Kleinbetragsrechnung – Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Eine Kleinbetragsrechnung ist eine Rechnung, die einen Rechnungsbetrag von 250 Euro nicht überschreitet. Für sie gelten geringere rechtliche Anforderungen.
Kleinbetragsrechnungen können Sie ganz einfach und in wenigen Sekunden mit dem Rechnungsprogramm SumUp Rechnungen erstellen.
Wenn Sie sich anschauen, welche Angaben in einer Rechnung gemacht werden müssen, fällt Ihnen auf, dass es sehr viele Angaben sind. Es müssen zum Beispiel die Anschrift des Leistungsempfängers, die Rechnungsnummer und die Steuernummer des Leistungserbringers auf der Rechnung stehen.
Darüber hinaus sind Rechnungen nicht nur die Dokumente, die wir im allgemeinen Sprachgebrauch als Rechnung bezeichnen. Auch Kassenbons, Quittungen und Verträge sind Sonderformen von Rechnungen.
Vor diesem Hintergrund fallen Ihnen bestimmt einige Beispiele ein, bei denen nicht alle Angaben enthalten sind.
Wenn Sie zum Beispiel Ihren Firmenwagen auftanken, wird voraussichtlich auf dem Kassenbon der Tankstelle weder Ihr Name und Ihre Anschrift noch eine Rechnungsnummer stehen.
Kleinbetragsrechnung - eine Erleichterung
Im Geschäftsalltag wäre es unzumutbar, jeden Unternehmer dazu zu verpflichten, auf jeden Kassenbon alle Rechnungsbestandteile zu schreiben.
Aus diesem Grund gibt es für Rechnungen mit einer Rechnungssumme bis 250 Euro die Vereinfachungsvorschrift einer Kleinbetragsrechnung. In diesem Fall müssen nicht so viele Angaben auf der Rechnung stehen, wie bei einer „normalen“ Rechnung
Was muss auf einer Kleinbetragsrechnung stehen?
Auf einer Kleinbetragsrechnung müssen folgende Angaben stehen, damit sie rechtlich ordnungsgemäß ist:
Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
Genaue Liefer- bzw. Leistungsbezeichnung
Bruttopreis
Umsatzsteuersatz (in Deutschland also in der Regel 7 % oder 19 %)
Sind diese Angaben auf einer Kleinbetragsrechnung vorhanden, darf der Leistungsempfänger die Vorsteuer selbst berechnen und in seiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen.
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Leistungsempfänger vorsteuerabzugsberechtigt ist. Privatpersonen und Kleinunternehmer haben keine Möglichkeit die Vorsteuer geltend zu machen.