Was ist das Leistungsdatum/Lieferdatum?

Die Begriffe Leistungsdatum bzw. Lieferdatum beziehen sich auf das Datum, an dem eine Leistung erbracht oder eine Ware übergeben wird.

Das Lieferdatum/Leistungsdatum gehört auf jede Rechnung. Erfahre mehr über die Pflichtangaben auf deiner Rechnung.

Das Leistungsdatum bzw. Lieferdatum dient dazu, festzuhalten, an welchem Tag der Kunde die Leistung oder Ware erhalten hat.

Muss das Leistungsdatum/Lieferdatum auf die Rechnung?

Ja, das Leistungsdatum/Lieferdatum muss tatsächlich auf der Rechnung ausgewiesen werden, da man sonst die Gefahr läuft, dass das Finanzamt den Vorsteuerabzug ablehnt. Eine Ausnahme gibt es dabei jedoch: Bei Kleinbetragsrechnungen (maximal 250 €) muss das Leistungsdatum nicht angegeben werden.

Wenn das Leistungsdatum unbekannt ist, handelt es sich automatisch um eine Anzahlung. Dabei muss dann auf der Rechnung angegeben werden, dass die Leistung noch nicht erbracht wurde.

Wie gebe ich das Leistungsdatum/Lieferdatum auf der Rechnung an?

Auf der Rechnung hat man verschiedene Möglichkeiten, das Leistungsdatum/Lieferdatum auszuweisen:

  • Das Datum selbst kann auf der Rechnung vermerkt werden.

  • Entspricht das Leistungsdatum dem Rechnungsdatum, genügt ein Pauschalhinweis (z.B. „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“).

  • Man kann auf den Lieferschein verweisen, wenn dieser das Lieferdatum enthält.

  • Enthält der Lieferschein das Lieferdatum nicht, kann man auf das Lieferscheindatum des Lieferscheins verweisen (z.B. „Das Lieferscheindatum entspricht dem Lieferdatum“).

Die Angabe eines bestimmten Tages ist hierbei übrigens nicht notwendig. Es genügt der Monat (z.B. Oktober 2018). Vor allem Soll-versteuerte Unternehmen sollten sich bei der Terminwahl jedoch Gedanken darüber machen, wann das Abführen der Umsatzsteuer ans Finanzamt für sie besser passt.

Wie wird das Leistungsdatum bei längeren Dienstleistungen festgelegt?

Bei Dienstleistungen, die über einen längeren Zeitraum hinweg stattfinden, lohnt es sich, mit dem Kunden Teilabnahmen und eine Voranzahlung oder Abschlagszahlung zu vereinbaren. Dabei entspricht das Leistungsdatum dann immer dem Datum der jeweiligen Teilabnahme. Bei größeren Projekten ist es daher üblich, mehrere Teilabnahmen und daher auch mehrere Leistungsdaten festzulegen.

Leistungsdatum und Lieferdatum: Was ist der Unterschied?

Zwar wird im gängigen Sprachgebrauch oft nicht zwischen den Begriffen „Lieferdatum‟ und „Leistungsdatum‟ unterschieden. Genau genommen bezieht sich das Lieferdatum jedoch auf den Vertrieb von Waren, während das Leistungsdatum bei Dienstleistungen verwendet wird.

Beim Warenkauf im Laden entspricht das Lieferdatum dem Tag des Kaufs. Bei der Lieferung von Waren gilt hingegen üblicherweise der Zeitpunkt der Warenübergabe. Findet die Lieferung über einen Drittanbieter (z.B. einen Versanddienst) statt, so entspricht das Leistungsdatum dem Versanddatum.

Das Leistungsdatum bei Dienstleistungen bezieht sich auf den Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung. Hier ist es empfehlenswert, mit dem Kunden einen Abnahmetermin festzulegen.