Mehrwertsteuer – Was ist Mehrwertsteuer?
Die Mehrwertsteuer wird auch als Umsatzsteuer bezeichnet und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates.
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Das Prinzip der Mehrwertsteuer ist sehr kompliziert und für viele Gründer nicht leicht zu verstehen. Das liegt insbesondere an den vielen Ausnahmeregelungen und ständigen Änderungen. Aus diesem Grund wird in diesem Artikel das Grundprinzip betrachtet.
Bei der Mehrwertsteuer treten Sie als Unternehmer als „Helfer“ des Finanzamtes in Erscheinung. Denn letztendlich wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) von dem Endverbraucher bezahlt.
Sie schlagen als Unternehmer im Auftrag des Finanzamtes diese Mehrwertsteuer auf Ihren eigentlichen Preis (Nettopreis) und führen diese Steuer dann an das Finanzamt ab.
Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer gehören Ihnen also zu keinem Zeitpunkt: Die Mehrwertsteuer bildet in Ihrer Buchhaltung lediglich einen durchlaufenden Posten.
Wie funktioniert das Prinzip der Mehrwertsteuer?
Das Prinzip der Mehrwertsteuer lässt sich am besten anhand eines Beispiels verdeutlichen:
Stellen Sie sich vor, dass Sie ein Händler sind und Büromöbel verkaufen. Vereinfacht nehmen wir an, dass die gesamte Wertschöpfungskette nur aus zwei Stufen besteht - dem Hersteller und Ihnen, dem Händler.
Der Hersteller stellt einen Tisch her und verkauft Ihnen diesen Tisch für 100 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Sie bezahlen an den Hersteller also 119 Euro. Der Hersteller hat nun zuzüglich zu seinem Preis von 100 Euro 19 Euro Mehrwertsteuer für das Finanzamt einbehalten.
Diese 19 Euro muss der Hersteller in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung dem Finanzamt melden und den Betrag an das Finanzamt überweisen.
Sie haben einen Laden mit Büromöbeln und verkaufen den Tisch an einen Privatkunden für 200 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer (38 Euro).
Sie haben nun also von Ihrem Kunden 38 Euro Mehrwertsteuer bekommen und selbst 19 Euro Mehrwertsteuer an Ihren Zulieferer (dem Hersteller) bezahlt.
Das System der Mehrwertsteuer sieht nun vor, dass Sie die Mehrwertsteuer, die Sie an Ihren Lieferanten bezahlt haben, von der Mehrwertsteuer, die Sie von Ihrem Kunden bekommen haben, abziehen dürfen. Dieses System nennt sich Vorsteuerabzug.
Vorsteuer ist also eine weitere Bezeichnung für die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer.
Sie rechnen für Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung also 38 Euro - 19 Euro = 19 Euro. Sie müssen demnach bei Ihrer Umsatzsteuer-Vorauszahlung 19 Euro an das Finanzamt abführen.
Da der Tisch nun beim Endverbraucher ist, ist die Wertschöpfungskette beendet und wir können uns anschauen welche Auswirkung das Prinzip der Mehrwertsteuer hat:
Der Hersteller hat einen Wert von 100 Euro geschaffen und insgesamt 19 Euro an das Finanzamt abgeführt.
Sie als Händler haben dem Tisch einen weiteren Mehrwert von 100 Euro hinzugefügt und ebenfalls 19 Euro an das Finanzamt abgeführt.
Der letztendlich wirtschaftlich Belastete ist allerdings der Endverbraucher, der zu dem Nettopreis von 200 Euro die 38 Euro Umsatzsteuer bezahlen muss.
Auffällig ist, dass jeder Unternehmer in der Wertschöpfungskette genau die Steuer für seinen Mehrwert an das Finanzamt abführen muss. Der Hersteller hat den Tisch um 100 Euro teurer gemacht und muss 19 Euro Mehrwertsteuer abführen und Sie haben den Tisch nochmals um 100 Euro teurer gemacht und müssen ebenfalls 19 Euro Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.
Da auf jeder Stufe der Wertschöpfung nur der Mehrwert besteuert wird, nennt sich das System der Umsatzsteuer Mehrwertsteuer.
Ausnahmeregelung bei der Mehrwertsteuer
Da das System der Mehrwertsteuer für die Unternehmer sehr großer Verwaltungsaufwand ist und regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben werden müssen, gibt es eine Erleichterungsvorschrift für Kleinunternehmer.
Diese Regelung ist unter dem Namen Kleinunternehmerregelung bekannt und ermöglicht dem Unternehmer, auf die komplizierte Berechnung der Mehrwertsteuer zu verzichten.
Weitere Informationen hierzu findest du in dem Artikel über die Kleinunternehmerregelung.