Körperschaftsteuer - Was ist die Körperschaftsteuer?
Als Körperschaftsteuer (KSt) wird die Steuer auf das Einkommen von juristischen Personen bezeichnet. Dazu zählen beispielsweise Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG.
Die Körperschaftsteuer ist nicht die einzige Steuer für Unternehmer. Es gibt ebenfalls die Umsatzsteuer, die gezahlt werden muss.
Die Körperschaftsteuer (KSt) wird vom Bund auf das Einkommen von juristischen Personen erhoben. Sie entspricht der Einkommensteuer bei natürlichen Personen. Die Körperschaftsteuererklärung ist bei ELSTER zu finden.
Das Prinzip der Körperschaftsteuer
Alle juristischen Personen müssen ihr Einkommen versteuern. Grundlage dafür bildet das Körperschaftsteuergesetz (KStG). Zu den juristischen Personen zählen beispielsweise Kapitalgesellschaften, Vereine oder Genossenschaften.
Die Körperschaftsteuer errechnet sich aus dem zu versteuernden Einkommen - also dem Gewinn abzüglich von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Sie entspricht daher der Einkommensteuer für natürliche Personen.
Berechnen der Körperschaftsteuer
Die Berechnung der Körperschaftsteuer ist einfach. Aktuell beträgt der Steuersatz in Deutschland bei 15 %. Hinzugerechnet wird die Höhe vom Solidaritätszuschlag, sodass sich die Gesamtbelastung insgesamt auf 15,825 % beläuft.
Zu versteuerndes Einkommen x 15,825 % = Körperschaftsteuer inkl. Soli
Einen Freibetrag gibt es – anders als bei der Einkommensteuer – in der Regel nicht. Ausnahmen gelten für landwirtschaftliche Genossenschaften oder Vereine.
Körperschaftsteuer: Welche Unternehmen müssen zahlen?
Die Körperschaftsteuer ist von bestimmten Unternehmen pauschal zu entrichten. Von der Steuerpflicht betroffene Rechtsformen sind:
Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH)
Erwerbsgenossenschaften / Wirtschaftsgenossenschaften
Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit
Stiftungen, Vereine, Anstalten etc.
Körperschaften des öffentlichen Rechts, wenn sie gewerblich tätig sind, z.B. Verkehrsbetriebe und Stadtwerke
Steuerbefreit sind hingegen Unternehmen des Bundes, Berufsverbände, politische Parteien und mildtätig agierende Körperschaften.
Kapitalgesellschaften und Körperschaftsteuer
Kapitalgesellschaften sind neben dem Einzelunternehmen die häufigste Rechtsform von Unternehmen in Deutschland.
Die Körperschaftsteuer ist nicht die einzige Steuer, die Kapitalgesellschaften zahlen müssen. Hinzu kommen noch die Gewerbesteuer, die Kapitalertragsteuer und die Umsatzsteuer.