kunde erhält eine Rechnung, sondern der Kunde schreibt dem Leistungsersteller eine Gutschrift. Üblich sind Abrechnungsgutschriften beispielsweise bei Provisionsgeschäften.

Beispiel:

Herr Mayer ist Handelsvertreter, sein Geschäftsherr ist Herr Kaiser. Im Juni 2016 hat Herr Mayer Handelsgeschäfte im Wert von 2.500 € abgeschlossen. Dafür muss der Geschäftsherr Herr Kaiser 5 % Provision bezahlen, also 125 €.

Beide haben sich auf das Gutschriftenverfahren geeinigt. Nicht Herr Mayer stellt nun Herrn Kaiser eine Rechnung über die 125 € aus, sondern Herr Kaiser Herrn Mayer eine Gutschrift.

Gutschrift erstellen: Die Stornorechnung

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Gutschrift aber nicht die Abrechnungsgutschrift verstanden, sondern eine Stornorechnung.

Bei einer Stornorechnung, Rechnungskorrektur oder Korrekturrechnung handelt es sich um die Teilkorrektur oder Komplettkorrektur einer Rechnung. Mit einem solchen Dokument wird die Rechnung storniert.

Beispiel:

Unternehmerin Anna Müller hat eine Rechnung an ihren Kunden Herrn Wolff ausgestellt. Kurz nach Rechnungsstellung teilt Herr Wolff ihr mit, dass er umgezogen ist. Frau Müller muss die Rechnung nun um die Rechnungsanschrift berichtigen.

Dafür storniert sie die entsprechende Rechnung mit einer Stornorechnung (Gutschrift) und stellt Herrn Wolff nochmals eine korrigierte Rechnung aus.

Gutschrift: Die Bankgutschrift

Für den Begriff Gutschrift existiert noch eine dritte Bedeutung: Die Bankgutschrift.

Eine Bankgutschrift ist – im Gegensatz zur Lastschrift – die Summe aller Zahlungseingänge auf dem Bankkonto. Mit der Bankgutschrift erhält der Bankkunde einen Anspruch gegenüber seiner Bank auf Auszahlung des Betrages.

Beispiel:

Max Mustermann, Inhaber der Mustermann GmbH, verkauft seinem Kunden einen gebrauchten PC zum Preis von 499 €. Der Kunde überweist den Rechnungsbetrag per Überweisung auf das Konto der Mustermann GmbH.

Der Betrag von 499 € wird Herrn Mustermann von der Bank nun als Gutschrift auf das entsprechende Konto gutgeschrieben.

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