Haftung – Was ist die Haftung?

Unter Haftung versteht man die Leistungspflicht eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger.

Im unternehmerischen Sinn bedeutet Haftung die Leistungspflicht eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger. Nicht alle Unternehmer haften im gleichen Ausmaß: Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheiden sich in ihrem Haftungsumfang signifikant voneinander.

Unternehmensformen und ihre Haftung

Die unternehmerische Haftung kann je nach Unternehmens- oder Gesellschaftsform persönlich, solidarisch und uneingeschränkt erfolgen oder beschränkt sein.

Einzelunternehmen

Einzelunternehmer haften unbeschränkt mit ihrem Gesamtvermögen. Für Schulden des Unternehmens kann daher auch das Privatvermögen des Einzelunternehmers herangezogen werden.

Personengesellschaften

Eine Personengesellschaft haftet ebenso wie ein Einzelunternehmen auch mit dem Privatvermögen der Gesellschafter. Außerdem haften die Gesellschafter solidarisch füreinander. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter für die Schulden des gesamten Unternehmens haftbar gemacht werden kann.

Ausnahme: Bei der KG, GbR sowie der GmbH & Co. KG gilt eine Haftungsbeschränkung für den Kommanditisten – er haftet ausschließlich mit seinem eingebrachten Kapital.

Zu den Personengesellschaften zählen:

Kapitalgesellschaften

Im Unterschied zu Einzelunternehmen und Personengesellschaften haften Kapitalgesellschaften nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Ihre Gesellschafter haften daher beschränkt.

Diese beschränkte Haftung stößt in der Praxis aber an ihre Grenzen. Denn Unternehmensgründer sind häufig auf die Aufnahme von Fremdkapital in Form von Krediten angewiesen, für die der Kreditgeber Sicherheiten verlangt – und bei diesen handelt es sich oft um private Vermögenswerte. Im Falle einer Insolvenz könnten also auch diese Sicherheiten eingefordert werden.

Ausnahme: Die KGaA ist ähnlich organisiert wie eine GbR – das bedeutet, dass der Komplementär in diesem Fall uneingeschränkt haftet.

Zu den Kapitalgesellschaften zählen:

Haftung in einer GmbH

Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) weist schon der Name darauf hin, dass für diese Gesellschaftsform besondere Haftungsbedingungen gültig sind.

Die Gesellschaft haftet nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen.

Der Geschäftsführer haftet bei Verstößen gegen geltendes Recht mit seinem Privatvermögen. Diese GmbH-Geschäftsführer-Haftung kann auch von den Gläubigern zivilrechtlich eingeklagt werden.

Ähnliches gilt für die Unternehmergesellschaft (UG), die auch als Mini-GmbH bezeichnet wird und ihrem Wesen nach einer GmbH entspricht.

Haftung in einer AG

Ebenso wie die GmbH haftet auch die Aktiengesellschaft (AG) nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Eine persönliche Haftung des Aktionärs besteht nicht. Meldet die AG Konkurs an, verliert der Aktionär also nur seinen Anteil am Aktienkapital.

Der Haftungsausschluss des Vorstands der AG ist immer noch Streitpunkt. Übereinstimmung herrscht aber darin, dass der Vorstand trotz möglicher Fehlentscheidungen bei Einhaltung seiner Sorgfalts- und Treuepflichten nicht haftbar gemacht werden kann.

Haftung in einer GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird zwar als Personengesellschaft geführt, in ihrer Haftungsbeschränkung bildet sie jedoch eine Ausnahme.

Einer der Gesellschafter der GbR nimmt dabei die Rolle des Kommanditisten ein und haftet nur mit seinem eingebrachten Vermögen. Die Komplementäre der GbR haften hingegen uneingeschränkt.

Haftung in einer KG

In der Kommanditgesellschaft (KG) ist die Vollhaftung ebenfalls auf einen bestimmten Inhaberkreis beschränkt.

Während die Teilhafter (Komplementäre) nur mit Ihrem eingebrachten Kapital (Einlage) haften, sind die Vollhafter (Kommanditisten) auch mit ihrem privaten Vermögen haftbar zu machen. Gleiches gilt zwar auch für die GmbH & Co. KG, aber da hier die GmbH die Position des Komplementärs einnimmt, liegt in diesem Fall eine indirekte Haftungsbeschränkung vor.

Haftung in einer OHG

Bei der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) hingegen haften alle Inhaber und zwar solidarisch.

Das bedeutet, dass jeder Gläubiger bei jedem der Inhaber seine Forderungen durchsetzen kann, unabhängig von der Vertragssituation oder Stellung des Inhabers innerhalb des Unternehmens.

Alle Inhaber haften sowohl mit ihrer Einlage als auch mit ihrem Privatvermögen. Ähnlich wie für die GmbH & Co. KG gilt auch für die GmbH & Co. OHG eine indirekte Haftungsbeschränkung, da der Komplementär eine GmbH ist.